Reflektor und Kennzeichen Vorschriften für Motorräder in Deutschland

Das Motorrad ist nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern auch ein Ausdruck von Freiheit und Individualität. Umso wichtiger ist es, die gesetzlichen Bestimmungen für Beleuchtung und Kennzeichen zu kennen und einzuhalten. Dieser Artikel behandelt die wichtigsten Vorschriften für Reflektoren und Kennzeichen an Motorrädern in Deutschland.

Reflektoren am Motorrad

Allgemeine Bestimmungen

§ 53 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bezieht sich eindeutig auf Reflektoren am Motorrad (Rückstrahler). Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein.

  • Anzahl: Mindestens einer, maximal zwei Reflektoren sind erlaubt.
  • Form: Reflektoren dürfen keine dreieckige Form haben.
  • Ausrichtung: Sie müssen parallel zur Fahrbahn angebracht sein.
  • Symmetrie: Wenn zwei Reflektoren angebracht sind, müssen diese symmetrisch zur Mittelachse und in gleicher Höhe angebracht sein.
  • Prüfzeichen: Es dürfen nur Reflektoren mit "E"-Zeichen verwendet werden.

Größe und Anbringungshöhe

Die Größe der Rückstrahler ist mit einer Seitenlänge von 150 mm angeben, wobei dreieckige Reflektoren für Fahrzeuge unzulässig sind.

  • Höhe: Die Unterkante des Reflektors muss mindestens 250 mm und die Oberkante höchstens 900 mm über der Fahrbahn liegen.

Es ist nicht erlaubt, auf den Reflektor zu verzichten, nur weil er nicht gefällt. Rückstrahler in einer Einheit mit dem Rücklicht (insbesondere Cateye) sind nicht erlaubt, also fehlt der Rückstrahler.

Bedeutung und Funktion

Der Rückstrahler dient dazu, das Motorrad auch bei Ausfall der Rückleuchte(n) erkennbar zu machen. Er signalisiert das "Hinten" und benötigt dafür die Farbe Rot.

Hinweis: Das reflektierende Kennzeichen gilt nicht als Rückstrahler.

Motorradkennzeichen

Gesetzliche Grundlagen

Wollen Sie mit einem Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein, muss neben einer Zulassung und einem Versicherungsschutz auch ein entsprechendes Motorradkennzeichen vorhanden sein. Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzliche gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen.

  • Anbringung: Kennzeichen müssen an der Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen.
  • Beleuchtung: Bei einem hinteren Kennzeichen muss eine Beleuchtung vorhanden sein. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.

Größe und Aussehen

Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben.

Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.

Weitere Bestimmungen

Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle. Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht.

Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.

Kosten

Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro. Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig.

Zusätzliche Beleuchtung am Motorrad

Ein Motorrad muss in der Regel mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet werden. Zu den wichtigsten Beleuchtungseinrichtungen an einem Motorrad gehören Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht, Schlussleuchten, Begrenzungsleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler, seitliche Rückstrahler, einem Nebelscheinwerfer und eine Nebelschlussleuchte.

Vorschriften und Zulässigkeit

Es dürfen am Motorrad nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und daher für den Straßenverkehr zugelassen sind. Werden die Vorschriften für die Motorradbeleuchtung nicht eingehalten, kann dies Punkte und Bußgelder zur Folge haben.

Anbauvorschriften

Leuchten ein und desselben Leuchtenpaares müssen dieselbe Funktion haben, symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein und auch in Bezug auf die Fahrzeuglängsmittelebene zueinander symmetrisch sein. Einzelne Leuchtmittel müssen mittig, bei zweien muss symmetrisch angebaut werden.

Arten von Leuchten und ihre Kennzeichnung

Welche Fähigkeiten in einem Beleuchtungsteil stecken, erkennt man übrigens an der Angabe neben dem E-Prüfzeichen. Während das Rücklicht mit einem »R« versehen ist, wird auf einem Bremslicht ein »S« angegeben und auf einem Rückstrahler die Buchstaben »IA«. Bei kombinierten Lösungen, die bei diesen drei Leuchtelementen durchaus zulässig sind, findet man alle Buchstaben eingeprägt vor.

Konsequenzen bei Verstößen

Das festzusetzende Verwarngeld mag mit 15,00 Euro für einen Verstoß niedrig angesetzt sein. Meint der kontrollierende Beamte aber, dass durch eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften über lichttechnische Einrichtungen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, wird er gegebenenfalls das Erlöschen der Betriebserlaubnis bescheinigen. Im zivilrechtlichen Bereich kann ein sicherheitsrelevanter Verstoß bei einem Unfall u. a. zu einem Mitverschuldensvorwurf führen.

Bauteil Anzahl Höhe (Unterkante min. / Oberkante max.) Form Prüfzeichen
Rückstrahler 1 (ohne Beiwagen), 2 (mit Beiwagen) 250 mm / 900 mm Nicht dreieckig "E"-Zeichen
Motorradkennzeichen 1 (hinten) Mind. 300 mm (Unterkante) / Max. 1200 mm (Oberkante) Rechteckig -

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