Radfahren in der Gruppe macht nicht nur Spaß, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl - sei es bei Vereinstouren, Schulklassen oder Freizeitausfahrten. Wer mit mehreren Radfahrern unterwegs ist, muss spezielle Verkehrsregeln beachten.
Geschlossener Verband: Definition und Regeln
Wenn eine Fahrradgruppe auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, darf ab einer bestimmten Personenzahl ein geschlossener Verband gebildet werden. Für diesen legt die Straßenverkehrsordnung (StVO) eigene Vorschriften fest. Gemäß §27 StVO Absatz 1 ist ein Verband dann geschlossen, wenn er für die anderen Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei einer Fahrradgruppe ist ein geschlossener Verband ab 16 Personen möglich.
Merkmale eines geschlossenen Verbandes
- Ein geschlossener Verband besteht gemäß § 27 Absatz 1 StVO aus mindestens 16 Radfahrern, die sichtbar als zusammengehörige Gruppe auftreten.
- Die Gruppe gilt verkehrsrechtlich als ein einziges Fahrzeug.
- Die Gruppe muss von einem verantwortlichen Führungsradler geleitet werden.
- Die Fahrradgruppe muss immer zusammen bleiben, einzelne Fahrer dürfen nicht einfach ausscheren oder einen zu langen Abstand zu den anderen lassen.
Ein Gruppenmitglied muss den Verband führen. Wer die Kolonne führt, hat dafür zu sorgen, dass sich der Verband an die allgemeinen Verkehrsregeln und die Sonderregelungen hält. Trotzdem darf der Verband nicht zu stark auseinandergezogen sein. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) empfiehlt einen Mindestabstand von einer Radlänge zum Vordermann. Nach §27 StVO Absatz 2 muss ein geschlossener Verband in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr einrichten, wenn seine Länge dies erfordert.
Sonderrechte und Pflichten
- Ein zentraler Vorteil des geschlossenen Verbandes: Die Gruppe darf zusammenbleiben, selbst wenn eine Ampel während der Durchfahrt auf Rot schaltet.
- Dasselbe gilt bei Kreuzungen ohne Ampelregelung: Rechts vor links wird ausgesetzt, sobald ein Teil der Gruppe bereits eingefahren ist.
- Im Verband sind Radfahrer von der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen.
- Ein geschlossener Verband darf auch dann auf der Straße fahren, wenn daneben ein benutzungspflichtiger Radweg verläuft.
Kommunikation und Führung
Der Radfahrer, der die Kolonne führt, ist für die Sicherung der Gruppenmitglieder zuständig. Er benachrichtigt die Radler hinter sich durch Handzeichen. Dieser sorgt für die Einhaltung der Verkehrsregeln und kommuniziert durch Handzeichen, die innerhalb der Gruppe weitergegeben werden.
Nebeneinander Fahren: Was ist erlaubt?
Die Teilnehmer dürfen auf öffentlichen Straßen jeweils zu zweit nebeneinander fahren. Im geschlossenen Verband dürfen zwei Radfahrer nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Seit einer Gesetzesnovelle ist das Radfahren nebeneinander in Deutschland auch auf den Straßen erlaubt.
Allerdings gibt es Einschränkungen: Sie dürfen als Fahrradfahrer zu zweit nebeneinander fahren, solange der Verkehr nicht behindert wird. Eine Behinderung liegt vor, wenn Sie nebeneinander fahren und Sie von anderen Verkehrsteilnehmern nicht mehr überholt werden können, obwohl dies möglich wäre, wenn Sie hintereinanderfahren würden.
Ausnahmen
- Eine Ausnahme sind Fahrradstraßen, da dürfen Radfahrende immer zu zweit nebeneinander fahren.
- Auf Radwegen oder in Fahrradstraßen dürfen Radler immer zu zweit nebeneinander fahren.
Mit der Novelle der StVO ist die Regelung klar formuliert: Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, darf man auf dem Rad generell zu zweit nebeneinander fahren.
Regeln für kleinere Radfahrgruppen
Für kleinere Radfahrgruppen gelten keine Sonderregeln. Wenn eine Gruppe von weniger als 16 Personen auf öffentlichen Straßen und Wegen unterwegs ist, gelten die Sonderregelungen des geschlossenen Verbands nicht. Bei kleinere Radler-Gruppen gelten die allgemeinen Regeln der StVO für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Straßenverkehr. Radwege müssen benutzt werden, wenn ein Verkehrszeichen dies anordnet. Radfahren in der Gruppe macht Spaß, ist aber auch mit besonderen Herausforderungen verbunden.
Alkohol und Sicherheit
Eine gesellige Gruppenfahrt kann schnell gefährlich - und rechtlich brisant - werden, wenn Alkohol im Spiel ist. Möchtest du nach dem nächsten Vereinstreffen oder ähnlichen Veranstaltungen in der Gruppe heim radeln, solltest du und alle anderen dies nur nüchtern tun: Ein kleiner Schwanker oder eine Unachtsamkeit könnte bereits eine große Massenkarambolage auslösen.
Konsequenzen von Alkoholkonsum
- Schon eine Fahrt mit ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn Sie entsprechende Ausfallerscheinungen haben.
- Ab 1,6 Promille gilt die Alkoholfahrt auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat.
Im Übrigen drohen auch betrunkenen Radfahrer Punkte in Flensburg, Bußgelder oder gar der Führerscheinentzug.
Weitere wichtige Regeln für Radfahrer
- Radwegbenutzung: Grundsätzlich dürfen auch Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Die Benutzung des Radweges kann allerdings durch drei Verkehrszeichen angeordnet werden.
- Überholabstand: Für Kfz, die Radfahrer überholen möchten, gilt: Sie müssen einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter.
- Rechtsfahrgebot: Auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Sie dürfen nicht mitten auf der Fahrbahn fahren, sondern müssen sich möglichst weit rechts halten.
- Bundesstraße: Das kommt auf die genaue Kennzeichnung der Straße an. Hier gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h. Das heißt, Fahrradfahrer sind hier nicht auf der Fahrbahn erlaubt.
Bußgelder bei Verstößen
Werden andere behindert, weil zwei Radfahrer nebeneinander fahren, werden 20 Euro Bußgeld fällig, wenn die Polizei das bemerkt. Werden andere gar gefährdet, sind es 25 Euro. „Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 30 Euro zur Kasse gebeten“, klärt der ADFC auf.
Wenn der Bußgeldkatalog keinen extra Tatbestand für Radfahrer enthält, reduziert sich der vorgesehene Bußgeldregelsatz um die Hälfte. Hier einige Bußgelder für Radler:
- Gehweg befahren: Bußgelderhöhung für das Radfahren auf Gehwegen von aktuell 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro.
- Halten auf Radschutzstreifen: Das Halten auf Radschutzstreifen ist verboten! Damit entfällt das bisher erlaubte Halten von bis zu drei Minuten.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC)
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
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