Radfahren zu zweit nebeneinander erlaubt: Was die Straßenverkehrsordnung sagt

Millionen Fahrräder werden in Deutschland wieder aus Kellern und Garagen geholt, denn der Frühling ist da und damit beginnt die Radl-Saison. Eine häufige Frage ist: Dürfen Radfahrer auf der Straße nebeneinander fahren oder müssen sie hintereinander bleiben? Die Antwort darauf gibt dieser Artikel.

Die rechtliche Grundlage: § 2 Abs. 4 StVO

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in § 2 Abs. 4 eindeutig: "Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden." Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung hat diese Regelung noch einmal eindeutig bestätigt.

Wann liegt eine Verkehrsbehinderung vor?

Eine Verkehrsbehinderung liegt vor, wenn ein Pkw, Bus oder Motorrad aufgrund der Fahrbahnbreite nicht in der Lage ist, nebeneinander fahrende Fahrradfahrer zu überholen, obwohl das Überholen bei hintereinander fahrenden Fahrrädern möglich wäre. In solchen Fällen müssen Radfahrer hintereinander fahren.

Ausnahmen und Sonderfälle

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel:

  • Radwege und Fahrradstraßen: Auf Radwegen oder in Fahrradstraßen dürfen Radler immer zu zweit nebeneinander fahren. Autos müssen hinter ihnen bleiben, wenn zum Überholen nicht genug Platz bleibt.
  • Geschlossener Verband: Eine Ausnahme bilden Gruppen von mehr als 15 Radfahrern. Sie dürfen einen geschlossenen Verband bilden und generell zu zweit nebeneinander fahren (§ 27 Abs. 1 StVO).

Radfahrer im geschlossenen Verband

Eine Gruppe ab 16 Radfahrern darf einen geschlossenen Verband bilden. Gemäß §27 StVO Absatz 1 ist ein Verband dann geschlossen, wenn er für die anderen Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Im Verband sind Radfahrer von der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen. Ein Gruppenmitglied muss den Verband führen.

Der Radfahrer, der die Kolonne führt, ist für die Sicherung der Gruppenmitglieder zuständig und benachrichtigt die Radler hinter sich durch Handzeichen. Bei kleineren Radler-Gruppen gelten die allgemeinen Regeln der StVO für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Straßenverkehr.

Autofahrer haben auf einer Fahrradstraße nur die Erlaubnis zu überholen, wenn ausreichend Abstand gehalten werden kann, ansonsten müssen Autofahrende hinter den Radfahrenden bleiben.

Bußgelder bei Verstößen

Werden andere behindert, weil zwei Radfahrer nebeneinander fahren, werden 20 Euro Bußgeld fällig, wenn die Polizei das bemerkt. Werden andere gar gefährdet, sind es 25 Euro. „Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 30 Euro zur Kasse gebeten“, klärt der ADFC auf.

Neuregelung des Überholabstands

Mit der StVO-Novelle wurde auch der Mindestabstand beim Überholen konkretisiert. Er beträgt innerorts 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter. Wer dagegen verstößt, muss mit 70 Euro und einem Punkt rechnen.

Weitere wichtige Regeln für Radfahrer

Neben dem Nebeneinanderfahren gibt es noch weitere wichtige Regeln, die Radfahrer beachten sollten:

  • Rechtsfahrgebot: Auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Sie dürfen nicht mitten auf der Fahrbahn fahren, sondern müssen sich möglichst weit rechts halten.
  • Freihändiges Fahren: Wer freihändig Fahrrad fährt, muss in Deutschland mit einem Bußgeld von 5 Euro rechnen. Einhändiges Radeln dagegen ist erlaubt, wenn man das Rad dabei vollständig unter Kontrolle behält.
  • Alkohol: Schon eine Fahrt mit ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn entsprechende Ausfallerscheinungen auftreten. Ab 1,6 Promille gilt die Alkoholfahrt auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat.

Der ADFC als Interessenvertretung

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Ziel ist es, eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr zu schaffen, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

Was hat sich mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert?

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll laut Bundesverkehrsministerium Verbesserungen für den Radverkehr erreichen und das Radfahren sicherer machen. Die Novelle ist seit dem 28. April 2020 in Kraft. Der ADFC hatte im Vorfeld kräftig gearbeitet, um mit einem eigenen Gesetzentwurf möglichst viele und weitreichende Verbesserungen für Radfahrende zu erreichen. Das Ministerium folgte dem ADFC-Entwurf in weiten Teilen.

Hier sind die wichtigsten Änderungen für den Radverkehr:

  • Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt! Mit der Novelle der StVO ist die Regelung klar formuliert: Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, darf man auf dem Rad generell zu zweit nebeneinander fahren.
  • Sicherheitsabstand beim Überholen festgeschrieben: Kfz-Fahrer:innen müssen einen festgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts beim Überholen von Radfahrenden einhalten!

Zusammenfassung

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Auf Radwegen und in Fahrradstraßen ist es immer gestattet, und Gruppen ab 16 Personen dürfen geschlossen nebeneinander fahren. Es ist wichtig, die Verkehrsregeln zu beachten und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Novelle der StVO haben einige Änderungen für den Radverkehr gebracht. Die wichtigsten Änderungen sind, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ausdrücklich erlaubt ist, sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, und dass Kfz-Fahrer:innen einen festgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts beim Überholen von Radfahrenden einhalten müssen!

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