Reifenfreigaben für Motorräder: Ein umfassender Leitfaden

Motorradreifen von Michelin, Pirelli, Dunlop, Bridgestone, Continental, Avon, Mitas, Heidenau, Metzeler etc. besitzen in Deutschland, wo die gesetzlichen Vorgaben besonders anspruchsvoll sind, viele Reifenfreigaben diverser Motorrad-Fahrzeughersteller. Pirelli ist seit Jahren einer der weltweit erfolgreichsten Reifenhersteller im Erstausrüstungsgeschäft und besitzt inzwischen über 2.300 Herstellerfreigaben. Entsprechend markierte Reifen sind das Ergebnis intensiver gemeinsamer technologischer Entwicklungsarbeit mit den Premium-Fahrzeugherstellern Europas und Garant für optimale Fahreigenschaften.

Unbedenklichkeitsbescheinigung für Motorradreifen

Bei den meisten Motorrädern ist neben der Reifengröße auch ein Reifenfabrikat in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Oftmals gibt es aber Alternativen anderer Hersteller oder neue Reifenmodelle, die den Wünschen und Bedürfnissen der Fahrer eher entsprechen als die eingetragene Serienbereifung. Motorradfahrer, die umgerüstet haben oder umrüsten wollen, werden immer wieder durch falsche Informationen verunsichert.

Die Fabrikatsbindung hat in Deutschland nach wie vor seine Gültigkeit und ist zulässig. Ist in den Fahrzeugpapieren ein Reifenfabrikat eingetragen, so ist dieses Fabrikat zunächst bindend. Motorrad- und Reifenhersteller testen jedes Jahr Hunderte von Reifen. Hierbei werden Motorräder mit allen erdenklichen Reifenkombinationen in Fahrsituationen und Grenzbereiche gebracht, in die normale Motorradfahrer kaum vorstoßen.

Erst wenn das Testprogramm zur vollsten Zufriedenheit absolviert ist, erteilen die Fahrzeug- und Reifenhersteller die Freigabe in Form von Hersteller- oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Ein für ein bestimmtes Motorrad freigegebenes Fabrikat kann bedenkenlos gefahren werden, wenn die Größenbezeichnungen mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhält der Motorradfahrer bei den Fahrzeug- oder Reifenherstellern.

Die nunmehr freigegebenen Reifen müssen nicht eingetragen werden! Neue Reifen unterliegen für Ihre Produktion seit dem 01.01.1998 einer Bauartengenehmigungspflicht. Beim Vorliegen einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung sind sie deswegen von einer Anbauabnahme und einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere befreit.

Aus der Hersteller- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung geht hervor, dass bei der ordnungsgemäßen Verwendung der Reifen keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. D.h. das Motorrad befindet sich hinsichtlich der Reifenumrüstung im vorschriftsmäßigen Zustand und die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen. Es darf also zu keiner Beanstandung bei einer Verkehrskontrolle kommen.

Neuregelung ab 2025

Bislang galt das Mitführen einer Reifenfreigabe als sicheres Mittel, um sich bei der Polizeikontrolle oder der TÜV-Abnahme keine Sorgen machen zu müssen. Mit der Neuregelung „Rad/Reifenkombinationen an Krafträdern“ in Deutschland muss bei Fahrzeugen mit EU-Zulassung das lästige Papier ab 2025 nicht mehr mitgeführt werden. Besitzt das Motorrad eine alte Zulassung, vor dem Jahr 2000, wird es leider ab 2025 für die Fahrzeughalter komplizierter.

Zumeist ist hier folgender Passus im Kommentarfeld des Fahrzeugscheins vermerkt: “Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten”.Mit der 2018/2019 beschlossenen Neuregelung ändert sich daran nun einiges.

Im Wesentlichen gibt es künftig zwei unterschiedliche Möglichkeiten, neue Reifen legal auf ein Motorrad zu bringen. Um neue Motorradreifen mit abweichenden Spezifikationen ab 2025 in die Fahrzeugpapiere einzutragen, ist ein Termin bei einer Prüforganisation erforderlich. Weitere Informationsdokumente zum Fahrzeug oder Reifen können hilfreich sein, sind aber nicht zwingend erforderlich. Entsprechende Prüfstellen können die benötigten Daten bei Bedarf auch über ihre Systeme abrufen.

Die Prüfstelle kontrolliert die Maße, Spezifikationen und die Freigängigkeit bei der konkreten Kombination aus Reifen und Fahrzeug. Wird das vorliegende Reifenfabrikat für Ihr Motorrad erfolgreich abgenommen, müssen Sie mit dem Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis zur zuständigen Behörde, um Ihre neuen Reifendaten in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eintragen zu lassen. Damit einhergehend wird der alte Eintrag aus der Zulassungsbescheinigung entfernt und ungültig.

Die Austragung einer Reifenbindung aus den Fahrzeugpapieren ist vor allem bei älteren Motorrädern relevant. Im Gegensatz zur Eintragung neuer Reifen ist bei der Austragung der Reifenbindung normalerweise keine Begutachtungsfahrt durch Prüfer notwendig. Das weitere Vorgehen gleicht aber dem der Eintragung zum Großteil. Auch beim Austragen von Motorradreifen müssen Sie das von der Prüfstelle ausgestellte Gutachten der zuständigen Behörde (Straßenverkehrsamt) vorlegen, um damit die Betriebserlaubnis erteilen zu lassen.

Bei älteren Reifenmodellen, deren Dimensionen in Zoll angegeben sind, verhält es sich ähnlich wie bei der Ein- und Austragung. Die alte Zollangabe muss durch eine Prüfstelle in eine metrische Einheit übersetzt werden (gängige Reifengrößen-Angaben). Dies kann jedoch nicht rein rechnerisch erfolgen, sondern muss anhand von Messverfahren und unter Berücksichtigung von Toleranzen ebenfalls in einer Einzelabnahme durchgeführt werden.

Gut zu wissen: Die neuen Reifen bzw. abweichende Reifengrößen müssen zur Begutachtung durch die Prüfstelle am Fahrzeug montiert sein. Der Weg zur Prüfstelle findet also theoretisch „ohne Betriebserlaubnis“ statt.

Zwar kann das herstellerseitige Dokument bspw. als zusätzlicher Faktor entfällt das Mitführen der UBB der Reifenhersteller seit Jahresbeginn 2025. Unter betroffenen Motorradfahrern sorgt die Neuregelung tendenziell für Unmut.

Komplett nutzlos werden Herstellerfreigaben durch die Neuregelung natürlich nicht. Im Gegenteil: Die Tests und die daraus resultierenden Freigaben der Reifenmarken bieten Motorradfahrern weiterhin wertvolle Orientierung.

Was bedeuten die neuen Reifenfreigaben für alte Motorräder?

Seit 2019 lagen die neuen Regelungen in Sachen "Rad/Reifenkombinationen an Krafträdern" schon auf dem Tisch, die ab 2025 bindende Vorgabe für Prüforganisationen bei der Hauptuntersuchung sind. Das bringt Probleme bei Motorrädern ohne EU-Zulassung mit sich. Aber auch Lösungen.

Reifen müssen zu einem Motorrad passen - dafür sorgt die EU-Typengenehmigung. Bei der kommt es unter anderem zur Prüfung der größten zulassungsfähigen Reifen- und Felgenbreiten in einem Motorrad. Erfüllen neue Reifen diese Vorgaben, dürfen Motorradfahrer sie auch nutzen. Das ist der große Vorteil der seit 2019 auf den Weg gebrachten neuen "Rad/Reifenkombinationen an Krafträdern".

Neue Regelung hat auch Vorteile

Der deutsche Weg, bei allen neuen Reifen als Nachrüst-Erlaubnis ein Gutachten mitzuführen, entfällt damit im Zuge einer EU-Harmonisierung. Die gute Nachricht: Wer ein Motorrad mit einer EU-Zulassung fährt, was zumeist auf Modelle mit einer Erstzulassung ab 2000 zutrifft, darf mit dem Wegfall der Reifenbindung seit 2019 jeden passenden Pneu in selber Größe aufziehen - bei gleichem Aufbau und gleichem oder besserem Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex. Erst bei Größenänderungen wird’s schwieriger.

Probleme bei Erstzulassung bis 2000

Hier bekommen Fahrer von Motorrädern bis zu einer Erstzulassung im Jahr 2000 Probleme. Gut am Feld "K" in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu sehen. Taucht dort eine E-Nummer auf, scheint in Sachen Reifenbindung die Sonne, wenn nicht, steigt der Stresslevel. Vor allem, weil bei diesen Fahrzeugen oft noch folgender Passus vermerkt ist: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten."

Die liegt aber kaum jemandem vor. Und selbst wenn: Wer will heutzutage schon 25 Jahre alte Pneus fahren und wo gibt es die noch?

Bericht aus der Praxis mit einer 1999er Honda VTR 1000 F

Auf der Honda lieferten Bridgestones S 22 tollen Grip, nur entsprachen die nicht der Betriebserlaubnis. Mit der aktuell von vielen Reifenherstellern zur Verfügung gestellten "Serviceinformation für Reifenumrüstungen" (oder ähnlich) lässt sich zwar nachweisen, dass der Reifenhersteller beim Beispiel den S 22 auf der VTR 1000 F für eine adäquate Ausrüstung hält, das muss der jeweilige Prüfer aber auch so sehen.

Bedeutet im Einzelfall: Mit den Reifen und der Serviceinformation bei der Prüforganisation vorstellig werden, das Vorhaben erklären und nachfragen, ob es möglich wäre, diese Reifenkombination einzutragen. In der Regel gelingt das ohne Zwischenfälle. Eine Korrektur der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bei der Zulassungsstelle ist dann noch nötig.

Ändern der Zulassungsbescheinigung Teil 1

Der TÜV schlug jedoch ein anderes Vorgehen vor. Er würde den Passus: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" streichen und stattdessen "Herstellerbescheinigung der Reifenkombination ist mitzuführen" eintragen. Dadurch erreicht die Honda VTR 1000 F zwar nicht den Stand eines EU-homologierten Motorrads, sie darf in Zukunft aber alle Pneus auf ihren Felgen tragen, für die es bei gleichbleibender Größe eine Herstellerbescheinigung oder Serviceinformation gibt.

Motorrad-Reifengrößen erklärt

Es gibt eine Reihe von Faktoren, die die Größe eines Reifens bestimmen. Wie Sie sehen werden, geht es nicht nur um das Verhältnis von Höhe zu Breite.

  • ZR: Das „R“ steht für Radialbauweise.
  • (73 W): Die Zahl steht für die Tragfähigkeit des Reifens und der darauf folgende Buchstabe für die Geschwindigkeitsklasse. Entsprechende Tabellen zeigen, welche maximale Last der Reifen tragen und mit welcher Höchstgeschwindigkeit er gefahren werden kann. In diesem Beispiel bedeutet 73, dass der Reifen eine Last von bis zu 365 kg tragen kann. Das (W) bedeutet, dass er mit über 270 km/h gefahren werden kann.

Radialreifen bieten mehr Komfort bei hohen Geschwindigkeiten, da ihre weichen Seitenwände die Stoßwirkung von unregelmäßigen Fahrbahnoberflächen dämpfen. Radialreifen werden für leistungsstarke Fahrzeuge mit sehr steifem Fahrgestell und für sportliche Zwecke benötigt. Ein Radialreifen ist durch den Buchstaben R auf dem Reifen gekennzeichnet.

Diagonalreifen können ein höheres Gewicht tragen, da ihre Seitenwände steifer sind. Ein Diagonalreifen ist durch einen Bindestrich gekennzeichnet (z.B.: 120/70 - 12). Diagonal-Gürtelreifen werden so genannt, weil der Reifenquerschnitt durch einen „Gürtel“ verstärkt wird. Ein Diagonal-Gürtelreifen (Bias-Belted) ist durch den Buchstaben B auf dem Reifen gekennzeichnet (z.B.: 180/65 B 16).

Nachdem Sie nun die allgemeinen Grundlagen kennen, können wir einen Blick auf Motorrad-Reifengrößen für bestimmte Einsatzbereiche werfen.

Motorrad-Reifengrößen für den Straßenverkehr

Wenn Sie im Straßenverkehr unterwegs sind, müssen Sie laut Gesetz die vom Hersteller Ihres Motorrads empfohlenen Abmessungen einhalten. Diese Abmessungen sind auf Ihren Originalreifen angegeben, insofern Sie diese nie gewechselt haben.

Motorrad-Reifengröße für den Geländeeinsatz

Sie sind nur abseits des Straßenverkehrs unterwegs? Dann sind Sie nicht an die gesetzlichen Vorschriften für den Straßenverkehr gebunden. Deshalb können Sie die Reifengröße nach Kriterien wählen, die für Ihren Einsatz relevant sind. Im Enduro- und Motocross-Bereich entscheiden sich manche Fahrer für einen schmaleren Reifen, um ein besseres Handling zu erreichen. Andere wählen einen breiteren Reifen für mehr Grip mit Stollen.

Beachten Sie, dass die Abmessungen für diese beiden Offroad-Disziplinen nicht identisch sind. Die Breite von Motocross-Reifen wird an der Unterseite der Stollen gemessen, während die Breite von Enduro-Reifen an der breitesten Stelle, d.h. an der Oberseite der Stollen, gemessen wird.

Nutzen Sie diese Tabelle mit Enduro-/Motocross-Reifengrößen, um die richtigen Abmessungen zu wählen:

ENDURO CROSS
90/90-21 80/100-21
120/80-19 100/90-19
130/70-19 110/90-19
120/90-18 100/100-18
130/80-18 110/100-18
140/80-18 120/90-18

Motorrad-Reifengrößen für Rennstrecken

Für die Rennstrecke montieren einige Fahrer einen breiteren Hinterreifen, um mehr Grip zu erhalten. Wettkampfreifen tragen in der Regel die Abkürzung NHS (Not for Highway Service). Dies bedeutet, dass diese Reifen nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind.

Was ist mit Reifengrößen für Retro-Motorräder?

Wenn Sie ein älteres Motorrad besitzen, haben Sie vielleicht Schwierigkeiten, die richtige Größe für Ihren neuen Reifen zu finden, da sich die Nomenklatur im Laufe der Zeit geändert hat.

In dieser Tabelle finden Sie die entsprechenden Maße in Zoll und in Millimetern:

DIMENSIONS IN MM DIMENSIONS IN INCHES
50/100 2.00
60/100 2.25
70/100 2.50
80/80 2.75
80/90 2.75 - 3.00
90/90 3.00 - 3.25 - 3.60
100/90 3.50 - 4.10
110/90 4.00 - 4.10 - 4.60
120/80 4.25 - 4.50 - 4.60
120/90 4.25 - 4.50
130/80 4.50 - 4.60 - 5.10
130/90 4.50 - 4.60 - 5.10
140/80 4.50 - 5.10 - 5.50
140/90 5.10 - 5.50

Beachten Sie außerdem, dass das alphanumerische System noch immer bei bestimmten Reifen von Harley Davidson und anderen amerikanischen Custombikes verwendet wird.

Wenn Sie eine solche Maschine fahren, finden Sie die entsprechenden Maße in dieser Tabelle:

ALPHANUMERIC SIZE MARKINGS METRIC SIZE MARKING
MH90 80/90
MJ90 90/90
MM90 100/90
MN90 110/90
MP85 110/90
MR90 120/90
MT90 130/90
MU85/MU90 140/90
MV85 150/80 150/90

Reifenzulassung Motorrad: Was ist zu beachten?

Bei Motorrädern spielen die sogenannten Reifenfreigaben im Vergleich zu Personenkraftwagen eine deutlich wichtigere Rolle. Jeder Motorradreifen muss bestimmten vordefinierten Anforderungen genügen, um eine entsprechende Freigabe zu erhalten. Die Reifenzulassung Motorrad ist vor allem in Hinblick auf die Fahrsicherheit bei Zweirädern festgelegt. Jeder Motorradfahrer muss vor einem Reifenkauf also unbedingt darauf achten, dass eine entsprechende Reifenfreigabe für das gewünschte Reifenmodell in Verbindung mit dem Motorradtyp vorliegt.

Wo finden sich die Angaben zur Reifenfreigabe für Motorräder?

Grundsätzlich regelt in Deutschland die StVO (Straßenverkehrsordnung) sämtliche Anforderungen an einen Motorradreifen, sowohl für die Erstausstattung von Reifen als auch für eine Reifenumrüstung. Im Jahr 2019 sollte gemäß des Verkehrsblattes Nummer 15/2019 die StVO dahingehend abgeändert werden, dass die bisherige Praxis, bei einer Montage von Reifen mit abweichenden Bauarten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bereifungsempfehlung des Herstellers vorzulegen, zukünftig nicht mehr ausreichend sei. Es wurde zunächst eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2025 angekündigt.

Auf diese Ankündigung hin legte der Industrieverband Motorrad Deutschland e.V. (IVM) Beschwerde beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein. Der Fall wurde daraufhin geprüft und das Ministerium legte fest, dass auch zukünftig für Motorradfahrer bei einfachen Änderung der Bereifung (z. B. die Verwendung einer anderen Reifenmarke in Originaldimension) das Mitführen einer Herstellerfreigabe (etwa die BMW Motorrad Reifenfreigabe) genügt. Liegt diese Freigabe vor, so ist ein kostenpflichtiger Eintrag in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.

Was bedeutet das konkret? Eine eine Reifenfreigabe Motorrad notwendig?

Der Vorschlag zur Verschärfung der gesetzlichen Regelung zur Reifenfreigaben bei Motorrädern konnte somit erfolgreich abgeschmettert werden. Einfache Umrüstungen sind also auch weiterhin ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere möglich, sofern die entsprechende Freigabebescheinigung des Herstellers mitgeführt wird.

Welche Reifen darf ich nun auf meinem Motorrad montieren?

Das Gesetz legt fest: Es dürfen auf einem Kraftrad nur solche Reifen montiert werden, die für das jeweilige Modell auch tatsächlich zugelassen sind. Maßgeblich hierfür sind die Reifenfreigaben der Reifenhersteller, die in enger Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Motorradhersteller festgelegt werden.

Alle großen und bekannten Reifenhersteller kooperieren mit den entsprechenden Motorradherstellern und verfügen daher in Deutschland über Reifenfreigaben für fast alle am Markt befindlichen Motorradtypen und Modelle (z. B. Reifenfreigabe Motorrad Metzeler). Daher findet der Motorradfahrer in der Regel ohne Probleme verschiedene Reifen für seine Maschine, die allesamt mit der entsprechenden Freigabe des jeweiligen Herstellers versehen sind.

Um die Anforderungen für die Reifenfreigaben für Motorradreifen bündeln zu können und besser verständlich zu machen, wurde in Deutschland eine entsprechende Normung eingeführt. Es handelt sich hierbei um die sogenannte E-Kennzeichnung bzw. ECE-Nummer. In der aktuellen Form gilt diese Norm für sämtliche Zweiradreifen, die ab Oktober 1998 hergestellt wurden. Diesbezüglich gilt: Auf jedem Reifen muss die entsprechende ECE-Nummer angebracht sein, so dass dadurch kenntlich wird, dass es sich um einen zugelassenen Motorradreifen handelt.

Worauf ist sonst noch hinsichtlich der Reifenfreigabe zu achten?

Grundsätzlich spielt es hinsichtlich der Reifenfreigabe eine wichtige Rolle, ob das Motorrad eine EU-Typgenehmigung oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. eine Einzelabnahme nach §21 StVO besitzt. Weiterhin unterscheiden sich die Freigaben dahingehend, ob es sich bei den jeweiligen Reifen um originale Reifengrößen oder um abweichende Dimensionen bzw. Bauarten von Reifen handelt.

Für Motorräder mit EU-Typgenehmigung gilt:

Handelt es sich um ein Reifen mit gleichen Dimensionen wie der Originalreifen auf der Maschine, der jedoch von einem anderen Hersteller stammt, so ist die Umrüstung problemlos möglich und eine Eintragung in die Papiere nicht erforderlich. Gleiches gilt, wenn es sich um eine geänderte Reifengröße handelt, die jedoch innerhalb der ursprünglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen Dimensionen liegt.

Bei abweichenden Größen oder Reifenbauarten ist eine Begutachtung nach Umrüstung erforderlich, damit die Betriebserlaubnis für das Motorrad nicht erlischt. Grundsätzlich muss die Reifenbauart typgenehmigt sein, zum Beispiel im Hinblick auf die Traglast und den Geschwindigkeitsindex.

Für Motorräder mit ABE oder Einzelabnahme (§ 21 StVO) gilt:

Motorräder, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelabnahme nach Paragraph 21 StVO besitzen, dürfen nicht ohne Begutachtung mit Reifen eines anderen Herstellers bzw. anderer Dimensionen ausgerüstet werden.

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