In Hamburg wird dem Radverkehr zunehmend mehr Bedeutung beigemessen, insbesondere im Bereich der Alster. Der Senat hat ein neues Konzept vorgestellt, das den Verkehr rund um die Alster neu regeln soll, wobei dem Radverkehr auf mehreren Straßen durch die Einrichtung von Fahrradstraßen erheblich mehr Vorrang gewährt wird.
Die Wege entlang der Außenalster gehören zu den wichtigsten Zulaufstrecken in die Hamburger Innenstadt und sind die am stärksten frequentierten Radstrecken in ganz Hamburg. Mit dem Projekt der „Alster Fahrradachsen“ werden die vielbefahrenen Wege abschnittsweise ausgebaut und so den heutigen und künftigen Anforderungen angepasst. Dadurch wird ein sicheres, zügiges und komfortables Vorankommen auf modernen Radverkehrsanlagen, wie Fahrradstraßen und Radfahrstreifen, sichergestellt.
Was ist eine Fahrradstraße?
Eine Fahrradstraße ist ein Sonderweg für den Radverkehr, der Radfahrenden vorbehalten ist. Eine Straße wird durch das Verkehrszeichen 244.1 zur Fahrradstraße. Sie dürfen auf einer Fahrradstraße auch dann nebeneinander fahren, wenn Autos deswegen langsamer fahren müssen.
Die StVO bestimmt, welche Verkehrsregeln in einer Fahrradstraße gelten:
- Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.
- Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
- Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
- Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
An Kreuzungen und Einmündungen gilt rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist. Für das Halten und Parken gelten die selben Regeln wie in anderen Straßen.
Kfz-Verkehr ist in der Fahrradstraße nur dann erlaubt, wenn ein Zusatzzeichen wie Anlieger frei oder Kfz frei das so regelt. Im städtischen Raum müssen auf der Fahrradstraße auch die Anlieger*innen mt dem Auto fahren können und die Geschäfte erreichbar sein. Darum wird fast immer das Zusatzschild Anlieger frei ergänzt. Es dürfen hier also die Personen mit Auto oder Motorrad fahren, die auf den anliegenden Grundstücken wohnen oder mit den anliegenden Grundstücken in Kontakt treten wollen - zum Beispiel um jemanden zu besuchen, ein Paket abzugeben oder den Abfluss zu reparieren.
Zweck von Fahrradstraßen
Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist, erwartet wird oder gebündelt werden soll. Sie haben also denselben Zweck wie Hauptverkehrsstraßen für Kfz. Gleichzeitig bieten sie oft parallele Routen zu viel befahrenen Hauptverkehrsstraßen an, die idealerweise komfortabel, lärmfrei und ohne störende Wartezeiten an Ampeln gutes Vorankommen mit dem Fahrrad sichern.
Da hier nur langsam gefahren werden kann und der Radverkehr Vorrang hat, sind Fahrradstraßen für den Autodurchgangsverkehr nicht attraktiv. Nutznießer sind also auch die Anwohner*innen, da der geringe Autoverkehr in Fahrradstraßen das Wohnumfeld verbessert.
Vorfahrtsregelung in Fahrradstraßen
In einer Fahrradstraße gilt rechts vor links, wenn es nicht anders angeordnet ist oder die Bauweise der Einmündungen es anders regelt. Sofern die bauliche Gestaltung so ist wie auf dem unteren Bild, sollte zukünftig die Fahrradstraße mit Vorfahrt beschildert werden und die einmündende Straße mit Vorfahrt gewähren. Auf diese Weise ist die angestrebte Vorfahrt für die Fahrradstraße eindeutig geregelt.
Fahrradstraßen in Hamburg
Die Hamburger Politik und Verwaltung haben sich sehr viel Zeit gelassen mit der Einrichtung von Fahrradstraßen. Hier eine Übersicht:
- 1998: Bornstraße (250 m), Rutschbahn (100 m) und Heinrich-Barth-Straße (250 m) in Eimsbüttel
- 2007: Brookdeich in Bergedorf (250 m)
- 2012: Honartsdeicher Weg (HH-Mitte, 1100 m), Wirtschaftsweg westl. der Wilhelmsburger Reichsstraße (HH-Mitte, 900 m), Falkensteiner Ufer von Falkentaler Weg bis westliche Kehre Campingplatz Wittenbergen (Altona, 1340 m), Uferstraße - von-Essen-Straße - Lortzingstraße (Nord, 950 m)
- 2013: Adenauerallee (nördl. Nebenfahrbahn) (HH-Mitte, 420 m), Große Elbstraße, Hausnummer 277 bis Kehre (Altona, 200 m)
- 2014: Billhafen Löschplatz (HH-Mitte, 50 m), Harvestehuder Weg (Bezirk Eimsbüttel, 1250 m)
- 2015: Angerstraße (Nord, 170 m), Rheingoldweg (Altona, 525 m)
- 2016: Goebenstraße (Bezirk Eimsbüttel)
In Hamburg geht die Einrichtung neuer Fahrradstraßen i. d. R. mit einer deutlichen Aufwertung des gesamten Straßenraums einher: attraktive Nebenflächen für Fußgänger*innen, Berücksichtigung der Belange von Personen mit Mobilitätseinschränkung (Blinde, Rollatorbenutzer, Rollstuhlfahrer), höhere Verkehrssicherheit in Einmündungsbereichen.
Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr
Der Wirtschaftsverkehr profitiert durch Fahrradstraßen. Handwerker und Lieferdienste können selbstverständlich die Grundstücke weiterhin erreichen, der Schwerlastverkehr nutzt sowieso eher das Hauptstraßennetz. Der wichtigste Wirtschaftsverkehr - der Einzelhandel und seine Kunden - profitiert sogar von der Fahrradstraße: Untersuchungen wie Clever einkaufen mit dem Rad haben gezeigt, dass Fahrradkunden die besten Kunden für den Einzelhandel im Stadtteil sind.
Auch wenn jeder einzelne Einkauf nicht sehr groß ist: Sie kaufen häufig ein und fahren nicht zum Discounter auf der grünen Wiese. Damit sind sie gerade für den Einzelhandel in Wohngebieten ein interessanter Kundenkreis, der sich durch komfortable Angebote zum Fahrradparken, Lieferdienste für schwere Einkäufe oder einen Fahrradhängerverleih noch stärker binden lässt.
Bei der Umgestaltung einer Tempo-50-Straße in eine Fahrradstraße ergeben sich zusätzliche Vorteile für die Gewerbetreibenden. Autofahrer*innen, die die Straße für ihren Weg von A nach B nutzen, haben selten Interesse, spontan anzuhalten und sich ein Schaufenster anzusehen und einzukaufen. Das ist im Radverkehr aufgrund der niedrigeren Geschwindigkeit und des unkomplizierten Anhaltens anders. Es gilt die alte Geschäftsfrauenweisheit: Nicht Autos kaufen ein, sondern Menschen.
Langfristige Auswirkungen
Langfristig betrachtet sind Fahrradstraßen auch ein Anti-Stau-Instrument für den Autoverkehr: Mit Instrumenten wie Fahrradstraßen, Velorouten usw. wird das Radfahren attraktiver. Menschen, die heute noch Auto fahren, werden dann zumindest gelegentlich aufs Rad umsteigen.
Radwegeausschilderung an der Alster
Seit Montag weisen neue Schilder und temporäre Bodenmarkierungen den Weg für Fahrradfahrer an der Alster. Die neuen Wegweiser erstrecken sich entlang eines sechs Kilometer langen Abschnittes zwischen Rathenaustraße und Alsterglacis. Sie werden bis Sonntag, 24. Die neue Beschilderung soll nach Angaben der Verkehrsbehörde die Wegweisung auf der Veloroute 4 vereinfachen.
Laut Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende, soll das Radnetz so ausgebaut werden, dass Radfahrer die Radwege unabhängig von Alter, Ziel und Geschwindigkeit nutzen können. Auch die Umleitung des Fußverkehrs sei dabei ein wichtiger Aspekt. Der einwöchige Test an der Alster dient dazu, Grundregeln für die Beschilderung aufzustellen.
ADFC: Interessenvertretung für Radfahrer
Der ADFC ist die größte Interessenvertretung für Radfahrende weltweit und hat mehr als 240.000 Mitglieder bundesweit, davon über 9.000 in Hamburg. Als Fahrradlobby setzen wir uns für die Verkehrswende mit dem Fahrrad im Mittelpunkt ein - und damit für mehr Klimaschutz, Sicherheit, Gesundheit und Lebensqualität.
Der ADFC ist parteipolitisch neutral, aber parteilich, wenn es um die Interessen von Radfahrenden geht. Mit Kampagnen fördern wir den öffentlichen Diskurs und erzeugen politisch Druck. Auf Fachveranstaltungen und durch Lobbyarbeit informieren wir politische Entscheider*innen. Mit Projekten wie dem ADFC-Fahrradklima-Test schaffen wir öffentliche Aufmerksamkeit für dringend notwendige Verbesserungen der Radfahrbedingungen. Unsere Serviceangebote machen Radfahrenden das Leben leichter.
Vorteile einer ADFC-Mitgliedschaft
- Unterstützung des ADFC in seiner Arbeit für bessere und sichere Radwege
- Teilnahme am aktiven Vereinsleben
- "ADFC Pannenhilfe" rund um die Uhr
- Rechtsschutzversicherung als öffentlicher Verkehrsteilnehmer*in
- Kostenlose anwaltliche Erstberatung
- Regelmäßiges ADFC-Mitgliedermagazin Radwelt
Verkehrssicherheit des Fahrrads
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen.
Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben.
Infrastrukturmaßnahmen für den Radverkehr in Hamburg
Das Ziel des Hamburger Senats ist es, den Anteil der im Umweltverbund zurückgelegten Wege im laufenden Jahrzehnt auf 80 % zu steigern. Das beinhaltet den ÖPNV, den Fahrrad- und Fußverkehr. Dabei soll der Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen auf 25 bis 30 % gesteigert werden.
Kern des Hamburger Radnetzes sind die sogenannten Radrouten. Zu diesen gehören die bisherigen 14 Velorouten sowie künftig auch Bezirksrouten und weitere wichtige Verbindungen mit hochwertiger Radinfrastruktur. Die Radrouten stellen das Grundgerüst des gesamtstädtischen Radverkehrsnetzes dar.
Über die Radrouten hinaus werden auch an vielen anderen Stellen Radverkehrsanlagen neu gebaut oder grundlegend erneuert. Hier stehen vor allem bezirkliche Netze, Schulradwege und Radwege an Hauptverkehrsstraßen im Fokus.
Radrouten Plus
Radrouten Plus (ehemals Radschnellwege) verbinden in Zukunft Hamburg mit der Metropolregion. Sie sind komfortable und sichere Routen für weitere Alltagswege mit dem Fahrrad. Auf ihnen können alle in ihrem eigenen Tempo, aber zügig und ohne Hindernisse vorankommen. Dies wird mit einer möglichst direkten Streckenführung, einer komfortablen Breite und einer entsprechenden Gestaltung von Kreuzungen und Einmündung sichergestellt.
Radfahrstreifen und Schutzstreifen
Radfahr- und Schutzstreifen sind Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn, die im direkten Blickfeld von Autofahrenden verlaufen. Sie sind durch Fahrrad-Piktogramme gekennzeichnet.
Radfahrstreifen sind mit einer breiten, durchgezogenen Linie von der Fahrbahn getrennt und dürfen von Autos nur überquert werden, um eine Einfahrt oder einen Parkplatz zu erreichen. Schutzstreifen dagegen sind Teil der Fahrbahn und durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet. Sie dürfen nur bei Bedarf von besonders breiten Fahrzeugen, wie Bussen oder Müllfahrzeugen, überfahren werden. Radfahrende dürfen auch dabei nicht gefährdet werden. Zu Radfahrenden muss auch hier - wie überall - ein Mindestüberholabstand von 1,50 m eingehalten werden. Falls erforderlich, müssen Autos hinter den Radfahrenden bleiben.
Sowohl auf Radfahrstreifen als auch auf Schutzstreifen ist das Halten und Parken verboten.
Pop-Up-Bikelanes
Pop-Up-Bikelanes (PUBL) sind kurzfristig und temporär eingerichtete Radfahrstreifen. Sie können auf Straßen eingerichtet werden, die keine oder nur eine unzureichende Radverkehrsinfrastruktur aufweisen und die eine hohe Netzbedeutung und damit eine wichtige Verbindungsfunktion für den Radverkehr haben. Wichtigstes Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit bei gleichzeitiger Bereitstellung eines Angebots zur verstärkten Fahrradnutzung.
Protected Bikelanes
Protected Bikelanes (PBL) sind geschützte Radfahrstreifen. Durch eine bauliche Barriere (z.B. einen doppelten Bordstein oder Poller) wird der Radfahrstreifen von der Kfz-Fahrbahn abgetrennt, sodass das Überfahren oder Zuparken durch Autos verhindert wird und sich die Sicherheit für Radfahrende erhöht.
Services für Radfahrer in Hamburg
StadtRAD Hamburg
StadtRAD Hamburg ist das erfolgreichste öffentliche Fahrradleihsystem Deutschlands und seit 2009 fester Mobilitätsbaustein in Hamburg. An über 313 Stationen stehen mehr als 3.700 Fahrräder und 48 Lastenpedelecs zur kostengünstigen Ausleihe bereit. Das Angebot wird kontinuierlich weiter ausgebaut.
Radstationen (ehemals Bike + Ride)
Das Fahrrad und die öffentlichen Verkehrsmittel sind zusammen eine unschlagbare Kombination: Zu Hause einfach losradeln, das Rad an der Haltestelle abstellen und entspannt in die Bahn umsteigen - das geht an Hamburgs Radstationen.
AlsterRadler: Radfahren auf dem Wasser
AlsterRadler vermietet nicht einfach Fahrräder, sondern bietet schwimmende Abenteuer auf der Hamburger Alster. Mit umweltfreundlichen Fahrrad-Katamaranen verbindest du urbane Freiheit mit Naturerlebnis - ruhig, bewusst und voller Entdeckungen.
Die AlsterRadler sind mit Fahrradkörben am Lenker ausgestattet. Hier kannst du deine Wertsachen und ggfs. Für Kleinigkeiten und Kleidungsstücke ist natürlich immer Platz.
Kontroverse Diskussionen
Die Diskussion über dieses Thema wurde in der Politik oder in Leserbriefen sehr polemisch geführt. Viele autofahrende Bürger reagierten extrem verärgert und sahen eine bevorstehende Parkplatznot in diesem Gebiet voraus. Da wurde seitens der CDU von einer ‚ideologischer und autoverachtenden Politik‘ gepoltert, während die Grünen enttäuscht reagierten, weil ihnen die SPD-Pläne nicht weit genug gingen. Sie hätten einen kompletten Fahrradring rund um die Außenalster bevorzugt, die schließlich als eines der wichtigsten Aushängeschilder der Hansestadt gilt. Dagegen schlug Christian Hieff vom ADFC, der Interessenvertretung der Radfahrer, moderatere Töne an.
ADFC-Streitgespräch über das Radfahren in Hamburg
Am 2. Februar 2023 fand ein Streitgespräch innerhalb des Fahrradclubs über das, was uns an anderen Radfahrenden nervt, in der ADFC-Geschäftsstelle in der Koppel statt. Teilnehmer waren Amrey Depenau, Dirk Lau, Ulrike Hanebeck und Andrea Kupke.
Einige Aussagen aus dem Gespräch:
- Dirk Lau: Ich kritisiere keine anderen Menschen auf dem Rad, solange ich genug mit motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen zu tun habe, die mich auf der Straße alltäglich gefährden.
- Andrea Kupke: Also ich finde, wenn andere gefährdet werden, dann ist auf jeden Fall eine Grenze überschritten, und das ist ganz oft bei Geisterradler*innen der Fall.
- Ulrike Hanebeck: Ich erlebe immer wieder, dass mich die problematische Infrastruktur in Konflikte zwingt, gerade wenn ich mit einem breiteren Zweirad unterwegs bin.
Das Gespräch zeigte, dass es innerhalb des ADFC unterschiedliche Meinungen über das Verhalten von Radfahrern und die Notwendigkeit von Regeln gibt.
Tabelle: Fahrradstraßen in Hamburg (Auswahl)
| Jahr | Straße | Bezirk | Länge (ca.) |
|---|---|---|---|
| 1998 | Bornstraße | Eimsbüttel | 250 m |
| 1998 | Rutschbahn | Eimsbüttel | 100 m |
| 1998 | Heinrich-Barth-Straße | Eimsbüttel | 250 m |
| 2007 | Brookdeich | Bergedorf | 250 m |
| 2012 | Honartsdeicher Weg | HH-Mitte | 1100 m |
| 2014 | Harvestehuder Weg | Eimsbüttel | 1250 m |
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