Das Rote Kennzeichen gibt es bereits seit 1910. Es hat wie das Eurokennzeichen auch, das EU-Symbol auf der linken Seite, ist aber nicht schwarz, sondern rot eingefärbt. Die Nummern beginnen mit der jeweiligen Stadt- oder Kreiskennung wie bei dem normalen Kfz-Kennzeichen.
Was ist ein rotes Kennzeichen?
Beim roten Kennzeichen handelt es sich um ein Kfz-Kennzeichen, das für nicht-zugelassene Fahrzeuge verwendet wird. Da sie meist von Händlern für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten genutzt wird, sind die roten Nummernschilder auch als Händlerkennzeichen bekannt. Im Gegensatz zu anderen Nummernschildern kann das rote Kennzeichen vom Händler auch für mehrere Kfz genutzt werden.
Auf den roten Kennzeichen sind ein Unterscheidungszeichen und eine Erkennungsnummer aufgeprägt. Das Unterscheidungszeichen ist abhängig vom Sitz der Zulassungsstelle (z. B. „SB“ für Saarbrücken). Anders als bei normalen Kfz-Kennzeichen besteht bei roten Nummernschildern die Erkennungsnummer nur aus Ziffern. Die Buchstaben in der Mitte entfallen.
Verschiedene Arten von roten Kennzeichen
Man unterscheidet zwischen 3 verschiedenen Zahlenkombinationen des Roten Kennzeichen:
- Das häufigste Rote Kennzeichen ist mit der „06“ das Händlerkennzeichen. Es wird nur zur gewerblichen Nutzung, also z.B. an Kfz-Hersteller, Werkstätten oder Autohändler ausgegeben.
- Neben dem Händlerkennzeichen gibt es auch ein „07“er Kennzeichen. Es kann Besitzern von Oldtimern zugeteilt werden. Damit ist die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen erlaubt.
- Eine weitere Möglichkeit ist das „05“er Kennzeichen. Das Kennzeichen ist für Autohändler und Werkstätten gedacht, um Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten durchführen zu können.
Das Rote Kennzeichen darf nicht für Privatpersonen genutzt werden!
Wer bekommt ein rotes Kennzeichen?
Rote Kennzeichen dürfen genutzt werden von:
- Sachverständigen
- Autohändlern
- Oldtimer-Sammlern
Geregelt ist das in der Fahrzeugzulassungsverordnung § 41.
Die Kennzeichen unterscheiden sich dabei in den ersten zwei Ziffern ihrer Erkennungsnummer.
- Sachverständige: Rotes Kennzeichen mit 05. Sachverständige können ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 05 beantragen. Damit können sie mit einem Auto eine Prüfungsfahrt machen und testen, ob alles funktioniert oder ob zum Beispiel seltsame Geräusche zu hören sind.
- Autohändler: Rotes Kennzeichen mit 06. Rote Kennzeichen mit der Nummer 06 werden seit dem Jahr 1998 nur noch vergeben an: Fahrzeughersteller, Kfz-Werkstätten, Kfz-Händler. Damit unterscheiden sie sich vom Kurzzeitkennzeichen. Das rote Kennzeichen wird aus diesem Grund auch Händlerkennzeichen genannt.
- Oldtimer-Sammler: Rotes Kennzeichen mit 07. Auch Oldtimer-Sammler können eine Sonderform des roten Kennzeichens bekommen. Die roten Oldtimer-Kennzeichen beginnen mit der Nummer 07.
Voraussetzungen für die Beantragung
Um ein rotes Kennzeichen zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Denn das Ausstellungsverfahren für die roten Nummernschilder ist streng reglementiert. Außerdem besteht kein Rechtsanspruch auf ein Händlerkennzeichen, sondern die Bewilligung des Antrags obliegt dem Sachbearbeiter.
Laut § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist die Beantragung eines roten Kennzeichens für „zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler“ möglich. Um die geforderte Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nachzuweisen, wird der Antragssteller genau überprüft. Die Zulassungsstellen verlangen dazu unter anderem die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister.
Erforderliche Unterlagen
Wer ein rotes Kennzeichen beantragen möchte, braucht dafür die folgenden Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers, zu belegen in der Regel durch:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
- Einzugsermächtigung für den Kraftfahrzeugsteuereinzug
- Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Begründung für den Bedarf eines roten Kennzeichens
Bei der Ausstellung eines roten Kennzeichens dürfen keine Zahlungsrückstände bei der Zulassungsbehörde oder dem Finanzamt bestehen.
Der Antragsteller muss laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zuverlässig sein. Das bedeutet, dass er keine Vorstrafen oder Voreintragungen haben darf, die darauf schließen lassen, dass er seinen Pflichten nicht nachkommt.
Nutzung des roten Kennzeichens
Wann und von wem ein rotes Kennzeichen genutzt werden darf, ist in § 16, Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Daraus geht hervor, dass gewerbliche Händler nicht-zugelassene Fahrzeuge mit einem roten Kennzeichen für eine Probefahrt, Überführungsfahrt oder Prüfungsfahrten bewegen dürfen.
Sie berechtigen Händler, Werkstätten und Prüfstellen zu Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von Autos ohne Zulassung. Dabei sind die Kennzeichen nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.
Mögliche Nutzungen
Du kannst rote Kennzeichen auf verschiedene Art und Weise nutzen:
- Probefahrt: Die roten Kennzeichen darfst du bei Probefahrten nur dann als Händler verwenden, wenn der Kunde das Auto wirklich kaufen will. Bei Probefahrten, die du nur zu Werbezwecken anbietest, darfst du keine roten Nummernschilder benutzen.
- Überführungsfahrt: Wenn du deinem Kunden das Auto bis zur Haustüre liefern willst, kannst du dazu innerhalb der Europäischen Union das rote Kennzeichen benutzen.
- Werkstattfahrten: Du kannst das rote Kennzeichen für Fahrten zur Werkstatt nutzen. Auch Testfahrten nach einer Reparatur sind in Ordnung.
- Prüfungsfahrt: Wenn Prüfer und Sachverständige mit einem Auto fahren, um zu testen, ob alles funktioniert, bezeichnet man das als Prüfungsfahrt. Prüfer können ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 05 beantragen.
- Oldtimer: Rote Kennzeichen kannst du auch für Oldtimer nutzen. Dann beginnt die Nummer mit 07. Wichtig ist, dass du den Oldtimer zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ nutzt. Das bedeutet: Du nutzt das Auto nur, um an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen, aber nicht täglich im normalen Straßenverkehr. Für den normalen Straßenverkehr benötigst du ein H-Kennzeichen.
Auflagen für die Benutzung
Für Autos mit roten Kennzeichen musst du ein Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft mitführen.
Das Fahrzeugscheinheft erhältst du meist direkt bei der Zulassung. Dort musst du Angaben zu dem Fahrzeug eintragen, für das du das rote Kennzeichen nutzt.
Die Angaben, an welchen Tagen du mit welchem Auto das rote Nummernschild genutzt hast, musst du mindestens ein Jahr aufbewahren.
Du darfst rote Kennzeichen auf keinen Fall ausleihen und auch nicht verleihen.
Die Benutzung ist streng reglementiert und Inhaber sind verpflichtet, alle Fahrten in ein spezielles Fahrzeugscheinheft einzutragen.
Rotes Kennzeichen für Oldtimer
Die Nutzung eines roten Kennzeichens ist nicht nur für Autoverkäufer und -händler möglich, sondern auch für Oldtimer kann ein rotes Nummernschild ausgestellt werden. In diesem Fall ist auch die Antragsstellung durch Privatpersonen möglich.
Ein rotes Versicherungskennzeichen berechtigt den Besitzer des Oldtimers, an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen und die dazugehörigen An- und Abreisewege zu fahren. Außerdem können damit Test- und Probefahrten gemacht werden.
Allerdings beginnt es mit der Erkennungsnummer „07“.
Auch das rote Kennzeichen für Oldtimer ist ein Wechselkennzeichen, das Du für mehrere Fahrzeuge verwenden kannst.
Ein 07er Kennzeichen berechtigt allerdings nicht zum Alltagsgebrauch eines Oldtimers. Wer mit seinem Klassiker uneingeschränkt private Fahrten unternehmen möchte, benötigt ein H-Kennzeichen.
Rote Oldtimer-Kennzeichen lohnen sich vor allem dann, wenn du mehrere Fahrzeuge besitzt, da Du das Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden kannst. Allerdings muss jeder Oldtimer bei der Zulassungsstelle angemeldet sein.
Das rote Kennzeichen für Oldtimer kann nur für Fahrzeuge beantragt werden, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Nur dann - und wenn sie wie laut § 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert der „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ dienen - gelten die Fahrzeuge als echte Oldtimer.
Bei der Beantragung eines roten Kennzeichens für einen Oldtimer wird zunächst von einem Sachverständigen bescheinigt, dass es die oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Geprüft wird dabei das Datum der Erstzulassung und ob der Wagen möglichst im Originalzustand ist. Das setzt beispielsweise voraus, dass bei wichtigen Fahrzeugelementen nur Originalersatzteile verbaut sind.
Wie bei dem Händlerkennzeichen wird auch das rote Kennzeichen für Oldtimer nur an zuverlässige Fahrzeughalter vergeben. Deshalb müssen für den Antrag Belege für die Zuverlässigkeit erbracht werden, z. B. durch ein polizeiliches Führungszeugnis.
Erforderliche Unterlagen für Oldtimer
Diese Unterlagen musst Du für die Ausstellung eines roten Versicherungskennzeichens für Oldtimer vorlegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Bestätigung des Oldtimer-Zustands durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen
- Vorlage der originalen Fahrzeugpapiere
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
- Einzugsermächtigung für den Kraftfahrzeugsteuereinzug
- Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Nachweis der Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen zur Förderung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts
Wie beim Händlerkennzeichen muss auch beim roten Kennzeichen für Oldtimer jede Fahrt mit einem Fahrtenbuch dokumentiert werden, um die korrekte Nutzung des Kennzeichens zu belegen.
Auch bei Oldtimern ist es nicht erlaubt, ein rotes Kennzeichen auszuleihen.
Bei Oldtimer-Veranstaltungen im Ausland solltest Du Dich im Vorfeld informieren, welche Zulassungsregeln im Zielland gelten und ob die Einreise mit einem roten Kennzeichen problemlos möglich ist.
Kosten für rote Nummernschilder
Bei der Beantragung eines roten Kennzeichens ist mit verschiedenen Kosten zu rechnen. Dazu gehören neben einer Gebühr für die Zulassung auch die Kosten für die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer.
Ein rotes Kennzeichen kostet:
- 30 bis 200 Euro für die Zulassung. Je nach Zulassungsstelle kann sich die Gebühr unterscheiden.
- 10 bis 20 Euro für das Kennzeichen
- 191,73 Euro für die Kfz-Steuer pro Jahr
- Kosten für die Kfz-Versicherung je nach Versicherer
Versicherung für rote Kennzeichen
Da Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen bei Probefahrten oder Überführungsfahrten auch im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, müssen sie entsprechend versichert sein. Für rote Kennzeichen ist mindestens die Kfz-Haftpflicht notwendig.
Um ein rotes Kennzeichen zu bekommen, brauchst du immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich kannst du auch eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abschließen.
Es gibt viele Versicherungen, die spezielle Angebote für Betriebe haben, mit denen du all deine Autos versichern kannst.
Gültigkeit und Verlängerung
Beim ersten Antrag hat das rote Kennzeichen eine Gültigkeit von einem Jahr. Zum Ende der Laufzeit kann der Händler eine Verlängerung beantragen. Dazu müssen wieder der Versicherungsschutz sowie ordnungsgemäß geführte Unterlagen vorgewiesen werden. Hat sich der Antragssteller als zuverlässig erwiesen, wird die Verlängerung meist genehmigt.
Da die Verlängerung des roten Versicherungskennzeichens auch dauerhaft sein kann, wird das Kennzeichen oft auch als Dauerkennzeichen bezeichnet.
- Nach Erstantrag: Ein Jahr. Danach kannst du das rote Kennzeichen verlängern lassen. Dazu musst du bei der Zulassungsstelle das Fahrtenbuch und das Fahrzeugscheinheft vorlegen. Auch ein Versicherungsschutz ist notwendig.
- Nach Verlängerung: Unbegrenzt, oder wenn gewünscht mit Befristung.
Wo und wie beantrage ich ein rotes Kennzeichen?
Ein rotes Kennzeichen kann bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragt werden.
Normalerweise brauchst du folgende Unterlagen:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister KBA
- Bescheinigung aus dem Gewerbezentralregister
Am besten informierst du dich direkt bei der Zulassungsstelle, welche Dokumente du benötigst.
Wenn du bei der Zulassungsstelle noch nicht alle Gebühren bezahlt hast oder bei den Steuerzahlungen im Rückstand bist, giltst du als „unzuverlässig“. Du bekommst vermutlich kein rotes Kennzeichen.
Rote Nummernschilder privat ausleihen?
Ein klares Nein: Wer rote Händlerkennzeichen widerrechtlich benutzt, riskiert Bußgelder und Geldstrafen. Der Inhaber des Kennzeichens muss in diesem Fall auch damit rechnen, seine roten Kennzeichen dauerhaft zu verlieren.
Wer sich als Privatperson für eine Überführung ein rotes Kennzeichen bei einem befreundeten Händler oder einer Werkstatt leiht, begeht eine Straftat.
Das Fahrzeug ist für Privatpersonen nicht versichert und der Händler riskiert alle roten Kennzeichen für immer zu verlieren.
Für eine Überführungsfahrt können Privatpersonen ein Kurzzeitkennzeichen nutzen.
Was gilt im Ausland?
Bei roten (Händler-)Kennzeichen handelt es sich um eine nationale Kennzeichnung für Probe-und Überführungsfahrten. Ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen (Händler-)Kennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere besteht nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz.
Zusammenfassung
Hier sind die wichtigsten Punkte zum roten Kennzeichen zusammengefasst:
- Voraussetzung für das rote Kennzeichen: angemeldeter Kfz-Gewerbebetrieb
- Gültigkeit: liegt bei einem Jahr, danach ist eine Verlängerung möglich (auch unbefristet).
- Auflagen: nur für Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrten; Ausleihen ist verboten.
- Kosten: Gebühr liegt bei circa 100 Euro pro Jahr plus Schilder (circa 20 bis 30 Euro; Stand: 2023).
- Versicherung: ist Pflicht und meistens relativ teuer, weil unabhängig vom Fahrzeug.
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