Dieser Artikel behandelt zwar nicht direkt "Rolf Golz Fahrräder Test", bietet aber Informationen über Fördermittel für Kunst und Kultur in Kiel, die für Kulturschaffende und Vereine von Interesse sein könnten.
Fördermittel für Kunst und Kultur in Kiel
Das Kulturbüro fördert Projekte mit und von Kieler Künstler*innen und Kulturschaffenden im Rahmen von Projektförderungen sowie kulturelle Einrichtungen/Vereine in Form der institutionellen Förderung. Auf dieser Seite erhalten Sie einen detaillierten Überblick über unsere Förderfonds.
Die dazugehörigen Antragsunterlagen können Sie direkt herunterladen und in unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Selbstverständlich sind wir vom Team des Kulturbüros auch gern persönlich für Sie und Ihr Anliegen da.
Im Rahmen der Einzelprojektförderung werden öffentliche kulturelle Veranstaltungen und Projekte aus allen Sparten und Kunst- und Kulturfeldern gefördert, die das kommunale Kulturangebot ergänzen und bereichern. Mit der kulturpädagogischen Förderung werden Projekte im außerschulischen Rahmen unterstützt, bei denen Kinder und Jugendlichen aktiv einbezogen werden.
Im Mittelpunkt stehen die ganzheitliche kulturelle Bildung und Teilhabe für die Kinder und Jugendlichen. Es werden Kunstprojekte gefördert, die die sozialräumliche Struktur des Stadtteils Gaarden zum Gegenstand einer temporären künstlerischen Auseinandersetzung machen. Der Fokus liegt auf partizipativen, inklusiven, nachhaltigen und zukunftsweisenden Projekten.
Kieler Kunst- und Kulturschaffende erhalten mithilfe des Kieler Kulturfonds die Möglichkeit, Großprojekte mit überregionaler Strahlkraft v.a. in den Bereichen Freies Theater, Medienkunst, Musikproduktionen erstmalig zu entwickeln. Mit dem Fonds Gemeinsam Kiel gestalten werden von Bürger*innen durchgeführte Projekte und Maßnahmen gefördert, die eine nachhaltige Aufwertung, eine Förderung von nachbarschaftlicher Zusammenarbeit und ein positives Zusammenleben zum Ziel haben.
Dabei steht die aktive Beteiligung der Menschen vor Ort im Fokus.
Institutionelle Förderung
Institutionelle Förderung bietet nichtkommunalen Kultureinrichtungen und Vereinen eine mehrjährige Planungssicherheit, um den Betrieb zur Durchführung von Kunst- und Kulturprojekten zu gewährleisten. Das kommunale Kulturangebot soll eine Ergänzung und Bereicherung erfahren.
Die institutionelle Förderung ist - im Unterschied zur Projektförderung - eine finanzielle Absicherung eines*einer Träger*in oder einer Einrichtung bezogen auf die Gesamtheit ihrer Tätigkeiten (Globalförderung). Sie ist Ausdruck von gesamtstädtischer Anerkennung und gesellschaftlicher Wertschätzung für die zusätzlich zum kommunalen Angebot geleistete Kulturarbeit.
Die Entscheidung über die Zuwendung trifft der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Kiel.
Projektförderungen
Kieler Künstler*innen und Kulturschaffende können Projektförderungen für Ausstellungen, Aufführungen, Workshops, Kunst im öffentlichen Raum, Festivals oder andere öffentlich zugängliche kulturelle Veranstaltungsformate, die in Kiel stattfinden, beantragen. Projektförderungen werden im Kulturbereich für einzelne, zeitlich abgegrenzte sowie öffentlich wirksame und zugängliche Vorhaben (Projekte) zweckgebunden entsprechend der Förderziele und -kriterien der Förderfonds bewilligt (vgl. die jeweiligen Merkblätter).
Beide Zuwendungsarten erfolgen auf Basis einer Antragstellung und -prüfung. Details hierzu sind in den jeweiligen Merkblättern zu finden.
Alle Förderfonds, die im Kulturbüro bewirtschaftet werden, sind auf dieser Webseite im Bereich „Unsere Förderfonds“ aufgeführt. Insbesondere die Merkblätter enthalten die nötigen Informationen zu Höchstfördersummen, Förderkriterien, Fördervoraussetzungen, den förderfähigen Kostenarten und der Antragstellung.
Fördersummen und Fristen
Antragsteller*innen müssen ihren Schaffens- und Wirkungsmittelpunkt in Kiel haben. Je nach Förderfonds sind die Antragsunterlagen spätestens zwei Monate, teilweise drei Monate vor Projektbeginn einzureichen. Projektbeginn meint den Zeitpunkt, an dem der*die Antragstellende finanzwirksame Verpflichtungen eingeht.
Grundsätzlich ist das Antragsformular Kulturförderung und der Kosten- und Finanzierungsplan vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen. Antragsunterlagen stehen im Downloadbereich auf dieser Webseite zur Verfügung.
Je nach Förderfonds gibt es für die Antragsstellung einen definierten Stichtag oder sie ist - mit einem definierten Vorlauf zum Projektstart - laufend möglich.
Das Kulturbüro im Amt für Kultur und Weiterbildung prüft alle Förderanträge. Die Entscheidung trifft je nach Förderfonds und Zuwendungsart das Kulturbüro, eine Jury und/oder der Kulturausschuss. Inhaltlich maßgeblich sind die Merkblätter der einzelnen Förderfonds.
Kosten- und Finanzierungsplan (KFP)
Der Kosten- und Finanzierungsplan (KFP) ist Teil des Förderantrags. Er dient zur Projektkalkulation und wird im Falle einer Förderzusage verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides.
Im KFP werden alle Ausgaben und Einnahmen getrennt voneinander aufgeführt, die durch Rechnungen, Quittungen, Verträge, Stundennachweise etc. belegbar sind. Der KFP muss ausgeglichen sein, das heißt die Summe der förderfähigen Gesamtausgaben muss durch die Summe der Gesamteinnahmen gedeckt sein.
Dabei lässt sich auf der Einnahmenseite zwischen gesicherten und ungesicherten Einnahmen und der beantragten Fördersumme als Fehlbedarf unterscheiden. Ein Vorlagemuster für den KFP steht im Downloadbereich auf dieser Webseite zur Verfügung.
Eigenanteil und Drittmittel
Der Eigenanteil ist der Anteil an den Gesamtkosten einer geförderten Maßnahme, den der*die Fördernehmer*in (zum Beispiel ein Verein oder eine Privatperson) selbst aufbringen muss. Die Höhe des einzubringenden Eigenanteils variiert je nach Förderfonds und kann auch als valorisierte Eigenleistung erbracht werden.
Das heißt, Antragstellende können den zeitlichen Umfang der eigenen Leistung im Projekt mit einem Stundensatz bewerten und als förderfähige Ausgabe in den Kosten- und Finanzierungsplan mit einbringen. Einnahmen Dritter, sowie valorisierte Sachleistungen (zum Beispiel Raummiete, vorhandene Ausstattung) können nicht als Eigenanteil dargestellt werden.
Drittmittel sind Fördermittel von weiteren Fördergeber*innen. Dies können Fördermittel des Bundes, des Landes oder einer privaten Stiftung und/oder Spender*innen sein. Hierbei wird im Kosten- und Finanzierungsplan zwischen gesicherten und ungesicherten Drittmitteln unterschieden.
Im Falle einer Projektförderung können auch Drittmittel anderer städtischer Stellen eingebracht werden. Im Bereich der Institutionellen Förderungen sind in der Regel keine weiteren städtischen Projektfördermittel zu beantragen.
Ja, Spenden können berücksichtigt werden.
Förderfähige Kostenarten sind Personal- und Sachkosten. Pauschalen sind i.d.R. nicht förderfähig. In den Merkblättern der einzelnen Förderfonds sind weitere Informationen zu finden.
Auszahlung und Verwendungsnachweis
Nach Antragstellung wird dieser der Antrag geprüft und durch das Kulturbüro eine Förderzusage oder -absage erteilt. Je nach Förderfonds oder Zuwendungsart wird der geprüfte Antrag zur Beschlussfassung oder Mittelfreigabe dem Kulturausschuss vorgelegt.
Die finanzielle Zuwendung erhalten Sie in der Regel direkt nach Bewilligung Ihres Antrags bzw. nach Unterzeichnung der Rechtsbehelfsverzichtserklärung, die dem Zuwendungsbescheid beigefügt ist. Mit dieser Erklärung bestätigen Zuwendungsempfänger*innen, den Inhalt des Zuwendungsbescheides nicht anzufechten.
Im Rahmen der Förderung durch die Landeshauptstadt Kiel ist auf ebendiese an geeigneter Stelle zu verweisen.
Hierzu ist ein Verwendungsnachweis spätestens drei Monate nach Projektende digital gezeichnet oder im Original unterschrieben einzureichen. Der Verwendungsnachweis enthält einen Sachbericht, einen zahlenmäßigen Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben sowie die zugehörige Belegliste.
Originalbelege sowie alle mit der Förderung zusammenhängende Originalunterlagen sind zehn Jahre lang aufzubewahren und für weitere Prüfzwecke vorzuhalten. inkl. der Belege. Wir stellen hierfür Vorlagen zur Verfügung.
Der prüfenden Stelle bleibt vorbehalten, weitere Angaben und Belege anzufordern. Nähere Informationen sind im Zuwendungsbescheid aufgeführt.
Förderbeispiele
Hier sind einige Beispiele für geförderte Projekte:
- Mia Fyu: theatrale Performance „Schuld und Bühne“
- Bürger Initiative Seekamp: Ausstellungszyklus „Natur und Umwelt“
- Christof Becker: 4 live Konzerte „After work music Club“
- Das Atelier: Ausstellungen zeitgenössischer Kunst „Susanne Notdurfth“ und „Tiemo Schröder“
- Nordbuch e.V.: Literaturwoche „10. SueKi Yee: Tanzperformance und Installation „On Grieving“
- Anstatt e.V.: Festival: „11.
Institutionell geförderte Einrichtungen (Auswahl)
- Kommunikationszentrum Hansastrasse 48 e.
- Die Pumpe e.V.
- Kulturladen Leuchtturm e.
- Kieler Klosterverein e.
- Niederdeutsche Bühne Kiel e.
- Maritimes Viertel - Kultur am Kanal e.
- Kulturinitiative Elmschenhagen e. V.
- Theatermuseum Kiel e.
- Hof Akkerboom e.
Jährliche Fördersummen (Beispiele)
Hier eine Übersicht über die jährlichen Fördersummen verschiedener Fonds:
| Förderfonds | Jährliche Fördersumme (Beispiel) |
|---|---|
| Einzelprojektförderung | 5.000 Euro |
| Kulturpädagogische Förderung | 3.000 Euro |
| Kieler Kulturfonds | 50.000 Euro |
| Gemeinsam Kiel gestalten | 25.000 Euro |
| Atelier- und Probenraumförderung | monatlich bis zu 125 Euro / 250 Euro, je nach Mietfläche |
| Interventionistische Kunst im öffentlichen Raum | 50.000 Euro |
Verwandte Beiträge:
- Rolf Prima Laufräder: Test, Review & Kaufberatung für Rennrad & Triathlon
- Rolf Wolfshohl Rennrad: Test, Modelle & Geschichte
- Auto & Motorrad Rolf Buselmeier – Ihre Honda Experten in Emmendingen für Top-Service & Beratung!
- Fahrradfahren lernen ohne Stützräder – Die ultimative Schritt-für-Schritt-Anleitung für Kinder und Erwachsene!
- Fahrradfinanzierung mit easyCredit: So einfach kommst du zu deinem Traumrad!
Kommentar schreiben