Motorroller erfreuen sich großer Beliebtheit als praktische und kostengünstige Alternative zu Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch bevor man sich auf zwei Rädern in den Straßenverkehr stürzen kann, ist der Erwerb des passenden Führerscheins erforderlich. Dieser Artikel beleuchtet alle wichtigen Aspekte rund um den Rollerführerschein (Klasse AM), von den Voraussetzungen über die Kosten bis hin zu den geltenden Regelungen.
Welche Fahrzeuge dürfen mit dem Führerschein der Klasse AM gefahren werden?
Mit dem Führerschein der Klasse AM dürfen folgende Fahrzeuge geführt werden:
- Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B), wie Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
- Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e), wie Minitrikes.
- Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e), wie Quads oder Minicars.
Dabei gibt es folgende Einschränkungen:
- Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer als 50 ccm sein.
- Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten.
- Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.
Zusätzlich zu den aufgezählten Fahrzeugen gibt es einige weitere, die ebenfalls vom Rollerführerschein abgedeckt werden:
- Krafträder, die erstmals vor dem 31. Dezember 2001 in Betrieb genommen wurden und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erreichen.
- Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 in Betrieb genommen wurden und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erreichen.
- Fahrräder mit Hilfsmotor, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 in Betrieb genommen wurden.
- Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. April 1980 in Betrieb genommen wurden.
- Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 1989 in der DDR in Betrieb genommen wurden.
Für Inhaber eines alten Führerscheins gilt: Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, darf dessen Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde das auf dem neuen Schein ein.
Mindestalter und Gültigkeit
Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Klasse AM gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten. Prinzipiell liegt das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM also bei 15 Jahren. Demnach können 14-Jährige zumindest schon mit der Ausbildung zum Rollerführerschein beginnen. Es ist gestattet, bereits drei Monate vor dem 15. Der Mopedführerschein darf aber erst ab dem 15. Geburtstag tatsächlich genutzt werden.
Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig. Er unterliegt lediglich der 15-jährigen Erneuerungspflicht nach EU-Vorschrift. Demnach muss alle 15 Jahre das Dokument erneuert werden.
Seit 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Im Anschluss muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass man auch eine neue Prüfung ablegen muss. Es wird nur das Führerschein-Dokument ausgetauscht.
Ausbildung: Theorie und Praxis
Wer einen Rollerführerschein machen möchte, muss sich gut darauf vorbereiten. Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht. 14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie. Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab. Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch. Dabei wird in der Regel das Anfahren und Abbremsen geübt, das Slalomfahren sowie das Ausweichen. Sonderfahrten, wie zum Beispiel Überlandfahrten oder Nachtfahrten, gibt es normalerweise nicht.
Die Fahrprüfung
Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen ein Nachweis über einen Sehtest, die Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs, der Personalausweis oder Reisepass sowie der Antrag auf die Führerscheinklasse AM mitgebracht werden.
Theoretische Prüfung
In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen:
- 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren
- mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen
- aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen
- in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren
- aus 40 km/h eine Vollbremsung machen
- bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren
- bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren
Kosten für den Rollerführerschein
Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Anmeldegebühr bei der Fahrschule beträgt rund 70 bis 150 Euro. Eine Übungsfahrt kostet zwischen 30 und 48 Euro. Das Übungsmaterial für die theoretische Prüfung gibt es kostenfrei über diverse Smartphone-Apps oder klassisch in Form von Papierfragebögen für rund 30 Euro.
Nicht vergessen: Für den Sehtest muss man zwischen 6 und 9 Euro einplanen. Hinzu kommt ein Erste-Hilfe-Kurs für 15 bis 30 Euro. Die Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung kostet meistens rund 60 Euro, plus etwa 22 Euro beim TÜV für die Theorieprüfung. Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet um die 190 Euro. Für die praktische Prüfung selbst muss man 90 bis 100 Euro veranschlagen.
Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen , das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.
Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.
Insgesamt beläuft sich beim Mopedführerschein der Preis auf ca. 500 bis 1200 Euro. Zu bedenken sind außerdem Gebühren, die anfallen, falls die Prüfung beim ersten Mal nicht bestanden wird. In so einem Fall müssen Nachholstunden genommen werden.
Rollerfahren ohne Führerschein: Strafen
Auch wenn das Fahren von E-Scootern relativ einfach ist, solltest du auf keinen Fall ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein mit einem Elektroroller am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Strafen dafür sind hoch.
Vor dem Gesetz handelt es sich dabei um eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit), die gemäß § 21 StVG mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden kann. Wenn du wiederum einen Führerschein hast, nur das Dokument selbst nicht mit dir führst, bleibt es bei einem einfachen Verwarngeld von 10 Euro.
Je nach Vorbelastung kann beim Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen drohen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Bei Jugendlichen werden beim Fahren ohne Rollerführerschein aber meist Sozialstunden verhängt. Ergibt sich aus der Tat eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, kann eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt werden - das heißt, der Pkw-Führerschein muss erst einmal warten.
Roller frisieren: Welche Strafen drohen?
Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.
Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen - in jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg.
Die Höhe der Strafe ist davon abhängig, wie oft die Polizei einen bereits mit einem getunten Roller erwischt hat, wie einsichtig der Rollerfahrer ist und ob sich durch das schnellere Fahren zum Beispiel ein Unfall ereignet hat.
Außerdem schickt die Polizei jedes Mal eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle heraus. Bis zum Verfahrensabschluss und einer möglichen Auflagenerfüllung, wie z.B. dem Ableisten von Sozialstunden, ist man für eine weitere Führerscheinprüfung gesperrt.
Zu den Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen die Strafen für den Umbau hinzu: Wer mit einem unzulässig umgebauten Roller unterwegs ist und erwischt wird, muss mindestens 25 Euro Strafe zahlen. 50 Euro muss man für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zahlen - bei einem frisierten Roller ist das der Fall. Geht damit eine Gefährdung der Umwelt oder Verkehrssicherheit einher, sind 90 Euro fällig - bei letzterem gibt es noch einen Punkt in Flensburg dazu.
Achtung: Durch das Aufheben der Drosselung erlischt auch der Versicherungsschutz!
Alternativen zum AM-Führerschein
Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.
Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.
Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.
Welchen Führerschein brauche ich für 80 ccm?
Ein Führerschein, der zum Fahren eines Zweirads mit 80 ccm beziehungsweise bis maximal 125 ccm Hubraumleistung berechtigt, ist der Führerschein der Klasse A. Auch die Fahrerlaubnis der Klassen A1 und B196 genügen.
Für 80 ccm ist ein Führerschein der Klasse B nicht ausreichend. Für einen Hubraum von 80ccm wird der Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselnummer B196 benötigt. Der B196-Führerschein ermöglicht es, Zweiräder bis zu 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 kW zu fahren. Mit einer Teilnahmebescheinigung an einem B196-Kurs kann die Schlüsselzahl 196 eingetragen werden.
Die Grenze von 80 ccm ist beim Führerschein heute nicht mehr aktuell. Noch bis 1996 war der Hubraum von Leichtkrafträdern, etwa von Klassikern wie der Zündapp KS 80, auf 80 ccm begrenzt. Heute gelten Zweiräder bis 125 ccm als Leichtkrafträder.
Kosten für unterschiedliche Führerscheinklassen im Überblick:
| Führerscheinklasse | Erlaubte Fahrzeuge | Kosten (ca.) |
|---|---|---|
| Klasse B | Pkw bis max. 3,5 t, max. 8 Sitzplätze | 2.400-4.400 € |
| Klasse BE | Pkw mit Anhänger über 750 kg (max. 3,5 t) | 500-1.500 € |
| B96 Erweiterung | Pkw mit Anhänger: Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg | 300-500 € |
| Klasse A | Motorräder ohne Leistungsbeschränkung | 1.500-3.500 € |
| Klasse A2 | Motorräder bis 35 kW | 1.200-2.500 € |
| Klasse A1 | Leichtkrafträder bis 125 cm³ | 1.000-2.000 € |
| Klasse AM | Kleinkrafträder bis 50 cm³ | 500-1.200 € |
| Klasse C | Lkw über 3,5 t (ohne Anhänger) | 2.500-5.000 € |
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