Radfahrer überholen: Regeln und Vorschriften für sicheres Fahren auf Radwegen

Das Fahrrad gehört zu den beliebtesten Verkehrsmitteln der Deutschen. Doch gleich, ob man als Fahrrad­fahrer mit einem E-Bike oder mit einem „mechanischen“ Fahrrad unterwegs ist - Radfahrer müssen sich an bestimmte Verkehrs­regeln halten, damit sie sich und andere Verkehrs­teil­nehmer nicht gefährden und einen Unfall vermeiden. Die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) fasst in § 2 das Fahrrad als Fahrzeug und definiert für Radler spezielle Regeln.

Wer meint, ein Verstoß als Radfahrer sei nicht so schlimm, der täuscht sich: Es drohen Bußgelder und auch der Führerschein kann in Gefahr sein. Bußgelder und Punkte gibt es auch für Radfahrer. Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis. Radler haben keinen Vorrang an Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen.

Müssen Radwege benutzt werden?

Grundsätzlich dürfen auch Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Die Benutzung des Radweges kann allerdings durch drei Verkehrszeichen angeordnet werden. Ist ein links verlaufender Radweg durch die genannten Verkehrszeichen in der Gegenrichtung freigegeben, so besteht in dieser Fahrtrichtung ebenfalls Benutzungspflicht. Für Rennradfahrer gibt es keine Ausnahmen von der Radwegbenutzungspflicht. Auch sie müssen vorhandene Radwege nutzen, wenn es vorgeschrieben ist und die Benutzung für sie zumutbar ist.

Es gibt unterschiedliche Arten von Verkehrswegen für Radfahrer: Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen und Fahrradstraßen. Mit Pop-up-Radwegen ist in den vergangenen Jahren ein neue Form entstanden. Dabei werden vorübergehend Fahrbahnen für den Autoverkehr in Radwege umgewandelt. Sie sind gelb markiert.

In Deutschland gilt: Als Fahrradfahrer musst Du einen Fahrradweg nur dann benutzen, wenn er mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Für alle, die die Nummern nicht im Kopf haben: Das sind die blauen Schilder, auf denen ein weißes Fahrrad abgebildet ist. Ist das nicht der Fall, darfst Du als Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Generell gilt auch auf dem Fahrrad das Rechtsfahrgebot - und zwar auf der Straße ebenso wie auf dem Radweg.

Radfahrstreifen: Definition und Pflichten

In vielen Städten können Radfahrer auf einem Radfahrstreifen dem Verlauf einer Straße folgen. Der Radfahrstreifen ist eine Fahrspur für Radfahrer und durch farbliche Markierungen besonders gekennzeichnet. Er zählt zu den Radfahranlagen, für die eine Benutzungspflicht besteht. Radfahrstreifen sind durch Markierungen von weiteren Fahrspuren, auf denen alle anderen Fahrzeuge fahren, abgetrennt. Ein Radfahrstreifen ist durch das Verkehrszeichen 237 erkennbar. Das ist ein rundes Verkehrsschild mit einem weißen Fahrrad auf blauem Grund.

Das Schild zeigt an, dass dieser Bereich einer Straße ausschließlich für Radfahrer vorgesehen ist. Im einfachen Sprachgebrauch ist der Radfahrstreifen auch als Fahrradspur oder Pop-up-Bike-Lane bekannt. Neben dem Verkehrszeichen 237 ist ein Radfahrstreifen an weiteren Merkmalen erkennbar. In vielen Fällen sind die Fahrwege für den Radverkehr am rechten Fahrbahnrand zu finden. In anderen Fällen können die Streifen auch abseits einer Straße als separate Fahrspur für Radfahrer vorkommen.

Ein Radfahrstreifen ist mindestens 1,60 Meter breit. Hinzu kommen 25 Zentimeter für die Markierung, die eine Fahrradspur von Autospuren abgrenzt. Es handelt sich dabei um eine Mindestbreite, sodass in der Praxis auch breitere Radfahrstreifen existieren. Fahrradfahrer und auch andere Verkehrsteilnehmer stellen sich hin und wieder die Frage, ob ein Radfahrstreifen benutzungspflichtig ist. Darauf gibt es eine klare Antwort: Als Radfahrer bist du verpflichtet, mit deinem Rad den Radfahrstreifen grundsätzlich zu benutzen, wenn er vorhanden ist. Der Streifen ist daher keine Option für Radfahrer, sondern fällt unter die Radwegbenutzungspflicht.

Ein Radfahrstreifen ist nicht identisch mit einem Schutzstreifen oder einem Radweg. Der Schutzstreifen ist kein Sonderweg für Radfahrer, sondern ein Bestandteil der gesamten Fahrbahn. Schutzstreifen dienen dazu, Autofahrer auf den Radfahrstreifen aufmerksam zu machen. Ist die Fahrspur für den Radverkehr mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet, handelt es sich um einen Radfahrstreifen.

Der Radfahrstreifen unterscheidet sich jedoch nicht nur vom Schutzstreifen, sondern auch von Radwegen. Während der Radfahrstreifen durch farbliche Markierungen gekennzeichnet ist, die ihn von der Fahrbahn für Autos abgrenzen, erfolgt die Teilung von Straße und Radweg durch eine bauliche Trennung. Radwege grenzen sich meist durch einen Bordstein oder Grünstreifen von anderen Fahrbahnen ab. Radwege dürfen generell immer nur in der jeweiligen Fahrtrichtung befahren werden. Das gilt auch für Radfahrstreifen und Schutzstreifen. Ausnahmen existieren, wenn ein zusätzliches Schild diese Pflicht aufhebt.

Auch für Autofahrer gelten Pflichten, wenn die Fahrbahn über einen Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügt. Fahrstreifen rechts am Fahrbahnrand mit durchgezogenen Linien sind ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht mit ihren Fahrzeugen benutzen. Es ist verboten, mit Autos oder Motorrädern darauf zu fahren oder zu parken. Ebenso ist ein kurzer Halt zum Ausladen oder Brötchen holen nicht erlaubt. Die einzige Ausnahme besteht darin, den Fahrstreifen zu überfahren, um einen Parkplatz zu erreichen. Dabei ist jedoch immer auf den Radverkehr zu achten, damit es zu keinen Unfällen kommt. Beim unerlaubten Parken oder Halten auf dem Radfahrstreifen droht ein Bußgeld zwischen 50 Euro und 100 Euro. Leider stehen vor allem Lieferfahrzeuge häufig im Weg und missachten geltende Regeln, ohne dafür ein Bußgeld zu kassieren.

Überholen von Radfahrern: Regeln und Sicherheitsabstand

Bis 2020 galt die Regel, dass Autofahrer einen Radfahrer auf der Fahrbahn überholen dürfen, wenn sie dabei einen Seitenabstand von mindestens 1,50 Meter einhalten. Da der Radfahrstreifen als Sonderweg laut seiner Definition kein Teil der eigentlichen Fahrbahn ist, galt der entsprechende Paragraf nicht für Radfahrstreifen. Seit einer StVO-Novelle 2020 gilt nun, dass Autofahrende beim Überholen von Fahrrädern generell einen festgelegten Mindestabstand einhalten müssen. Innerhalb von Ortschaften ist das Überholen von Radfahrenden mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern möglich. Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Mit dieser unkomplizierten Regel erhöht sich die Sicherheit beim Fahrradfahren. Im Grunde ist in der Praxis jedoch kein Unterschied zu machen, auf welcher Art von Weg die Radfahrenden unterwegs sind. Autofahrende müssen innerorts 1,50 Meter und außerorts sogar mindesten zwei Meter Abstand einhalten, wenn sie Radfahrende überholen. Wenn allerdings zwei Radfahrende aneinander vorbeifahren, fehlen klare Regelungen. Wie viel Abstand ihr einhalten müsst, wenn ihr auf dem Rad an einem anderen Rad vorbeifahrt, ist nicht klar geregelt.

Ihr seid also erst einmal selbst verantwortlich dafür, einzuschätzen, ob ein sicheres Überholen möglich ist. Wenn die Gefahr besteht, dass sich beide Fahrräder berühren, solltet ihr das Überholen sein lassen. Bei Unfall Teilschuld möglich Das Gleiche gilt auch für den Fall, wenn vor euch eine Person in Schlangenlinien fährt. Dann solltet ihr lieber einen größeren Abstand einhalten - und eventuell auch einen Notarzt kontaktieren.

In Urteilssprüchen hat sich deshalb eine Art Richtwert für den Mindestabstand zwischen Fahrrädern etabliert, der häufig angewendet wird. Die fest angelegten Radwege müssen eine Mindestbreite von 1,50 Meter aufweisen. Ist der Radweg in beide Richtungen befahrbar, müssen es sogar 2,50 Meter sein.

Übrigens: Auch auf Radwegen müsst ihr euch immer rechts halten. In der Mitte des Radwegs fahren und so jemandem das Überholen erschweren oder unmöglich machen, ist verboten. Auch hier gibt es aber Ausnahmen: Führt der Fahrradweg an parkenden Autos vorbei, könnt ihr einen Meter Sicherheitsabstand einhalten - damit ihr nicht von einer unachtsam geöffneten Tür umgenietet werdet. Das gilt auch, wenn ihr auf der Straße fahrt.

Auf Radwegen kommen alle zusammen: Freizeitradler und schnellere Radfahrer. Wann darf man dort andere Radler überholen? Überholverbot gibt, wenn der Radweg zu schmal ist. Aber das bezweifle ich. Für Radfahrer keine kreativen Überholmanöver zu. Klingeln kann zum Ankündigen des Überholvorgangs hilfreich sein, um andere Radfahrer vor dem Überholen zu warnen. Wichtig ist, die Sicherheit der anderen Radfahrer nicht zu gefährden.

  • Mit dem Fahrrad rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn es einen eigenen Radweg oder eine Radspur gibt.
  • Du darfst als Radfahrer also nicht einfach rechts an den Autos vorbeifahren, wenn keine entsprechende Fahrspur für Fahrradfahrer vorhanden ist.
  • Laut § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es in bestimmten Verkehrssituationen, z. B. wenn der Verkehr auf der Fahrbahn zum Stillstand gekommen ist oder sich nur sehr langsam bewegt, erlaubt, dass Radfahrer rechts an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren.

Aber Vorsicht: Wenn Du an einem stehenden Auto vorbeifahren möchtest, wie zum Beispiel an einer roten Ampel oder im Stau, dann achte dabei besonders auf geöffnete Autotüren oder plötzlich abbiegende Fahrzeuge. Und auch auf einem Radweg oder einer Radspur solltest du beim Überholen stets auf ausreichend Abstand und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer achten. Generell dürfen Radfahrer auch andere Radfahrer rechts überholen, sofern genügend Platz vorhanden ist und keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besteht.

Rechts überholen: Was ist erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Überholen nur dann, wenn es sicher und erlaubt ist. Laut § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es in bestimmten Verkehrssituationen, z. B. wenn der Verkehr auf der Fahrbahn zum Stillstand gekommen ist oder sich nur sehr langsam bewegt, erlaubt, dass Radfahrer rechts an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren.

Als Fahrradfahrer rechts an einem Auto vorbeizufahren ist nicht nur gefährlich, sondern in den meisten Fällen auch verboten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Fahrzeuge - zum Beispiel an einer roten Ampel - stehen und rechts ausreichend Platz zum Vorbeifahren ist. Dann darfst Du auf dem Fahrrad langsam und vorsichtig passieren.

Mit dem Fahrrad rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn es einen eigenen Radweg oder eine Radspur gibt. Du darfst als Radfahrer also nicht einfach rechts an den Autos vorbeifahren, wenn keine entsprechende Fahrspur für Fahrradfahrer vorhanden ist.

Nebeneinander fahren

Radfahrer müssen nicht unbedingt hinter­einander fahren. Es ist ihnen auch erlaubt, nebeneinander zu fahren, wenn sie damit den Verkehr nicht behindern. Bei Behinderung droht ein Bußgeld von 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro und mit Unfallfolge 30 Euro. In Fahrradstraßen dürfen Radfahrende immer zu zweit nebeneinander fahren. Das gilt auch für „geschlossene Verbände“ ab 16 Personen. Autos müssen dann hinter den Radfahrenden bleiben, wenn zum Überholen nicht genug Platz vorhanden ist.

Bußgelder für Radfahrer

Nicht nur als Autofahrer, auch wenn Du mit dem Fahrrad unterwegs bist, kann es für Dich teuer werden, wenn Du gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt. Wie hoch das Bußgeld ist, hängt dabei nicht nur davon ab, welche Regeln Du missachtet hast, sondern auch, ob Du dadurch andere behinderst, gefährdest oder sogar einen Unfall verursachst. Die für Fahrradfahrer festgelegten Regelsätze reichen dabei von 5 Euro.

Ignorieren Radfahrende die Benutzungspflicht, droht ihnen ein Bußgeld von 20 Euro. Behindern sie dabei andere, sind es 25 Euro, bei Gefährdung 30 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 35 Euro zur Kasse gebeten.

Sicherheitsabstand zwischen Radfahrern

Nach einem Unfall zwischen zwei Radfahrern ging es um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Folgendes war passiert: Ein Radfahrer fuhr auf dem Radweg einer Straße. Ein zweiter Radfahrer bog aus einer Einfahrt ein und fuhr vor dem ersten langsam und unsicher her. Als der erste Radfahrer überholen wollte, schwenkte der zweite stark nach links. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem der erste Radfahrer verletzt wurde. Er musste ins Krankenhaus und physiotherapeutisch behandelt werden. Später klagte er auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Das Landgericht lehnte die Ansprüche in erster Instanz noch ab. Begründung: Weil er den notwendigen Sicherheitsabstand nicht habe einhalten können, hätte der Kläger gar nicht überholen dürfen. Die Sache ging in die zweite Instanz.

Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach dem ersten Radfahrer 50 Prozent der Schadenersatzforderung und 3500 Euro Schmerzensgeld zu. Überhole ein Radfahrer den anderen, müsse dabei anders als bei überholenden Autofahrern nicht generell ein Sicherheitsabstand von eineinhalb bis zwei Metern eingehalten werden, führten die Richter aus. Sonst sei gerade in Innenstädten Überholen fast nicht möglich. Es komme vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles an. Im konkreten Fall wies der Radweg nämlich eine ausreichende Breite zum Überholen aus. Im vorliegenden Fall habe der beklagte Radfahrer durch seinen Linksschwenk gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Danach müsse sich jeder Verkehrsteilnehmer so verhalten, dass kein anderer gefährdet oder behindert werde. Weil der Kläger aber hätte erkennen können, dass der andere Radfahrer unsicher fuhr, treffe ihn hier jedoch ein Mitverschulden von 50 Prozent, so die Richter.

Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer

Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer kennst Du spätestens jetzt, aber hast Du auch schon ein verkehrssicheres Fahrrad? Wie wäre es mit einem perfekt ausgestatteten Dienstrad für Deinen Weg zur Arbeit oder private City-Touren? Als Arbeitnehmer kannst Du mit Bikeleasing bei der Anschaffung Deines Wunschrads bis zu 40 % sparen.

ADFC: Einsatz für Radfahrer

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0