Konflikte zwischen Radfahrern und Autofahrern sind ein bekanntes Problem im Straßenverkehr. Oftmals eskalieren Situationen, in denen sich Radfahrer durch das Verhalten von Autofahrern behindert oder gefährdet fühlen. Ein häufiger Auslöser für solche Auseinandersetzungen ist das Falschparken.
Viele Autofahrer drangsalieren Radfahrer, betreiben Verkehrserziehung und haben dabei keinen Schimmer, was die Rechte von Radfahrern betrifft. Zur Zeit ist es in Hamburg noch krasser als sonst, da bei vielen Autofahrern und -fahrerinnen die Nerven blank liegen.
Die Eskalation der Gewalt
In manchen Fällen münden diese Konflikte in Handgreiflichkeiten. Ein Radfahrer, der sich über einen Falschparker ärgert, schlägt auf das Autodach. Der Autofahrer reagiert darauf mit Gewalt. Diese Eskalation wirft wichtige Fragen auf:
- Ist das Schlagen auf ein Autodach eine Sachbeschädigung?
- Ist Selbstjustiz eine akzeptable Reaktion auf ein Fehlverhalten?
- Wo liegen die Grenzen der Notwehr?
Wer natürlich nur die Radsportbrille auf hat, wird jetzt behaupten, eine Beule im Autodach wiegt weniger schwer als eine am Kopf. Das aber liegt im Auge des Betrachters.
Rechtliche Aspekte
Fakt ist: Der Autofahrer begeht "lediglich" eine Ordnungswidrigkeit (falschparken). Dann begeht der Radfahrer eine Straftat (Sachbeschädigung). Gem. § 127 STPO darf nun jeder Bürger in der BRD, der eine Straftat beobachtet, den Täter verfolgen und ihn zur Feststellung der Personalien festhalten. Leistet der Radfahrer Widerstand, darf der Autofahrer Gewalt anwenden (unmittelbarer Zwang). Beruft sich der Autofahrer auf 127 STPO, ist er aus der Körperverletzung schonmal raus.
Im akuten Fall befindet sich, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Radfahrer verfolgt und niedergestreckt wurde, der Autofahrer rechtlich auf der sicheren Seite. Straftat bleibt Straftat. Die Schwere der Tat spielt da zunächst eine untergeordnete Rolle. Im Übrigen ist es unerheblich, wie groß der entstandene Sachschaden ist. Allein der Versuch einer Straftat ist rein rechtlich bereits strafbar.
Ein geschickter Anwalt wird im Gericht den hinzueilenden Zeugen in einem anderen Licht darstellen, als es der Artikel tut. Er wird argumentieren, dass der Autofahrer vom Zeugen angegriffen wurde. Ferner wird er argumentieren, dass der Zeuge eine Straftat (Körperverletzung) vermutete und Nothilfe leisten wollte, sich jedoch im Irrtum befand, da der vermeintliche Straftäter nach § 127 STPO handelte. Im Handgemenge ließ sich dieser Irrtum nicht aufklären und der Autofahrer sah sich gezwungen, Notwehr gegen diesen Angriff zu leisten. Einzig die Sache mit dem Handy wird dem KFZ´ler zum Verhängnis.
Moralische Bewertung
Es stellt sich die Frage, ob es moralisch vertretbar ist, wegen einer Bagatelle wie Falschparken Gewalt gegen fremdes Eigentum anzuwenden. Dein folgender Satz sagt diesbezüglich bereits alles aus: "P.s.: Für alle, die vllt. auch gern mal auf´s Autodach schlagen oder ´nen Spiegel abtreten...wenn ihr dafür die Nase blutig gehauen bekommt, ist das nicht nur moralisch völlig i.o., sondern, sofern ihr euch wehrt, auch rechtlich u.U. ok. Das ist also "moralisch völlig i.o."?
Vielmehr möche ich davor warnen, aufgrund so einer Bagatelle wie dem Falschparken eine Straftat zu begehen und ggf. mit dicker Lippe nach Hause zu kommen und später vor Gericht feststellen zu müssen, dass der Schläger dann auch noch Recht bekommt.
Ohne den totalen Ausraster des Kfz´ler billigen zu wollen, stellt sich mir dennoch die Frage, woher die Aggression des Radlers kommt. Klar, hätte der zusammengeschlagene Radfahrer die Karre auch ohne Reaktion umfahren können. Er hätte auch einfach drumrum fahren können!!! Dann hätte es auch keinen Stress gegeben! Denn in diesem Fall ging die Aggression zunächst ja vom Radfahrer aus.
Alternativen zur Gewalt
Konflikte mit körperlicher Gewalt zu regeln, ist nicht tolerierbar. bis es soweit kommt, sollte der gesunde eigene Menschenverstand doch funktionieren. Klar, jeder ist oft von den irrsinnigen Reaktion und dem Verhalten der Autofahrer angepisst. Aber wenn der Radfahrer anfängt, das Auto zu beschädigen (egal, ob es nun eine Beule gab oder nicht, er hätte damit rechnen müssen) muss er auch mit einer extremen Reaktion des/der Autoinsassen rechnen.
Mittlerweile versuche ich, mich selber nicht provozieren zu lassen, auch wenn ich mich ärgere, wenn ich mal wieder behindert werde. Das hat zwei Gründe: wenn ich mich auf einen Disput einlasse, ärgere ich mich stundenlang, nehme ich es mit einer gewissen Resignation hin, ist der Ärger schnell vorbei. Außerdem hatte ich vor vier Jahren mal ein unschönes Erlebnis mit einer Hundebesitzerin, die in einer Schlägerei endete und so etwas möchte ich mein Lebtag nicht wieder erleben. Gewalt gehört absolut nicht zu meiner Lebensführung und wenn man gezwungen wird, genau diese auszüben, um seine Gesundheit zu schützen, ist das eine ganz üble Geschichte.
Erfahrungen von Radfahrern
als jemand, der schon lange in Hamburg mit dem Rad unterwegs ist, habe ich auch schon "auf's Maul bekommen", als ich einem Falschparker auf das Dach geklopft habe. Damals konnte ich mich (gegen 2 Personen) noch wehren und es ging auch bei weitem nicht so brutal aus. Es gibt leider bei Autofahrerinnen und -fahrern extrem rücksichtslose Menschen ...
Was ich während dieser KM an Straftaten gegen mich erlebt habe, obwohl ich mich offensiv-defensiv verhalte und an die STVO halte, geht auf keine Kuhhaut. Ich habe zig Anzeigen geschrieben, mit Video und es passiert nichts! Wer das in HH nicht selbst erlebt hat, darf sich eigentlich kein Urteil darüber bilden. Zum Glück bin ich knapp 190 und bisher hat sich keiner getraut, was zu machen, Drohungen der körperlichen Gewalt hab ich natürlich zu hauf bekommen von den ganzen Autonazis. Der Verkehr in HH wird immer aggressiver. Ich dachte im Winter sei das besser, aber kein Deut. Selbst bei Schnee und Eis (Ich fahr sicher mit Spikes) wird man abgedrängt und angehupt. Noch ein Wort zu der Sachbeschädigung: Aufs Dach zu hauen, ist keine Sachbeschädigung und somit auch keine Straftat, solange nichts an Schaden zurück bleibt. Mit so einem Klaps aufs Dach oder Seitenscheibe behelfe ich mir auch meist. In 90 % der Fälle fällt dem Fahrer/Fahrerin entweder dabei das Handy aus der Hand oder sie wachen endlich auf.
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