Musik hören und Smartphone nutzen beim Fahrradfahren unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Wer zu laut Musik hört oder das Handy in der Hand hält, gefährdet sich und andere und riskiert Bußgelder.
Die rechtliche Lage: Kopfhörer und Musikgeräte
Die Polizei behauptet oft, Radfahren mit Kopfhörern sei generell verboten - das stimmt so nicht. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fahrzeugführende lediglich darauf achten, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Kopfhörer und Musikgeräte dürfen also grundsätzlich verwendet werden - solange die Lautstärke nicht zu hoch ist.
Das Oberlandesgericht Köln entschied bereits vor Jahren, dass Kopfhörer erst dann verboten sind, wenn die eingestellte Lautstärke zu einer mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung führt (OLG Köln, Ss 12/87). Reagieren Radfahrende mit Kopfhörern nicht auf Ansprache der Polizei, droht ein Bußgeld von 15 Euro wegen erheblicher Beeinträchtigung des Gehörs.
Wenn es um Verstöße wie laute Musik geht, wird oft auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln von 1987 (OLG Köln, Aktenzeichen: Ss 12/87 (Z)) verwiesen. Ein Fahrradfahrer musste damals ein Bußgeld zahlen, weil er zu laut Musik hörte (Lautstärke Stufe 3 oder 4 von 10). Er klagte gegen den Bescheid und der Fall kam vor die Richter:innen. Für den Radfahrer ging der Prozess nicht gut aus.
Verkehrssicherheit und Wahrnehmung
Eine aufmerksame Verkehrsbeobachtung fordert § 1 der StVO. Zu laute Musik beeinträchtigt die Verkehrssicherheit erheblich: Wer Klingeln, Fahrgeräusche oder Warnrufe nicht mehr wahrnimmt - oder gar ein Martinshorn überhört - gefährdet sich und andere. Gerichte haben Autofahrenden, die Martinshörner überhörten, bereits Teilschuld an Unfällen zugesprochen (LG Aachen: 1/3 Mithaftung; OLG Brandenburg: 50 Prozent).
Du darfst als Fahrradfahrer:in über Kopfhörer Musik hören. Im Straßenverkehr brauchst du all deine Sinne, um sicher unterwegs zu sein und schnell reagieren zu können. Wenn du aber gerne laut Musik hörst, solltest du es etwas leiser angehen lassen. Die Lautstärke der Musik im Kopfhörer darf deine Wahrnehmung nicht beeinträchtigen oder zur Gefahr werden. Das heißt: Du musst immer in der Lage sein, deine Umgebung zu hören - Sirenen, Hupen, Fahrradklingeln, Signale von Straßenbahnen oder Rufe von Fußgänger:innen. All diese Signale könnten dir gelten.
Smartphone-Nutzung beim Radfahren
Seit Oktober 2017 gilt: Elektronische Geräte zur „Kommunikation, Information oder Organisation“ dürfen während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden. Sind die Geräte am Fahrrad befestigt oder werden sie am Körper getragen, können sie per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt werden. Auch kurze Blicke auf Tacho, Navi oder Smartphone am Lenker bleiben erlaubt - vorausgesetzt, die Straßenlage erlaubt es und die Sicht- und Wetterverhältnisse sind günstig. Die Eingabe eines Fahrtziels während der Fahrt verbietet das Gesetz jedoch. Wer auf dem Fahrrad sitzt ohne zu fahren oder das Rad schiebt, darf die Geräte uneingeschränkt nutzen.
Bußgelder bei Verstößen
Hörst du zu laut Musik auf dem Fahrrad, ist das laut Straßenverkehrsordnung (StVO) illegal und gilt als Ordnungswidrigkeit. Warum? Im Straßenverkehr gibt es die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, und mit lauter Musik im Ohr kannst du dieser nicht nachkommen. Eine Behinderung durch laute Musik kann sonst ein Bußgeld von 15 Euro zur Folge haben.
Wer gegen die Smartphone-Regelung verstößt, zahlt als Radfahrende 55 Euro (Kraftfahrzeugführende: 100 Euro plus einen Punkt).
Unfallrisiko und Haftung
Auch wenn du beim Fahrradfahren Kopfhörer tragen darfst, kann es schnell gefährlich werden - für dich und andere. Unfälle passieren nicht nur mit Autos, sondern auch mit anderen Radfahrer:innen oder Fußgänger:innen. Wenn du durch die Musik abgelenkt warst, kann dir die volle Schuld zugewiesen werden. Auch versicherungstechnisch kann es schwierig werden: Hast du fahrlässig gehandelt, versuchen viele Haftpflichtversicherungen, die Zahlung zu verweigern. Vielleicht vergisst du manchmal, dass du auch auf 2 Rädern Teil des Verkehrs bist. Trotzdem trägst du Verantwortung und darfst andere nicht gefährden.
Wie gelesen, stellt es grundsätzlich kein Problem dar, Musik auf dem Rad zu hören. Aber wehe, es kommt beim Fahrradfahren mit lauter Musik zu einem Unfall. Dann kann es für dich als Fahrradfahrer sehr unangenehm werden. In solch einem Fall ist es rechtlich möglich, dass Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld von dem Unfallgegner abgewiesen werden können.
Bei Autos wird von einer generellen Betriebsgefahr ausgegangen. Doch ist laute Musik beim Fahrradfahren der Grund für einen Unfall, bedeutet dies im Klartext, einen besonders schweren Verstoß begangen zu haben, mit der Folge, dass dir trotzdem die volle Schuld am Unfallgeschehen zugesprochen werden kann.
Selbst wenn beim Autofahrer bei einem Unfall eine Mitschuld festzustellen ist, können Schmerzensgeldansprüche komplett entfallen oder zumindest niedriger ausfallen, wenn über das benutzte Gerät laute Musik gehört wurde.
Alternativen und Empfehlungen
Georg Zeppin von der Fahrradzeitschrift „Karl“ rät davon ab, während der Radfahrt über Kopfhörer Musik zu hören oder zu telefonieren: „Es lenkt stark ab und steigert die Unfallgefahr, da die Umgebung nur noch eingeschränkt wahrgenommen wird.“ Lediglich bei langsamer Fahrt auf Feld- oder Wiesenstrecken ohne nennenswerten Verkehr hält er die Kopfhörerberieselung für ungefährlich. Für dieses Szenario sollten Radfahrer dann am besten In-Ear-Kopfhörer mit Bluetooth-Verbindung wählen: Sie verdecken die Ohren nicht komplett, und kein Kabel stört die Bewegungen auf dem Rad.
Eine Alternative, die das Ohr nicht abdichtet, sind sogenannte Knochenschallkopfhörer. Diese liegen direkt am Schädelknochen nahe dem Ohr an und leiten den Schall in Form von Vibrationen zum Innenohr. Das Ohr bleibt dabei frei und kann weiter Außengeräusche inklusive der wichtigen Richtungsinformationen aufnehmen. Im Vergleich zu konventionellen Kopfhörern bieten sie aber nur eine mäßige Klangqualität und geringere Lautstärke, sagt Hartmut Gieselmann. „Zum Musikgenuss werden sie nicht reichen, für Gespräche gewöhnlich schon.“
Eine interessante Alternative zu Kopfhörern & Co können Fahrradhelme mit integrierten Lautsprechern und Mikrofon sein. „Auch wenn die Klangqualität nicht an die von geschlossenen Kopfhörern herankommt, reicht es meist zum Telefonieren oder Hören von Podcasts“, erklärt Hartmut Gieselmann. Er rät aber dazu, einen Helm zuerst nach Sitz und Passform auszusuchen und nicht nach den Multimedia-Funktionen: „Ein sicherer Sitz ist wichtiger als Musik im Helm.“
Was macht der ADFC?
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können. Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.
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