Mit dem Rad zur Arbeit fahren, eine Stadt auf neue Art erkunden, zu zweit eine Fahrradtour machen: Radfahren kann so schön sein. Damit es auch sicher ist und vergnüglich bleibt, haben wir für Sie nützliche Informationen rund ums Rad zusammengetragen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Gesetzgeber die Regeln für alle Verkehrsteilnehmer zusammengefasst.
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung erleichtert seit Oktober 2024 das Einrichten von Fahrradwegen und Tempo-30-Zonen. 2024 hat der Gesetzgeber neue Ziele in das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgenommen. Damit wurde die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der Ampel umgesetzt: „Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrs-Ordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“
Wichtige Änderungen und Neuerungen für Radfahrer
Für Radfahrer gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Autofahrer, auch wenn manche Vorschrift für Radler etwas lockerer ausgelegt ist. Damit Sie nun nicht erst das Gesetzeswerk studieren müssen, ehe Sie sich aufs Rad schwingen, haben wir Ihnen die relevanten Vorschriften zusammengestellt.
Mindestüberholabstand
Aus einem „ausreichenden Seitenabstand“ wird ein Mindestüberholabstand. Autofahrer müssen im Ort 1,50 Meter Sicherheitsabstand einhalten - auch gegenüber Fußgängern und E-Scootern. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter.
Nebeneinander fahren
Durch eine Neufassung der bestehenden Regelung wird klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist. Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, darf man auf dem Rad generell zu zweit nebeneinander fahren. Mit der Novelle der StVO ist die Regelung klar formuliert.
Schrittgeschwindigkeit für Lkw beim Abbiegen
Wollen Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts abbiegen, dürfen sie nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t wird aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 km/h bis 7 km/h, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden.
Radfahrer-Grünpfeil bei roter Ampel
Die bestehende Grünpfeilregelung gilt nun auch für Radfahrer, die aus einem Radfahrstreifen oder Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Den Grünpfeil an roter Ampel gibt es jetzt auch für Radfahrer, wenn sie aus einem Radfahrstreifen oder Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Radfahrer müssen - wie Autofahrer - kurz anhalten, ehe sie bei Rot abbiegen dürfen.
Erwachsene dürfen im Lastenrad mitfahren
Bisher durfte man nur Kinder bis sieben Jahre an Bord eines Lastenrads kutschieren.
Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen
Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie. Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie (Zeichen 340 der StVO). Bisher durften Autos dort bis zu drei Minuten halten. Das Halten auf Radschutzstreifen ist verboten, und damit entfällt das bisher erlaubte Halten von bis zu drei Minuten.
Neue Fahrradzonen
Analog zu den Tempo 30-Zonen können so genannte Fahrradzonen eingerichtet werden. Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung orientiert sich an den Regeln für Fahrradstraßen: Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge werden hier fahren dürfen.
Neues Schild: Überholverbot bei Radfahrern
Ein neues rundes Verkehrsschild mit rotem Rand enthält auf der linken Seite das rote Symbol für einen Pkw und auf der rechten Seite übereinander die schwarzen Symbole für Rad- und Motorradfahrer. Hier dürfen Radler nicht überholt werden.
Weitere wichtige Regeln und Hinweise
- Radwege können übrigens zukünftig auch für E-Bikes freigegeben werden.
- Radwege können übrigens zukünftig auch für E-Bikes freigegeben werden. Außerorts dürfen sie generell und innerorts auf extra dafür ausgewiesenen Radwegen fahren.
- Von der neuen Regelung ausgenommen sind schnelle Elektrofahrräder - sogenannte S-Pedelecs -, die mehr als 25 km/h fahren können.
- Radler haben auf dem Zebrastreifen wie Fußgänger Vorrang - aber nur, wenn sie ihr Rad schieben.
- Eine Straße speziell für Radler oder Inline-Skater. Autos dürfen nur fahren, wenn dies ausnahmsweise durch ein Zusatzschild erlaubt ist - aber maximal Tempo 30 und mit Rücksicht auf die Radler und Skater.
- Eltern dürfen ihre Rad fahrenden Kinder vor dem achten Geburtstag mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Laut Gesetz darf eine mindestens 16 Jahre alte Aufsichtsperson mit auf dem Gehweg fahren.
- Beispielsweise muss die Fahrradbeleuchtung am Rad fest angebracht sein. Eine Batterie-Stirnlampe reicht nicht aus.
- Das Licht am Rad muss auch bei hellstem Sonnenschein funktionieren!
- Die Pflicht zum Dynamo ist allerdings Geschichte: Lampen mit Akkus und Batterien sind inzwischen legal.
- Wussten Sie, dass ein Handytelefonat auf dem Rad 55 Euro kosten kann? Oder wie viel ein Geisterfahrer auf dem Radweg zahlt? Und kennen Sie die Folgen, wenn Sie eine rote Ampel missachten?
- So kann radeln im stark alkoholisierten Zustand teuer werden: Ab 1,6 Promille liegt eine Straftat vor und Sie können vor Gericht angeklagt werden.
- Übrigens auch dann, wenn Sie weniger getrunken haben, aber einen Unfall verursachen.
- Wie am auch Lenkrad ist das Radeln mit dem Handy am Ohr verboten.
- Werden Sie mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung am Lenker erwischt, müssen Sie eine Strafe zahlen.
- Auch das Musikhören oder Telefonieren per Ohrstöpsel oder Kopfhörer auf dem Fahrrad ist problematisch.
- Und denken Sie nicht, Sie wären als Radfahrer vor Eintragungen in Flensburg sicher.
- Auf dem Radweg sollten Sie besser in Fahrtrichtung radeln.
- Wer als Geisterfahrer auf dem Radweg unterwegs ist, kann bei einem Unfall mit schuld sein - auch wenn ihm die Vorfahrt genommen wurde.
Dooring-Unfälle
Kommt es im Straßenverkehr zur Kollision eines Fahrradfahrers mit einer sich beim Vorbeifahren öffnenden Autotür („Dooring“-Unfall), kann der Radfahrer seinen Schaden in voller Höhe ersetzt verlangen. Dies gilt zumindest dann, wenn er einen ausreichenden Sicherheitsabstand von etwa 35 bis 50 Zentimeter zum parkenden Auto eingehalten hat, entschied das Landgericht Köln.
Weitere Änderungen durch die StVO-Novelle
- Erleichterte Einrichtung von Radfahrstreifen: Bisher mussten Kommunen dafür „zwingende Gründe“ nachweisen, was oft zu Verzögerungen führte.
- Besserer Schutz bestehender Radfahrstreifen: Bauliche Maßnahmen gegen Falschparker können nun leichter durchgesetzt werden.
- Besserer Schutz von Fahrradstraßen: Sie können jetzt besser vor unerwünschtem Durchgangsverkehr geschützt werden.
- Erleichterte Umwandlung von Autoparkplätzen in Fahrradstellplätze: Die Kommunen haben hier jetzt mehr Spielraum.
- Erweiterung von Tempo-30-Zonen: Lücken zwischen Tempo-30-Strecken können jetzt auf bis zu 500 Meter ausgedehnt werden.
ADFC: Einsatz für den Radverkehr
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Verkehrssicherheit des Fahrrads
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Umsichtiges Verhalten im Straßenverkehr
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln - und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
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