Probefahrt mit dem Motorrad von privat: Rechtliche Aspekte

Vor jeder Probefahrt sollten Kauf­interessent und Verkäufer die Versicherungs­modali­täten abklären. Ansonsten drohen bei Unfällen unangenehme Überraschungen. Für einen Kauf beim Händler gelten dabei andere Bedingungen als bei einem Kauf bei einer Privatperson.

Versicherung und Haftung

Die stillschweigende Haftungsfreistellung greift bei Kaufgeschäften zwischen Privatpersonen nicht. Hier haftet grundsätzlich der Probefahrer für Schäden, die während der Fahrt durch sein Verschulden entstehen. Daher ist es wichtig, im Vorfeld abzuklären, wie das Fahrzeug versichert ist. Das Fahrzeug sollte in jedem Fall zugelassen sein, da im Rahmen der Kfz Versicherung ein Haftpflichtschutz besteht. Als potenzieller Käufer solltest Du außerdem fragen, ob ein Kaskoschutz vorhanden ist.

Wenn eine Vollkasko abgeschlossen wurde, sind die Schäden am Fahrzeug versichert. Es bleibt allerdings zu klären, wie Probefahrer und Halter bei einer Selbstbeteiligung und einer Herabstufung in der Schadenfreiheitsklasse verfahren. Hierüber sollte eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Außerdem sollte geregelt werden, wie bei Bußgeldern verfahren wird.

Lade Dir einfach unsere Probefahrtvereinbarung herunter, dann kannst Du alles schriftlich vereinbaren. Um sich gegen mögliche Schäden während einer Probefahrt abzusichern, können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen:

  • Probefahrtvertrag: Sie können einen Probefahrtvertrag abschließen, in dem der Interessent sich verpflichtet, für alle während der Probefahrt entstandenen Schäden aufzukommen.
  • Kaution: Sie können vom Interessenten eine Kaution verlangen, die im Falle eines Schadens einbehalten wird.
  • Treuhandkonto: Die Idee eines Treuhandkontos ist ebenfalls eine Möglichkeit. Hierbei würde der Kaufpreis auf ein Konto eingezahlt, auf das beide Parteien Zugriff haben, aber nur gemeinsam darüber verfügen können. Im Falle eines Schadens könnte dann ein Teil des Geldes zur Deckung der Reparaturkosten verwendet werden. Ein Treuhandkonto kann bei einer Bank oder Sparkasse eingerichtet werden.
  • Versicherung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung Probefahrten abdeckt. Einige Kfz-Versicherungen bieten spezielle Deckungen für Probefahrten an.

Vorbereitung der Probefahrt

Vor dem Start der eigentlichen Probefahrt gilt es, die richtigen Bedingungen sicherzustellen. Das betrifft den Verlauf der Fahrt ebenso wie den Zeitpunkt und die Dauer. Außerdem sollte neben dem Verkäufer oder Händler immer auch eine Begleitperson während der Fahrt dabei sein. Die Probefahrt sollte bei Tageslicht stattfinden. Gute Lichtverhältnisse sind auch bei der Besichtigung des Fahrzeugs wichtig. Schwach beleuchtete Garagen sind hierfür nicht geeignet. Das Verkehrsaufkommen sollte während der Probefahrt außerdem möglichst niedrig sein. Dann kannst Du Dich umso mehr auf den Fahreindruck konzentrieren. In jedem Fall gilt es Stau zu vermeiden. Bevor Du eine Probefahrt während des Berufsverkehrs durchführst, nimm Dir lieber einen Tag frei. Lege vor der Probefahrt eine Strecke fest. Diese sollte durch die Stadt, über Autobahnabschnitte und Landstraßen führen, um das Fahrzeug umfassend beanspruchen zu können. Kurven mit engen Radien sollten nach Möglichkeit ebenfalls zur Strecke gehören. Außerdem ist ein Parkplatz mit ausreichend freier Fläche hilfreich, um Brems- und Lenktests durchzuführen.

Die Dauer der Probefahrt sollte zumindest 30 Minuten betragen. Bei Fahrzeugen im höheren Preissegment sind auch Testphasen von einem Wochenende durchaus üblich. Bisweilen wird für Probefahrten auch ein Kilometerkontingent vereinbart. Einige Händler stellen außerdem die Betriebskosten in Rechnung. Die Fahrt sollte auch über Kopfsteinpflaster oder holprige Straßen führen. Dadurch lassen sich Mängel am Fahrwerk, der Lenkung und den Stoßdämpfern feststellen. Eine oder sogar zwei Begleitpersonen sollten bei einer Probefahrt dabei sein. Das gilt umso mehr, wenn Du noch wenig Erfahrung mit Fahrzeugen gesammelt hast. Wenn etwas am Fahrzeug auffällt, kann es sinnvoll sein, wenn sich die Begleitperson ans Steuer setzt. Die Begleitperson kann außerdem während der Fahrt Protokoll führen und eine vorher angelegte Checkliste Punkt für Punkt abhaken und auf vergessene Punkte hinweisen.

Besichtigung des Motorrads vor der Probefahrt

Vor dem Beginn der Probefahrt steht eine eingehende Besichtigung des Fahrzeugs an. Sie ist besonders wichtig, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. Achte dabei auf sichtbare Schäden am Lack, rostige Stellen (am Auspuff, Scheibenrahmen) und auf die Profiltiefe der Reifen. Alle Funktionen des Beleuchtungssystems sollten gecheckt werden. Besonders wichtig bei Gebrauchtwagen ist der Blick unter die Motorhaube. Achte dabei auf undichte Stellen sowie auf den Zustand der Schläuche, Kabel und Riemen. Auch die Stoßdämpfer und Bremsscheiben sollten kritisch auf Anzeichen von Verschleiß überprüft werden. Häufig lassen sich Startschwierigkeiten des Motors vermeiden, wenn dieser warmgelaufen ist. Die Ursachen für Startprobleme sind häufig schwer auszumachen und können zu einem großen Ärgernis nach dem Kauf werden. Deswegen achte stets darauf, dass der Motor tatsächlich kalt ist.

Sobald Du auf dem Fahrersitz Platz genommen hast, nimm Dir ausreichend Zeit, um Dich vertraut zu machen. Schaue auf die Position der Bedienelemente, die Gestaltung des Armaturenbretts sowie die Einstellungsmöglichkeiten am Sitz und den Spiegeln. Wenn Du bei der Besichtigung Mängel feststellst, halte diese schriftlich fest. Das verhindert, dass der Händler Dich für Schäden verantwortlich macht, die bereits bestanden haben. Sollte das Fahrzeug Sicherheitsmängel aufweisen, sieh von der Probefahrt ab.

Während der Probefahrt

Ein umfassender Eindruck kann nur entstehen, wenn Du das Fahrzeug in unterschiedlichen Belastungssituationen fährst. Dabei ist nicht nur das unmittelbare Fahrverhalten wichtig, sondern auch die Geräusche des Fahrzeugs. Knacken, Poltern, Klappern und Motorengeräusche sind häufig Indikatoren für Schäden und Verschleiß. Lass daher auch mal die Fensterscheibe herunter, um in Kurven auf verdächtige Geräusche zu achten. Das Radio sollte während der Fahrt ausgeschaltet bleiben, und längere Gespräche gehören ebenfalls nicht in eine Probefahrt.

Tests während der Probefahrt:

  • Kupplungstest: Lass die Kupplung im ersten Gang kommen. Wenn der Wagen erst spät anzieht, kann es ein Hinweis auf Verschleißerscheinungen sein. Um die Kupplung eingehender zu prüfen, schalte in den zweiten Gang, ziehe die Handbremse an und lass die Kupplung langsam kommen. Dabei sollte sich die Drehzahl zunächst verringern und der Motor ausgehen. Falls das nicht geschieht, ist der Anpressdruck zwischen Kupplung und Reibfläche zu gering - die Kupplung „rutscht durch“.
  • Gas und Schal­tung prüfen: Schalte alle Gänge des Fahrzeugs durch. Achte dabei besonders auf knarrende und zerrende Geräusche. Zwischen allen Gängen sollte sich der Schaltvorgang gleich anfühlen. Auch wenn Du beim Hochschalten einen Gang auslässt, sollten keine auffälligen Geräusche entstehen. Bei ruckartiger Betätigung des Gaspedals dürfen Gänge keinesfalls rausspringen.
  • Bremsen testen: Bei Betätigung der Bremsen darf der Wagen nicht nach links oder rechts ziehen. Diesen Test führst Du bei einer Geschwindigkeit zwischen 30 und 40 km/h durch. Ein Ziehen nach links oder rechts ist in der Regel auf eine Ungleichverteilung der Bremskraft zurückzuführen und sollte bei einem Check der Bremsanlage bzw. der Einstellung geprüft werden.
  • Test bei hoher Geschwin­dig­keit: Wenn es die Geschwindigkeitsregelungen und äußeren Bedingungen erlauben, versuche den Wagen auszufahren. Achte darauf, wie sich dabei die Motortemperatur und der Öldruck entwickeln. Bei Höchstgeschwindigkeit sollten die Werte nicht wesentlich ansteigen.
  • Qualm­aus­tritt aus dem Auspuff: Schaue im Rückspiegel, ob bei starker Beschleunigung, niedertourigem Fahren und unter plötzlicher Gaswegnahme dunkle Abgase erkennbar sind. Das ist Hinweis auf eine zu starke Ölverbrennung. Ursache dafür sind häufig verschlissene Motordichtungen (z. B. Kolbenringe). Du kannst den Auspuffausstoß auch prüfen, wenn Du den Motor für wenige Minuten im Leerlauf laufen lässt und Gas gibst.
  • Spur-Test: Nimm auf gerader Strecke bei wenig Verkehr und moderater Geschwindigkeit die Hände vom Lenkrad. Der Wagen sollte dann weiterhin gerade in der Spur bleiben. Falls der Wagen merkbar zu einer Seite zieht, müssen die Spureinstellung und das Fahrwerk überprüft werden.
  • Anti­blo­ckier­system (ABS) prüfen: Das ABS solltest Du nur auf unbefahrener und gerader Strecke prüfen. Führ dafür eine Vollbremsung bei einer Geschwindigkeit von maximal 40 km/h durch. Die Räder dürfen weder blockieren noch darf das Fahrzeug aus der Spur kommen.

Nach der Probefahrt

Wenn Du den Wagen zum Stehen gebracht hast, wirf noch einmal einen Blick auf den Motor. Unter Umständen werden ausgelaufene Flüssigkeiten und undichte Stellen erst nach der Fahrt sichtbar. Wenn Dir während der Probefahrt etwas aufgefallen ist, sprich den Verkäufer bzw. Händler darauf an. Nach der Probefahrt festgestellte Mängel sollten ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Bei einem Gebrauchtwagen frag den Händler bzw. den privaten Verkäufer nach dem Serviceheft. Zu Deiner persönlichen Sicherheit solltest Du Dir vor dem Gebrauchtwagenkauf ein Kfz-Gutachten von einem Sachverständigen erstellen lassen. Diesen Service bietet bundesweit beispielsweise ADAC, Dekra, diepruefer.de, TÜV und KÜS an. Das Gutachten kostet circa 100 bis 150 Euro - zahlt sich aber gerade bei einem teuren Gebrauchtwagen schnell aus. Verweigert Dir der Verkäufer die Erstellung eines Kfz-Gutachtens, solltest Du misstrauisch werden.

Motorrad-Kaufvertrag

Bei einem privaten Kaufvertrag für das Motorrad sollten Käufer und Verkäufer alles schriftlich festhalten.

Checkliste zum Motorrad-Kaufvertrag

  • Ein schriftlicher Motorrad-Kaufvertrag ist aus rechtlicher Perspektive nicht vorgeschrieben, jedoch ratsam.
  • Es ist sinnvoll, einen standardisierten Motorrad-Kaufvertrag aus einer seriösen Quelle zu nutzen.
  • Auf einseitig begünstigenden Klauseln sollte verzichtet werden.
  • Käufer und Verkäufer müssen ihre persönlichen Angaben detailliert ausfüllen. Ist eine der Parteien minderjährig, muss eine Vollmacht des Erziehungsberechtigten vorliegen.
  • Der Austausch der Telefonnummern zwischen den Vertragspartnern ist hilfreich, falls im Nachhinein eine Kontaktaufnahme notwendig sein sollte.
  • Der Motorrad-Kaufvertrag muss alle Angaben zum Motorrad enthalten. Angaben zum Hersteller und die Bezeichnung des Modells allein reichen nicht aus.
  • Der Käufer sollte sich schriftlich bestätigen lassen, dass das Motorrad noch keinen Unfall hatte. Weist das Motorrad bereits einen Unfallschaden auf, sollte sich der Käufer die Schadensart im Detail schildern lassen und die Höhe der Reparaturkosten erfragen. Jegliche verfügbare Rechnungen und Gutachten zum Unfallschaden sollten dem Kaufvertrag angehängt werden.
  • Falls das Motorrad jemals zu gewerblichen Zwecken genutzt wurde, muss das im Vertrag festgehalten werden. Ebenfalls muss sich dem Kaufvertrag entnehmen lassen, ob der Motor ausgetauscht oder ein neues Getriebe eingesetzt wurde.
  • Jegliche Mängel am Motorrad sollten im Kaufvertrag ausführlich beschrieben werden. Eine Eingrenzung der Schäden sichert sowohl Käufer als auch Verkäufer ab.
  • Erst, wenn alle Fragen geklärt sind, unterschreiben Käufer und Verkäufer den Motorrad-Kaufvertrag.
  • Der Kaufpreis ist im Vertrag fixiert. Mit der Unterschrift des Käufers beglaubigt der neue Besitzer die Übergabe des Motorrads.

Worauf müssen Verkäufer beim Motorrad-Kaufvertrag achten?

  • Untersuchungsprotokoll: Vor dem Verkauf ist eine technische Überprüfung des Motorrads sinnvoll - mit einem professionellen Untersuchungsprotokoll lässt sich ein gebrauchtes Motorrad leichter verkaufen.
  • Mindestalter: Der Käufer des Motorrads muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Probefahrt: Wenn der potenzielle Käufer eine Probefahrt unternehmen möchte, sollte er dem Verkäufer seinen Motorradführerschein vorzeigen. Zudem ist es empfehlenswert, dass ein Formular zur Haftungsvereinbarung für die Probefahrt ausgefüllt wird.
  • Personaldaten: Der Motorrad-Kaufvertrag muss den vollständigen Namen sowie die Adresse des Käufers enthalten. Die Daten sollten unbedingt mit den Informationen auf dem Personalausweis übereinstimmen.
  • Angaben zu Unfallschäden: Bei Vertragsabschluss muss der Verkäufer dem Käufer über jegliche Mängel und Schäden an dem Motorrad Auskunft geben. Dies gilt insbesondere für Unfallschäden.
  • Zahlungsmethoden: Der Verkäufer des gebrauchten Motorrads kann die Art der Bezahlung frei wählen. Generell zu empfehlen, ist die Barzahlung bei Übergabe.
  • Versicherung: Mit dem Verkauf des Motorrads geht auch die Versicherung auf den Käufer über.
  • Verkaufsmeldung: Nach Ausfüllen des Kaufvertrages sollte der Verkäufer die vollständigen Verkaufsmeldungen an die Zulassungsstelle und Versicherungsgesellschaft schicken.

Checkliste für eine sichere Ummeldung

  • Eine Möglichkeit für die sichere Ummeldung ist, gemeinsam mit dem neuen Besitzer zur Zulassungsstelle zu fahren.
  • Der Verkäufer kann das Motorrad auch für die Zeit der Eigentumsübergabe abmelden. Dadurch ist der Käufer gezwungen, zur Abholung ein Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen mitzubringen oder den Transport über einen Hänger zu realisieren.

Die Klausel „gekauft wie gesehen“ bedeutet, dass der Käufer nachträglich Mängel am Motorrad nicht mehr reklamieren kann. Das heißt, der Kaufvertrag für das Motorrad schließt die sonst übliche Gewährleistung vertraglich aus. Dieses gilt auch, wenn es sich um offensichtliche Sachmängel handelt, die im Motorrad-Kaufvertrag nicht enthalten sind. Der Käufer übernimmt das Risiko.

Kaufvertrag-Rücktritt

Entgegen der weit verbreiteten Meinung kann der Motorrad-Kaufvertrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Das heißt, es gibt kein generelles Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das gebrauchte Motorrad von einer Privatperson oder einem Händler gekauft wurde.

Weist das Motorrad versteckte Mängel auf, die vom Verkäufer verschwiegen wurden, ist ein Widerruf des Motorrad-Kaufvertrags unter bestimmten Umständen möglich. Allerdings muss der Verkäufer die Möglichkeit bekommen, die Mängel zu beseitigen oder nachzubessern, bevor der Käufer vom Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.

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