Jeder, der mit dem Rad unterwegs ist, kennt das Gefühl, beim Überholen fast vom Sattel geholt zu werden.
Die Bedeutung des Seitenabstands
Zu enges Überholen gefährdet die Sicherheit der Radfahrenden und hält Menschen sogar ab, aufs Fahrrad zu steigen, denn nur wer sich sicher fühlt, steigt auch aufs Rad.
Die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraums stellt erhöhte Anforderungen an die gegenseitige Rücksichtsnahme und Akzeptanz im Straßenverkehr.
Gesetzliche Regelungen zum Überholen von Radfahrern
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (2020) dürfen Radfahrende nur mit mindestens 1,5 Meter innerorts und zwei Metern bei radelnden Kindern sowie außerorts überholt werden.
Dabei gibt es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) klare Regeln, die eingehalten werden müssen: Innerorts sind 1,5 Meter als Mindestüberholabstand festgeschrieben. Sind Kinder unterwegs oder wird außerorts überholt, sind es zwei Meter.
- Innerorts müssen Kraftfahrzeuge mindestens 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden halten.
- Außerorts und bei Geschwindigkeiten über 50 km/h sind 2 Meter Abstand erforderlich.
- Auch beim Überholen von Kindern oder Eltern mit Kindern sind 2 Meter einzuhalten.
- Ebenso müssen Lkw und Busse 2 Meter Abstand einhalten.
Zudem sollten auch Radfahrende mindestens 1 Meter Abstand zu parkenden Autos halten, um nicht durch unachtsam geöffnete Autotüren verletzt zu werden.
Die Realität auf den Straßen
Die Realität sieht aber anders aus: Noch immer wird zu eng überholt, auf dem Land wie in der Stadt. Das Problem gibt es in der Stadt und auf dem Land: In der Stadt ist der Verkehrsraum eng: Autos, Fahrräder und parkende Autos teilen sich den Verkehrsraum.
Zu enges Überholen ist aber auch ein Problem auf dem Land, denn an vielen Landesstraßen fehlen Radwege und Radfahrende müssen oft auf viel befahrenen Straßen ins nächste Dorf fahren.
In Berlin wurde vor wenigen Jahren 16.700 Überholvorgänge gemessen. Nicht einmal jeder vierte Radfahrer wurden regelkonform überholt, 3200 mit weniger als ein Meter Abstand. Das spiegelt sich natürlich in der Unfallstatistik, zu enges Überholen ist eine häufige Unfallursache.
Eine andere häufige Unfallursache ist das sog. Dooring. Nach einer Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) hängt fast jeder fünfte Unfall von Radfahrern und Fußgängern mit geparkten Autos zusammen und davon wiederum die Hälfte mit dem Dooring.
Wie breit muss eine Straße sein?
Wie breit muss dann eine Straße sein, damit ein Radfahrer (oder eine Radfahrerin) überhaupt von einem Auto überholt werden kann.
Betrachten wir eine in Burgwedel häufig anzutreffende Wohnstraße mit Parkbuchten auf einer Seite. Ein normaler VW-Golf ist mit Seitenspiegeln ca 2m breit, dem Radfahrer geben wir 70 cm Lenkerbreite. Der ADFC empfiehlt Radfahrenden mit 1m Abstand an parkenden Autos vorbeizufahren (zum Dooring s.u.). Zusammen mit dem Mindestabstand von Auto und Fahrrad sind wir bei 5,20 m.
Fahrer von breiteren Fahrzeugen wie z.B. Wohnmobilen, Lkw‘s oder Bussen haben im Verkehrsalltag noch seltener die Möglichkeit, den Mindestabstand tatsächlich einzuhalten.
Beispielrechnung für den benötigten Platz:
- Breite eines VW Golf (mit Spiegeln): ca. 2,00 m
- Lenkerbreite eines Fahrrads: 0,70 m
- Empfohlener Abstand zu parkenden Autos: 1,00 m
- Mindestabstand Auto/Fahrrad: 1,50 m
- Gesamtbreite: 5,20 m
Das sagt Paragraph 5 der StVO
Ende April 2020 ist die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten und seitdem dürfen die Schilder 277.1 aufgestellt werden. Auf derart gekennzeichneten Straßen dürfen Autos keine Zweiräder überholen. Sollten diese Schilder auch in Burgwedel aufgestellt werden?
Der ADFC Burgwedel sieht im Moment dafür keine Veranlassung. Schilder stehen schon genug an den Straßen und wenn zum Überholen nicht genügend Platz ist, darf auch ohne Verbotsschild nicht überholt werden. Der Paragraph 5 der StVO macht da eine klare Ansage:
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
Verhalten im Straßenverkehr
Das Überholen ist ein zentraler Bestandteil der Hauptkategorie Verhalten im Straßenverkehr. Es gehört zu den anspruchsvollsten Manövern im Straßenverkehr und erfordert eine sorgfältige Planung sowie eine vorausschauende Fahrweise.
Bevor ein Überholvorgang eingeleitet wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es gilt sicherzustellen, dass die Strecke ausreichend übersichtlich ist und kein Gegenverkehr oder andere Hindernisse den Vorgang gefährden könnten.
Der Überholvorgang selbst sollte zügig, aber ohne unnötige Hast durchgeführt werden. Der Blinker signalisiert die Absicht, die Spur zu wechseln. Während des Überholens sollte der Fahrer den Sicherheitsabstand zu den überholten Fahrzeugen wahren und darauf achten, nicht zu früh wieder einzuscheren.
Ein wichtiger Grundsatz lautet: Überholen nur dann, wenn es wirklich notwendig ist.
Zu den häufigsten Risiken beim Überholen gehören Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit des Gegenverkehrs oder der Distanz zum überholten Fahrzeug. Besonders gefährlich sind Überholmanöver an unübersichtlichen Stellen wie Kurven, Kuppen oder in der Nähe von Kreuzungen.
Überholen ist ein anspruchsvolles Fahrmanöver, das volle Aufmerksamkeit und die strikte Einhaltung der Verkehrsregeln erfordert. Wer die Grundsätze der Vorsicht, Rücksicht und Verantwortung beachtet, minimiert die Risiken und sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr.
Die wichtigsten Punkte beim Überholen:
- Es ist links zu überholen.
- Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
- Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
- Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
- Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
- Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
Wie kommen Rad- und Autofahrer in der Praxis miteinander aus?
Wie kommen in Burgwedel die Rad- und Autofahrer in der Praxis miteinander aus? In den Wohnstraßen - häufig in Tempo-30-Zonen - gibt es kaum Probleme. Auf engeren Straßen scheint man mehr aufeinander Rücksicht zu nehmen. Anders dagegen auf den Ortsdurchfahrten der Kreis- und Landestraßen. Hier kommt es doch häufiger vor, dass sich Autofahrer auch bei Gegenverkehr noch am Radfahrer vorbeiquetschen. Schlimm ist es in Großstädten.
Was fordert der ADFC?
Forderungen des ADFC:
- Verhaltensänderung der Auto- und Lkw-Fahrenden
- Infrastruktur, die für alle Menschen sicher ist
- Verhaltenskontrolle durch die Polizei
- Aufklärungsarbeit
Was macht der ADFC?
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.
Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür - auch Dank Ihrer Mitgliedschaft - nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.
Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen.
Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt.
Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.
Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen.
Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen.
Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können.
Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen.
Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben.
Worauf sollte ich als Radfahrer achten?
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen.
Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter.
Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben.
Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle.
ADFC-Radtouren für meine Reiseplanung
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor.
Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich.
Bußgelder und Strafen für falsches Überholen von Radfahrern in Deutschland
Das Nichteinhalten der Überholregeln für Radfahrer in Deutschland gilt als schwerwiegender Verstoß und unterliegt Sanktionen gemäß der StVO (Straßenverkehrsordnung), überwacht von der BAG (Bundesamt für Güterverkehr).
- Bußgeld von bis zu 70 Euro: Für das Nichteinhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts beim Überholen eines Radfahrers.
- Bußgeld von bis zu 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg: Wenn das Überholen gefährlich ist oder den Radfahrer gefährdet.
- Gefährdung des Straßenverkehrs: Wenn das Leben des Radfahrers ernsthaft gefährdet wird, drohen hohe Geldstrafen, Führerscheinentzug und sogar Haftstrafen.
- Bußgeld von bis zu 150 Euro: In gefährlichen Bereichen oder bei eingeschränkter Sicht, wie in Kurven oder bei Kuppen.
Diese Strafen sollen Autofahrer sensibilisieren und die Verkehrssicherheit für alle Straßenbenutzer gewährleisten.
Sicherheit und Respekt beim Überholen von Radfahrern
Das korrekte Überholen von Radfahrern ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen von Respekt und Verantwortung im Straßenverkehr. Das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern, das Signalisieren von Fahrmanövern und das Verlangsamen der Geschwindigkeit sind wichtige Maßnahmen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Messungen von Überholabständen
Um Überholabstände wissenschaftlich exakt zu messen, unterstützt der ADFC Brandenburg außerdem das Projekt OpenBikeSensor. Gemeinsam mit der TH Wildau haben wir im Rahmen des Projekt "Zu nah? Mit Abstand mehr Sicherheit" im Sommer 2022 über 5.500 Überholabstände gemessen.
OpenBikeSensor - Abstandsmessprojekt in Bingen am Rhein
Der ADFC Kreisverband Mainz-Bingen hat im Jahr 2023 mehrere OpenBikeSensoren angeschafft und stellt sie seinen Mitgliedern leihweise zur Verfügung.
Am 13. Oktober 2023 wurde an zwei Fahrrädern in Bingen jeweils ein OBS installiert und im Zeitraum von 16. Oktober bis 30. November 2023 für entsprechende Messungen genutzt.
Während dieser Zeit wurden in Bingen und Umgebung insgesamt 44 Fahrten mit einer Gesamtlänge von 384 Kilometern aufgezeichnet. Teilweise handelte es sich um eigens zu diesem Zweck durchgeführte Messfahrten, teilweise um Alltagsfahrten.
Auf den Fahrten wurden innerorts 937 und außerorts 164 Überholvorgänge erfasst.
Ergebnisse der Messungen:
- Innerorts: 60 % der Überholvorgänge erfolgten mit korrektem Mindestabstand von 1,5 Metern und mehr.
- Außerorts: Nur 30 % der Überholvorgänge erfolgten mit korrektem Mindestabstand von zwei Metern und mehr.
In vielen Fällen geschieht die Unterschreitung des Abstandsgebots ohne erkennbaren Grund, d.h. es wäre ausreichend Platz, um den Mindestabstand einzuhalten.
Das beobachtete Verhalten der Kfz-Fahrenden kann hier bestenfalls als Gedankenlosigkeit interpretiert werden.
In den meisten Fällen liegt die Unterschreitung des Mindestabstands daran, dass der Platz bei geringer Fahrbahnbreite aufgrund von Gegenverkehr oder parkenden Fahrzeugen nicht ausreicht. In diesen Fällen müsste man abbremsen und hinter dem Fahrrad bleiben, bis eine gefahrlose Überholung möglich ist.
Die im Binger Messprojekt ermittelten Ergebnisse decken sich mit den Erfahrungen, die Vielfahrende auf dem Fahrrad regelmäßig machen.
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrenden
Um die Sicherheit von Radfahrenden zu erhöhen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die je nach den örtlichen Gegebenheiten individuell zu erörtern sind:
- Bau separater Fuß- und Radwege mit ausreichender Breite. Den aktuellen Normen zufolge beträgt die Mindestbreite jeweils 2,50 Meter.
- Aufbringen von Fahrrad-Piktogrammen auf der Fahrbahn zur Erhöhung der Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit.
- Vorhandene Radstreifen sollten farblich hervorgehoben sein, um die Signalwirkung zu erhöhen.
- Geschwindigkeitsreduktion bis hin zu verkehrsberuhigten Zonen.
- Einbahnstraßenregelungen für Kraftfahrzeuge schaffen automatisch mehr Platz.
- Ein Park- und Halteverbot am Fahrbahnrand schafft nicht nur eine Fahrzeugbreite Platz für den Radverkehr, sondern mehr, weil auch der notwendige Sicherheitsabstand zu den parkenden Fahrzeugen entfällt.
- Der Verzicht auf Abbiegespuren kann Platz für Fahrradstreifen schaffen.
- Ein Überholverbot voneinspurigen Fahrzeugen kann dort eingerichtet werden, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein sicherer Überholvorgang nicht gewährleistet werden kann.
- Fahrbahnverschwenkungen durch abwechselnd rechts- und linksseitige Parkstände können verkehrsberuhigend wirken.
- Verkehrskontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der Abstandsregeln beim Überholen und entsprechende Belehrungen und Verwarnungen.
Seitenabstand - was ist das eigentlich?
Wer an einem anderen Verkehrsteilnehmer, z. B. einem Auto oder einem Fahrrad, vorbeifährt oder diesen überholt, muss zu diesem einen bestimmten seitlichen Sicherheitsabstand einhalten, um diesen und sich selbst nicht zu gefährden.
- Kraftfahrer, die einen Fußgänger, Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer überholen, müssen innerorts einen Abstand von mindestens 1,5 m und außerorts von 2 m einhalten.
- Beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer schreibt § 5 Abs. 4 StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
Was droht mir, wenn ich einen zu geringen Seitenabstand wahre?
Wer beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand einhält, muss mit einer Geldbuße von 30 Euro rechnen. Weitere Verstöße und Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Worauf ist beim Seitenabstand zu achten?
Weiterhin sollten Sie bedenken, diesen nicht nur an das zu überholende Kfz, sondern ebenfalls an die Situation anzupassen.
- Eigene Fahrzeugart: Gerade Lkw-Fahrer sollten Anderen beim Fahren auf der Straße nicht bedrängend nahe kommen.
- Fahrbahnverhältnisse: Bei einer schlechten Fahrbahn sollte der seitliche Abstand größer gewählt werden.
- Eigenart des Eingeholten: Handelt es sich um einen Fußgänger, Radfahrer, ein Motorrad oder einen anderen Pkw?
Der notwendige Abstand beim Halten und Parken
Auch wenn Sie an einem parkenden Fahrzeug vorbeifahren, ist ein ausreichender Seitenabstand wichtig. Lassen Sie beim Vorbeifahren oder Überholen dieser Personengruppen einen zu geringen Seitenabstand, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 80 Euro rechnen. Kommt es bei der Nichteinhaltung des nötigen Seitenabstands sogar dazu, dass Sie eine der genannten Personen schädigen, steigt das Bußgeld auf 100 Euro an.
Zum einen dürfen Sie nicht zu nah an anderen Fahrzeugen parken. Nur so ist gegeben, dass andere Personen problemlos in Ihr Auto ein- und aussteigen können und die Parklücke ohne Schwierigkeiten wieder verlassen können. Hierzu ist laut Gesetz kein Wert festgelegt.
Zum anderen sollten Sie beim Halten und Parken am Fahrbahnrand vorsichtig sein. Lassen Sie hier nicht zu viel Seitenabstand zum Bordstein.
Laut § 12 Abs. Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Als Faustregel gilt: Lassen Sie beim Halten und Parken höchstens einen Abstand von 30 Zentimetern zum Bordstein.
Sicherheitsabstand zwischen Radfahrern nötig?
Überhole ein Radfahrer den anderen, müsse dabei anders als bei überholenden Autofahrern nicht generell ein Sicherheitsabstand von eineinhalb bis zwei Metern eingehalten werden, führten die Richter aus. Sonst sei gerade in Innenstädten Überholen fast nicht möglich. Es komme vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles an.
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