Konsequenzen für Radfahrer: Punkte in Flensburg und mehr

Schnell über die rote Ampel gefahren - dafür können auch Radfahrer einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister kassieren. Ob im Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß - jeder, der im Straßenverkehr unterwegs ist, muss sich an Regeln halten. Radfahrer bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum. Die Einhaltung der Verkehrsregeln wird von der Polizei kontrolliert und bei einem Verstoß sanktioniert.

Bußgelder und Punkte für Radfahrer

Radfahrende, die Ordnungswidrigkeiten begehen, werden nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bestraft. Maßgeblich ist, ob ein Tatbestand aus dem Bußgeldkatalog fürs Fahrrad erfüllt wurde. Der bundeseinheitliche Katalog wurde eingeführt, um für ähnliche Verkehrsverstöße auch vergleichbare Sanktionen verhängen zu können.

„Wer beispielsweise mit dem Rad eine rote Ampel überfährt, begeht ein schwerwiegendes Vergehen“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Es wird mit mindestens 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. Alle, die mit dem Rad über eine rote Ampel fahren, können von den Behörden belangt werden. Hierbei wird wie beim PKW unterschieden, ob die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot geschalten war oder ob sie erst auf Rot gewechselt ist.

Mittels Bußgeldbescheid erhalten die betroffenen Radfahrer die verhängten Sanktionen. Neben dem Verwarnungsgeld bzw. dem Bußgeld können auch Punkte vergeben werden. Fahrverbote sind aber nicht Teil vom Bußgeldkatalog fürs Fahrrad. Die Aufgabe der Polizei ist es, die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten. Dazu gehört auch zu überprüfen, ob die Regelungen aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eingehalten werden.

Hier ist eine Übersicht über einige häufige Verstöße und die entsprechenden Bußgelder und Punkte:

TatbestandBußgeldPunkte
Radweg nicht benutzt20 - 35 Euro-
Linksseitigen Radweg vorschriftswidrig benutzt55 - 100 Euro-
Vorschriftswidrig Gehweg benutzt55 - 100 Euro-
Rotlicht an der Ampel missachtet60 - 180 Euro1
Alkoholisiert Fahrrad gefahren (ab 1,6 Promille)Geldstrafe (ca. 30 Tagessätze)2

Konsequenzen in der Probezeit

Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß mit dem Fahrrad kann besonders dann geahndet werden, wenn er innerhalb der Probezeit für den Führerschein begangen wird. „Die Probezeit kann sich um zwei weitere Jahre verlängern. Und die Führerscheinneulinge müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen - natürlich auf eigene Kosten“, warnt R+V-Experte Richter.

Alkohol am Steuer

Wer alkoholisiert mit dem Rad unterwegs ist, riskiert ebenfalls den Verlust seines Führerscheins. „Fallen Radler durch ihre unsichere Fahrweise auf oder gefährden sie andere, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis für das Auto führen“, sagt Roland Richter. Ab 1,6 Promille begeht man - auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit mit dem Rad - sogar eine Straftat. Eine Promille-Grenze wie bei Autos gibt es beim Fahrradfahren nicht.

Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem bekommt man zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden.

Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein. Das Radfahren kann jemandem sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass er oder sie zukünftig wieder Alkohol trinken und dann Fahrrad fahren wird.

Weitere Verstöße und Bußgelder

Die vorschriftswidrige Benutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird nun mit 55 bis 100 Euro Geldbuße geahndet.

Deutlich teurer wird das Fahren auf Gehwegen mit dem Fahrrad - von 10 auf 55 Euro. Kommt es zu einem Unfall, sind es sogar 100 Euro. Wenn der Gehweg oder die Fußgängerzone beschildert sind (Verkehrszeichen 239, 241 oder 242.1), beträgt das Bußgeld für unerlaubtes Radfahren 25 bis 40 Euro. Das sind auch die neuen Bußgeldsätze für das Nichtbeachten von Verkehrsverboten für Fahrräder (Zeichen 250 und 254).

Was tun bei Punkten in Flensburg?

Neben der Verjährung hast du die Möglichkeit, die Punkte in Flensburg in einem freiwilligen Punkteabbau-Seminar, im sogenannten Fahreignungsseminar, abzubauen. Hier kannst du alle 5 Jahre 1 Punkt über 1 Seminar abbauen. Die Kosten für ein solches Seminar belaufen sich auf ca. 600 Euro.

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