Rotes Kennzeichen für Mopeds: Voraussetzungen und Kosten

Rote Nummernschilder an einem Pkw oder Motorrad - viele wissen nicht, was es damit auf sich hat. Da sie meist von Händlern für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten genutzt werden, sind die roten Nummernschilder auch als Händlerkennzeichen bekannt. Im Volksmund sind die roten Nummernschilder zum Synonym für Überführungskennzeichen geworden.

Wer kann ein rotes Kennzeichen beantragen?

Rote Kennzeichen werden nur an Gewerbetreibende und Oldtimer-Besitzer vergeben. Neben Händlern können auch Werkstätten oder Prüforganisationen ein rotes Kennzeichen beantragen. Laut § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist die Beantragung eines roten Kennzeichens für „zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler“ möglich.

Rote Kennzeichen dürfen genutzt werden von:

  • Sachverständigen
  • Autohändlern
  • Oldtimer-Sammlern

Geregelt ist das in der Fahrzeugzulassungsverordnung § 41.

Rote Kennzeichen für verschiedene Zwecke

Die Kennzeichen unterscheiden sich dabei in den ersten zwei Ziffern ihrer Erkennungsnummer.

  • Sachverständige: Rotes Kennzeichen mit 05
  • Autohändler: Rotes Kennzeichen mit 06
  • Oldtimer-Sammler: Rotes Kennzeichen mit 07

Sachverständige: Rotes Kennzeichen mit 05

Sachverständige können ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 05 beantragen. Damit können sie mit einem Auto eine Prüfungsfahrt machen und testen, ob alles funktioniert oder ob zum Beispiel seltsame Geräusche zu hören sind.

Autohändler: Rotes Kennzeichen mit 06

Rote Kennzeichen mit der Nummer 06 werden seit dem Jahr 1998 nur noch vergeben an:

  • Fahrzeughersteller
  • Kfz-Werkstätten
  • Kfz-Händler

Damit unterscheiden sie sich vom Kurzzeitkennzeichen. Das rote Kennzeichen wird aus diesem Grund auch Händlerkennzeichen genannt.

Oldtimer-Sammler: Rotes Kennzeichen mit 07

Auch Oldtimer-Sammler können eine Sonderform des roten Kennzeichens bekommen. Die roten Oldtimer-Kennzeichen beginnen mit der Nummer 07.

Voraussetzungen für die Beantragung

Um ein rotes Kennzeichen zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Denn das Ausstellungsverfahren für die roten Nummernschilder ist streng reglementiert. Außerdem besteht kein Rechtsanspruch auf ein Händlerkennzeichen, sondern die Bewilligung des Antrags obliegt dem Sachbearbeiter. Um die geforderte Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nachzuweisen, wird der Antragssteller genau überprüft. Die Zulassungsstellen verlangen dazu unter anderem die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister.

Wer ein rotes Kennzeichen beantragen möchte, braucht dafür die folgenden Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers, zu belegen in der Regel durch:
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
  • Einzugsermächtigung für den Kraftfahrzeugsteuereinzug
  • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Begründung für den Bedarf eines roten Kennzeichens

Bei der Ausstellung eines roten Kennzeichens dürfen keine Zahlungsrückstände bei der Zulassungsbehörde oder dem Finanzamt bestehen. Der Antragsteller muss laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zuverlässig sein. Das bedeutet, dass er keine Vorstrafen oder Voreintragungen haben darf, die darauf schließen lassen, dass er seinen Pflichten nicht nachkommt.

Für die Beantragung des Kennzeichens ist daher eine Reihe von Unterlagen erforderlich:

  • schriftlicher, formloser Antrag mit Begründung des Bedarfs
  • Nachweise für den Bedarf
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Führungszeugnis
  • aktuelle Auskunft aus dem Flensburger Fahreignungsregister
  • Gewerbeanmeldung (genügt meist in Kopie)
  • Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister und Gewerbeanmeldung sowie Vollmacht des Vertreters, der den Antrag stellt
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Da die Voraussetzungen regional durchaus unterschiedlich sein können, ist zu empfehlen, sich vorher mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen. Meist halten die Homepages der Behörden alle wichtigen Informationen vor.

Kosten für rote Kennzeichen

Bei der Beantragung eines roten Kennzeichens ist mit verschiedenen Kosten zu rechnen. Dazu gehören neben einer Gebühr für die Zulassung auch die Kosten für die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer.

Was kostet das rote Nummernschild?

  • Die Verwaltungsgebühren bei der Zulassungsbehörde betragen meist ca. 30 bis 200 Euro.
  • Etwa 10 bis 20 Euro fallen für die Schilder an.
  • Zu guter Letzt ist die Kfz-Steuer fällig; sie beträgt jährlich rund 46 Euro für Krafträder bzw. 192 Euro für andere Fahrzeuge.

Keine Kfz-Steuer fällt für rote Kennzeichen mit der Nummer 05 an, die nur für Prüfungsfahrten zugeteilt wurden.

Um ein rotes Kennzeichen zu bekommen, brauchst du immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich kannst du auch eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abschließen.

Kostenübersicht für rote Kennzeichen

Kostenpunkt Betrag (ca.)
Verwaltungsgebühren 30 - 200 Euro
Schilder 10 - 20 Euro
Kfz-Steuer (Krafträder) 46 Euro/Jahr
Kfz-Steuer (andere Fahrzeuge) 192 Euro/Jahr
Kfz-Versicherung Variabel, je nach Versicherer

Auflagen für die Benutzung

Die Kennzeichen sind am Fahrzeug - aber nicht fest - anzubringen. Mit Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft (ausgegeben von der Zulassungsstelle) an Bord kann die Fahrt beginnen. Dazu hat der Gewerbetreibende Einiges zu dokumentieren: Kennzeichen, Fahrzeugmarke, -hersteller und -typ, Fahrgestellnummer, Tag, Beginn und Ende der Fahrt, Name und Adresse des Fahrzeugführers.

Für Autos mit roten Kennzeichen musst du ein Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft mitführen.

Das Fahrzeugscheinheft erhältst du meist direkt bei der Zulassung. Dort musst du Angaben zu dem Fahrzeug eintragen, für das du das rote Kennzeichen nutzt.

Die Angaben, an welchen Tagen du mit welchem Auto das rote Nummernschild genutzt hast, musst du mindestens ein Jahr aufbewahren.

Gültigkeit und Verlängerung

Beim ersten Antrag hat das rote Kennzeichen eine Gültigkeit von einem Jahr. Zum Ende der Laufzeit kann der Händler eine Verlängerung beantragen. Dazu müssen wieder der Versicherungsschutz sowie ordnungsgemäß geführte Unterlagen vorgewiesen werden. Hat sich der Antragssteller als zuverlässig erwiesen, wird die Verlängerung meist genehmigt. Da die Verlängerung des roten Versicherungskennzeichens auch dauerhaft sein kann, wird das Kennzeichen oft auch als Dauerkennzeichen bezeichnet.

Wie lange sind rote Kennzeichen gültig?

  • Nach Erstantrag: Ein Jahr. Danach kannst du das rote Kennzeichen verlängern lassen. Dazu musst du bei der Zulassungsstelle das Fahrtenbuch und das Fahrzeugscheinheft vorlegen. Auch ein Versicherungsschutz ist notwendig.
  • Nach Verlängerung: Unbegrenzt, oder wenn gewünscht mit Befristung.

Missbrauch und Konsequenzen

Ein klares Nein: Wer rote Händlerkennzeichen widerrechtlich benutzt, riskiert Bußgelder und Geldstrafen. Der Inhaber des Kennzeichens muss in diesem Fall auch damit rechnen, seine roten Kennzeichen dauerhaft zu verlieren. Möchten Sie rote Kennzeichen ausleihen, ist dies allerdings nicht erlaubt. Privatfahrten entsprechen nicht dem Verwendungszweck, welchen ein rotes Kennzeichen erfüllen soll - die Fahrt ist also nicht versichert!

Gut zu wissen: Du darfst rote Kennzeichen auf keinen Fall ausleihen und auch nicht verleihen.

Alternativen für Privatpersonen

Wer privat eine Probe- oder Überführungsfahrt vorhat, beantragt ein Kurzzeitkennzeichen. Im Gegensatz zum roten Kennzeichen kann das Kurzzeitkennzeichen auch von Privatpersonen für Überführungsfahrten beantragt werden. Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig und kann am Wohnort des Fahrzeughalters oder am Standort des Fahrzeugs beantragt werden. Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen dürfen sie nur für ein Fahrzeug genutzt werden.

Rote Kennzeichen für Oldtimer

Die Benutzung roter Kennzeichen für Privatpersonen ist seit 1998 ist auf historische Fahrzeuge beschränkt. Das rote 07-Kennzeichen, das rote Oldtimerkennzeichen, bekommst Du als Privatperson, wenn Dein Fahrzeug die Bedingungen für einen Oldtimer erfüllt, Du den Wagen aber nicht zugelassen hast. Beim roten Kennzeichen für Oldtimer startet das sogenannte Erkennungszeichen als Nummer immer mit einer „07“.

Im Folgenden haben wir Dir die Voraussetzungen aufgeführt, unter denen Du ein rotes Oldtimer-Nummernschild bekommst und nutzen darfst:

  • Das Fahrzeug muss die Oldtimer-Voraussetzungen (§ 2 Nr. 22 FZV) erfüllen, also
    • vor mindestens 30 Jahren das erste Mal zugelassen worden und
    • zudem gut erhalten,
    • außerdem weitestgehend im Originalzustand sein.
  • Die beiden letzten Punkte bestätigt Dir das nach Paragraf 23 StVZO erforderliche Oldtimer-Gutachten.
  • Du hast zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Deinen Oldtimer abgeschlossen - der Zulassungsbehörde weist Du das durch eine eVB-Nummer nach, diese elektronische Versicherungsbestätigung bekommst Du von Deinem Autoversicherer.

Diese Bedingungen musst Du zusätzlich erfüllen, wenn Du das rote H-Nummernschild benutzt:

  • Stell sicher, dass Dein Fahrzeug fahrtüchtig und verkehrssicher ist.
  • Die roten Kennzeichen musst Du gut sichtbar außen an Deinem Wagen anbringen.
  • Hab Dein Fahrzeugscheinheft für Dein rotes Nummernschild immer dabei (§ 43 II S. 1 FZV).
  • Dokumentiere Deine Fahrten in einem Fahrtenbuch.

Rote Oldtimer-Kennzeichen lohnen sich vor allem dann, wenn du mehrere Fahrzeuge besitzt, da Du das Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden kannst. Allerdings muss jeder Oldtimer bei der Zulassungsstelle angemeldet sein.

Allerdings beginnt es mit der Erkennungsnummer „07“. Ein 07er Kennzeichen berechtigt allerdings nicht zum Alltagsgebrauch eines Oldtimers. Wer mit seinem Klassiker uneingeschränkt private Fahrten unternehmen möchte, benötigt ein H-Kennzeichen.

Folgende Punkte muss entsprechend der Nachweis für Fahrten mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen erfüllen:

  • Der Nachweis sollte eine fortlaufende Nummer führen und geheftet oder geklebt sein, damit eine nachträgliche Manipulation nicht möglich ist.
  • Du musst jede Fahrt mit Route benennen, also Beginn der Strecke, Ziel sowie markante Zwischenpunkte.

Wichtig ist, dass jede Fahrt lückenlos erfasst wird:

  • Datum und Uhrzeit zu Beginn der Fahrt
  • Kilometerstand zu Beginn der Fahrt
  • Reiseroute und Ziel
  • Zweck der Fahrt, zum Beispiel „Fahrt zum Roadrunners Paradise & Race in Finowfurt“, „Werkstattbesuch“
  • Datum und Uhrzeit zur Beendigung der Fahrt
  • Kilometerstand zur Beendigung der Fahrt
  • Anzahl der gefahrenen Kilometer
  • Außerdem musst Du kenntlich machen, wer der Fahrer des Autos war.
  • Wenn Du mehrere Fahrzeuge mit Deinem roten Nummernschild bewegen darfst, dann schreib zusätzlich auf, um welches Fahrzeug es sich handelt - und zwar über die Fahrgestellnummer beziehungsweise Fahrzeugidentifizierungsnummer.

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