E-Scooter haben sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Fortbewegungsmittel in deutschen Städten entwickelt. Aufgrund ihrer Beliebtheit und Verbreitung ist es wichtig die Verkehrsregeln, die bei der Nutzung von E-Scootern beachtet werden müssen, zu kennen. Es gelten sowohl allgemeine Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als auch spezielle Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).
Grundlegende Verkehrsregeln für E-Scooter
Elektrokleinstfahrzeuge bzw. E-Scooter dürfen demnach auf Gehwegen, Fußverkehrsflächen, Seitenstreifen, Parkstreifen, Flächen für erlaubtes Gehwegparken und am rechten Fahrbahnrand “geparkt” bzw. E-Scooter, die als Elektrokleinstfahrzeuge klassifiziert sind, unterliegen spezifischen Verkehrsregeln und dürfen nur auf bestimmten Verkehrsflächen fahren.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
- „E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt“, schreibt der ADAC.
- „Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.“
Überholvorgang mit E-Scootern
Das Überholen ist ein zentraler Bestandteil der Hauptkategorie Verhalten im Straßenverkehr. Es gehört zu den anspruchsvollsten Manövern im Straßenverkehr und erfordert eine sorgfältige Planung sowie eine vorausschauende Fahrweise.
Bevor ein Überholvorgang eingeleitet wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es gilt sicherzustellen, dass die Strecke ausreichend übersichtlich ist und kein Gegenverkehr oder andere Hindernisse den Vorgang gefährden könnten.
Der Überholvorgang selbst sollte zügig, aber ohne unnötige Hast durchgeführt werden. Der Blinker signalisiert die Absicht, die Spur zu wechseln. Während des Überholens sollte der Fahrer den Sicherheitsabstand zu den überholten Fahrzeugen wahren und darauf achten, nicht zu früh wieder einzuscheren.
Ein wichtiger Grundsatz lautet: Überholen nur dann, wenn es wirklich notwendig ist.
Zu den häufigsten Risiken beim Überholen gehören Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit des Gegenverkehrs oder der Distanz zum überholten Fahrzeug. Besonders gefährlich sind Überholmanöver an unübersichtlichen Stellen wie Kurven, Kuppen oder in der Nähe von Kreuzungen.
Überholen ist ein anspruchsvolles Fahrmanöver, das volle Aufmerksamkeit und die strikte Einhaltung der Verkehrsregeln erfordert. Wer die Grundsätze der Vorsicht, Rücksicht und Verantwortung beachtet, minimiert die Risiken und sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr.
Seitenabstand beim Überholen
Wer an einem anderen Verkehrsteilnehmer, z. B. einem Auto oder einem Fahrrad, vorbeifährt oder diesen überholt, muss zu diesem einen bestimmten seitlichen Sicherheitsabstand einhalten, um diesen und sich selbst nicht zu gefährden. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.
Wie viel Seitenabstand muss ich beim Überholen einhalten?
Kraftfahrer, die einen Fußgänger, Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer überholen, müssen innerorts einen Abstand von mindestens 1,5 m und außerorts von 2 m einhalten. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
Weiterhin sollten Sie bedenken, diesen nicht nur an das zu überholende Kfz, sondern ebenfalls an die Situation anzupassen.
- Eigene Fahrzeugart: Gerade Lkw-Fahrer sollten Anderen beim Fahren auf der Straße nicht bedrängend nahe kommen.
- Fahrbahnverhältnisse: Bei einer schlechten Fahrbahn sollte der seitliche Abstand größer gewählt werden.
- Eigenart des Eingeholten: Handelt es sich um einen Fußgänger, Radfahrer, ein Motorrad oder einen anderen Pkw?
Auch wenn Sie an einem parkenden Fahrzeug vorbeifahren, ist ein ausreichender Seitenabstand wichtig. Ein Abstand von einem Meter muss hierbei jedoch nicht zwingend eingehalten werden.
Ausnahmen beim Rechtsüberholen
Bislang gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur für Rad- und Mofa-Fahrer eine Ausnahmeregelung, wonach sie andere Fahrzeuge an Kreuzungen und Ampeln auch vorsichtig rechts überholen dürfen, um nach vorne an die Ampel oder Kreuzung heranzufahren. Für E-Scooter gilt das bislang nicht, sie müssten sich eigentlich hinter den anderen Fahrzeugen einreihen. Das soll nun geändert werden.
Sicherheitsaspekte für E-Scooter-Fahrer
Für mehr Sicherheit empfiehlt der ADAC, dass E-Scooter nur alleine gefahren werden sollen. Beim Abbiegen ist ein Handzeichen erforderlich, sofern keine Blinker vorhanden sind. Unerfahrene Fahrer sollten das Fahren zunächst auf privatem Gelände üben.
Regelmäßige Kontrolle des Reifendrucks ist ebenfalls wichtig: "Überprüfen Sie bei luftgefüllten Reifen wöchentlich den Fülldruck Ihres E-Scooters", rät der ADAC.
Verhalten von Autofahrern gegenüber E-Scootern
Autofahrern wird geraten, E-Scooter mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu überholen - innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens zwei Meter. Die Straßenverkehrsordnung besagt: "Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern." Besondere Vorsicht gilt beim Aussteigen aus dem Auto.
Alkohol und E-Scooter
Bei Alkohol gelten für E-Scooter-Fahrer dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille liegt mindestens eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille eine Straftat. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt striktes Alkoholverbot.
Bußgelder bei Verstößen
Was droht mir, wenn ich einen zu geringen Seitenabstand wahre?
Wer beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand einhält, muss mit einer Geldbuße von 30 Euro rechnen.
Lassen Sie beim Vorbeifahren oder Überholen dieser Personengruppen einen zu geringen Seitenabstand, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 80 Euro rechnen. Kommt es bei der Nichteinhaltung des nötigen Seitenabstands sogar dazu, dass Sie eine der genannten Personen schädigen, steigt das Bußgeld auf 100 Euro an.
Weitere Bußgelder:
- 15 bis 30 Euro: Fahren auf nicht zulässiger Fläche (z. B. Gehweg)
- 20 Euro: Fahren ohne vorgeschriebene oder nicht funktionierende Beleuchtung
- 40 Euro: Fahren ohne Versicherungskennzeichen
- 70 Euro: Fahren ohne Betriebserlaubnis
- 88,50 bis 208,50 Euro: Fahren über rote Ampel (je nach Gefährdung, Sachbeschädigung).
Geplante Änderungen der E-Scooter-Regeln
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für neue Regelungen für E-Scooter vorgelegt. Diese sollen denen für den Fahrradverkehr angeglichen werden. Die Regelungen sollen im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Städte und Gemeinden solllen ein Jahr Zeit haben, um die neuen Regelungen für E-Scooter zu prüfen und umzusetzen.
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