Radfahren unter Alkoholeinfluss: Welche Strafen drohen?

Der Abend war lang und feuchtfröhlich: Mit Ihren besten Freunden tranken Sie in der Stammkneipe eine Runde nach der anderen und hatten alle schon einen in der Krone sitzen, als Sie den Laden verließen. Wie gut, dass Sie nicht mit Ihrem Auto gekommen sind, sondern das Fahrrad benutzt haben.

Vielleicht denken Sie, dass es im Gegensatz zum Auto kein Problem ist, betrunken mit dem Rad nach Hause zu fahren. Doch da täuschen Sie sich! Wenn Sie mit benebelten Sinnen durch den Straßenverkehr radeln, können Sie sich selbst, aber auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder gar schädigen. Aus diesem Grund wurde im Verkehrsrecht auch für Radfahrer eine Promillegrenze festgelegt.

Missachten Sie diese, könnte es zu einem Bußgeld kommen, in schweren Fällen müssen Sie evtl. Aber wie hoch ist die Promillegrenze für Radfahrer nun? Darf ein Radfahrer mehr Promille im Blut haben als ein Autofahrer? Und was kann passieren, wenn Sie mit mehr Alkohol im Blut erwischt werden als erlaubt?

Gilt auch fürs Fahrrad eine Promillegrenze?

Auch für das Fahrrad gilt eine Promillegrenze. Diese ist allerdings deutlich höher angesetzt als für Kfz-Fahrer. Sie liegt bei 1,6.

Während die Promillegrenze für Autofahrer hierzulande bei 0,5 Promille liegt, ist sie für Radfahrer deutlich höher. Denn erst ab 1,6 Promille begeht man eine Straftat. Doch trinkfeste Radfahrer sollten sich nicht zu früh freuen.

Denn selbst ein weitaus geringerer Alkoholpegel als 1,6 Promille kann zu einer Strafanzeige führen. Beispielsweise immer dann, wenn geltende Fahrrad-Verkehrsregeln missachtet, Schlangenlinien gefahren werden oder ein Unfall verursacht wird.

Welche Promillegrenze gilt für Radfahrer?

Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6 Promille. Wer allerdings eine solch hohe Blutalkoholkonzentration erreicht und dennoch mit dem Fahrrad fährt, gilt bereits als absolut fahruntauglich und muss mit ernsthaften Folgen rechnen. Denn dieser Wert liegt schon im Bereich der Strafbarkeit.

Die Promillegrenze auf dem Fahrrad

Auf dem Fahrrad gilt eine Promillegrenze ab 0,3 Promille, welche auch als relative Fahruntauglichkeit bezeichnet wird. Die zweite Promillegrenze für das Fahrrad steht für absolute Fahruntauglichkeit und liegt bei 1,6 Promille.

Das Besondere ist, dass die 1,6-Promillegrenze auf dem Fahrrad einen großen Sprung markiert von Straffreiheit (bei nicht auffälliger Fahrweise) hin zu einer Straftat mit teilweise hohen Geldstrafen und negativen Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis.

Es war schon öfter im Gespräch, auch bei Radfahrern eine Art Zwischenstufe einzuführen, wie sie bei Autofahrern mit der 0,5-Promillegrenze besteht. Verbindliche Entscheidungen hierzu fielen jedoch noch nicht.

Was sind Promille überhaupt?

Dieser Wert bezeichnet den Anteil an reinem Alkohol (Ethanol) in der Flüssigkeitsmenge im Körper (bzw. im Blut). Die Alkoholgrenze fürs Fahrrad ist relativ hoch angesetzt.

Bei 1,6 Promille befinden sich Radfahrer bereits in einem Rauschzustand. Bei einem Promillewert von 1,6 kann nicht jeder Fahrrad fahren. Deshalb gilt die Alkoholgrenze fürs Fahrrad in Deutschland nicht unter allen Umständen: Bei einer auffälligen Fahrweise oder gar einem Unfall, kommt es bereits ab einem Wert von 0,3 Promille zur Strafanzeige!

Es ist also empfehlenswert, beim Fahrradfahren die Promille im Auge zu behalten.

Promillegrenze E-Bike

Auch auf einem E-Bike gelten bestimmte Promillegrenzen. Um hier die genauen Konsequenzen aufzuzeigen, muss erst einmal geklärt werden, was ein E-Bike genau ist. Generell wird hier zwischen einem Pedelec und einem E-Bike unterschieden.

Ein Pedelec - umgangssprachlich oft auch als E-Bike bezeichnet - unterstützt das Fahren elektrisch bis zu 25 km/h. Bei Pedelecs gelten die gleichen Regeln wie bei einem normalen Fahrrad. Bis zu 1,6 Promille im Blut sind erlaubt, solange keine auffällige Fahrweise oder ein Unfall vorliegt. Wird diese Grenze aber überschritten, drohen härtere Strafen.

Im Gegensatz dazu steht das E-Bike: hier können Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreicht werden. Darum gelten für E-Bikes strafrechtlich auch die gleichen Regeln wie für ein Auto. Also wird eine Fahrt mit mindestens 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit angesehen und ab 1,1 gilt sie als Straftat. Hier drohen ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und eine Geldbuße von 528,50 Euro. Bei Wiederholungstätern erhöhen sich die Strafen entsprechend.

Was kann passieren, wenn Sie mit mehr Alkohol im Blut erwischt werden als erlaubt?

Wird ein Wert von mindestens 0,3 Promille festgestellt, könnte es zu einer Strafanzeige kommen. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie als Radler dieses Alkohollimit auf dem Fahrrad überschreiten und von der Polizei kontrolliert werden.

Bei mindestens 1,6 Promille Alkohol im Blut wird üblicherweise eine Strafanzeige gegen Sie gestellt. Meistens werden Sie auch zur Teilnahme an einer MPU aufgefordert, die Sie innerhalb einer bestimmten Zeit erfolgreich absolvieren müssen, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis behalten wollen.

Auch wenn Sie noch nie einen Führerschein für ein Kraftfahrzeug besessen haben: Werden Sie als Radler verkehrsauffällig, können Sie genauso Punkte und Bußgeldbescheide kassieren wie mit einer Fahrerlaubnis.

Welche Sanktionen drohen, wenn ich die Promillegrenze auf dem Fahrrad überschreite?

Wer mit 1,6 Promille oder unter Drogeneinfluss mit dem Fahrrad fährt, muss mindestens mit einer Geldstrafe rechnen. Ihm kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet werden.

Unserer Tabelle können Sie entnehmen, welche Konsequenzen ein Verstoß gegen die Promillegrenze mit dem Fahrrad nach sich ziehen kann.

Im Folgenden eine Übersicht über die Sanktionen bei Trunkenheit im Straßenverkehr mit dem Fahrrad:

Promillegehalt Rechtliche Konsequenzen
Ab 0,3 Promille (mit Ausfallerscheinungen) Strafanzeige, Bußgeld, Punkte in Flensburg möglich
Ab 1,6 Promille Strafanzeige, Geldstrafe (ca. ein Monatsgehalt), 3 Punkte in Flensburg, MPU

Kann ich für einen Verstoß gegen die Promillegrenze mit dem Fahrrad eine MPU bekommen?

Zweifelt die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung an, weil Sie mit auf dem Fahrrad gegen die Promillegrenze verstoßen haben, kann eine MPU angeordnet werden.

Wenn ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut unterwegs ist bzw. Radfahrer, die die Promillegrenze von 1,6 Promille erreicht oder überschritten haben, müssen zudem mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) - auch als „Idioten-Test“ bekannt - rechnen. Wird die Untersuchung nicht bestanden, kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden und der PKW-Führerschein wird entsprechend entzogen.

Meist wird im Zusammenhang mit einer absoluten oder relativen Fahruntauglichkeit durch den Konsum von Alkohol eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet.

Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden. Wenn der Fahrradfahrer die MPU nicht besteht, wird ihm, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen - der Führerschein ist damit weg.

Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein.

Was passiert mit dem Führerschein?

Obwohl du zum Fahrrad fahren keinen Führerschein brauchst, kann unter Umständen bei einer alkoholisierten Fahrradtour auch der Führerschein entzogen werden. Der Führerscheinentzug erfolgt aber nicht direkt, da die Straftat ja nicht mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde.

In den meisten Fällen verlangt die zuständige Verwaltungsbehörde dann aber die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Das passiert zwar meist erst bei Wiederholungstätern oder stark fahrauffälligen Radfahrern, hängt aber auch vom individuellen Vergehen und den kontrollierenden Beamten ab.

Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Wer aber nach dem Strafverfahren davon ausgeht, dass keine weiteren Konsequenzen auf ihn zukommen, irrt sich: Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.

Alternativen zum betrunkenen Radfahren

Es ist also eher ratsam, das Fahrrad zu schieben und mit Alkohol im Blut nicht mehr aufzusteigen. Denn nicht nur die Strafen können hart ausfallen, auch ein Unfall mit dem Fahrrad unter Alkohol kann schwerwiegende Folgen haben.

Ein alkoholisierter Fußgänger, der ein Fahrrad neben sich herschiebt, macht sich nicht strafbar. Wer allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, zum Beispiel das Fahrrad kaum festhalten oder geradeaus schieben kann, sollte dieses lieber stehen lassen.

Drogen auf dem Fahrrad

Neben Alkohol sind auch Drogen im Straßenverkehr immer ein heikles Thema. Anders als beim Alkohol am Steuer, wird bei Drogenkonsum generell von einer Straftat ausgegangen. Gilt das auch auf dem Fahrrad?

Vorschriften und Sanktionen in Bezug auf das Fahren unter Einfluss von Drogen sind für Kraft- und Fahrradfahrer gleich. Es gibt keinen generellen Grenzwert. Wer jedoch erwischt wird, muss auch auf dem Fahrrad mit einer Anzeige, einer Geldstrafe und der Anordnung einer MPU rechnen.

Um die MPU bestehen zu können ist, anders als beim Alkohol auf dem Fahrrad, ein Abstinenznachweis erforderlich. Erst, wenn Verkehrsteilnehmer nachweisen können, dass sie keine Drogen mehr konsumieren, wird ein bestehendes Fahrverbot bzw.

Unfallrisiko und Statistiken

Dass das Unfallrisiko beim Radfahren unter Alkohol erhöht ist, steht außer Frage. Doch was sagt die Statistik? Wie viele Unfälle ereignen sich unter Alkoholeinfluss bei Radfahrern?

Von 1995 bis 2005 stieg die Zahl der verunglückten betrunkenen Radfahrer auf fast 5.000 pro Jahr an. Bei Autofahrern ist die Zahl der verunglückten alkoholisierten Autofahrer deutlich stärker zurückgegangen.

Als Ursache wird hierfür die 1998 eingeführte 0,5 Promillegrenze sowie das 2007 eingeführte strikte Alkoholverbot bzw. Null-Promillegrenze für Fahranfänger aufgeführt. Zudem gibt es noch zwei weitere Statistiken, die zeigen, dass bei den alkoholisierten Fahrradfahrern eine Verhaltensänderung stattgefunden hat.

Denn zwischen 2009 bis 2001 wurden 20 Prozent weniger Radler wegen Fahrens unter Alkohol oder Drogen verurteilt. In Zahlen gesprochen: Von 11.782 Delikte in 2009, auf 10.049 Delikte in 2010, ging die Zahl im Jahre 2012 bis auf 9.229 Delikte zurück. Zudem ging der Anteil der betrunkenen Radfahrer an Alleinunfällen zurück.

Auch wenn nur bei jedem 20. verunglückten Radfahrer Alkohol im Spiel war, ist das Unfallrisiko erhöht. Vor allem abschreckend sind die Statistiken zu den typischen Verletzungen von betrunkenen Radfahrern.

Die Forderung des ADFC nach einem Gefahrengrenzwert

Der ADFC empfiehlt einen sogenannten Gefahrengrenzwert einzuführen, wie es ihn auch bei Kraftfahrer:innen gibt.

Der Gesetzgeber sollte auch für Radfahrende einen zusätzlichen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille als Bußgeldtatbestand in das Straßenverkehrsgesetz aufnehmen, der sich an den bestehenden Promillegrenzen und an der geringeren Gefahr durch Radfahrende orientiert.

Von den alkoholisierten Radfahrenden verunglücken 83 Prozent mit 1,1 Promille oder mehr. Verkehrsmedizinische Untersuchungen zeigten über 1 Promille eine deutlich gesteigerte Fahrunsicherheit.

Über den Autor

Mathias Voigt besitzt seine Zulassung als Rechtsanwalt seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen.

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