Motorroller mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb erfreuen sich steigender Beliebtheit. Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb des Rollerführerscheins. Seit Juli 2021 besteht in ganz Deutschland eine einheitliche Regelung, die es Jugendlichen ab 15 Jahren erlaubt, Kleinkrafträder mit einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h zu fahren.
Mindestalter und Gültigkeit
Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Klasse AM gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf.
Fahrzeuge der Klasse AM
Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)
Ausbildung und Prüfung
Die Führerschein-Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. Für den Führerschein der Klasse AM musst du 12 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht besuchen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Falls du bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzt, reduziert sich das Minimum auf 6 Doppelstunden.
Zusätzlicher Theorie-Unterricht für Zweiräder:
- Klasse AM: 2 Doppelstunden à 90 Minuten
In der theoretischen Führerschein-Ausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut. Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt.
Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt.
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen. Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren.
Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden:
- 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren
- mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen
Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.
Kosten für den Rollerführerschein
Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra.
Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.
Hier eine Übersicht der ungefähren Kostenpunkte:
| Posten | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Anmeldegebühr Fahrschule | 70 - 150 Euro |
| Übungsfahrt | 30 - 48 Euro |
| Übungsmaterial | 30 Euro |
| Sehtest | 6 - 9 Euro |
| Erste-Hilfe-Kurs | 15 - 30 Euro |
| Theorieprüfung (Fahrschule) | 60 Euro |
| Theorieprüfung (TÜV) | 22 Euro |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung | 190 Euro |
| Praktische Prüfung | 90 - 100 Euro |
Wichtig zu beachten
Auf öffentlichen Straßen ist eine Betriebserlaubnis erforderlich. Außerdem muss ein Versicherungskennzeichen am Moped angebracht sein. Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar.
Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.
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