Die Bedeutung von Verkehrszeichen mit rotem Kreis für Motorradfahrer

Verkehrszeichen sind essenzielle Steuerungselemente im Straßenverkehr. Sie sorgen für Klarheit, Sicherheit und Ordnung und tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden. Wer die Zeichen kennt und deren Anweisungen folgt, handelt verantwortungsvoll und trägt zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei.

Eine unbekümmerte Fahrt ohne Zwischenfälle liegt hinter Ihnen und Sie setzen zum Abbiegen in die finale Straße an. Doch was ist das? Aber war tatsächlich die Einfahrt verboten oder nur die Durchfahrt? Handelte es sich wirklich um ein Einfahrtsverbotsschild? Wie sieht das Schild, welches das Verbot der Einfahrt anzeigt, aus?

Verbot der Einfahrt und Durchfahrt: Was bedeuten die Schilder?

Das Verkehrszeichen „Einfahrt verboten“ ist ein roter Kreis mit einem weißen Querbalken in der Mitte. Erkennen können Sie besagtes rundes Schild an seiner roten Farbe mit einem weißen Querbalken in der Mitte. Sollte dieses vor einer Straße stehen, in die Sie abbiegen möchten, haben Sie dies zu unterlassen, da die Einfahrt für Fahrzeuge hier verboten ist. In der Regel ist diese Straße aber aus der anderen Richtung befahrbar, was auf der anderen Seite durch das Verkehrsschild Nr. 267 angezeigt wird.

Das Schild, das Ihnen die Durchfahrt verbietet, ist ein weißer Kreis mit rotem Rand. Das Verkehrsschild für „Durchfahrt verboten“ zeichnet sich durch einen großen weißen Kreis mit rotem Rand aus. Unter Umständen findet sich in der Mitte des Schildes ein Piktogramm der Fahrzeugart, für welche die Durchfahrt verboten ist.

Das „Durchfahrt verboten“-Schild wiederum hat eine ähnliche Bedeutung wie das Verkehrszeichen für den Verbot der Einfahrt. Auch dieses untersagt die Durchfahrt für Fahrzeuge jeglicher Art. Wie bereits festgehalten, besagt das Verkehrszeichen für „Durchfahrt verboten“, dass die betroffene Straße von keinem bzw. nicht von dem im weißen Kreis des Schildes definierten Fahrzeug befahren werden darf.

Unterschiede zwischen Einfahrts- und Durchfahrtsverbot

Wodurch unterscheiden sich die beiden Verkehrszeichen? Ist die Einfahrt verboten, gilt das in der Regel nur für eine Fahrtrichtung. Üblicherweise handelt es sich bei der Straße also um eine Einbahnstraße, die aus der anderen Richtung befahren werden darf. Ein Durchfahrtsverbot gilt hingegen in beiden Richtungen.

Geltungsbereich des Durchfahrtsverbots

Wird die Durchfahrt verboten, gilt dies normalerweise für beide Fahrtrichtungen. Ist die Durchfahrt verboten, liegt die Strafe für das Befahren mit einem Pkw bei 55 Euro. Das Bußgeld für einen „Durchfahrt verboten“-Verstoß mit dem Fahrrad beläuft sich auf 25 Euro. Punkte in Flensburg gibt es beim Verstoß gegen „Durchfahrt verboten“ nicht.

Es ist möglich, dass bestimmte Personengruppen von dem Verbot ausgenommen werden. Hierzu können etwa Fahrradfahrer und Anwohner zählen. Entsprechendes ist durch ein Zusatzzeichen unter dem Verkehrsschild anzuzeigen.

Ausnahmen vom Durchfahrtsverbot

In der Tat, es besteht eine Möglichkeit, dass sowohl das Verkehrszeichen für „Einfahrt verboten“ als auch das „keine Durchfahrt“-Schild nicht für Sie gilt. Ähnlich sieht es aus für Anlieger, die das Durchfahrtsverbot des Schildes außer Acht lassen können. In diesem Fall finden Sie auf dem Zusatzschild den Schriftzug „Anlieger frei“.

Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück. Dann dürfen Sie den gesperrten Bereich befahren.

Irrtümlicherweise Eingefahren?

Sollten Sie also in eine Straße abgebogen sein, in der eigentlich die Einfahrt verboten ist, kommt ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro auf Sie zu. Aber nicht nur bei Missachtung vom Verkehrsschild „Einfahrt verboten“ werden Sie zur Kasse gebeten. Auch ein Verstoß gegen „Durchfahrt verboten“ kann ein Bußgeld zur Folge haben.

Das neue Zweiradüberhol-Verbotsschild (VZ 277.1)

Verkehrszeichen 277.1 nennt sich das neue Zweiradüberhol-Verbotsschild, das auf weißem Grund mit rotem Kreis ein Auto sowie auf der rechten Seite ein Fahrrad und ein Motorrad zeigt. Das Schild enthält ein Ge- und Verbot. Entsprechend darf der Autofahrer (mehrspuriges Fahrzeug) weder ein einspuriges noch ein mehrspuriges Fahrzeug überholen.

Das Verkehrszeichen wird in erster Linie dort angebracht, wo es enge Streckenabschnitte oder starke Gefälle oder Steigungen gibt und Fahrzeuge den Mindestüberholabstand von 1,50 Meter nicht einhalten können. Das Ende des Überholverbots wird über das Zeichen mit schwarzen Querstrichen gekennzeichnet oder über ein Zusatzzeichen, das die Länge der Überholverbotszone anzeigt.

Wer das Kennzeichen übersieht, muss mit verschiedenen Bußgeldern beginnend bei 70 Euro und bis zu 150 Euro rechnen. Dazu gehört ein Punkt in Flensburg. So heißt es laut Bußgeldkatalog im Falle von „Überholen unter Nicht­beachten von Verkehrs­zeichen (VZ 276, 277)“.

Weitere Überholverbote

Beim Verkehrszeichen 277.1 handelt es sich natürlich längst nicht um das einzige, das dich auf ein Überholverbot hinweist. So gibt es laut Bußgeldkatalog die Verkehrsschilder 276 und 277. Sie sind laut Paragraf 5 Absatz 3 Nr. 2 der StVO dafür da, das Überholen an bestimmten Stellen zu verbieten.

Zeichen 276 erkennst du an einem roten und einem schwarzen Auto nebeneinander in einem roten Kreis. Überholverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge ab dem Zeichen und solange, bis es aufgehoben wird.

Ähnlich verhält es sich mit dem Zeichen 277. Darauf zu sehen ist ein roter Kastenwagen neben einem schwarzen Auto in einem roten Kreis. In diesem Fall jedoch signalisiert es, dass „Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ab dem Schild nicht mehr überholen dürfen“.

Aufgehoben werden beide Verkehrsschilder übrigens durch die Zeichen 280 und 281. Sie zeigen dieselben Fahrzeuge wie die Schilder 267 und 277, nur in Grautönen anstelle von Schwarz und Rot.

Verkehrszeichen 260: Verbot für Krafträder und mehrspurige Fahrzeuge

Das Verbotszeichen 260 (Motorrad und Pkw im roten Kreis) der Straßenverkehrsordnung gebietet ein Verbot für Krafträder, Kleinräder, Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. Der Bußgeldkatalog bei Verkehrszeichen 260 ist gestaffelt nach Fahrzeugtyp.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass der ruhende Verkehr durch das Verkehrsschild 260 nicht erfasst wird. Es ist nicht klar zu erkennen, ob ein Halten und Parken von Krafträdern durch das Schild verboten ist. Das Gericht wies zudem drauf hin, dass es für Halte- und Parkverbote schließlich eindeutige Verkehrszeichen gibt und dass die Behörde diese nutzen müsse, um Parkverbote auszuweisen.

Die Richter machten deutlich, dass das Verbotszeichen 260 nicht das Schieben von Krafträdern verbiete. Mit der Einführung dieses Verkehrszeichens habe der Verordnungsgeber nämlich nur eine nähere Aufschlüsselung und Spezifizierung des allgemeinen Verbotszeichens 250 “Verbot für Fahrzeuge aller Art” (roter Kreis ohne Inhalt) vornehmen wollen.

Bußgelder bei Verstößen gegen Durchfahrtsverbote

Zunächst sei erwähnt, dass einen Fahrer im juristischen Sinne keine Strafe erwartet, wenn „Durchfahrt verboten“ missachtet wird. Denn hierbei handelt es sich um keine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch dieses ausfällt, hängt zunächst von der Art des Fahrzeugs ab, mit dem der Verstoß begangen wurde. Fahrradfahrer werden hier milder sanktioniert als Autofahrer, welche wiederum ein geringeres Bußgeld zahlen müssen als Lkw-Fahrer.

Im Folgenden eine Tabelle der Bußgelder bei Verstößen gegen Durchfahrtsverbote:

Verstoß Bußgeld in Euro
Durchfahrtverbot mit einem Kfz nicht beachtet 50
… mit einem Kfz mit Anhänger 55
… mit einem Bus 55
… mit einem Kfz über 3,5 t zGG (außer Pkw und Bus) 100
Durchfahrtverbot mit einem Rad oder Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) missachtet 25
... mit Behinderung 30
... mit Gefährdung 35
... mit Unfallfolge 40

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