Rotlichtverstoß Fahrrad: Einspruchsmöglichkeiten und wichtige Informationen

Haben Sie eine rote Ampel überfahren und wollen Einspruch einlegen? Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, weil Sie eine rote Ampel überfahren haben, können Sie gegen diesen Einspruch einlegen. Doch unter welchen Umständen ist ein Einspruch, nachdem eine rote Ampel überfahren wurde, sinnvoll? Wie sollten Sie in diesem Fall am besten vorgehen?

In diesem Fall ist es generell sinnvoll, die Dienste von einem Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen und sich ausgiebig beraten zu lassen. Denn nur unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, ein Bußgeld oder ein Fahrverbot zu vermeiden.

Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Immer dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz roter Ampel los- oder weiterfährt. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Haltelinie an der Ampel. Wer nach dem Überfahren der Haltelinie stehen bleibt, hat die rote Ampel nicht überfahren. Dann wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig.

Deutlich teurer wird es beim Überfahren einer roten Ampel. Entscheidend für die Höhe der Geldbuße ist die Zeitspanne, die die Ampel bereits auf Rot stand, beziehungsweise ob eine Gefährdung hinzukam. Hier wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.

Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß

War die Ampel beim Überfahren weniger als eine Sekunde rot, gilt das als einfacher Verstoß. Von einem einfachen Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel beim Überfahren maximal eine Sekunde rot ist. Die Folge: 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Zeigte die Ampel beim Überqueren schon länger als eine Sekunde rot, handelt es sich dabei um einen qualifizierten Verstoß. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor: 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. In diesem Fall ist mit härten Sanktionen zu rechnen.

Bußgelder bei Rotlichtverstößen (Auszug aus dem Bußgeldkatalog)

Verstoß Bußgeld in Euro Punkte Fahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel war maximal eine Sekunde rot) 90 1 -
… mit Gefährdung 200 2 1 Monat
… mit Unfall 240 2 1 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel war länger als eine Sekunde rot) 200 2 1 Monat
… mit Gefährdung 320 2 1 Monat
… mit Unfall 360 2 1 Monat

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Aufgrund dieser Folgen ist es nicht verwunderlich, dass nicht wenige Verkehrssünder, nachdem sie eine rote Ampel überfahren haben, einen Einspruch in Erwägung ziehen. Möchten Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, haben Sie dafür nach Erhalt zwei Wochen Zeit. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.

Fristen und Form

Der Einspruch muss binnen 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen. Frist im Blick behalten: Dein Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung bei der zuständigen Behörde eingehen. Der Einspruch muss in Textform erfolgen.

Beispiel für ein Einspruchsschreiben

Das nachfolgende Beispiel zeigt, wie ein entsprechendes Schreiben aussehen kann:

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom xx.xx.xxxx (Az. hiermit lege ich frist- und formgerecht gegen den Bußgeldbescheid (Az. xx/xx), erlassen am xx.xxx.xxxx und zugestellt am xx.xx.xxxx, Einspruch ein.

Gründe für einen Einspruch

Doch unter welchen Umständen ist ein Einspruch überhaupt sinnvoll? Ein Einspruch ist vor allem dann sinnvoll, wenn hohe Strafen oder ein Fahrverbot drohen und es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler gibt. Nicht jeder Einspruch hat Erfolgsaussichten. Ein Anwalt kann prüfen, ob sich der Aufwand lohnt und dich im Verfahren vertreten.

Technische Fehler oder unklare Beweisfotos können dazu führen, dass ein Bußgeldbescheid unwirksam ist. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Zu den häufigsten Gründen zählen:

  • Zu kurze Gelbphase: Die Gelbphase muss eine bestimmte Mindestdauer haben.
  • Technische Messfehler: Blitzer müssen korrekt eingestellt und gewartet sein.
  • Unklare Beweisfotos: In Deutschland haftet nur der tatsächliche Fahrer.

Bei der Messung eines Rotlichtverstoßes gibt es mehrere Fehlerquellen. Für die Feststellung eines Rotlichtverstoßes sind korrekte Benutzung und regelmäßige Eichung der Messgeräte entscheidend. Wurde der Rotlichtverstoß durch die Beobachtung eines Polizeibeamten festgestellt, kann sich ein Blick auf die Schulungsnachweise der Beamten lohnen.

Die Bußgeldbehörde muss Ihnen nachweisen, dass Sie den Wagen zum Tatzeitpunkt gefahren haben. Auch die Zeitmessung beim Überfahren einer roten Ampel kann falsch sein, vor allem wenn ein Polizist den Rotlichtverstoß beobachtet hat. Für einen qualifizierten Rotlichtverstoß muss die Behörde zweifelsfrei belegen, dass die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war.

Innerorts muss eine Gelbphase je nach erlaubter Geschwindigkeit mindestens zwischen 3 und 5 Sekunden dauern, bevor die Ampel auf Rot umschaltet.

Wie ein Anwalt helfen kann

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Ob der Nachweis des Rotlichtverstoßes korrekt ist, lässt sich durch Einsicht in die Verfahrensakte der Bußgeldbehörde feststellen. Hier kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen und z. B. Schulungsnachweise der Beamten zu prüfen.

Besonderheiten für Radfahrer

Für Radfahrende gelten je nach Situation unterschiedliche Ampelsignale. Bei Rot müssen sie in jedem Fall anhalten - andernfalls drohen Bußgelder und ein Punkt in Flensburg. Seit Januar 2017 gilt für Radfahrende, die auf der Fahrbahn fahren, die Fahrbahnampel. Auf Radverkehrsführungen müssen sie die „Lichtzeichen für den Radverkehr“ beachten.

Auch für Fahrradfahrer gibt es den einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß. Beim einfachen Rotlichtverstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig. Bei Gefährdung sind es 100 Euro. Bei Unfall oder Sachbeschädigung beträgt das Bußgeld 120 Euro. Dazu kommt jeweils ein Punkt in Flensburg.

Ist die Ampel länger als eine Sekunde Rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor: Dies kostet 100 Euro Bußgeld, bei Gefährdung 160 Euro und bei einem Unfall oder Sachbeschädigung 180 Euro - sowie einen Punkt in Flensburg.

Welche Ampel gilt für wen?

An den meisten Radwegen haben Behörden inzwischen Kombischeiben installiert, die das Fahrrad- und das Fußgängersymbol zeigen. Die kombinierten Ampelsignale gelten als „Lichtzeichen für den Radverkehr“.

Haben Radfahrende auf einem Bordsteinradweg ein reines Fußgängersignal vor sich, können sie laut Wortlaut der StVO nicht bestraft werden, wenn sie bei Grün für den Fahrbahnverkehr durchfahren. Ob ein Bußgeld fällig wird, wenn auch die Fahrbahnampel Rot zeigt, hängt davon ab, ob die Ampel für Radfahrende bei ihrer Fahrbahnquerung zu sehen war.

Bußgelder für Radfahrer im Überblick

  • Einfacher Rotlichtverstoß: 60 Euro
  • Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung: 100 Euro
  • Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung: 120 Euro
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: 100 Euro
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung: 160 Euro
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung: 180 Euro

Rotlichtverstoß in der Probezeit

Wenn du noch in der Probezeit bist, kann ein Rotlichtverstoß mehr als nur ein Bußgeld bedeuten. Warum das so streng gehandhabt wird? Die ersten Jahre nach dem Führerscheinerwerb gelten als besonders unfallträchtig.

In der Probezeit für Fahranfänger wird führerscheinrechtlich zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Auch ein Rotlichtverstoß fällt in diese Kategorie. Dabei ist es egal, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.

In der Probezeit bedeutet dies zusätzlich zum Bußgeld und Punkten die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Wer das nicht macht, dem kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Rotlichtverstoß im Ausland

Auch im Urlaub gilt: Bei Rot ist Stopp - und wer das missachtet, zahlt. Doch wie tief du in die Tasche greifen musst, hängt stark vom Land ab. Wenn Sie im europäischen Ausland eine rote Ampel übersehen, kann dies teuer werden:

Bußgelder bei Rotlichtverstößen im Ausland (Beispiele)

  • Norwegen: ca. 670 Euro
  • Schweiz: ab ca. 250 Euro
  • Italien: ab ca. 170 Euro
  • Frankreich: ca. 135 Euro
  • Spanien: ca. 200 Euro
  • Österreich: ab ca. 70 Euro

Tipp: Wer im Ausland geblitzt wird, sollte den Bescheid nicht einfach ignorieren. Auch in Deutschland können Bußgelder aus EU-Staaten vollstreckt werden. Mit Österreich besteht zusätzlich ein eigenes Vollstreckungshilfeabkommen.

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