Rotes Kennzeichen für Motorrad beantragen: Ein umfassender Leitfaden

Rote Nummernschilder an einem Pkw oder Motorrad - viele wissen nicht, was es damit auf sich hat. Beim roten Kennzeichen handelt es sich um ein Kfz-Kennzeichen, das für nicht-zugelassener Fahrzeuge verwendet wird. Da sie meist von Händlern für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten genutzt wird, sind die roten Nummernschilder auch als Händlerkennzeichen bekannt.

Was ist ein rotes Kennzeichen?

Nummernschilder mit roter Schrift auf weißem Grund sind für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von noch nicht zugelassenen Fahrzeugen vorgesehen und werden an Kfz-Hersteller, Werkstätten und Kfz-Händler ausgegeben. Im Gegensatz zu anderen Nummernschildern kann das rote Kennzeichen vom Händler auch für mehrere Kfz genutzt werden. Rote Kennzeichen gibt es auch für Leichtkrafträder und Motorräder.

Rote Kennzeichen sind grundsätzlich nicht fahrzeuggebunden. Hat ein Händler ein rotes Nummernschild beantragt und bekommen, kann er dieses für alle seine Fahrzeuge nutzen.

Wer darf ein rotes Kennzeichen nutzen?

Wann und von wem ein rotes Kennzeichen genutzt werden darf, ist in § 16, Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Daraus geht hervor, dass gewerbliche Händler nicht-zugelassene Fahrzeuge mit einem roten Kennzeichen für eine Probefahrt, Überführungsfahrt oder Prüfungsfahrten bewegen dürfen. Neben Händlern können auch Werkstätten oder Prüforganisationen ein rotes Kennzeichen beantragen.

Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt.

  • Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs (§ 2 Nr. 23 FZV)
  • Prüfungsfahrten: Fahrten zur Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück (§ 2 Nr. 24 FZV)
  • Überführungsfahrten: Fahrten zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort (§ 2 Nr.

Rote Kennzeichen für Oldtimer

Die Nutzung eines roten Kennzeichens ist nicht nur für Autoverkäufer und -händler möglich, sondern auch für Oldtimer kann ein rotes Nummernschild ausgestellt werden. In diesem Fall ist auch die Antragsstellung durch Privatpersonen möglich. Ein rotes Versicherungskennzeichen berechtigt den Besitzer des Oldtimers, an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen und die dazugehörigen An- und Abreisewege zu fahren. Außerdem können damit Test- und Probefahrten gemacht werden.

Wie beantragt man ein rotes Kennzeichen?

Um ein rotes Kennzeichen zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Denn das Ausstellungsverfahren für die roten Nummernschilder ist streng reglementiert. Außerdem besteht kein Rechtsanspruch auf ein Händlerkennzeichen, sondern die Bewilligung des Antrags obliegt dem Sachbearbeiter.

Laut § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist die Beantragung eines roten Kennzeichens für „zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler“ möglich. Um die geforderte Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nachzuweisen, wird der Antragssteller genau überprüft. Die Zulassungsstellen verlangen dazu unter anderem die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister.

Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob die/der Antragsteller/in zu dem berechtigten Personenkreis gehört und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für diese Person zuständige Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Vor Zuteilung des Kennzeichens kann auch noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden, um die tatsächlichen Verhältnisse festzustellen.

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Der Inhaber des Kennzeichens muss in diesem Fall auch damit rechnen, seine roten Kennzeichen dauerhaft zu verlieren.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung des Kennzeichens ist daher eine Reihe von Unterlagen erforderlich:

  • schriftlicher, formloser Antrag mit Begründung des Bedarfs
  • Nachweise für den Bedarf
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Führungszeugnis
  • aktuelle Auskunft aus dem Flensburger Fahreignungsregister
  • Gewerbeanmeldung (genügt meist in Kopie)
  • Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister und Gewerbeanmeldung sowie Vollmacht des Vertreters, der den Antrag stellt
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Wer ein rotes Kennzeichen beantragen möchte, braucht dafür die folgenden Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers, zu belegen in der Regel durch:
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
  • Einzugsermächtigung für den Kraftfahrzeugsteuereinzug
  • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Begründung für den Bedarf eines roten Kennzeichens

Unterlagen für Oldtimer-Kennzeichen

Diese Unterlagen musst Du für die Ausstellung eines roten Versicherungskennzeichens für Oldtimer vorlegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Bestätigung des Oldtimer-Zustands durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen
  • Vorlage der originalen Fahrzeugpapiere
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
  • Einzugsermächtigung für den Kraftfahrzeugsteuereinzug
  • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Nachweis der Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen zur Förderung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts

Kosten für rote Kennzeichen

Bei der Beantragung eines roten Kennzeichens ist mit verschiedenen Kosten zu rechnen. Dazu gehören neben einer Gebühr für die Zulassung auch die Kosten für die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer.

Was kostet das rote Nummernschild? Erster Kostenpunkt ist die Kfz-Versicherung, also Haftpflicht und Teil- oder Vollkasko. Die Verwaltungsgebühren bei der Zulassungsbehörde betragen meist ca. 200 Euro. Etwa 20 Euro fallen für die Schilder an. Zu guter Letzt ist die Kfz-Steuer fällig; sie beträgt jährlich rund 46 Euro für Krafträder bzw. 192 Euro für andere Fahrzeuge. Keine Kfz-Steuer fällt für rote Kennzeichen mit der Nummer 05 an, die nur für Prüfungsfahrten zugeteilt wurden.

Gebührenübersicht

  • 141,20 € für die Zuteilung
  • 26,50 € für die Verlängerung
  • 15,60 € für das Fahrzeugscheinheft

Zusätzlich eine Gebühr für die Auskunft aus dem Fahreignungsregister in Flensburg.

Eine Bezahlung ist bar oder mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Gültigkeit und Verlängerung

Das rote Kennzeichen wird befristet zugeteilt. Rote Kennzeichen können entweder befristet oder widerruflich zugeteilt werden.

Die Zuteilung erfolgt grundsätzlich befristet. Eine Verlängerung kann mindestens 4 Wochen vor Ablauf schriftlich erfolgen. Beim ersten Antrag hat das rote Kennzeichen eine Gültigkeit von einem Jahr. Zum Ende der Laufzeit kann der Händler eine Verlängerung beantragen. Dazu müssen wieder der Versicherungsschutz sowie ordnungsgemäß geführte Unterlagen vorgewiesen werden. Hat sich der Antragssteller als zuverlässig erwiesen, wird die Verlängerung meist genehmigt.

Wichtige Hinweise

Da die Voraussetzungen regional durchaus unterschiedlich sein können, ist zu empfehlen, sich vorher mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen. Meist halten die Homepages der Behörden alle wichtigen Informationen vor.

Auflagen für die Benutzung: Die Kennzeichen sind am Fahrzeug - aber nicht fest - anzubringen. Mit Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft (ausgegeben von der Zulassungsstelle) an Bord kann die Fahrt beginnen.

Dazu hat der Gewerbetreibende Einiges zu dokumentieren: Kennzeichen, Fahrzeugmarke, -hersteller und -typ, Fahrgestellnummer, Tag, Beginn und Ende der Fahrt, Name und Adresse des Fahrzeugführers.

Wer rote Händlerkennzeichen widerrechtlich benutzt, riskiert Bußgelder und Geldstrafen. Wer privat eine Probe- oder Überführungsfahrt vorhat, beantragt ein Kurzzeitkennzeichen.

Bei roten (Händler-)Kennzeichen handelt es sich um eine nationale Kennzeichnung für Probe-und Überführungsfahrten. Ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen (Händler-)Kennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere besteht nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz.

Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden.

Was Sie noch wissen sollten

Die Bearbeitungszeit kann durch die Zuverlässigkeitsprüfung bis zu ca. 4 Wochen dauern.

Die Erneuerung des roten Fahrzeugscheinheftes erfolgt ausschließlich im Bürgerservicebüro Hochschulstadtteil, ein Termin ist hierfür nicht erforderlich. Sofern die Unterlagen vollständig sind, beginnt die Vorprüfung. Nach Prüfung wird ein Termin mit dem Kunden vereinbart.

Wenn Sie eine/n Dritte/n mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt diese/r eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.

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