Promillegrenze für Radfahrer in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Autofahren und Alkohol gehören nicht zusammen, aber auch mit dem Fahrrad darf man nicht betrunken fahren. Promillegrenze überschritten? Vorsicht bei Alkohol und Drogen gilt nicht nur für Autofahrer: Auch auf unmotorisierten Rädern gilt eine Promillegrenze. Allerdings ist diese nicht so niedrig angesetzt, wie für Pkw-Fahrer.

Es ist also empfehlenswert, beim Fahrradfahren die Promille im Auge zu behalten. Sie können einen Promillerechner dazu nutzen.

Welcher Grenzwert gilt für die Promillegrenze auf dem Rad?

Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt in Deutschland weit über der für Kraftfahrer. Erst ab einem Wert von 1,6 Promille dürfen sie definitiv nicht mehr aufs Rad.

Der Wert wurde 1986 vom Bundesgerichtshof (BGH) auf 1,7 Promille festgesetzt und setzte sich aus einem Grundwert von 1,5 Promille und einem Sicherheitszuschlag für Messungenauigkeiten von 0,2 Promille zusammen. Wegen verfeinerter Messmethoden gehen Gerichte heute von einem Grenzwert von 1,6 Promille für Radfahrende aus.

Ab wann drohen bei Alkohol auf dem Fahrrad Sanktionen?

Sanktionen sind allerdings schon bei niedrigeren Werten möglich. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen.

Man gilt dann als relativ fahruntüchtig. Solche Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien, Stürze oder Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls.

Unabhängig vom konkreten Verhalten, also auch ohne Ausfallerscheinungen oder Unfall, handelt es sich bei einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille bei Kraftfahrenden und 1,6 Promille bei Radfahrenden um einen Verstoß gegen § 316 StGB und möglicherweise auch gegen § 315 c StGB.

Grund für den höheren Wert der „absoluten Fahruntüchtigkeit“ bei Radfahrenden ist das geringere Gefährdungspotenzial von Radfahrenden gegenüber Pkw- oder Lkw-Fahrenden. Wer nicht erheblich an Alkohol gewöhnt ist, kann bei dieser Alkoholisierung ein Fahrrad gar nicht sicher nutzen.

Was droht alkoholisierten Radlern?

Wer mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte als auch die Anordnung zu einer MPU sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.

Promillegrenze auf dem Fahrrad

  • Ab 0,3 Promille: Relative Fahruntüchtigkeit, Strafanzeige bei auffälliger Fahrweise oder Unfall
  • Ab 1,6 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, Geldstrafe, Punkte in Flensburg, MPU

Was passiert mit dem Führerschein?

Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Wer aber nach dem Strafverfahren davon ausgeht, dass keine weiteren Konsequenzen auf ihn zukommen, irrt sich: Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.

Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden. Wenn der Fahrradfahrer die MPU nicht besteht, wird ihm, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen - der Führerschein ist damit weg.

Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein. Das Radfahren kann jemandem sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass er oder sie zukünftig wieder Alkohol trinken und dann Fahrrad fahren wird.

Mit der MPU soll der Radfahrer oder die Radfahrerin nachweisen, dass das Trennvermögen von Trinken und Fahren vorhanden ist.

Das Fahrrad betrunken schieben?

Ein alkoholisierter Fußgänger, der ein Fahrrad neben sich herschiebt, macht sich nicht strafbar. Wer allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, zum Beispiel das Fahrrad kaum festhalten oder geradeaus schieben kann, sollte dieses lieber stehen lassen.

Was gilt in der Probezeit?

Die 0,0-Promille-Regel gilt für alle, die in der Probezeit oder noch keine 21 Jahre alt sind und ein Kraftfahrzeug führen.

Wie sieht es in anderen Ländern mit den Promillegrenzen aus?

Die Antworten variieren: Grundsätzlich fällt die Regelung in Deutschland milde aus - andere Staaten greifen bei diesem Thema stärker durch. In Tschechien gilt die 0,0-Promille-Regelung für Radfahrer, in Frankreich, Italien, der Schweiz, Italien und den Niederlanden ist die Grenze auf 0,5 festgelegt. In Österreich sind 0,8 Promille erlaubt.

Welche Promillegrenzen gelten für E-Bikes und Pedelecs?

Pedelecs), werden wie Fahrräder behandelt. Damit gilt auch hier die Grenze von 1,6 Promille. E-Bikes, die allein durch einen elektrischen Motor angetrieben werden oder Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind hingegen Kraftfahrzeuge und unterliegen den Regeln, die auch für Autofahrende gelten.

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