Schutzstreifen für Fahrräder: Definition und Regelungen

Nicht nur das Thema „Umwelt“ führt dazu, dass immer mehr Verkehrsteilnehmer aufs Rad steigen, auch der Fakt, dass Radverkehrsanlagen angelegt werden, trägt dazu bei. Neben Radwegen und Radfahrstreifen gehören auch Schutzstreifen bzw. Fahrradschutzstreifen zu diesen Anlagen. Doch was genau ist ein Fahrradschutzstreifen?

Was ist ein Fahrradschutzstreifen?

Unter einem Fahrradschutzstreifen ist ein Bereich der Fahrbahn zu verstehen, der durch gestrichelte Linien abgetrennt ist und vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung steht. Er wird durch das Verkehrszeichen 340 (Markierungen und Piktogramm) ausgewiesen.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert nicht direkt, was ein Fahrradschutzstreifen ist. Eine solche Definition ist allerdings in den Regelungen zu § 2 StVO in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu finden. Gemäß diesen Vorgaben und nach Anlage 2 zur StVO wird der Schutzstreifen nicht durch ein Verkehrsschild gekennzeichnet, sondern durch Linien und Markierungen, welche als Zeichen 340 definiert sind.

Schutzstreifen fürs Fahrrad sind, anders als amtlich ausgewiesene Radwege, nicht baulich von Fahrbahn und Gehweg getrennt. In der Regel werden sie jedoch auf der Fahrbahn durch weiße gestrichelte Linien und ein weißes Piktogramm eines Fahrrads gekennzeichnet.

Benutzungspflicht und Regeln für Radfahrer

Ist ein Fahrradschutzstreifen vorhanden, stellt er einen besonderen Raum für Radfahrer dar. Er ist jedoch, wie bereits erwähnt, kein Sonderweg, für welchen eine gesetzliche Benutzungspflicht besteht. Es ist also gesetzlich nicht bestimmt, dass ein solcher Schutzstreifen benutzt werden muss.

Da es sich nicht um einem amtlich ausgewiesenen Radweg handelt, besteht keine Benutzungspflicht für Radfahrer. Entsprechend gibt es keine Bußgelder in diesem Zusammenhang. Allerdings gilt das Rechtsfahrgebot, was die Nutzung in der Regel einschließt.

Für Radfahrer sind diesbezüglich keine Vorschriften vorhanden, sodass keine Pflicht besteht, nur innerhalb der Linien das Schutzstreifens zu fahren. Dies wurde durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg 2018 bestätigt (OVG Lüneburg, Beschl. v.

Regeln für Autofahrer

Der Fahrradschutzstreifen ist dem Radverkehr vorbehalten und darf von anderen Fahrzeugen nur in Ausnahmen überfahren werden. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren.

Die Regelungen bezüglich des Zeichens 340 richten sich an Kfz-Fahrer, welche den Fahrradschutzstreifen nur in bestimmten Fällen überfahren dürfen. Nur das Überfahren ist auf dem Fahrradschutzstreifen gestattet.

Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt. Der Schutzstreifen kann allerdings überfahren werden, wenn in Parkbuchten, Einfahrten oder Straßen abgebogen wird. Auch für das Umfahren eines Hindernisses ist das Überfahren zulässig.

Auf dem Schutzstreifen zu halten oder zu parken, ist jedoch nicht zulässig. Mit der aktuellen Änderung der Straßenverkehrsordnung ist bereits das Halten auf Schutzstreifen unzulässig, somit natürlich auch das Parken.

Anlegung von Schutzstreifen

Nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur StVO können Fahrradschutzstreifen dort angelegt werden, wo ein Radweg oder ein Radfahrstreifen nicht möglich sind. Allerdings ist dies nur dann vorgesehen, wenn der Gehweg eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer nicht zulässt.

Üblicherweise werden Fahrradschutzstreifen nur innerorts angelegt und das meist auf Straßen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 50 km/h erlaubt ist. Außerorts sind bisher keine Schutzstreifen zugelassen, auch wenn es diesbezüglich bereits einige Modellversuche gab.

Grundsätzlich muss die Fahrbahnbreite eine Anlegung eines solchen Schutzstreifens zulassen. Ist kein ausreichender Platz vorhanden, kann ein solcher Schonraum für Radfahrer nicht eingerichtet werden.

Wie breit ein Fahrradschutzstreifen sein muss, ist allerdings gesetzlich nicht bestimmt. Empfohlen sind mindestens 125 cm, üblicherweise werden 150 cm angelegt.

Schutzstreifen vs. Radfahrstreifen und Radwege

Es ist wichtig, den Schutzstreifen von anderen Radverkehrsanlagen zu unterscheiden:

  • Radfahrstreifen: Sind durch eine durchgezogene Linie von der Fahrbahn getrennt und mit dem Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet. Sie sind benutzungspflichtig.
  • Radwege: Sind baulich von der Fahrbahn getrennt, meist durch einen Bordstein oder Grünstreifen.

Der Schutzstreifen ist kein Sonderweg, sondern ein Bestandteil der gesamten Fahrbahn. Schutzstreifen dienen dazu, Autofahrer auf den Radfahrstreifen aufmerksam zu machen. Ist die Fahrspur für den Radverkehr mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet, handelt es sich um einen Radfahrstreifen.

Vor- und Nachteile von Schutzstreifen

Schutzstreifen bieten einige Vorteile:

  1. Schutzstreifen haben zumeist eine bessere Oberflächenqualität als bauliche Radwege.
  2. Die Fahrbahn ist anders aufgeteilt, der Kfz-Verkehr wird sich erfahrungsgemäß weiter zur Mitte der Straße orientieren.

Gleichzeitig gibt es auch Nachteile, insbesondere im Vergleich zu baulich getrennten Radwegen:

  1. Schutzstreifen werden nicht von haltenden oder parkenden Fahrzeugen oder sonstigen Hindernissen (z. B.
  2. Wenn Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sind, müssen sie den Schutzstreifen benutzen (Ableitung aus dem Rechtsfahrgebot des § 2 Abs.

Weitere wichtige Punkte

  • Auf die richtigen Verhaltensweisen aller Verkehrsteilnehmer (Radfahrer und Kraftfahrzeuge) ist gerade bezüglich der Einhaltung der Mindestabstände beim Überholen usw. vermehrt hinzuweisen.
  • Radwege dürfen generell immer nur in der jeweiligen Fahrtrichtung befahren werden. Das gilt auch für Radfahrstreifen und Schutzstreifen. Ausnahmen existieren, wenn ein zusätzliches Schild diese Pflicht aufhebt.

Bußgelder

Beim unerlaubten Parken oder Halten auf dem Radfahrstreifen droht ein Bußgeld zwischen 50 Euro und 100 Euro.

Mindestabstand beim Überholen

Seit einer StVO-Novelle 2020 gilt nun, dass Autofahrende beim Überholen von Fahrrädern generell einen festgelegten Mindestabstand einhalten müssen. Innerhalb von Ortschaften ist das Überholen von Radfahrenden mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern möglich.

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