Sicherheit ist käuflich - mit der richtigen Motorradkleidung. Doch die ist nicht leicht zu finden. Die richtige Motorrad-Schutzkleidung und der korrekte Helm können Leben retten und verhindern, dass im Fall eines Unfalls Ansprüche gekürzt werden.
Gesetzliche Bestimmungen und Empfehlungen
Nein, von der Helmpflicht einmal abgesehen besteht für Motorradfahrer keine Verpflichtung, während der Fahrt eine besondere Schutzkleidung zu tragen. Diese Frage kann ganz klar verneint werden: Es besteht keine Pflicht, auf dem Motorrad Schutzkleidung zu tragen. Wenn Sie möchten, können Sie sich also auch mit Turnschuhen und Jogginghose aufs Bike schwingen.
Einzige Ausnahme stellt der Motorradhelm dar. Dieser ist gemäß § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) tatsächlich beim Fahren vorgeschrieben und zwar nicht nur für den Motorradfahrer selbst, sondern auch für jeden Passagier, den er auf seinem Bike mitnimmt.
Es wird jedoch grundsätzlich empfohlen, da dadurch das Verletzungsrisiko gemindert wird. Auf Motorrädern können Sie leicht die Balance verlieren, was zu schmerzhaften Stürzen führen kann. Vor allem bei hohen Geschwindigkeiten besteht die Gefahr, dass Sie sich dabei Verletzungen zuziehen. Eine dick gepolsterte Motorrad-Schutzausrüstung verringert dieses Verletzungsrisiko erheblich.
Konsequenzen bei Unfällen ohne Schutzkleidung
Es kann aber auch juristische Konsequenzen haben, wenn Sie auf dem Motorrad ohne Schutzkleidung unterwegs sind. Ein Bußgeld müssen Sie dafür nicht fürchten, denn wie schon erwähnt ist das Tragen von Schutzkleidung auf dem Motorrad nicht vorgeschrieben. Sind Sie allerdings in einen Unfall verwickelt und werden verletzt, wird Ihnen aufgrund der fehlenden Schutzausrüstung möglicherweise eine Teilschuld zugesprochen, selbst wenn Sie ansonsten nichts für den Unfall können. Die Teilschuld wird in derartigen Fällen üblicherweise damit begründet, dass der betroffene Motorradfahrer nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um sich selbst vor möglichen Verletzungen zu schützen.
Schutzkleidung in der Fahrschule
Für Fahrschüler ist Schutzkleidung auf dem Motorrad tatsächlich Pflicht. Laut der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und den offiziellen Richtlinien zur Fahrschulausbildung ist geeignete Motorrad-Schutzkleidung während der praktischen Ausbildung verpflichtend. Fahrschulen sind verpflichtet, die Ausrüstung ihrer Fahrschüler vor jeder Fahrt zu kontrollieren. Auch der Prüfer darf die praktische Prüfung nicht starten oder muss sie abbrechen, wenn die vorgeschriebene Schutzkleidung nicht vollständig oder vorschriftsmäßig getragen wird.
Seit 1. Mai 2014 müssen alle Fahrschüler in den Klassen A, A1, A2 oder AM geeignete Motorradschutzkleidung tragen. Diese Regelung gilt für alle Fahrstunden und selbstverständlich auch für die praktische Prüfung. Die Fahrerlaubnisverordnung schreibt in Anlage 7 (zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3) vor:„Bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.“
Bestandteile der Motorradbekleidung
- Motorradhelm: Ein geprüfter Helm mit ECE-Zulassung ist Pflicht. Achten solltest du auf: relativ engen Sitz, Belüftungsmöglichkeiten, ECE-22.05 Norm muss erfüllt sein, Visier sollte gewechselt werden können, herausnehmbares Innenfutter.
- Motorradhandschuhe schützen Hände, Finger und Gelenke - ein Muss bei Stürzen. Motorradhandschuhe sollten in erster Linie gut sitzen - also so eng wie möglich aber ohne einzuschneiden. Ein Knöchelschutz am Handschuh empfiehlt sich, ist aber kein Pflichtprogramm.
- Motorradjacke: Sie sollte mit Protektoren an Schultern, Ellenbogen und Rücken ausgestattet sein. Deine Motorradjacke sollte möglichst eng anliegen, ohne dir während der Fahrt die Bewegungsfreiheit zu nehmen, integrierte Protektoren nach EN 1621-1 (Schulter und Ellbogen) und EN 1621-2 (Rücken) oder zumindest Fächer für Protektoren sollten vorhanden sein.
- Motorradhose oder verstärkte Jeans bieten Schutz für Hüfte und Knie. Die Motorradhose sollte genauso wie die Jacke eng anliegen um ein verrutschen der Protektoren im Ernstfall zu verhindern. Protektoren an den Knien EN 1621-1 oder zumindest ein Fach für den Protektor sollte vorhanden sein.
- Motorradstiefel: Straßenschuhe sind ungeeignet. Motorradstiefel sollten eng anliegen und dem Fahrer die Möglichkeit bieten sie entweder auf oder unter der Hose zu tragen.
Textil oder Leder?
Der Siegeszug der Textilkombis scheint unaufhaltsam: Sie sind leicht, bequem, relativ wetterfest und haben ein hohes Sicherheitsniveau erreicht. Doch selbst hochwertigstes Kunstfaser-Gewebe erreichte bei ADAC Prüfungen nicht die Abriebfestigkeit eines guten Leders.
Ein weiteres Argument spricht für Leder: Bei gut anliegenden Lederkombis sitzen die eingearbeiteten Protektoren zuverlässiger an ihrem Einsatzort als in den meist weiter geschnittenen Textilanzügen.
Vor- und Nachteile von Leder- und Textilbekleidung
| Material | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Leder |
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| Textil |
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Schutzpolster und Protektoren
Den Namen "Protektor" dürfen streng genommen nur Schutzpolster tragen, die nach der europäischen Norm 1621-1, -2 und -3 geprüft sind. Beworben werden diese Protektoren als "CE-geprüfte Protektoren". Ihre Aufgabe: Beim Sturz die Aufprallenergie aufnehmen, auf eine größere Fläche verteilen und das Durchschlagen spitzer Gegenstände vermeiden.
Ganz einfach: Je dicker ein Protektor ist und je größer die Fläche, die er abdeckt, desto höher die Sicherheit bei einem Unfall. Gut ausgerüstete Kombis müssen dabei keineswegs unbequem sein. Immer häufiger kommen Hightech-(PU-)Schaumstoffe zum Einsatz, die beim Tragen flexibel sind und sich erst beim Aufprall verhärten.
Und wo sollte ein sicherer Motorradanzug Protektoren haben? Am besten an Schulter, Ellenbogen, Rücken, Hüfte, Gesäß, Knie, Schienbein und Fußknöchel.
Tipps zur Anprobe
Absolutes Muss: kompetente Beratung und kein Zeitdruck! Ein guter Verkäufer muss erkennen, was der Kunde wirklich benötigt, welcher Fahrertyp er ist, welche Schutzkleidung für ihn sinnvoll ist. Unbedingt mehrere Anzüge - und das stets auch auf dem Motorrad - anprobieren.
Dabei kontrollieren: Drücken Falten in den Kniekehlen oder im Beckenbereich? Dann ein prüfender Blick auf Reißverschlüsse und Nähte: Sind sie stabil? Grundsätzlich gilt: Viele Nähte, viele Schwachstellen! Bei Textilanzügen lohnt ein Blick auf herausnehmbare Protektoren: Tragen sie das CE-Zeichen? Weiter wichtig: Sitzt die Textilkombi noch gut, wenn das Innenfutter entfernt ist? Und passt unter das Leder-Outfit noch wärmende Funktionskleidung?
Bußgeld bei nicht geeignetem Helm
Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro droht, wenn während der Fahrt kein oder kein geeigneter Schutzhelm getragen wird. Die aktuelle Version ist die Norm ECE-R 22.06, mit der seit 2022 geprüft wird. Mittlerweile dürfen keine Helme mehr mit der früheren Norm ECE 22.05 produziert werden.
Außerdem ist in vielen europäischen Reiseländern diese Norm ohnehin zwingend und wer ohne einen so gekennzeichneten Helm fährt, dem drohen hohe Bußgelder oder sogar Einziehung seines Motorrades! Man sollte also darauf achten, dass der Helm in jedem Fall einen entsprechenden Aufnäher im Helmfutter oder auf dem Kinnband hat.
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