Motorrad Schutzkleidung Pflicht in Deutschland: Was Sie Wissen Müssen

Motorradfahren macht Spaß, ist aber mit Risiken verbunden. Motorräder haben weder eine Außenkarosserie noch eine Knautschzone oder Airbags. Der Fahrer ist also einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt. Damit Ihnen im Falle eines Unfalls möglichst wenig passiert und Sie vollständigen Versicherungsschutz genießen, sollten Sie in eine hochwertige Schutzmontur investieren. Aber wie findet man das perfekte Outfit?

Gesetzliche Bestimmungen zur Motorrad Schutzkleidung

Inwieweit ist für Motorradfahrer das Tragen von Schutzkleidung im Straßenverkehr vorgeschrieben? Welche rechtlichen Folgen hat das Fehlen von Schutzkleidung? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber. Obwohl Motorradfahrer und der Sozius schnell einen Verkehrsunfall mit schwersten Verletzungen erleiden können, ist der Gesetzgeber großzügig. Er schreibt lediglich vor, dass Motorradfahrer und Mitfahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Vorschrift von § 21a Abs. 2 Satz 1 StVO.

Der Wortlaut dieser Norm lautet wie Folgt: „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“

Ein Sturzhelm ist laut Straßenverkehrsordnung in jedem Fall Pflicht. Maximalen Schutz bieten Integralhelme mit fester Kinnpartie und verschließbarem Visier. Klapphelme, bei denen sich die Kinnpartie hochklappen lässt, sind insbesondere für Brillenträger empfehlenswert. Die Schutzwirkung wird als etwas niedriger eingestuft.

Prüfen Sie: Lassen sich Visier, Belüftungselemente und Sonnenblende problemlos mit Handschuhen bedienen? Lässt sich das Helmpolster zum Reinigen entnehmen? Gründliches Anprobieren ist Pflicht. Setzen Sie verschiedene Modelle auf; als Brillenträger sollten Sie die Brille bei der Anprobe tragen. Entsprechendes gilt für Träger von Sturmhauben und Ohrenstöpseln - passt alles? Halten Sie den aufgesetzten Helm mit beiden Händen fest. Können Sie Ihren Kopf im Helm drehen? Dann ist er zu groß. Drücken darf er aber auch nicht, das kann bei langen Fahrten zu Kopfschmerzen führen. Machen Sie nach Möglichkeit auch eine Probefahrt mit dem Helm.

Schutzkleidung im Rahmen der Fahrerlaubnisprüfung

Bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Fahrschüler geeignete Schutzkleidung tragen. Wollen Sie nämlich einen Motorradführerschein der Klassen A, A1, A2 oder AM machen, müssen Sie bei der Prüfungsfahrt bestimmte Schutzbekleidung tragen. In der Praxis gilt das auch schon während der Ausbildungsfahrten. Für Ausbildungs- und Prüfungsfahrten brauchen Sie neben dem obligatorischen Helm auch Motorradhandschuhe, eine enganliegende Motorradjacke mit Rückenprotektor oder einen zusätzlichen Rückenprotektor. Außerdem müssen Sie eine Motorradhose und Motorradstiefel mit Knöchelschutz tragen. Viele Fahrschulen stellen ihren Fahrschülern entsprechende Bekleidung leihweise zur Verfügung. Aufgrund der Corona-Situation müssen Sie aber damit rechnen, dass Sie die notwendigen Gegenstände selbst anschaffen müssen. Achten Sie dabei auf die vorgeschriebenen Prüfzeichen.

Empfehlungen für umfassende Schutzkleidung

Aufgrund dieser uneinheitlichen am Einzelfall orientierten Rechtsprechung - und vor allem auch wegen ihrer Gesundheit - sollten Motorradfahrer und Sozius nicht nur einen hochwertigen Helm tragen, sondern auch auf das Tragen von Schutzkleidung großen Wert legen. Hierzu gehört vor allem Kleidung aus schwerem Leder. An dieser sollten sich laut ADAC dicke Protektoren befinden, die Stellen schützt wie vor allem Schulter, Rücken, Ellenbogen, Hüfte, Gesäß, Knie, Fußknöchel und Schienbein. Überdies sollten Motorradstiefel getragen werden.

Beim Motorradfahren ist es empfehlenswert, eine umfassende Schutzausrüstung zu tragen, um Verletzungen zu minimieren. Dazu gehören ein hochwertiger Motorradhelm, eine strapazierfähige Motorradjacke und -hose aus Leder oder einem anderen abriebfesten Material, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel. Diese Schutzkleidung bietet Schutz vor Verletzungen bei Stürzen und Unfällen und sollte daher bei jeder Fahrt getragen werden, unabhängig von den Witterungsbedingungen.

Die Wahl der Motorradkleidung ist immer ein Kompromiss zwischen Sicherheit und Komfort. Achten Sie bei einem Zweiteiler auf einen stabilen Verbindungsreißverschluss zwischen Hose und Jacke. Der Reißverschluss sollte um den Rumpf verlaufen und fest mit dem Obermaterial vernäht sein. Ansonsten könnte die Jacke beim Sturz hochgerissen werden und kann Sie nicht mehr schützen. Stabiler und sicherer, aber weniger komfortabel, sind einteilige Anzüge. Für Fahrer von Tourenmaschinen, die aufrecht sitzen, ist die Passform unter Umständen ungeeignet, denn die Einteiler stammen aus dem Rennsport und sind darum auf die stark nach vorn gelehnte „Rennhaltung“ abgestimmt.

Gute Textilbekleidung ist leicht, bequem und wetterfest. Bei Unfällen schützt sie meist auch relativ gut. Doch selbst hochwertiges Kunstfasergewebe erreichte bei ADAC-Tests nicht die Abriebfestigkeit guten Leders. Durch die Materialdehnung passt sich Leder zudem optimal dem Körper an. Lederbekleidung mit Perforierungen und speziell behandeltes „Cool Leather“ hält die Sonnenstrahlung ab. 1,2 Millimeter dickes Rindsleder ist abriebfest und bietet Bewegungsfreiheit.

Wählen Sie eingearbeitete Protektoren. Außenliegende Nähte können bei einem Sturz aufgescheuert werden - achten Sie auf innenliegende Nähte. Unter den Anzug muss warme Unterkleidung passen. Wenn die Hände am Lenker sind, sollten die Ärmel ausreichend lang sein. Bei einem Sturz verteilen Protektoren die Aufprallenergie auf eine größere Fläche. Wo sollte ein sicherer Motorradanzug Protektoren haben? Am besten an Schulter, Ellenbogen, Rücken, Hüfte, Gesäß, Knie, Schienbein und Fußknöchel.

Je dicker und großflächiger der Protektor, desto höher ist seine Schutzwirkung. Protektoren müssen dabei nicht unbequem sein. Vorsicht vor Rückenprotektoren aus minderwertigem Schaumstoff. Entfernen Sie diese Pseudoschützer und tragen Sie einen separaten, hochwertigen Rückenprotektor.

Wenn ein Mensch stürzt, fängt er sich reflexartig mit den Händen ab. Motorradhandschuhe können den Aufprall dämpfen und Abschürfungen oder Knochenblessuren verhindern. Aber nur, wenn die Handschuhe exakt passen. Rinds- und Ziegenleder gelten als besonders reiß- und abriebfest. Metallnieten erhöhen die Widerstandsfähigkeit und verbessern bei einem Unfall das Gleitverhalten. Um die Gelenke und Knöchel zu schützen, sollten Polster und Protektoren eingearbeitet sein.

Wählen Sie lederne Motorradstiefel mit mindestens 2 Millimeter Dicke. Sie reichen über die Knöchel, besser noch über die Wade. Um bei einem Unfall optimale Schutzwirkung zu entfalten, sollten die Schuhe über eine feste Sohle, Fersenschutz und verstärkte Zehenkappen verfügen. Ratsam sind auch Protektoren an den Knöcheln und am Schienbein.

Rechtliche Folgen fehlender Schutzkleidung bei Unfällen

Wenn Sie den Motorradführerschein haben, sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet, Motorradbekleidung zu tragen. Dennoch ist es dringend empfehlenswert, eine hochwertige Schutzmontur anzuschaffen. Sie schützt nicht nur vor Verletzungen, sondern bewahrt den Fahrer auch vor finanziellen Nachteilen. Bei einem Unfall kann einem Motorradfahrer ohne Schutzkleidung nämlich eine Mitschuld an seinen eigenen Verletzungen angelastet werden. Das rechtliche Grundprinzip nennt sich Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB): Jeder ist verpflichtet, eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

Fehlen von Schutzkleidung: Kürzung von Ansprüchen möglich. Ansonsten müssen Sie nämlich bei einem Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer womöglich schwere finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Das gilt gerade dann, wenn ausschließlich dieser schuldhaft gehandelt hat. In diesem Fall müssen Sie ohne Schutzkleidung damit rechnen, dass Gerichte unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens gem. § 254 BGB Ihren eigentlich bestehenden Anspruch auf Schadensersatz beziehungsweise Schmerzensgeld erheblich kürzen. Wie Richter entscheiden, ist sehr von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles abhängig.

Beispiele aus der Rechtsprechung

Kürzung von Schmerzensgeld wegen Stoffhose bei Motorradfahrer. Im zugrundeliegenden Sachverhalt ging es um einen Motorradfahrer, der lediglich eine Stoffhose getragen hatte. Aufgrund eines Sturzes bei einem Unfall verletzte er sich schwer. Vor Gericht erlebte der Motorradfahrer dann eine böse Überraschung. Das Oberlandesgericht Brandenburg stellte mit Urteil vom 23.07.2009 (Az. 12 U 29/09), dass ihm gleichwohl nur Schmerzensgeld in Höhe von 14.000 Euro zusteht. Das Gericht begründete die vorgenommene Kürzung des Anspruches auf Schmerzensgeld um fast die Hälfte damit, dass der Motorradfahrer an den Beinen keine Schutzkleidung getragen hatte.

Ähnliches widerfuhr einem Motorradfahrer vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Dieser war gestürzt, weil ein Autofahrer beim Linksabbiegen in sein Grundstück nicht aufgepasst hatte und er deshalb scharf abbremsen musste. Die Richter kürzten mit Urteil vom 20.02.2006 (Az. I-1 U 137/05) den Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einem erheblichen Mitverschulden auf 3.500 Euro. Dabei gaben sie allerdings nicht an, wie viel Schmerzensgeld sie ansonsten gezahlt hätten.

Keine Kürzung, wenn Schutzkleidung nicht geholfen hätte. Aufgrund eines Verkehrsunfalls mit einem Auto - bei dem sie mehrere Meter durch die Luft geschleudert war, erlitt sie ebenfalls schwere Verletzungen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken kürzte den Schmerzensgeldanspruch nicht und sprach ihr Schmerzensgeld in Höhe von etwa 50.000 Euro zu. Die Richter begründeten das in ihrem Urteil vom 12.03.2015 (Az. 4 U 187/13) damit, dass die Motorradfahrerin auch dann schwer verletzt worden wäre, wenn sie außer dem vorgeschriebenen Helm Schutzkleidung getragen hätte.

In einem weiteren Fall hatte ein verunglückter Motorradfahrer lediglich Turnschuhe getragen. Der Unfall geschah dadurch, dass ein Autofahrer beim Ausparken aus einer Parklücke nicht aufgepasst hatte. Der Unfall hatte unter anderem zur Folge, dass ein Unterschenkel des Motorradfahrers amputiert werden musste. Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied gleichwohl mit Urteil vom 09.04.2013 (Az. 3 U 1897/12), dass ihm der geltend gemachte Anspruch auf Schmerzensgeld in voller Höhe zustand. Dies begründeten die Richter damit, dass jedenfalls nicht allgemein bekannt ist, dass das Tragen von Motorradschuhen zum einen Schutz des Motorradfahrers erforderlich ist.

Versicherungsschutz für Motorrad Schutzkleidung

Der Schutzhelm ist bei der HDI Motorradversicherung versichert. Das gilt auch für Modelle mit Wechselsprechanlage. Der Helm ist bei einem selbstverschuldeten Unfall nur versichert, wenn eine Vollkasko oder Teilkasko besteht. Zusätzlich ist der Helm gegen Diebstahl versichert. Das gilt allerdings nur, wenn Sie ihn mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden haben, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist - der Helm also zum Beispiel mit einem Helmschloss gesichert ist. Achten Sie unbedingt auf Ihren Helm, wenn Sie ihn gerade nicht tragen. Die Versicherung zahlt nicht, wenn er Ihnen einfach herunterfällt und dabei kaputtgeht.

Die Schutzbekleidung wie Jacke, Hose und Motorradstiefel fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Denn dieser bezieht sich ausschließlich auf das Fahrzeug und damit fest verbundene Teile. Wird Ihre teure Motorradbekleidung bei einem Unfall in Mitleidenschaft gezogen, besteht aber dennoch eine Möglichkeit, dass diese von der Versicherung ersetzt wird. Voraussetzung ist, dass Sie keine Schuld an dem Unfall tragen. Dann ist nämlich Ihr Unfallgegner beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung in der Pflicht und muss für die Ihnen entstandenen Schäden aufkommen. In der Regel erstatten Versicherungen in solchen Fällen die beschädigte Motorradkleidung des Unfallopfers bis zu einer Grenze von 500 Euro.

Weitere Tipps zur Motorrad Schutzkleidung

Neben den bereits genannten Aspekten gibt es noch weitere Tipps, die bei der Auswahl der Motorrad Schutzkleidung beachtet werden sollten:

  • Textil oder Leder: Beide Materialien haben Vor- und Nachteile. Leder bietet eine höhere Abriebfestigkeit, während Textil leichter und wetterfester sein kann.
  • Passform: Die Kleidung sollte eng anliegen, aber nicht einschränken. Achten Sie darauf, dass die Protektoren richtig sitzen.
  • Sichtbarkeit: Helle Farben und reflektierende Elemente erhöhen die Sichtbarkeit im Straßenverkehr.

Motorradfahren ist ein faszinierendes Hobby, das Freiheit und Abenteuer verspricht. Doch die Fahrt auf zwei Rädern bringt auch immer Risiken mit sich. Um die Sicherheit von Motorradfahrern und -fahrerinnen zu gewährleisten, sind bestimmte Schutzausrüstungen nicht nur empfohlen, sondern teilweise auch gesetzlich vorgeschrieben.

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