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Das Rote Kennzeichen gibt es bereits seit 1910. Es hat wie das Eurokennzeichen auch, das EU-Symbol auf der linken Seite, ist aber nicht schwarz, sondern rot eingefärbt. Die Nummern beginnen mit der jeweiligen Stadt- oder Kreiskennung wie bei dem normalen Kfz-Kennzeichen.
Was ist ein Rotes Kennzeichen?
Dieses Rote Kennzeichen ist ein Euro-Kennzeichen, welches in allen gesetzlich zugelassenen Größen für gewerblich genutzte Fahrzeuge auswählbar ist.
Das Erkennungsmerkmal des Roten Kennzeichen ist, wie der Name schon sagt, die rote Einfärbung der Nummern.
Links befindet sich ein blauer Bereich mit gelbem Sternenkranz, der die Zugehörigkeit Deutschlands zur EU darstellt, sowie ein weißes „D“, das für Deutschland steht.
Das häufigste Rote Kennzeichen ist derzeit das „06“er Kennzeichen.
Neben dem Händlerkennzeichen gibt es auch ein „07“er Kennzeichen. Es kann Besitzern von Oldtimern zugeteilt werden. Damit ist die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen erlaubt.
Eine weitere Möglichkeit ist das „05“er Kennzeichen. Das Kennzeichen ist für Autohändler und Werkstätten gedacht, um Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten durchführen zu können.
Das Rote Kennzeichen darf nicht für Privatpersonen genutzt werden!
Wer bekommt ein Rotes Kennzeichen?
Rote Kennzeichen dürfen genutzt werden von:
- Sachverständigen
- Autohändlern
- Oldtimer-Sammlern
Geregelt ist das in der Fahrzeugzulassungsverordnung § 41.
Die Kennzeichen unterscheiden sich dabei in den ersten zwei Ziffern ihrer Erkennungsnummer.
- Sachverständige: Rotes Kennzeichen mit 05
- Autohändler: Rotes Kennzeichen mit 06
- Oldtimer-Sammler: Rotes Kennzeichen mit 07
Seit 2015 erhalten ausschließlich gewerbliche Autohändler ein Rotes Kennzeichen.
Die Buchstaben beim Roten Kennzeichen werden auf Aluminium erhaben geprägt und im umweltschonenden Heißprägeverfahren eingefärbt. Durch die Verwendung einer speziellen Reflexfolie wird die Lichtreflektion unterstützt und die Sichtbarkeit im Straßenverkehr bei Dunkelheit erhöht.
Rote Kennzeichen für Zweiräder
Rote Kennzeichen gibt es auch für Zweiräder, Motorräder, Mofas, Kleinkrafträder und Roller. Sie werden auch hier ausschließlich für gewerbliche Probe-, Überführungs- und Prüffahrten genutzt.
Die roten Nummern können in Ausnahmefällen auch für den privaten Gebrauch z.B. für Oldtimer-Ausstellungen und von Oldtimer Clubs verwendet werden, allerdings nicht zum allgemeinen Gebrauch. Hier gelten andere Sonderregelungen, die einzuhalten sind, um solch ein Kennzeichen zu erhalten.
Nutzung des Roten Kennzeichens
Das Rote Händlerkennzeichen oder Überführungskennzeichen wird, wie der Name schon sagt, nur zur gewerblichen Nutzung an Autohändler, Werkstätten, oder Kfz-Hersteller ausgegeben.
Die rote Nummer ist für Probe- oder Überführungsfahrten noch nicht zugelassener Fahrzeuge gedacht und nicht fahrzeuggebunden.
Du kannst rote Kennzeichen auf verschiedene Art und Weise nutzen:
- Probefahrt: Die roten Kennzeichen darfst du bei Probefahrten nur dann als Händler verwenden, wenn der Kunde das Auto wirklich kaufen will. Bei Probefahrten, die du nur zu Werbezwecken anbietest, darfst du keine roten Nummernschilder benutzen.
- Überführungsfahrt: Wenn du deinem Kunden das Auto bis zur Haustüre liefern willst, kannst du dazu innerhalb der Europäischen Union das rote Kennzeichen benutzen.
- Werkstattfahrten: Du kannst das rote Kennzeichen für Fahrten zur Werkstatt nutzen. Auch Testfahrten nach einer Reparatur sind in Ordnung.
- Prüfungsfahrt: Wenn Prüfer und Sachverständige mit einem Auto fahren, um zu testen, ob alles funktioniert, bezeichnet man das als Prüfungsfahrt. Prüfer können ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 05 beantragen.
- Oldtimer: Rote Kennzeichen kannst du auch für Oldtimer nutzen. Dann beginnt die Nummer mit 07. Wichtig ist, dass du den Oldtimer zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ nutzt. Das bedeutet: Du nutzt das Auto nur, um an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen, aber nicht täglich im normalen Straßenverkehr. Für den normalen Straßenverkehr benötigst du ein H-Kennzeichen.
Das rote Nummernschild hat vor allem Vorteile für Händler, denn:
- Du kannst zum Beispiel Probefahrten machen, ohne das Auto vorher anzumelden.
- Rote Kennzeichen sind nicht fahrzeuggebunden. Das heißt, du kannst ein rotes Nummernschild beantragen und für mehrere Autos nutzen.
Der Vorteil ist, dass die roten Nummern keinem Fahrzeug fest zugeteilt sind, und somit innerhalb des Gültigkeitszeitraums beliebig oft an verschiedenen Fahrzeugen genutzt werde können.
Auflagen für die Benutzung
Das Rote Kennzeichen darf weder verliehen noch für Privatfahrten genutzt werden. Da es in diesem Fall nicht versichert wäre, könnte es in einem Schadensfall zu Problemen kommen.
Die Versicherungs- und Steuerpflicht ist somit wie bei anderen Fahrzeugen auch, vorhanden.
Für Autos mit roten Kennzeichen musst du ein Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft mitführen.
Das Fahrzeugscheinheft erhältst du meist direkt bei der Zulassung. Dort musst du Angaben zu dem Fahrzeug eintragen, für das du das rote Kennzeichen nutzt.
Die Angaben, an welchen Tagen du mit welchem Auto das rote Nummernschild genutzt hast, musst du mindestens ein Jahr aufbewahren.
Du darfst rote Kennzeichen auf keinen Fall ausleihen und auch nicht verleihen.
Gültigkeit des Roten Kennzeichens
Ein Rotes Kennzeichen ist entweder befristet oder widerruflich zugeteilt.
- Nach Erstantrag: Ein Jahr. Danach kannst du das rote Kennzeichen verlängern lassen. Dazu musst du bei der Zulassungsstelle das Fahrtenbuch und das Fahrzeugscheinheft vorlegen. Auch ein Versicherungsschutz ist notwendig.
- Nach Verlängerung: Unbegrenzt, oder wenn gewünscht mit Befristung.
Rotes Kennzeichen im Ausland
Eine Fahrt mit einem roten 07er Kennzeichen ins Ausland ist zwar möglich, jedoch kann es Probleme geben, da das Kennzeichen dort oftmals wegen Unkenntnis nicht offiziell anerkannt wird. Eine einheitliche EU-Regelung gibt es leider derzeit nicht.
Bei roten (Händler-)Kennzeichen handelt es sich um eine nationale Kennzeichnung für Probe-und Überführungsfahrten. Ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen (Händler-)Kennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere besteht nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz.
Voraussetzungen für die Beantragung
Der Antragsteller muss laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zuverlässig sein. Das bedeutet, dass er keine Vorstrafen oder Voreintragungen haben darf, die darauf schließen lassen, dass er seinen Pflichten nicht nachkommt.
Für die Beantragung des Kennzeichens ist daher eine Reihe von Unterlagen erforderlich:
- schriftlicher, formloser Antrag mit Begründung des Bedarfs
- Nachweise für den Bedarf
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Führungszeugnis
- aktuelle Auskunft aus dem Flensburger Fahreignungsregister
- Gewerbeanmeldung (genügt meist in Kopie)
- Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister und Gewerbeanmeldung sowie Vollmacht des Vertreters, der den Antrag stellt
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Kosten für ein Rotes Kennzeichen
Ein rotes Kennzeichen kostet:
- 30 bis 200 Euro für die Zulassung. Je nach Zulassungsstelle kann sich die Gebühr unterscheiden.
- 10 bis 20 Euro für das Kennzeichen
- 191,73 Euro für die Kfz-Steuer pro Jahr
- Kosten für die Kfz-Versicherung je nach Versicherer
Erster Kostenpunkt ist die Kfz-Versicherung, also Haftpflicht und Teil- oder Vollkasko.
Die Verwaltungsgebühren bei der Zulassungsbehörde betragen meist ca. 200 Euro.
Etwa 20 Euro fallen für die Schilder an.
Zu guter Letzt ist die Kfz-Steuer fällig; sie beträgt jährlich rund 46 Euro für Krafträder bzw. 192 Euro für andere Fahrzeuge.
Keine Kfz-Steuer fällt für rote Kennzeichen mit der Nummer 05 an, die nur für Prüfungsfahrten zugeteilt wurden.
Wie viele Zeichen darf ein Rotes Kennzeichen haben?
Ein Rotes Kennzeichen darf aus maximal acht Zeichen bestehen!
Wo und wie beantrage ich ein Rotes Kennzeichen?
Das rote Kennzeichen kannst du bei deiner örtlichen Zulassungsstelle beantragen.
Am besten informierst du dich direkt bei der Zulassungsstelle, welche Dokumente du benötigst.
Wenn du bei der Zulassungsstelle noch nicht alle Gebühren bezahlt hast oder bei den Steuerzahlungen im Rückstand bist, giltst du als „unzuverlässig“. Du bekommst vermutlich kein rotes Kennzeichen.
Rote Kennzeichen online gestalten und bestellen
Einfach und komplikationslos lässt sich das Rote Kennzeichen online gestalten und bestellen. Mit der Eingabe des Landkreises, der Zahlen, sowie der Auswahl der gewünschten Nummernschild-Größe und gewünschten Menge, wird die Bestellung abgeschlossen und das Nummernschild für Ihr Fahrzeug mit einem Klick bestellt.
Der Preis für das Kennzeichen versteht sich pro Stück und verdoppelt sich bei der notwendigen Bestellung der Kfz-Kennzeichen in doppelter Ausführung für die Front- und Heckanbringung der Schilder am Fahrzeug.
Auf die gesetzlichen Vorschriften für die Beschriftung der Kfz-Kennzeichen wird in dem Konfigurator hingewiesen.
Daten vom roten Kennzeichen
- reflektierendes einzeiliges rotes Kfz-Kennzeichen mit Euro-Emblem
- geeignet für Händlerfahrzeuge, Probe- und Überführungsfahrten
- Kennzeichenmaße von 520mm Standardgröße bis 300mm in der Länge frei wählbar
- Material: Aluminium, reflektierend, 1 mm Stärke
- Schrift: Mittelschrift oder Engschrift wählbar, 75 mmhohe Witterungsbeständigkeit und langlebige Qualität
- nach DIN 70469 hergestellt und durch die Zertifizierungsstelle DIN-CERTCO geprüft
- Herstellung Made in Germany
Zusätzliches Zubehör
Zusätzlich zum Roten Kennzeichen können Sie in unserem Onlineshop auch weitere Zubehörartikel bestellen. Neben einem Kennzeichenhalter bieten wir Ihnen noch jede Menge Kennzeichenzubehör.
Sie möchten mehr über das Rote Kennzeichen erfahren? Unser FAQ-Bereich wird Ihnen hierbei sicherlich behilflich sein und die passende Antwort geben.
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