Schutzstreifen für Radfahrer: Parken erlaubt?

Die Unterkategorie „Richtzeichen“ ist ein zentraler Bestandteil der Hauptkategorie Verkehrszeichen. Richtzeichen gehören zu den Verkehrszeichen, die Hinweise und Empfehlungen für das Verhalten im Straßenverkehr geben. Sie informieren über die Straßennutzung, bestimmte Verkehrsregelungen oder die erlaubte Fahrweise. Im Gegensatz zu Vorschriftzeichen haben Richtzeichen meist keinen verpflichtenden, sondern einen informierenden Charakter.

Es gibt eine Vielzahl von Richtzeichen, die auf unterschiedliche Verkehrssituationen hinweisen. Die Beachtung von Richtzeichen ist wichtig, um den Verkehrsfluss und die Sicherheit zu gewährleisten. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Richtzeichen in Kombination mit anderen Verkehrszeichen oder Ampeln auftreten. Sie unterstützen Verkehrsteilnehmer dabei, sicher und effizient zu fahren, und tragen zur Ordnung auf den Straßen bei. Richtzeichen sind essenzielle Orientierungshilfen im Straßenverkehr. Wer die Zeichen versteht und ihre Hinweise beachtet, fördert ein sicheres Miteinander im Verkehr.

Was ist ein Schutzstreifen für Radfahrer?

Ein Schutzstreifen für Radverkehr ist ein Bereich der Fahrbahn, der durch gestrichelte Linien abgetrennt ist und vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung steht. Er wird durch das Verkehrszeichen 340 (Markierungen und Piktogramm) ausgewiesen. Schutzstreifen fürs Fahrrad sind, anders als amtlich ausgewiesene Radwege, nicht baulich von Fahrbahn und Gehweg getrennt. In der Regel werden sie jedoch auf der Fahrbahn durch weiße gestrichelte Linien und ein weißes Piktogramm eines Fahrrads gekennzeichnet.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert nicht direkt, was ein Fahrradschutzstreifen ist. Eine solche Definition ist allerdings in den Regelungen zu § 2 StVO in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu finden.

Radfahrstreifen vs. Schutzstreifen

Radfahrstreifen haben eine durchgezogene Linie und sind rein rechtlich betrachtet kein Teil der Fahrbahn. Autofahrer*innen dürfen nicht darauf fahren oder halten. Die durchgezogene Linie zwischen Fahrstreifen und Radweg darf grundsätzlich nicht überfahren werden - auch nicht teilweise.

Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn und haben eine gestrichelte Linie - sie dürfen von Autofahrenden »bei Bedarf« (StVO) mitbenutzt werden. Es ist aber nicht erlaubt, mit einem Auto über den Schutzstreifen an wartenden Autos vorbeizufahren. Das gilt auch dann, wenn kein Radfahrender dort fährt.

Dürfen Autos auf dem Schutzstreifen parken?

Nein, das ist nicht erlaubt. Kein Halten, kein Parken, kein Befahren durch Autos - der Schutzstreifen gehört den Radfahrern. Deshalb gilt ein generelles Halteverbot.

Einzige Ausnahmen: Autofahrer dürfen den Schutzstreifen kurz passieren, wenn sie abbiegen oder in eine Einfahrt hinein wollen. Auch wenn sie ein Hindernis umfahren oder dem Gegenverkehr ausweichen müssen, dürfen sie kurz auf den Schutzstreifen - ansonsten nicht. Selbstverständlich darf dabei der Radverkehr nicht gefährdet werden.

Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Nur das Überfahren ist auf dem Fahrradschutzstreifen gestattet. Auf dem Schutzstreifen zu halten oder zu parken, ist jedoch nicht zulässig.

Bußgelder und Strafen

Wer unzulässig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr hält, zahlt 55 Euro. Bei Behinderung werden 70 Euro und 1 Punkt fällig. Wer länger als 3 Stunden parkt, muss bei Gefährdung 80 Euro zahlen und kassiert einen Punkt in Flensburg. Kommt es dabei zu einer Sachbeschädigung, beträgt die Buße 100 Euro und es gibt einen Punkt.

Der neue Bußgeldkatalog sieht eine Geldbuße in Höhe von mindestens 55 Euro vor, wenn Sie auf einem Radweg parken. Stellen die Mitarbeiter fest, dass es sich um eine andauernde Behinderung handelt, können Sie eine Umsetzung des Fahrzeugs in Auftrag geben. Die Kosten für das Abschleppen muss der Fahrzeughalter dann in vollem Umfang selbst übernehmen.

Benutzungspflicht für Radfahrer

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Der Schutzstreifen ist kein ausgewiesener und von Straße und Gehweg klar abgetrennter Radweg. Deshalb gibt es - anders als dort - keine Vorschrift für Radler, ihn zu befahren.

Es ist also gesetzlich nicht bestimmt, dass ein solcher Schutzstreifen benutzt werden muss. Die Regelungen bezüglich des Zeichens 340 richten sich an Kfz-Fahrer, welche den Fahrradschutzstreifen nur in bestimmten Fällen überfahren dürfen. Für Radfahrer sind diesbezüglich keine Vorschriften vorhanden, sodass keine Pflicht besteht, nur innerhalb der Linien das Schutzstreifens zu fahren.

Überholabstand

Kfz-Fahrer*innen müssen einen Überholabstand von mindestens 1,5 m innerorts und mindestens 2,0 m außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten. Das ist wichtig, denn amtliche Gesetzesbegründungen werden von Literatur und Rechtsprechung bei der Auslegung vor allem neuer Vorschriften berücksichtigt.

Das BMVI hat sich in der Gesetzesbegründung die Ansicht des Rechtsgutachtens von Prof. Dieter Müller für die UDV zu eigen gemacht und klargestellt, dass der vorgeschriebene Überholabstand auch gegenüber Rad Fahrenden auf Radfahrstreifen einzuhalten ist.

Verhalten als Autofahrer*in

  • Fahren nach den Verkehrsregeln, rücksichtsvoll und vorausschauend.
  • Sei froh über jede Person, die Rad fährt und damit den Stadtverkehr entlastet, den Lärm reduziert und Abgase vermeidet.
  • Überholabstand mindestens 1,5 m (für Lkw und für alle außerorts gilt: mind. 2 m). Dieser Abstand ist auch dann einzuhalten, wenn die Kfz-Führer*in eine Radfahrer*in überholt, die auf einem Schutzstreifen oder Radfahrstreifen fährt.
  • Versuche niemals, Radfahrende mit dem Auto (durch hupen, schneiden usw.) zu »erziehen«. Du könntest einen Menschen schwer verletzen. Nötigung ist ein Straftatbestand.
  • Achte vor dem Öffnen der Türen auf Radfahrer*innen und bitte auch Mitfahrer*innen, dies zu tun.
  • Radfahrstreifen und Schutzstreifen können nur richtig funktionieren, wenn geparkte Autos mit ausreichendem Abstand zu diesen Streifen abgestellt sind.

Verhalten als Radfahrer*in

  • Fahre nach den Verkehrsregeln, rücksichtsvoll und vorausschauend. Letztlich geht es auch um deine Sicherheit. Fahre selbstbewusst, bleibe dabei aber vorsichtig.
  • Mach den Schulterblick, bevor du mit dem Abbiegen beginnst.
  • Zeige Fahrtrichtungsänderungen rechtzeitig an.
  • Suche Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmer*innen.
  • Halte Abstand - auch Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen. Wenn Autos auf oder zu dicht am Radstreifen stehen, kannst du diesen nicht sicher benutzen.

Sanktionen für das Parken auf einem Radweg

Aktueller Bußgeldkatalog für das Parken auf dem Radweg:

TatbestandStrafe (€)PunkteFahrverbot in Monat(e)
Sie hielten auf einem unbeschilderten Radweg.50
Sie hielten auf einem Radweg (Zeichen 237).55
Sie hielten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240 / 241).55
Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340).55-1001

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