Radfahrer überholt Motorrad: Die rechtliche Situation in Deutschland

Im deutschen Straßenverkehr gibt es viele Situationen, die rechtliche Fragen aufwerfen. Eine davon ist das Überholen eines Motorrads durch einen Radfahrer. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt solche Situationen nicht immer explizit, weshalb es wichtig ist, die relevanten Bestimmungen und Gerichtsurteile zu kennen.

Überholen im Stau

Ein häufig diskutiertes Thema ist das Durchschlängeln von Motorrädern im Stau. Autofahrer blicken oft genervt auf Motorradfahrer, die sich an stehenden PKW’s vorbeidrängeln. Ob das Durchschlängeln und Überholen hier erlaubt ist, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht explizit geregelt.

Beim Überholen muss generell Abstand zum Nebenfahrzeug eingehalten werden. Bei Fahrrädern 1,5 Meter, bei mehrspurigen Fahrbahnen - wie auf einer Autobahn - 1 Meter. Rechtsanwalt Elsner: „Zwar darf man auch im Stau beziehungsweise bei zähflüssigem Verkehr die Fahrbahn wechseln, doch darf nicht zwischen zwei Fahrbahnen gefahren werden.“

So darf dann rechts überholt werden, wenn dem Rechtsüberholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht. Rechtlich unproblematisch können Motorradfahrer also nur auf der ganz linken Spur überholen, die bei voller Fahrbahn allerdings nicht frei ist.

Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zum Überholvorgang von Motorrädern auf der Autobahn bereits 1990 eine bis heute häufig zitierte Entscheidung getroffen. In dem Fall überholte ein Krad-Fahrer (alte Bezeichnung für ein Kraftrad, also etwa ein Motorrad) zwischen der zweiten und dritten Fahrbahn Autos, die nur langsam vorankamen.

Dabei überholte er mindestens fünf links neben ihm befindliche Fahrzeuge - und war somit Rechtsüberholer. Das Gericht erkannte darin ein verbotenes Rechtsüberholen (Beschluss vom 30.

Ausnahmevorschrift für Fahrrad- und Mofafahrer

Dabei gibt es eine Ausnahmevorschrift, die in §5 der StVO geschrieben steht. Sie bezieht sich auf Fahrrad- und Mofafahrer, die in Ausnahmefällen auch rechts überholen dürfen, zumindest dann, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Dabei müssen sie mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. Mit der Einschränkung für Mofafahrer gelten die oben angeführten Bestimmungen auch für Motorradfahrer an roten Ampeln.

Überholen an roten Ampeln

An roten Ampeln ist die Situation ähnlich. Der Bußgeldkatalog legt recht genau fest, welche Strafen je nach Vergehen drohen.

Das Landesgericht Trier erkannte zum Beispiel eine Haftungsverteilung von einem Drittel zu Lasten einer Motorradfahrerin. Sie überholte eine vor einer Ampel haltende Fahrzeugkolonne auf der gleichen Fahrspur. Eine Polo-Fahrerin fuhr allerdings zeitgleich aus einer Parklücke in eine Lücke der Kolonne. Es kam zu einer Kollision, woraufhin sich die Motorradfahrerin verletzte.

Zwar sah das Gericht den Hauptverursachungsanteil bei der Polo-Fahrerin - doch ebenso eine Mithaftung der Motorradfahrerin, da es sich bei ihrem Verhalten um einen Verstoß gegen das Rücksichtsnahmegebot gehandelt habe und das Überholen der Kolonne bei unklarer Verkehrslage geschehen sei (Urteil vom 10.

Überholen von Radfahrern durch Motorräder

Ein weiterer Aspekt ist das Überholen von Radfahrern durch Motorräder. Hier stellt sich die Frage, ob dabei geblinkt werden muss.

Blicken inm Sinne von Gucken musst du immer. Blinken im Sinne von Leuchtzeichen geben wird in der Fahrschule gefordert. In der Praxis sieht das jedoch anders aus. Blinken würde ich nur dann, wenn ich hinter dem Radfahrer herfahre und dann ausscheren will zum Überholen.

Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern

Innerorts gelten 1,5 m Seitenabstand und außerorts 2 m. Wer mit dem Auto einen Radfahrer überholt, muss generell innerorts eineinhalb Meter und außerorts zwei Meter Sicherheitsabstand einhalten. Das gilt nicht, wenn ein Radfahrer einen anderen überholt.

Neues Verkehrszeichen 277.1: Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge

Im Rahmen der StVO-Novelle wurde ein Verkehrszeichen eingeführt, welches es anderen Kraftfahrzeugen verbietet, ein einspuriges Kraftfahrzeug, also zum Beispiel ein Motorrad, zu überholen. Im Jahr 2020 wurde das Verkehrszeichen 277.1 eingeführt. Es zeigt ein Überholverbot von einspurigen Kraftfahrzeugen für mehrspurige Kfz an.

Das bedeutet, dass Sie als Lkw- oder Pkw-Fahrer ein Motorrad nicht überholen dürfen, wenn dieses Schild aufgestellt wird. Da ein Überholverbot fürs Motorrad und andere zweispurige Fahrzeuge in aller Regel an engen und unübersichtlichen Stellen angebracht wird, geht es dabei vor allem darum, Unfälle zu vermeiden.

Wenn Sie trotz Überholverbot ein Motorrad überholen und dabei erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Sanktionen bei Missachtung des Überholverbots

Da ein Überholverbot fürs Motorrad und andere zweispurige Fahrzeuge in aller Regel an engen und unübersichtlichen Stellen angebracht wird, geht es dabei vor allem darum, Unfälle zu vermeiden. Daher ist es nicht verwunderlich, dass diese Missachtung der StVO streng geahndet werde kann. Liegt zudem noch eine unklare Verkehrslage vor, steigt die Geldbuße auf 150 Euro an. Kommt es bei dem Manöver zu einer Gefährdung oder einem Unfall, müssen Sie zusätzlich mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die rechtliche Situation beim Überholen von Motorrädern durch Radfahrer komplex ist und von den jeweiligen Umständen abhängt. Es ist wichtig, die geltenden Verkehrsregeln und Gerichtsurteile zu kennen, um rechtssicher zu handeln.

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