Die Zweiradsaison beginnt jedes Jahr am 1. März. Viele freuen sich schon auf die ersten Ausflüge mit dem Motorrad oder Moped. Bevor es losgehen kann, muss ein Versicherungskennzeichen angebracht werden. Das benötigen nicht nur Mopeds und Mofas. Auch moderne Zweiräder wie Pedelecs und E-Bikes, die nach Fahrrad aussehen, sind rechtlich gesehen oft kein Fahrrad mehr. Viele zählen zu den versicherungspflichtigen Fahrzeugen.
Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?
Versicherungspflichtig sind:
- Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung über 6 bis max.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max.
- E-Roller, mit Betriebserlaubnis und max.
- E-Scooter, mit Betriebserlaubnis und max.
Wo erhalte ich das Versicherungskennzeichen?
Bei den meisten Versicherern bekommt man das Kennzeichen mittlerweile per Mausklick. Bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen kann man sich einfach unter www.sv-sachsen.de/moped anmelden und dort das Schild bestellen. Das Kennzeichen kommt dann innerhalb von ein bis zwei Werktagen direkt nach Hause.
Wichtig: Bei einem Fahrzeugwechsel brauchen Sie ein neues Kennzeichen (Kosten: 12,50 €).
Warum ist ein aktuelles Versicherungskennzeichen so wichtig?
Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen des Unfallgegners. Versicherungsschutz besteht nur mit einem gültigen Kennzeichen. Dieses läuft saisonal immer vom 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres.
Wenn Sie das Fahrzeug weiter nutzen möchten, schließen Sie ab dem 1. März einen neuen Vertrag ab. Der Versicherungsschutz beginnt trotzdem erst am 1. März.
Versicherungsschutz besteht nur mit einem gültigen Kennzeichen.
Welche Versicherung brauche ich für mein Mofa/Moped/Roller?
Hier gilt: Haftpflicht ist ein Muss, Teilkasko ist sinnvoll. Wer sehr an seinem Gefährt hängt, sollte eine Teilkaskoversicherung in Betracht ziehen. Sie leistet unter anderem bei Wildschäden, Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl.
Gerade Letzteres kommt leider häufiger vor als gedacht: Statistisch gesehen werden von 1.000 Kleinkrafträdern zehn geklaut.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie vor finanziellen Ansprüchen Dritter nach einem Unfall. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer pauschalen Versicherungssumme von 100 Millionen Euro ab, wobei Personenschäden bis zu acht Millionen Euro pro geschädigter Person versichert sind. Die optionale Teilkaskoversicherung bietet zusätzlichen Schutz für Ihr eigenes Fahrzeug und deckt unter anderem Diebstahl, Brand, Naturgewalten, Zusammenstöße mit Tieren, Kurzschlüsse und Glasbruch ab.
Der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz ist bereits ab 59 Euro für privat genutzte Leichtmofas, Mopeds, Roller und ähnliche Fahrzeuge erhältlich. Für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und leichte Quads bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung Schutz ab 158 Euro, inklusive Teilkasko ab 241 Euro.
Überblick über die Mopedversicherungsbeiträge
| Fahrzeugtyp | Kfz-Haftpflicht | Kfz-Haftpflicht inklusive Teilkasko |
|---|---|---|
| Leichtmofas, Mopeds, Roller | ab 59 Euro | - |
| Leichte Quads | ab 158 Euro | ab 241 Euro |
Einige Risiken können nicht online abgeschlossen werden, daher steht Ihnen unser Kundenservice unter 0351 4235-766 zur Verfügung.
Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
Ja, der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten der EU. Beachten Sie für Elektrokleinstfahrzeuge: Die Regeln können im Ausland anders sein als in Deutschland.
Was ist bei Pedelecs und S-Pedelecs zu beachten?
Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit Elektromotor. Der Motor hilft nur beim Treten und unterstützt Sie bis 25 km/h.
Ein S-Pedelec ist schneller: Es unterstützt Sie bis 45 km/h. Dafür brauchen Sie ein Versicherungskennzeichen, einen Führerschein der Klasse AM und müssen einen Helm tragen.
Was tun bei Verlust der Versicherungsbescheinigung?
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie die Bescheinigung verloren haben oder wenn diese unleserlich ist. Wenden Sie sich an die Ausgabestelle, bei der Sie das Kennzeichen oder die Plakette erhalten haben. Bestellen Sie das neue Kennzeichen oder die neue Plakette direkt online.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Eine Kündigungsfrist gibt es nicht - der Vertrag endet automatisch. Der Versicherungsschutz gilt immer vom 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres.
Sie sind ab dem Moment versichert, in dem Sie Ihre Unterlagen erhalten.
Mit der Sparkassen-Mopedversicherung sind Sie überall sicher unterwegs und genießen besonderen Service in Sachsen.
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