Der Rollerführerschein mit 16: Alles, was du wissen musst

Motorroller sind eine spannende Mobilitätsalternative zu Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Praktisch, einfach zu fahren und oft günstig in Anschaffung und Unterhalt: Roller erleben nicht erst seit der Corona-Pandemie einen Boom. Doch vor dem Umstieg auf einen Roller gibt es einiges zu beachten. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Welche Führerscheine sind nötig?

Die Wahl des richtigen Führerscheins richtet sich nach der Leistungsklasse des Motorrollers und nach dem Alter des Fahrers. Wer einen Pkw-Führerschein besitzt, darf ohne zusätzliche weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) fahren. Gleiches gilt für Inhaber eines Motorradführerscheins. Wer für die Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis zu jung ist, benötigt einen Führerschein der Klasse AM.

Führerscheinklasse AM schon ab 15 Jahren

Grundsätzlich gilt hier die Altersgrenze von 16 Jahren. Der Führerschein kann jedoch nach einer Gesetzesänderung jetzt bundesweit schon ab 15 erworben werden. Der Führerschein berechtigt jedoch bis zum 16.Geburtstag nur zu Fahrten in Deutschland.

Beim Kleinkraftrad wird der Versicherungsschutz durch das Kennzeichen nachgewiesen. Die Mofa-Kennzeichen wechseln jedes Jahr die Farbe und werden immer im März neu ausgegeben.

Die verschiedenen Roller-Klassen

Die gängigsten Motorroller lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

Stadtroller (45 km/h)

  • Klassische Motorroller für den Einsatz im urbanen Raum
  • Kleinkrafträder, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und 4 kW/5,4 PS Leistung haben dürfen
  • Sie dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren
  • Preise zwischen 1000 und 3000 Euro
  • Räder zwischen 10 und 14 Zoll groß
  • Triebsatzschwinge, die Motor und Automatikgetriebe sowie die Hinterradführung vereint
  • Beliebt bei Jugendlichen, denn die Kleinkraftroller dürfen mit dem Führerschein AM gefahren werden, den man abhängig vom Bundesland mit 15 oder 16 Jahren erwerben kann

Elektroroller

  • Leise und je nach Strom-Mix nahezu emissionsfrei
  • Große Auswahl bei den Kleinkrafträdern (bis max. 45 km/h)
  • Einstiegsmodelle bereits ab unter 1000 Euro
  • Teilweise bescheidene Reichweite
  • Nur wenige Exemplare kommen bis 200 km weit
  • Einige Varianten schaffen bis zu 90 km/h, kosten dann aber mindestens 4000 und bis zu 6000 Euro

125er-Roller

  • Große Vielfalt an Modellen
  • Sie dürfen ab 16 Jahren gefahren werden, wenn der Führerschein der Klasse A1 erworben wurde
  • Inhaber eines Pkw-Führerscheins können mit weniger zeitlichem und finanziellem Aufwand (als bei der Motorradfahrerlaubnis) die Führerschein-Variante B196 erwerben, die ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern qualifiziert
  • Anschaffungspreise zwischen 2000 und 6000 Euro
  • Nicht alle Modelle verfügen über ABS, was in dieser Klasse aber Standard sein sollte

Großroller

  • Mehr Hubraum und deutlich mehr Leistung als 125er-Roller
  • Gute Platzverhältnisse und hoher Komfort
  • Große Auswahl an Modellen
  • Langstreckentauglichkeit mit Technik-Komponenten aus dem Motorradbereich
  • Hohes Gewicht (teilweise über 250 kg)
  • Hohe vierstellige oder fünfstellige Anschaffungspreise
  • Vergleichsweise teure Motorradfahrerlaubnis nötig

Voraussetzungen für den Rollerführerschein

Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, gibt es unabhängig von der Klasse bestimmte Voraussetzungen, die ihr einhalten müsst.

Führerscheinklasse Mindestalter
AM 15 Jahre
A1 16 Jahre
A2 18 Jahre
A 24 Jahre, bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz von A2

Wie viele Theoriestunden beim Neuerwerb des Motorradführerscheins absolviert werden müssen, bevor ihr eure Theorieprüfung ablegen könnt, ist festgeschrieben. Diese umfassen 12 Grundstunden und vier Sonderstunden zur Theorie des Zweirads. Besitzt ihr allerdings bereits einen Führerschein für ein Motorrad und wollt von Klasse A1 auf A2 oder von A2 auf A aufsteigen, entfallen erneute Motorradführerschein Theoriestunden.

Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, sind 12 Führerschein-Pflichtstunden mit Sonderfahrten wie Autobahn-, Überland- oder Nachtfahrten vorgeschrieben. Außerdem müsst ihr 10 bis 20 Übungsstunden absolvieren. Diese Zahl ist abhängig davon, wie begabt ihr seid und wie schnell ihr euer Motorrad sicher fahren könnt.

Kosten für den Rollerführerschein

Natürlich kommen, je nach Führerschein, auch diverse Kosten auf euch zu. Legt euch also einen finanziellen Puffer von insgesamt ca. 1.250-1.550 Euro an. Aber beachtet: Diese Kosten sind auch abhängig davon, ob ihr die Prüfungen sofort besteht und wie viele Übungsfahrstunden ihr benötigt.

Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen.

Die Kosten für den Rollerführerschein (Klasse AM) setzen sich in etwa wie folgt zusammen:

  • Theoretische Prüfung (ca. 50 Euro)
  • Praktische Prüfung (ca. 75 Euro)
  • Fahrstunden (ca. 30-50 Euro pro Stunde)
  • Erste-Hilfe-Kurs (ca. 20-50 Euro)
  • Sehtest (ca. 6-10 Euro)
  • Passbild (ca. 5-15 Euro)

Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.

Wie fährt sich ein Motorroller?

Nicht nur das Parken, auch das Fahren mit Rollern ist praktisch, denn sie sind relativ leicht und vor allem wendig. Doch wie alle motorisierten Zweiräder bieten sie nicht die gleiche passive Sicherheit und nicht die gleiche Fahrstabilität wie ein Auto. Ihr Fahrverhalten entspricht dennoch eher einem Motorroller als dem eines Autos.

Ausnahme hierbei sind die Roller mit drei Rädern, sie verfügen über eine bessere Spurstabilität als Zweiräder, vor allem in Kurven und beim Bremsen.

Tipps vom ADAC zum sicheren Roller fahren

Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben.

Mit Versicherungskennzeichen kann man auch in der Stadt nicht überall fahren. Kraftfahrstraßen (beschildert durch das quadratische Schild weißes Auto auf blauem Grund) sind ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 61 km/h beträgt.

Den Roller auf dem Gehweg zu parken ist nicht zulässig. Ist dieser breit genug, wird dieses Verhalten aber meist geduldet.

Während der Fahrt auch den Rückspiegel im Auge behalten.

Auf geeignete Bekleidung achten: Ein Helm ist Pflicht (Fahrradhelme sind auf dem Roller nicht zulässig), feste Schuhe (keine Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz.

"Durchschlängeln" bzw. Vorfahren an der Ampel ist verboten.

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