Immer mehr Menschen steigen aufs Fahrrad um, nicht nur aus Umweltgründen, sondern auch, weil Radverkehrsanlagen angelegt werden. Schutzstreifen bzw. Fahrradschutzstreifen gehören neben Radwegen und Radfahrstreifen zu diesen Anlagen.
Was ist ein Fahrradschutzstreifen?
Unter einem Fahrradschutzstreifen ist ein Bereich der Fahrbahn zu verstehen, der durch gestrichelte Linien abgetrennt ist und vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung steht. Er wird durch das Verkehrszeichen 340 (Markierungen und Piktogramm) ausgewiesen.
Schutzstreifen fürs Fahrrad sind, anders als amtlich ausgewiesene Radwege, nicht baulich von Fahrbahn und Gehweg getrennt. In der Regel werden sie jedoch auf der Fahrbahn durch weiße gestrichelte Linien und ein weißes Piktogramm eines Fahrrads gekennzeichnet.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert nicht direkt, was ein Fahrradschutzstreifen ist. Eine solche Definition ist allerdings in den Regelungen zu § 2 StVO in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu finden.
Gemäß diesen Vorgaben und nach Anlage 2 zur StVO wird der Schutzstreifen nicht durch ein Verkehrsschild gekennzeichnet, sondern durch Linien und Markierungen, welche als Zeichen 340 definiert sind. Der Fahrradschutzstreifen ist dem Radverkehr vorbehalten und darf von anderen Fahrzeugen nur in Ausnahmen überfahren werden.
Benutzungspflicht für den Schutzstreifen
Nein, da es sich nicht um einen amtlich ausgewiesenen Radweg handelt, besteht keine Benutzungspflicht für Radfahrer. Entsprechend gibt es keine Bußgelder in diesem Zusammenhang. Allerdings gilt das Rechtsfahrgebot, was die Nutzung in der Regel einschließt.
Es ist also gesetzlich nicht bestimmt, dass ein solcher Schutzstreifen benutzt werden muss. Die Regelungen bezüglich des Zeichens 340 richten sich an Kfz-Fahrer, welche den Fahrradschutzstreifen nur in bestimmten Fällen überfahren dürfen. Für Radfahrer sind diesbezüglich keine Vorschriften vorhanden, sodass keine Pflicht besteht, nur innerhalb der Linien das Schutzstreifens zu fahren.
Dies wurde durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg 2018 bestätigt (OVG Lüneburg, Beschl. v.
Wo werden Schutzstreifen angelegt?
Nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur StVO können Fahrradschutzstreifen dort angelegt werden, wo ein Radweg oder ein Radfahrstreifen nicht möglich sind. Allerdings ist dies nur dann vorgesehen, wenn der Gehweg eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer nicht zulässt.
Üblicherweise werden Fahrradschutzstreifen nur innerorts angelegt und das meist auf Straßen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 50 km/h erlaubt ist. Außerorts sind bisher keine Schutzstreifen zugelassen, auch wenn es diesbezüglich bereits einige Modellversuche gab.
Grundsätzlich muss die Fahrbahnbreite eine Anlegung eines solchen Schutzstreifens zulassen. Ist kein ausreichender Platz vorhanden, kann ein solcher Schonraum für Radfahrer nicht eingerichtet werden.
Breite eines Fahrradschutzstreifens
Wie breit ein Fahrradschutzstreifen sein muss, ist allerdings gesetzlich nicht bestimmt. Empfohlen sind mindestens 125 cm, üblicherweise werden 150 cm angelegt.
Verhalten auf dem Fahrradschutzstreifen
Pflichten für Kraftfahrer
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren.
Nur das Überfahren ist auf dem Fahrradschutzstreifen gestattet. Auf dem Schutzstreifen zu halten oder zu parken, ist jedoch nicht zulässig.
Das Parken und Halten von Autos auf einem Schutzstreifen ist verboten.
Bei Nichtbeachten werden Verwarnungs- bzw. Bußgelder in Höhe von 55 € bis maximal 100 € fällig. Auch ein Punkt in Flensburg droht bei Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall. Fahrzeuge, die auf einem Schutzstreifen parken, können sofort abgeschleppt werden.
Überholabstand
Seit einer StVO-Novelle 2020 gilt nun, dass Autofahrende beim Überholen von Fahrrädern generell einen festgelegten Mindestabstand einhalten müssen. Innerhalb von Ortschaften ist das Überholen von Radfahrenden mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern möglich.
Kfz-Fahrer*innen müssen einen Überholabstand von mindestens 1,5 m innerorts und mindestens 2,0 m außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten. Damit greift die StVO die langjährige Forderung des ADFC nach festgeschriebenen Mindestüberholabständen auf.
Das BMVI hat sich in der Gesetzesbegründung die Ansicht des Rechtsgutachtens von Prof. Dieter Müller für die UDV zu eigen gemacht und klargestellt, dass der vorgeschriebene Überholabstand auch gegenüber Rad Fahrenden auf Radfahrstreifen einzuhalten ist.
Die geringe Fahrbahnbreite macht ein Überholen mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand bei Gegenverkehr unmöglich. Auch ohne entgegenkommendes Fahrzeug muss bei einem Überholvorgang die Mitte der Straße genutzt werden.
Pflichten für Radfahrer
Radfahrer müssen nach dem Rechtsfahrgebot immer in Fahrtrichtung auf dem Schutzstreifen fahren. Sogenannte Geisterfahrer müssen mit einem Bußgeld von 20 € rechnen.
Um bei Dämmerung und Dunkelheit gut zu sehen und auch von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden, benötigen Radfahrer die richtige Beleuchtung. Unter anderem ist auch eine LED-Beleuchtung geeignet.
Als rechtliche Grundlage schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, dass die sogenannten lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad über eine Zulassung verfügen müssen.
In der StVZO ist vorgeschrieben, welche Beleuchtungskomponenten am Fahrrad vorhanden sein müssen und was erlaubt ist. Die Bauartgenehmigung für alle Fahrzeugteile, darunter auch für die Beleuchtung, ist dort geregelt.
Mindestens ein rotes Rücklicht muss vorhanden sein, das in einer Höhe von 25 bis 120 Zentimetern montiert sein muss. Das Rücklicht darf nicht blinken.
Die Beleuchtung muss am Fahrrad befestigt sein, nicht an der Kleidung oder am Helm.
Und noch ein ganz wichtiger Aspekt: Zum persönlichen Schutz empfiehlt es sich, einen Helm zu tragen.
Weitere Arten von Radwegen
Es gibt auch andere Arten von Radwegen:
- Radweg: Radwege befinden sich zwischen Gehweg und Fahrbahn, von letzterer sind sie meistens durch einen Bordstein abgegrenzt.
- Radfahrstreifen: In vielen Städten können Radfahrer auf einem Radfahrstreifen dem Verlauf einer Straße folgen. Der Radfahrstreifen ist eine Fahrspur für Radfahrer und durch farbliche Markierungen besonders gekennzeichnet.
- Pop-up-Radwege: Das sind kurzfristig eingerichtete, temporäre und in gelber Farbe markierte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn.
- Radschnellwege: Radschnellwege verbinden wichtige Ziele über größere Entfernungen, zum Beispiel Vorstadt und Zentrum oder zwei Städte untereinander.
Vergleich: Radweg, Radfahrstreifen und Schutzstreifen
Hier ist ein Vergleich der verschiedenen Arten von Radverkehrsanlagen:
| Merkmal | Radweg | Radfahrstreifen | Schutzstreifen |
|---|---|---|---|
| Abgrenzung zur Fahrbahn | Bordstein oder Grünstreifen | Durchgezogene Linie | Gestrichelte Linie |
| Benutzungspflicht | Ja, wenn beschildert | Ja, wenn beschildert | Nein |
| Befahren durch andere Fahrzeuge | Nur zum Ein- und Abbiegen | Nicht erlaubt | Bei Bedarf |
| Bauliche Trennung | Ja | Nein | Nein |
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