Der Ablauf der praktischen Prüfung für den Rollerführerschein (Klasse AM)

Du suchst nach dem perfekten Einstieg in die Welt der Zweiräder? Für viele ist der AM-Führerschein der erste, denn du kannst ihn schon ab 15 Jahren absolvieren! Mit ihm darfst du bereits mit 15 Jahren unterwegs sein und die Freiheit auf zwei Rädern genießen. Im Gegensatz zum großen Bruder, dem Motorrad, bist du hier aber noch in einem gemächlichen Tempo unterwegs.

Bei dem Führerschein der Klasse AM handelt es sich um den klassischen Rollerführerschein. Dein Roller darf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Das Mindestalter für den Roller- bzw. Moped-Führerschein wurde von 16 auf 15 herabgesetzt. Der Modellversuch in einigen Bundesländern war erfolgreich, sodass ab dem 28.07.2021 das Alter für den Rollerführerschein in ganz Deutschland auf 15 Jahre abgesenkt wird.

Wichtig: Rollerfahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

  • Ordentlicher Wohnsitz im Inland
  • Erforderliches Mindestalter: 15 Jahre.
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Kraftfahreignung
  • Fahrausbildung durchlaufen
  • Keine in EU/EWR erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse
  • Vollständiger Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis der örtlichen Führerscheinstelle

Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.

Bei Personen, die den Roller-Führerschein mit 15 machen, wird die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Diese sagt aus, dass der Führerschein bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt und das Fahren im Ausland nicht erlaubt ist.

Unterlagen/Dokumente:

  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Biometrisches Passbild

Befristung: keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.

Theoretische Ausbildung und Prüfung

Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen.

In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Fahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

Beim Grundstoff in der Klasse AM musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden. Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 2 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben.

Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören.

Die theoretische Prüfung können Sie frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse ablegen.

Die Fahrschule stellt eine Bestätigung über die Teilnahme am theoretischen Unterricht (Ausbildungsbescheinigung) aus. Diese ist ab Ausstellungsdatum maximal zwei Jahre gültig. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie die Prüfung absolvieren.

Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

Die Theorie-Prüfung findet am PC oder Tablet unter Aufsicht eines TÜV- oder Dekra-Gutachters als Multiple-Choice-Test statt. Der Test wird nach Fehlerpunkten bewertet. Ab einer bestimmten Anzahl an Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Prüfling muss zwei Wochen warten, um den Test anschließend zu wiederholen. In diesem Fall muss er die Prüfungsgebühr erneut bezahlen.

Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen.

Praktische Ausbildung und Prüfung

In deinen Fahrstunden machst du dich mit dem Roller und den Verkehrsvorschriften vertraut. Entgegen vieler anderer Führerscheinklassen gibt es in Klasse AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist hier von deinen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt abhängig. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten.

Wie viele praktische Fahrstunden für den Roller-Führerschein absolviert werden, hängt von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.

Die praktische Prüfung können Sie frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Führerscheinklasse und erst nach Bestehen der Theorie machen. Die Prüfung findet am Ort der Hauptwohnung bzw. der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle statt. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen vorgesehen.

An der praktischen Prüfung nehmen der Fahrschüler oder die Fahrschülerin, der Fahrlehrer und Prüfer teil. Der Prüfer gibt die zu fahrende Strecke vor. Beim Nicht-Bestehen ist ein erneuter Versuch nach 2 Wochen möglich, hierfür fallen dann auch wieder Gebühren an.

Achtung: Die praktische Prüfung müssen Sie innerhalb eines Jahres nach Ablegen der theoretischen Prüfung absolvieren, sonst verliert diese ihre Gültigkeit!

Ablauf der praktischen Prüfung

  1. Am vereinbarten Prüftreffpunkt heißt der Prüfer dich und deinen Fahrlehrer willkommen. Zuerst stellt er deine Personalien fest. Halte also den Personalausweis oder Pass griffbereit.
  2. In den Unterlagen des Prüfers ist auch vermerkt, ob du eine Sehhilfe zum Fahren benötigst. Das heißt, du musst spätestens jetzt deine Brille aufsetzen (Kontaktlinsen sind natürlich auch erlaubt).
  3. Dann erfolgt i.d.R. eine stichprobenartige Sicherheitskontrolle am Fahrzeug, also z.B. Ölstand kontrollieren, eine Kontrolllampe benennen oder die Reifenprofiltiefe checken. Manchmal werden diese Checks aber auch erst am Ende der Prüfung durchgeführt. Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt.
  4. Danach erläutert der Prüfer, wie der Ablauf der Prüfungsfahrt ist. Hierzu gehört etwa die Erwartungshaltung an dich und wie der Prüfer dir während der Fahrt Anweisungen gibt.
  5. Zur Prüfung wird der Prüfer rechts hinter dir Platz nehmen, damit er einen guten Blick auf dich, den Tacho und die Straße hat. Dein Fahrlehrer sitzt wie gewohnt auf dem Beifahrersitz neben dir.
  6. Fahrtechnische Vorbereitung: Das sind die ganz normalen Vorbereitungen, wie du sie auch zu Beginn jeder Fahrstunde machst. Also Sitz, Spiegel und Lenkrad einstellen. Außerdem musst du dich anschnallen.

Grundfahraufgaben:

  • Neben dem "normalen" Fahren musst du dein Können auch bei verschiedenen Grundfahraufgaben beweisen.
  • Bei der zweiten Grundfahraufgabe musst Du Dein Kraftrad auf ca. 45 km/h beschleunigen. nach links ausweichen und wieder auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren.
  • Bei der dritten Grundfahraufgabe musst Du Dein Kraftrad auf ca. 45 km/h beschleunigen und dann auf ca. 30 km/h abbremsen. ohne zu bremsen um etwa 1 m bis 1,5 m nach links ausweichen und wieder auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren.
  • Bei der fünften Grundfahraufgabe musst Du eine Strecke von ca. 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren.
  • Bei der sechsten Grundfahraufgabe musst Du mehrfach anfahren und anhalten. jeweils den linken bzw.
  • Bei der siebten Grundfahraufgabe musst Du mehrfach Kreise mit einem Radius von ca. 4,5 m fahren.

Auf Folgendes achtet der Prüfer während der Fahrt besonders: Lenkradhaltung, Anfahren, Schalten, angemessene Fahrgeschwindigkeit, Beobachtung des Verkehrs, Beachten von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Abstand zum Fahrzeug, Überholvorgänge, Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen, Kreisverkehren und Bahnübergängen, Verhalten beim Abbiegen und beim Fahrstreifenwechsel, Verhalten gegenüber Fußgängern, Verhalten an Straßenbahn- und Bushaltestellen.

Evtl. gemachte Fehler werden dir in der Regel so auch erst nach der Prüfungsfahrt mitgeteilt.

Prüfungsstrecke: Die Prüfungsfahrt findet sowohl inner- als auch außerhalb geschlossener Ortschaften statt. Ist eine Autobahn in der Nähe, wird diese ebenfalls benutzt. Die Fahrt findet in dem Gebiet statt, in welchem du auch deine Fahrstunden absolviert hast. Du kennst die "schwierigen Ecken" also schon aus deinen Fahrstunden und kannst auch bei DriversCam vor deinem großen Tag noch mal reinschauen.

Ist die Prüfung beendet, wird dir das Ergebnis sofort mitgeteilt.

Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis.

Die Fahrerlaubnis erhalten Sie erst mit der Aushändigung des Führerscheins bzw. Prüfbescheinigung. Sie dürfen also erst dann fahren, wenn Sie Ihren Führerschein in den Händen halten, nicht schon, wenn Sie die praktische Prüfung bestanden haben.

Dauer der praktischen Prüfung

Die Dauer der praktischen Prüfung hängt von der jeweiligen Führerscheinklasse ab:

Führerscheinklassen Prüfungsdauer in Minuten
B, BE, B17, A1, AM 55
A, A2, T 70
A (Aufstieg) 60
A2 (Aufstieg) 60
DE, D1E 80
C, CE, C1, C1E, D, D1 85
B96, Mofa, L keine praktische Prüfung

Kosten für den Rollerführerschein

Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen.

Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra. Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.

Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen. Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Der Versicherungsschutz der Mopedversicherung gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres.

Alternativen zum AM-Führerschein

Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.

Mit dem Autoführerschein der Klasse B darfst du Mofas, Mopeds und Zweiräder der Klasse AM fahren.

Mofa-Führerschein

Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.

Der Mofaführerschein sieht im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen keine gesonderte Prüfung im praktischen Teil beim TÜV vor.

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