Der Reifen verbindet uns Motorradfahrer mit der Straße. Bislang galt das Mitführen einer Reifenfreigabe als sicheres Mittel, um sich bei der Polizeikontrolle oder der TÜV-Abnahme keine Sorgen machen zu müssen. Doch mit der Einführung einer neuen EU-Verordnung aus dem Jahre 2019 hat sich dabei so einiges in Hinblick auf die Zulassung von Motorradreifen getan. Die Motorradwelt steht vor einer wichtigen Änderung: Seit dem 1. Januar 2025 ist die Motorradreifen-Neuregelung vollständig in Kraft.
Diese neue Regelung betrifft nahezu alle Motorradfahrer und bringt zusätzlichen Aufwand sowie höhere Kosten mit sich. Doch was bedeutet das für Motorradfahrer im Detail? Wir erklären, was jetzt gilt.
Neuregelung ab 2025: Einzelabnahme wird nötig
Seit 2025 wird in einigen Szenarien eine Einzelabnahme von Motorradreifen nötig, bei denen vorher eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers für das jeweilige Motorrad ausreichend war. Die Änderung des Zulassungsverfahrens wurde bereits 2020 eingeführt. Eine Übergangsfrist ermöglichte es Bikern, weiterhin Reifen mit Herstellerfreigaben zu nutzen. Diese Frist ist nun zum Jahreswechsel 2024/2025 ausgelaufen. Damit ist seit dem 1. Januar 2025 endgültig Schluss.
Was bedeutet das konkret?
Konkret bedeutet das: Hat man auf dem Motorrad einen Reifen montiert, der sich in seiner Dimension von dem im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) freigegebenen Größen unterscheidet, wird vor der Hauptuntersuchung eine Einzelabnahme samt Eintragung nötig. Bei sonstigen Spezifikationen wie Tragfähigkeitskennzahl oder Geschwindigkeitsindex müssen die Vorgaben erfüllt oder übertroffen werden. Bei älteren Motorrädern wird es zusätzlich strenger.
Reifenfabrikatsbindung: Was ist das?
Die Reifenfabrikatsbindung war lange ein essenzielles Thema für Motorradfahrer. Die Reifenfabrikatsbindung schreibt vor, dass nur bestimmte, vom Fahrzeughersteller freigegebene Reifen auf einem Motorrad verwendet werden dürfen. Diese Regelung diente dazu, die Fahreigenschaften und die Sicherheit des Motorrads zu gewährleisten. Bis Ende 2024 konnten Motorradfahrer sogenannte Reifenfreigaben der Hersteller nutzen, um den Einsatz anderer Reifenmodelle zu legitimieren.
Änderungen ab 2025:
- Ungültigkeit der Reifenfreigaben: Reifenfreigaben der Hersteller sind nicht mehr ausreichend, um Reifentypen zu wechseln.
- Eintragungspflicht bei Abweichungen: Für Motorräder ohne EG-/EU-Typgenehmigung dürfen nur die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen (Hersteller / Reifentyp) gefahren werden.
Wann braucht man eine Einzelabnahme?
Wie streng die Reifenfreigabe für das Motorrad seit Januar 2025 ausfällt, hängt maßgeblich vom Alter des Motorrades ab. Hat das Motorrad eine internationale EU-Typgenehmigung, was im Groben seit Anfang der 2000er-Jahre üblich ist, hat man meist mehr Freiheiten. Vorher homologierte Zweiräder haben eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis), die nach den neuen Reifenfreigaben weniger Spielraum bietet.
Im Folgenden haben wir einige Fälle aufgelistet und beantworten die Frage, ob hier eine Einzelabnahme des Reifens erforderlich ist. Wir gehen grundsätzlich von typgenehmigten Reifen der im Fahrzeugschein hinterlegten Bauart aus:
Motorräder mit EU-Typgenehmigung:
- Der montierte Reifen verfügt über dieselben Dimensionen und erfüllt oder übertrifft die sonstigen Spezifikationen (Tragfähigkeit, Geschwindigkeit, etc.), kommt aber von einer anderen Marke als im Fahrzeugschein hinterlegt: keine Einzelabnahme nötig
- Der montierte Reifen verfügt über andere Dimensionen als im Fahrzeugschein hinterlegt, bewegt sich jedoch innerhalb der laut Schein freigegebenen Dimensionen, und erfüllt oder übertrifft die sonstigen Spezifikationen (Tragfähigkeit, Geschwindigkeit, etc.): keine Einzelabnahme nötig
- Der montierte Reifen verfügt über andere Dimensionen als im Fahrzeugschein hinterlegt, und bewegt sich außerhalb der laut Schein freigegebenen Dimensionen: Einzelabnahme nötig
Motorräder ohne EU-Typgenehmigung oder im Bereich von Rad/Reifen veränderte Motorräder:
- Der montierte Reifen entspricht nicht exakt dem im Fahrzeugschein hinterlegten Reifen (u.a. Hersteller / Reifentyp): Einzelabnahme nötig
EU-Typgenehmigung: Wie erkenne ich sie?
Im Groben lässt sich sagen, dass ab den frühen 2000er-Jahren die meisten Motorräder über eine EU-Typgenehmigung verfügen. Überprüfen lässt sich das mit Blick in den Fahrzeugschein: Beginnt die auf der rechten Seite in der Zeile K stehende "Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE" mit dem Buchstaben "e" gefolgt von einer ein- oder zweistelligen Zahl, hat das Motorrad die Typgenehmigung. Damit wird der nächste Reifenkauf tendenziell weniger kompliziert.
Was ist eine Einzelabnahme?
Bei einer Einzelabnahme erstellen Sachverständige von TÜV oder Dekra ein individuelles Gutachten, ob die Nutzung des Bauteils (in diesem Fall des Reifens) an dem vorgeführten Fahrzeug sicherheitstechnisch unbedenklich ist (alles zur Einzelabnahme beim Auto). Je nach Einzelfall wird hierzu auch eine kurze Probefahrt unternommen.
Ist das Gutachten erstellt, was je nach Umfang und Prüfstelle zwischen 50 und 200 Euro kostet, muss der begutachtete Reifen beim Straßenverkehrsamt in die Papiere eingetragen werden. Hier fallen weitere Verwaltungskosten an. Aber Vorsicht: Nicht jede Prüfstelle, die Hauptuntersuchungen durchführt, ist auch für Einzelabnahmen berechtigt. Im Zweifel also vorher anfragen.
Kritik an der Neuregelung
Faktisch bedeuten die neuen Regelungen vor allem für Fahrer:innen älterer Motorräder ohne EU-Typgenehmigung einen erhöhten Zeit- und Kostenaufwand. Das Ziel hinter der Regelung zur Reifenfreigabe von Motorrädern dürfte dagegen ein Sicherheitsgewinn im Straßenverkehr sein. Der Bundesverband der Motorradfahrer e.V. sieht keinen Mehrwert gegenüber den vorher ausreichenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller: "Die Hersteller montierten die neuen Reifenmodelle und Konstruktionen auf das jeweilige Motorradmodell und testeten sie intensiv in allen Fahrsituationen. Der Motorradfahrer konnte sicher sein, dass der freigegebene Reifen gut funktioniert." Eine kurze Testfahrt durch eine Prüfstelle bringe im Vergleich dazu keinen Sicherheitsgewinn.
Reifenbindung austragen
Seit dem 01.01.2025 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die sogenannte Reifenbindung bei Fahrzeugen mit deutscher Betriebserlaubnis oder Einzelzulassung gemäß § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO austragen zu lassen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die alternativen Reifengrößen oder -bauarten innerhalb des maximal zulässigen Bauraums des Fahrzeugs liegen und somit keine Gefährdung im Betrieb darstellen.
Ablauf der Austragung:
- Technische Überprüfung: Zunächst muss geprüft werden, ob die geplanten Reifen hinsichtlich Größe, Bauart und Traglast in das Fahrzeug passen und keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit besteht.
- Begutachtung nach § 21 StVZO: Liegen die technischen Voraussetzungen vor, erfolgt eine Einzelabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV oder Dekra).
- Austragung der Reifenbindung: Nach positiver Begutachtung wird ein Gutachten erstellt, auf dessen Grundlage die Reifenbindung aus der Fahrzeugdokumentation (Fahrzeugschein und -brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II) entfernt wird.
Auch beim Austragen von Motorradreifen müssen Sie das von der Prüfstelle ausgestellte Gutachten der zuständigen Behörde (Straßenverkehrsamt) vorlegen, um damit die Betriebserlaubnis erteilen zu lassen.
Tipps zu Motorradreifen
- Vor jeder Fahrt Reifendruck prüfen
- Alte Reifen ersetzen
- Neuregelungen für Motorradreifen, die nach 2019 gefertigt werden
- Luftdruck regelmäßig kontrollieren
Der passende und korrekte Reifendruck beeinflusst den Fahrkomfort und die Fahrstabilität der Maschine sowie die Betriebstemperatur und den Verschleiß des Reifens. Die vom Hersteller vorgesehenen Fülldruckwerte für Motorradreifen stehen in der Bedienungsanleitung und vielfach auch auf kleinen Aufklebern an der Schwinge, am Rahmen oder unter der Sitzbank des Bikes.
Die Reifen der meisten Straßenmaschinen sollen vorne mit 2,5 bar und hinten mit 2,9 bar befüllt werden. Für Enduros und spezielle Maschinentypen oder besondere Anwendungen sind andere Druckwerte sinnvoll.
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