Fahrradfahrer im Kreisverkehr: Das richtige Verhalten

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, wo man fahren darf und wo man warten muss. In diesem Artikel wird das richtige Verhalten von Fahrradfahrern im Kreisverkehr erläutert.

Vorfahrt im Kreisverkehr

Grundsätzlich hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Das bedeutet, wer in den Kreisverkehr einfährt, muss den Fahrzeugen im Kreisel Vorfahrt gewähren.

StVO § 8 Vorfahrt (Auszug):

(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt (…).

Soweit Verkehrsschilder aufgestellt sind, ist die Vorfahrtsregelung eindeutig. Man hat ein Vorfahrtsrecht oder man ist wartepflichtig. Ansonsten gilt die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ immer auf gleichberechtigten Straßen, somit auch für öffentliche Feld- und Waldwege.

Es ist wichtig, dass die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennen, wer Vorrang hat. Beachtet man die Vorfahrt nicht, kann es zu folgenschweren Unfällen kommen. Ist man unsicher, sollte man den Augenkontakt suchen und sich mit Handzeichen verständigen.

Radwege im Kreisverkehr

Radwege, die parallel zu einem Kreisverkehr geführt sind, "erben" die dort geltende Vorfahrtsregel. Das heißt, Radfahrende, die in der richtigen Fahrtrichtung dem Radweg um den Kreisverkehr folgen und auf den Radverkehrsfurten die Fahrbahnen überqueren, haben gegenüber den ein- und ausfahrenden Kfz Vorfahrt. Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr müssen sie jedoch den im Kreisverkehr fahrenden Kfz Vorfahrt gewähren.

Sollten an einem um den Kreisverkehr führenden Radweg "Vorfahrt-Achten"-Schilder stehen, sind diese zu beachten.

Wichtig: Auch Radfahrende müssen an einem Stoppschild (Verkehrszeichen 306) anhalten. Wer ein Stoppschild überfahrt, zahlt ein Bußgeld und kassiert einen Punkt.

Verhalten im Kreisverkehr

  • Blinken: Geblinkt wird nur beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr. Beim Einfahren ist das Blinken verboten.
  • Handzeichen: Radfahrer müssen Handzeichen geben, wenn sie den Kreisel verlassen möchten.
  • Position: Gibt es keinen Fahrradweg um den Kreisverkehr, sollten Radfahrende zu ihrer eigenen Sicherheit immer in der Mitte der Spur fahren, um zu verhindern, dass sie kurz vor einer Ausfahrt noch geschnitten und überholt werden.

Besondere Situationen

Zweirichtungsradwege

Ist ein Radweg für Radverkehr in beiden Richtungen freigegeben, so haben Radfahrende an Einmündungen von Straßen Vorfahrt. Das gilt unabhängig davon, aus welcher Richtung sie kommen. Aus den Einmündungen kommende Fahrzeugführer*innen werden mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr kreuzt von links und rechts“ über Zeichen „Vorfahrt gewähren“ über den kreuzenden Zweirichtungsradweg in Kenntnis gesetzt.

Fußgänger

Fußgänger haben nur Vorrang vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren. Ausnahme: Wenn sich unmittelbar vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen befindet, gilt der Vorrang der Fußgänger sowohl für Autofahrer, die in den Kreisverkehr einfahren, als auch für diejenigen, die ihn verlassen.

Sicherheitstipps für Radfahrer im Kreisverkehr

  1. Beschilderung beachten: Achten Sie immer auf die Beschilderung. Sie gibt die Vorfahrtsregeln an und kann je nach Kreisverkehr unterschiedlich sein.
  2. Radweg benutzen: Wenn der Kreisverkehr einen Radweg besitzt, muss dieser benutzt werden.
  3. Toten Winkel vermeiden: Fahren Sie immer in der Mitte der Spur und vor statt neben den Autos.
  4. Sichtbarkeit erhöhen: Fahren Sie immer mit Licht und tragen Sie reflektierende Kleidung.
  5. Handzeichen geben und Blickkontakt herstellen: Machen Sie andere Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam.
  6. Rücksicht nehmen: Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf ihre Intuition und nehmen Sie Rücksicht.

Unfallrisiken und Gestaltung von Kreisverkehren

Einige Argumente sprechen für den Kreisverkehr. Dort ist der motorisierte Verkehr stets in dieselbe Richtung unterwegs: gegen den Uhrzeigersinn. Das gilt in Deutschland sowie allen anderen Staaten mit Rechtsverkehr. Da man aus dem Kreisverkehr nur nach rechts abbiegen kann, überschneiden sich die Wege von Verkehrsteilnehmern deutlich seltener. Insgesamt gibt es so viel weniger Konfliktpunkte als an konventionellen Kreuzungen. Ein weiterer Unterschied: ohne Ampelanlagen entfallen möglicherweise unnötige Wartezeiten, der Verkehr fließt flüssiger und effizienter. Niedrigere Geschwindigkeiten sorgen zusätzlich für mehr Verkehrssicherheit.

Unfallrisiken bestehen jedoch auch am Kreisverkehr. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes ereigneten sich dort 2018 insgesamt 6.000 Unfälle mit Personenschaden. Die meisten davon - mehr als drei Viertel - passierten innerorts.

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat in einer Studie die Unfallkosten verschiedener Führungsformen im Kreisverkehr ermittelt. Die geringsten Unfallkosten haben Radwege mit Wartepflicht, gefolgt von der Führung des Radverkehrs im Mischverkehr.

Die Unfallzahlen lassen sich durch die Ausgestaltung des Kreisverkehre beeinflussen. Die Ausgestaltung der Furten, z.B. die Einfärbung mit roter Farbe scheint nach den Ergebnissen der Unfallforscher weniger bedeutsam zu sein, außer bei Zweirichtungsradwegen.

Beispiele aus Hamm

In Hamm sind Kreisverkehre mit umlaufenden Radwegen der Standard, gleichzeitig ist diese Art für Radfahrende die gefährlichste Bauform.

Einige Beispiele für Kreisverkehre in Hamm:

  • Kreisverkehr Heessener Str/Afyonring: Beim Richtung Osten verlaufende Ausgang gibt es keine Markierungen.
  • Kreisverkehr Münsterstraße/Warendorfer Str/Sachsenring: Die Fahrradfurten sind flächig rot markiert, der Innenkreis wurde mit Kölner Tellern versehen.
  • Kreisverkehr Münsterstraße/Am Schacht: Wünschenswert wäre eine Markierung der Furten.
  • Kreisverkehr Kamener Straße/Landwehrstraße: Die Verkehrsführung für Radfahrende ist völlig unklar.
  • Kreisverkehr Rhynernberg/Heideweg: Hier befindet sich ein Zweirichtungsradweg, der auch entsprechend ausgeschildert ist.

Entscheidung des OLG Hamm

Wer immer schon irritiert war, welche Vorfahrtsregeln am Kreisverkehr gelten, vor allem wenn Radfahrer kreuzen, kann sich jetzt an einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm orientieren. Danach ist ein Radfahrer, der der auf einem neben dem eigentlichen Kreisverkehr geführten Radweg das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ beachten muss, wenn er eine Zufahrtsstraße zum Kreisverkehr queren möchte, gegenüber den Autos, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, wartepflichtig. Dem OLG Hamm zufolge ist das in den Kreisverkehr einfahrende Auto aufgrund der von ihm zu passierenden Verkehrszeichen nur gegenüber dem auf der eigentlichen Kreisbahn befindlichen Verkehr wartepflichtig. Der Radfahrer muss hingegen dem Auto Vorfahrt gewähren.

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