Ein Fahrradunfall ist nicht nur ein Schreckmoment, sondern kann auch rechtliche und finanzielle Folgen haben. Viele Menschen nutzen Ihr Fahrrad, ob zur Arbeit oder in der Freizeit. Doch schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu einem Fahrradunfall führen. Bei Schäden stellt sich dann schnell die Frage nach der richtigen Versicherung. Auch wenn ein Fahrradunfall glimpflich ausgeht und nur ein Sachschaden oder leichte Verletzungen entstanden sind, ist es wichtig, seine Ansprüche zu kennen.
Was ist nach einem Fahrradunfall zu beachten?
Das sollten Sie nach einem Unfall beachten, um Ansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu sichern:
- Sicherheit geht vor: Bringen Sie sich und andere Beteiligte zuerst in Sicherheit.
- Unfallstelle absichern: Stellen Sie Ihr Fahrrad so ab, dass keine weitere Gefahr besteht.
- Bei Personenschäden oder Unklarheiten zum Unfallhergang ist es sinnvoll, die Polizei hinzuziehen.
- Bei Streit über den Unfallhergang die Polizei rufen.
- Notruf anrufen: Wenn es Verletzte gibt, rufen Sie sofort den Rettungsdienst unter 112. Auch bei scheinbar leichten Verletzungen ist ärztliche Hilfe am Telefon ratsam.
- Fotografieren Sie den Unfallort, beschädigte Gegenstände und beteiligte Fahrzeuge. Zu Beweiszwecken Fotos der beteiligten Fahrzeuge (Kfz-Kennzeichen) und entstandenen Schäden machen.
- Tauschen Sie mit allen Beteiligten die persönlichen Daten wie Namen, Adressen, Telefonnummern und (falls möglich) Versicherungsinformationen aus.
- Namen, Anschrift und Telefonnummer etwaiger Zeugen notieren.
- Gehen Sie bei Schmerzen und Verletzungen sofort zum Arzt. Suchen Sie unbedingt sofort einen Arzt auf, wenn Sie verletzt sind, und lassen Sie dies dokumentieren. Dies ist unerlässlich, wenn Sie Schmerzensgeld fordern möchten.
- Nutzen Sie den Unfallbericht zur Dokumentation des Unfalls und informieren Sie sich mit der ADAC Broschüre "Was tun nach einem Unfall?" über das richtige Verhalten bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
- Informieren Sie Ihre AXA Haftpflichtversicherung möglichst zeitnah. Lassen Sie sich Ihre Fahrradunfallverletzungen und die der anderen ärztlich bescheinigen.
Wer haftet bei einem Unfall zwischen Fahrrad und Auto?
Ein Unfall zwischen Fahrrad und Auto wirft sofort die bange Frage auf: Wer trägt die Kosten für Schäden und Verletzungen? Die Antwort auf die Frage „Wer zahlt?“ ist nicht pauschal zu beantworten. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Unfallursache, dem Verhalten beider Beteiligten und den konkreten Umständen.
Die Grundlage für die Haftung bei Verkehrsunfällen bildet das Straßenverkehrsgesetz. Nach § 7 StVG haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs für Schäden, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstehen - und zwar unabhängig von einem Verschulden. Bei Unfällen zwischen Pkw und Fahrrad greift diese Regelung besonders häufig.
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers muss zahlen, wenn der Autofahrer schuld ist.
- Ihre private Haftpflichtversicherung haftet, wenn Sie den Fahrradunfall selbstverschuldet haben.
- In vielen Fällen tragen beide Parteien eine Mitschuld, etwa wenn Sie ohne Licht gefahren sind oder der Autofahrer zu schnell war. Dann teilen sich die Versicherungen die Kosten anteilig.
Parallel zur Gefährdungshaftung kann eine Haftung nach § 823 BGB bestehen, wenn der Unfallverursacher fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Ein Radfahrer haftet beispielsweise, wenn er bei Rot über die Ampel fährt und dadurch einen Unfall verursacht.
Besonders relevant sind die §§ 249, 254 BGB, die die Schadensersatzpflicht und die Minderung des Schadensersatzes bei Mitverschulden regeln. Haben beide Unfallbeteiligten zum Unfall beigetragen, wird die Haftung entsprechend aufgeteilt.
Häufige Unfallkonstellationen und ihre rechtliche Bewertung:
- Abbiegeunfälle zwischen Auto und Fahrrad sind häufig und rechtlich meist eindeutig zu bewerten. Übersieht ein Autofahrer beim Rechtsabbiegen einen geradeaus fahrenden Radfahrer, trägt er die Hauptschuld. Anders verhält es sich, wenn der Radfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit oder bei Rot über die Kreuzung fährt.
- Öffnet ein Autoinsasse unvorsichtig die Fahrzeugtür und stößt mit einem vorbeifahrenden Radfahrer zusammen, liegt die Schuld meist beim Autofahrer.
- Beim Überholen von Radfahrern müssen Autofahrer einen ausreichenden Seitenabstand einhalten - innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts 2 Meter.
Liegt die Unfallschuld eindeutig beim Autofahrer, übernimmt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung alle Kosten. Bei Mitverschulden wird die Haftung quotenmäßig aufgeteilt. Ein Radfahrer mit 30-prozentigem Mitverschulden erhält beispielsweise 70 Prozent seines Schadens ersetzt.
Was tun, wenn der Autofahrer keine Versicherung hat?
In diesem Fall springt die Verkehrsopferhilfe ein, die vom Verein zur Entschädigung der Opfer von Verkehrstraftaten getragen wird. Die Leistungen entsprechen denen einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Welche Ansprüche hat man nach einem Fahrradunfall?
Wenn Sie als Fahrradfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie das Recht, bestimmte finanzielle Ansprüche geltend zu machen.
- Es gelten ebenso Ansprüche auf Schadensersatz für Sachschäden, wenn etwa eine Reparatur oder Neubeschaffung des Fahrrads eintritt, Kleidung oder Helm zerstört wurden, sogar kaputte Brillen, das beschädigte Smartphone oder sonstige mitgeführte Gegenstände können erstattet werden.
- Sollten Sie gar schwerwiegende Verletzungen davongetragen haben, die zu einem Dienstausfall führen, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls.
- Auch wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht mehr führen können, kann ein sogenannter Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden. Was viele nicht wissen: Wer bei einem Unfall schwer verletzt wird, hat gegen den Verursacher einen Anspruch auf Ausgleich des Haushaltsführungsschadens. Dieser bemisst sich danach, welche Tätigkeiten die verletzte Person vor dem Unfall im Haushalt ausgeübt hat, und welche nach dem Unfall nicht mehr erfüllt werden können. Wird aufgrund des Unfalls eine Haushaltshilfe eingestellt, müssen die Kosten hierfür erstattet werden. Fallen keine Kosten an, weil ein Familienangehöriger die Tätigkeiten im Haushalt übernimmt, dann ist in der Regel der Wert dieser Haushaltsführung zu erstatten.
- Sofern Behandlungskosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können Kosten für Arztbesuche, Physiotherapie oder Medikamente ebenfalls ersetzt werden.
- Auch bei einem Fahrrad kann dessen ständige Nutzbarkeit - ähnlich wie die eines Kraftfahrzeugs - einen gewissen Vermögenswert darstellen. Wer während der Dauer der Reparatur seines Fahrrads darauf verzichten muss, kann also grundsätzlich einen Schaden haben.
- Sie können eine Unkostenpauschale von ca. 30 Euro für allgemeine Kosten wie Telefonkosten oder Porto im Zusammenhang mit dem Unfall bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Schmerzensgeld
Wenn Sie sich Verletzungen bei Ihrem Fahrradunfall zugezogen haben, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Je schwerer Ihre Verletzung, desto höher fällt in der Regel das Schmerzensgeld aus.
- Art und Schwere der Verletzung (z. B. Prellungen, Brüche, dauerhafte Schäden)
- Dauer der Behandlung und Einschränkungen im Alltag
- eventuell bleibende Folgen oder psychische Belastungen
Als Orientierung dienen den Anwältinnen und Anwälten sowie Gerichten sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Während Blechschäden meist leichter zu bestimmen sind, ist die Berechnung des Schmerzensgeldes in vielen Fällen weitaus komplexer.
Der Fahrradhelm
So banal es klingen mag, doch in Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für das Tragen eines Fahrradhelms, weder für Erwachsene noch für Kinder. Die Bundesregierung und Verkehrsexperten raten jedoch dringend dazu, einen Helm zu tragen, und gerade bei einem Unfall ist es nicht nur sicherer, sondern regelt auch vieles in Bezug auf die Ansprüche der Versicherung.
Wenn Sie sich bei einem Unfall eine Kopfverletzung zuziehen und keinen Helm getragen haben, kann das Gericht prüfen, ob ein Helm die Verletzung hätte verhindern oder abmildern können.
- Die Kopfverletzung wäre mit Helm nachweislich geringer ausgefallen.
- Es handelt sich um einen sportlichen oder risikobehafteten Fahrstil, zum Beispiel auf einem Mountainbike oder hohe Geschwindigkeit mit einem E-Bike.
- Es liegt keine Kopfverletzung vor.
- Der Unfall war so schwer, dass auch ein Helm nichts geändert hätte.
Was tun bei einem Totalschaden am Fahrrad?
Bei einem Totalschaden erhalten Sie den im Gutachten angegebenen Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrrads.
Die Reparaturkosten bekommen Sie bei einem Totalschaden nur ausnahmsweise erstattet. Voraussetzung dafür: Die Reparaturkosten dürfen den im Gutachten angegebenen Wiederbeschaffungswert des Fahrrads nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Zusätzlich muss das Rad vollständig gemäß den Vorgaben im Gutachten repariert worden sein.
Braucht man ein Gutachten?
Bei Bagatellschäden sollten Sie kein Gutachten in Auftrag geben, da man Gefahr läuft, auf den Kosten sitzen zu bleiben. In der Regel reichen in diesen Fällen ein Kostenvoranschlag und Fotos als Schadensnachweis.
Ist der Schaden hoch, weil es sich um ein teures Fahrrad handelt, kann es ratsam sein, einen Sachverständigen einzuschalten. Ob die Kosten von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden müssen, klären Sie am besten im Vorfeld mit einem Anwalt oder einer Anwältin.
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis von den schadensbegründenden Umständen erlangt haben.
Radfahrer verletzt - Strafverfahren?
Wurde ein Fahrradfahrer oder eine Fahrradfahrerin mit dem Auto angefahren und hat sich -eventuell auch nur leicht- verletzt, kommt auf den Autofahrer häufig noch ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung zu. Dies kann die oder der Geschädigte selbst oder die Polizei veranlassen.
Bei der Bemessung der Strafe kommt es auf alle Tatumstände (Schwere der Verletzungen, Grad der Fahrlässigkeit, Nachtatverhalten) an. Wer zum ersten Mal eine fahrlässige Körperverletzung begeht, muss bei leichten Verletzungen des Radfahrenden meist mit einer Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen rechnen. Dies entspricht ca. einem Netto-Monatsgehalt.
Im Rahmen der Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung kann das Gericht außerdem ein Fahrverbot anordnen oder die Fahrerlaubnis ganz entziehen.
Tipps vom ADFC zum Verhalten bei Unfällen
- Unfallstelle sichern und Verletzten helfen
- Bei Verletzungen und Streit über Unfallhergang Polizei hinzuziehen
- Personalien austauschen: ggf. Führerschein, Fahrzeugpapiere, Kfz-Kennzeichen sowie Name und Anschrift vom Personalausweis notieren, auch bei Radfahrern und Fußgängern
- Telefonnummern von Zeug:innen aufnehmen
- Ggf. Kinder brauchen Bewegung. Aber nur jedes fünfte Kind fährt mit dem Rad zur Schule. Täglich rollen Millionen Räder über die Straßen und Radwege der Republik.
Radfahrende sollten wissen, was nach einem Unfall zu tun ist. Geschieht ein Unfall zwischen einem Fahrrad und einem Auto, kann es zu komplizierten Folgen kommen, insbesondere bei Haftungsfragen.
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