Ob du auf dem Weg zur Arbeit bist, durch die Stadt radelst oder mit dem E-Bike eine Tour planst: Du musst wissen, welche Verkehrszeichen du beachten musst, was sie genau bedeuten und wie du dich richtig verhältst. Wenn man mit dem Rad unterwegs ist, begegnet man einer Menge an Verkehrszeichen. Tatsächlich enthält der Verkehrszeichenkatalog mehr als 700 verschiedene Verkehrszeichen. In diesem Artikel erkläre ich dir die Bedeutung der oben genannten Verkehrszeichen.
Wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer
Radweg (Zeichen 237)
Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol (Z 237) kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer. Radwege werden mit Zeichen 237 beschildert. Zeichen 237 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. Dieses Verkehrszeichen zeigt ganz klar: Fahrräder sind hier verboten. Das weiße Fahrrad auf blauem Grund weist auf einen ausgewiesenen Fahrradweg hin. Das Verkehrsschild 237 verpflichtet dich den Radweg zu benutzen. Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen.
Radwege werden mit Zeichen 237 beschildert. Ferner können Radwege selbständig verlaufen. Die drei wichtigsten Verkehrszeichen für Radwege: Die drei unteren Verkehrszeichen bedeuten, dass der Radweg generell benutzt werden muss. Ausnahme bei widrigen Verhältnissen siehe oben.
Gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240)
Ein weiteres wichtiges Verkehrszeichen für Radfahrer ist Zeichen 240. Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Waagerechte getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist (gemeinsamer Fuß- und Radweg, Z 240). Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 ist eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens.
Wenn du das Verkehrszeichen 240 siehst, darfst du als Radfahrer nicht mehr die Fahrbahn benutzen. Wenn die Zeichen 237, 240 oder 241 aufgestellt sind, musst du diese Wege befahren. Du darfst dann nicht mehr die Fahrbahn benutzen. Es besteht aber die Möglichkeit Radwege mit einem Zusatzschild für andere Fahrzeuge freizugeben.
Getrennter Rad- und Gehweg (Zeichen 241)
Möchtest du mehr darüber erfahren, wie das Ende eines gemeinsamer Fuß- und Radweges beschildert ist? Zeichen 241 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der Mitte des Verkehrszeichens 241 befindet sich ein senkrechter weißer Strich. Eine weiße Fahrbahnbegrenzung trennt den Bereich für Fußgänger vom Bereich für die Radfahrer.
Fahrradstraße (Zeichen 244.1)
Ein weißes, viereckiges Schild mit dem Symbol eines Fahrrades auf blauem Kreis kennzeichnet Fahrradstraßen (Z 244). Zeichen 244.1 zählt ebenfalls zu den wichtigen Verkehrszeichen für Radfahrer. Auf dem quadratischen weißen Verkehrsschild 244.1 befindet sich ein blauer runder Kreis. Auf dem blauen runden Kreis ist, wie bei Zeichen 237, ein weißes Fahrrad abgebildet. In diesen Gebieten dürfen Fahrradfahrer die gesamte Fahrbahn benutzen und auch jederzeit nebeneinander fahren.
Motorisierter Verkehr ist nur zugelassen, wenn Zusatzschilder angebracht sind. Echte Fahrradstraßen ohne Autos sind aber sehr selten. In “Fahrradstraße” stellen Radfahrer die dominierende Verkehrsart dar. Das oben abgebildete Zusatzschild erlaubt es Kraftwagen, sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeugen, Krafträdern (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträdern und Mofas in die Fahrradstraße einzufahren. Autofahrer sind in Fahrradstraßen aber durch dieses Zusatzzeichen nur Gäste. In Fahrradstraßen dürfen Fahrzeuge maximal 30 km/h fahren.
Aber Vorsicht: Wenn du eine Fahrradstraße befährst, bist du nicht automatisch vorfahrtsberechtigt. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, welche Verkehrszeichen dir Vorfahrt geben, kannst du auf den folgenden Link klicken.
Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250)
Ein rundes Schild mit rotem Rahmen und weißem Grund (Z 250) bedeutet, dass kein Fahrzeug diese Straße befahren darf, auch kein Fahrrad. Das zweite Verkehrszeichen erlaubt es aber immerhin, das Fahrrad auf der Straße zu schieben. Es gibt aber auch Straßen, in die du als Radfahrer nicht einfahren darfst.
Verbot für Radverkehr (Zeichen 254)
Dies sind die Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) und 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art).
Einbahnstraße (Zeichen 220 & 267)
Entsprechend durch ein Schild für Radfahrer gekennzeichnete Einbahnstraßen (Z 220) können laut StVO von RadfahrerInnen in beiden Richtungen genutzt werden. Ein rotes, rundes Schild mit weißem Querbalken (Z 267) und Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“ kennzeichnet Einbahnstraßen, die Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung zulassen.
Zusatzzeichen "Radfahrer frei"
Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht (z. B.
Gefahrzeichen (138-10)
Dieses Schild Radverkehr dient als Hinweis auf plötzlich auftauchende Fahrradfahrer von rechts. Es bedeutet: Achtung! Hier können Fahrradfahrer die Straße kreuzen. Das Verkehrszeichen gibt es auch in der Ausführung “Fahrrad, das nach links fährt” und “Fahrrad, das nach rechts fährt”.
Verhaltensregeln für Radfahrer
Nutze den Radweg, wenn einer vorhanden und benutzungspflichtig ist. Wie verhältst du dich jetzt richtig, wenn du unsicher bist? Nutze die Möglichkeit auf der Fahrbahn zu fahren, wenn Sie den parallel verlaufenden Radweg nicht benutzen müssen. Auf der Fahrbahn werden Sie von Autofahrern besser gesehen, denn Radwege sind meist abgesetzt und parkende Kfz oder Grünstreifen beeinträchtigen dann die Sichtbeziehung zu den Autofahrern.
Bei einem benutzungspflichtigen Radweg muss an jeder Kreuzung und Einmündung eines der oben genannten Verkehrszeichen aufgestellt sein. Fehlt ein solches, besteht keine Benutzungspflicht mehr. Auch bei ansonsten benutzungspflichtigen Radwegen kann im Einzelfall die Fahrbahn benutzt werden. Nämlich dann, wenn die Radwegebenutzung unzumutbar wäre. Das ist beispielsweise im Winter der Fall, wenn der Radweg nicht von Eis und Schnee befreit ist, oder wenn Baustellen oder andere Hindernisse ein Vorwärtskommen erschweren.
Wenn du mit deinem Fahrrad auf einem Gehweg mit dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei” unterwegs bist, musst du jedoch auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Auf Gehwegen, auf denen Radfahrer mit Zusatzzeichen 1022-10 erlaubt sind, darfst du als Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
Die Kombination eines Hauptschildes, wie Zeichen 240, mit “Radfahrer absteigen” soll dich dazu animieren abzusteigen. Dadurch wirst du aber zum Fußgänger. Es gibt derzeit kein Verkehrszeichen oder Zusatzzeichen, welches die Regelung “Radfahrer absteigen” aufheben könnte. Du solltest jedenfalls den gemeinsamen Fuß- und Radweg nicht einfach weiter benutzen, als ob du das Zusatzschild “Radfahrer absteigen” nicht gesehen hättest.
- Fahre nicht gegen die Fahrtrichtung, es sei denn, es ist explizit erlaubt (z. B.
- Zeige jede Richtungsänderung durch Handzeichen an.
E-Bikes im Straßenverkehr
Was solltest du bei Elektrofahrrädern im Straßenverkehr beachten? - Vor allem den rechtlichen Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec. Was solltest du bei Elektrofahrrädern im Straßenverkehr beachten? - Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen.
- Pedelec: Unterstützt nur beim Treten bis max. 25 km/h. Gilt rechtlich als Fahrrad.
- S-Pedelec: Unterstützt bis 45 km/h. Gilt als Kleinkraftrad mit Helm- und Versicherungspflicht.
Dieses Zusatzzeichen erlaubt die Nutzung durch E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h - also klassische Pedelecs. Schnelle E-Bikes (S-Pedelecs über 25 km/h) sind ausgenommen. Innerorts musst du Radwege benutzen, wenn du den Motor deines E-Bikes nicht eingeschaltet hast. S-Pedelecs zählen zu den Leichtkrafträdern. Dadurch darfst du mit deinem S-Pedelec Radwege weder innerorts, noch außerorts befahren.
Weitere wichtige Punkte
- Verkehrszeichen an Bahnübergängen, Kreuzungen und Einmündungen können mit einem Zusatzschild für Radfahrer versehen sein.
- In wenig befahrenen Einbahnstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kann ein Zusatzschild für Radfahrer angebracht sein, welches erlaubt, dass Radfahrer auch in Gegenrichtung zugelassen sind.
- Wenn die Straße zu eng ist, um mit dem erforderlichen Abstand von 1,5 m Radfahrer zu überholen, kann ein Verkehrsschild auf ein generelles Überholverbot von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen hinweisen.
- Radschnellwege bekommen ein ganz neues eigenes Verkehrsschild.
- Ein spezielles Piktogramm für Lastenräder wurde ebenfalls neu eingeführt.
- Fahrradzonen können nun ähnlich wie Tempo-30-Zonen angeordnet werden. In den Fahrradzonen gilt die maximale Geschwindigkeit von 30 km/h, Fahrräder werden bevorzugt behandelt und dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
- Ebenfalls eingeführt: Der Grünpfeil speziell für Radfahrer, die nach einem kurzen Stopp auch bei roter Ampel abbiegen dürfen.
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