Mofa, Moped, Mokick und Roller – Was ist der Unterschied?

Jeder kennt sie, aber was genau ist der Unterschied zwischen den Kleinkrafträdern Mofa, Moped, Mokick und Roller? Auch Mopeds, Roller und Mofas, die zu den Kleinkrafträdern oder Leichtkrafträdern gehören, haben in den vergangenen Jahren beachtlich an Aufmerksamkeit gewonnen.

Kleinkrafträder sind besonders bei Jugendlichen sehr beliebt, da sie bereits ab 15 bzw. 16 Jahren mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis (Klasse AM oder eine weiterführende Klasse) gefahren werden dürfen. Die früheren Führerscheinklassen M und 5 berechtigen ebenfalls zum Führen eines Kleinkraftrads. Zudem sind sie nicht Kfz-steuerpflichtig.

Worin aber liegt der Unterschied bei Mofa, Moped und Motorroller? Wer darf was wann fahren und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Für einige historische Modelle gelten Ausnahmen, d. h. so gehören Roller, Mopeds und Mofas zu den Kleinkrafträdern, die sich von Leichtkrafträdern mit den genannten Leistungsbeschränkungen unterscheiden.

Was ein Kleinkraftrad ist und wie du es richtig versicherst und anmeldest, kannst du in unserem Blog nachlesen.

Die Unterschiede im Detail

1. Mofa

Das Mofa erhielt seinen Namen aus den Bestandteilen Motorrad und Fahrrad, da es genau genommen ein Fahrrad mit Motor ist. MoFa, Motorfahrrad, Abgeleitet von einem Fahrrad, hat aber einen Hilfsmotor. Das Mofa kann als reines Fahrrad verwendet werden.

In dieser Kategorie gibt es Leichtmofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und Mofas, die bis zu 25 km/h schnell sein dürfen. Ein wichtiger Unterschied zu den anderen Kleinkrafträdern ist, dass Mofas durch ihre geringe Geschwindigkeit auch Fahrradwege benutzen dürfen. Ihre geringe Geschwindigkeit erlaubt das Nutzen von Fahrradwegen.

Jugendlichen ab 15 Jahren ist es mit einer Fahrerlaubnis oder einer sogenannten Prüfbescheinigung erlaubt, dieses Fahrzeug eigenständig zu bewegen. Ohne gültigen Führerschein ist das Führen eines Mofas ab 15 Jahren nach dem Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung möglich. Die Prüfbescheinigung ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Fahrer vor dem 1.

Auf einem Mofa darf niemals eine zweite Person transportiert werden. Auf einem Mofa darf außerdem keine zweite Person mitfahren, also nur der Fahrer, ohne Mitfahrer. Sie sind ausdrücklich für nur einen Verkehrsteilnehmer erlaubt.

Die Fahrerlaubnis, um ein Mofa fahren zu können kann man bereits mit 15 Jahren erwerben, mit dem Führerschein der Klasse AM.

2. Moped

Der Name Moped stammt aus dem Schwedischen. Dort wurden die Begriffe Motorrad und Pedal zusammengesetzt und daraus ist das Wort Moped entstanden. MoPed, kleines Motorrad, welches aber zusätzlich noch Pedalen hat.

Wie das Mofa hat das Moped Pedale, um den Motor zu starten. Die Pedale dienen hier zum Starten des Motors. Mit diesen Pedalen kann an Steigungen dem Motor geholfen werden oder es können kurze Strecken mit den Pedalen gefahren werden.

Während der Fahrt können sie als Fußstütze benutzt werden, aber auch als Unterstützung für den Antrieb bei erhöhten Anforderungen wie zum Beispiel einem steilen Anstieg sind diese wertvolle Hilfestellung um die volle Kraft zu gewährleisten. Die Pedale dienen außerdem als Bremse des Mopeds. Außerdem kann mit den Pedalen auch gebremst werden.

Der wesentliche Unterschied zwischen Mofa und Moped ist in der Motorleistung erkennbar. Das Moped kann nicht nur 25 km/h sonder bis zu 45 km/h erreichen.

Um mit diesem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen zu dürfen muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben.

3. Mokick

An einem Mokick gibt es keine Pedale. Dies liegt im Besonderen daran dass sich sein Name aus dem Wort Motorrad und Kickstarter zusammensetzt. MoKick, kleines Motorrad, welches im Stand gestartet werden kann.

Der optische Unterschied zu Mofas oder Mopeds ist, dass bei einem Mokick die Pedale fehlen, stattdessen ist das Kleinkraftrad mit Fußrastern ausgestattet. Es hat dazu einen richtigen Kickstarter. Zum Starten des Motors wird der Kickstarter mit dem Fuß betätigt, daher auch der Name Mokick.

Mokicks erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und sind für zwei Personen erlaubt. Zudem darf das 45 km/h schnelle Kleinkraftrad auch einen Beifahrer transportieren, sofern das Mokick mit einer Sitzfläche für zwei Personen ausgestattet ist.

Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein und die Genehmigung dieses Kleinkraftrad zu betreiben, erworben haben. Auch hier muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein. Nur der Name ist anders, im Grunde sind Mopeds und Mokicks gleichbedeutend in Ihrer Leistung.

4. Roller

Der Roller hat im Gegensatz zu seinen Kleinkraftbrüdern kein spezielles Merkmal, auf das der Name schließen lässt. Es ist schlichtweg eine modernere Bezeichnung dafür. Der Roller hat keine Pedale und keinen Kickstarter.

Ein Roller/ Motorroller, auch Scooter genannt, hat im Vergleich zu den anderen Kleinkrafträdern keine Pedale oder Fußraster, sondern ist mit einem Durchstieg ausgestattet, auf welchen die Füße abgestellt werden können. Dieses Fahrzeug ist mit einem Durchstieg ausgestattet, auf dem man die Füße abstellen kann.

Sie gelten als weiterentwickelte Nachfolger der oben genannten Varianten. Die weiterentwickelte Form von Mofa, Moped oder Mokick ist also die modernste Form von Kleinkrafträdern. In der Jugendsprache werden sie gerne auch als Scooter bezeichnet und sind ein gern gesehenes Fortbewegungsmittel, das auf einfache und günstige Art frühe Freiheit verspricht.

Motorroller können mit einer Drosselung versehen sein, dann überschreiten sie eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht und dürfen von Fahrern im Alter ab 15 Jahren bewegt werden. Mit dem passenden Führerschein dürfen Roller welche bis zu 45 km/h fahren auch ab 16 Jahren gefahren werden. Kann die volle Leistung von 45 km/h genutzt werden, muss der Betreiber mindestens 16 Jahre alt sein und eine Fahrerlaubnis ist Pflicht.

Oft sind diese Kleinkrafträder mit einem Gepäckfach ausgestattet, in das der Besitzer seine persönlichen Gegenstände und auch den Helm unterbringen kann.

Führerschein Klasse AM

Seit 2013 gibt es den Führerschein Klasse AM. Dieser berechtigt das Bewegen aller Kleinkrafträder im 50ccm Bereich. Dies schließt Mokicks, Roller, Mopeds und Mofas allesamt ein. Der Unterschied ist hier nur beim Mofa erkennbar, für welchen auch eine Betriebserlaubnis reichen würde, die weniger Praxis- und Theoriestunden erforderlich macht.

Ist die praktische und die theoretische Prüfung bestanden und der Fahrer 16 Jahre alt, darf er den Führerschein ausgehändigt bekommen.

Hast Du bereits eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A, Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren) oder einen Autoführerschein der Klasse B darfst Du ohne weitere Prüfung die Kleinkrafträder bis 50ccm bewegen. Dabei müssen Dich Deine Eltern nicht begleiten.

Wenn Sie die Fahrerlaubnis AM bereits mit 15 Jahren besitzen, sind Sie damit nicht berechtigt, im Ausland zu fahren. Bis zur Vollendung des 16. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich.

Überblick über die Unterschiede

Die Gegenüberstellung:

Mofa Moped Mokick Motorroller (50er)
Max. max. max. max. max.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0