Motorradlärm reduzieren: Maßnahmen für leisere Bikes

Laute Motorräder sind nicht nur in beliebten Ausflugsgebieten oft ein Ärgernis für die Anwohner. Für die einen ist es faszinierender Motorensound, für die anderen nur unerträglicher Krach: Motorradlärm polarisiert.

Immer öfter klagen Anwohner der Orte entlang der Biker-Routen über Lärm, gründen Bürgerinitiativen, fordern Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen. Doch zu dieser Eskalation muss es nicht kommen.

Denn auch Motorradfahrer können ihren Beitrag für ein besseres Miteinander leisten, indem sie einige einfache Tipps zum leisen Motorradfahren beachten und sich am besten schon beim Motorradkauf für ein Modell mit möglichst leisen Fahr- und Standgeräuschen entscheiden. Wie laut Motorräder überhaupt sein dürfen und wie Motorradfahrer unnötigen Lärm vermeiden, lesen Sie hier.

Gesetzliche Bestimmungen zu Fahr- und Standgeräuschen

Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 (aktuell gültig seit 2021: UNECE-R 41.05) definiert. Die dort festgelegten Geräuschgrenzwerte (L urban) für die konstanten und beschleunigten Vorbeifahrten sind abhängig vom sogenannten "Leistung-Masse-Verhältnis" (PMR). Die Grenzwerte sind also nicht für alle Krafträder einheitlich, sondern in drei Klassen eingeteilt:

  • Klasse I: Bei sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung (PMR-Wert maximal 25) beträgt der Grenzwert 73 dB(A).
  • Klasse II: Bei hoher Masse und/oder geringer Leistung (PMR-Wert zwischen 25 und 50) beträgt der Grenzwert 74 dB(A).
  • Klasse III: Bei normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung (PMR-Wert über 50) beträgt der Grenzwert 77 dB(A).

80 Prozent der aktuellen Motorräder fallen in die Klasse III, für sie gilt also der Grenzwert 77 dB(A). Sie müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten. Diese zusätzlichen Geräuschmessungen sollen aufdecken, wenn überwiegend hohe Geräuschemissionen mittels besonderer technischer Maßnahmen, z.B. gesteuerte Klappensysteme, in den für die Standardmessung relevanten Betriebspunkten "künstlich" reduziert werden. Bislang werden diese zusätzlichen Geräuschmessungen den Herstellern im Sinne einer Selbstzertifizierung überlassen. Dies wird sich mit der nächsten Euro-Norm Euro 5+ (ab 2025) aber ändern.

Übersicht der Geräuschklassen für Motorräder (UNECE-R 41.05)
Klasse Leistung-Masse-Verhältnis (PMR) Grenzwert
I Maximal 25 73 dB(A)
II Zwischen 25 und 50 74 dB(A)
III Über 50 77 dB(A)

Der Standgeräuschwert muss per se mit den tatsächlichen Fahrgeräuschen nicht korrelieren, sondern dient in Deutschland einzig und allein als Datenbasis für eine Ad-Hoc-Geräuschüberprüfung von auffälligen oder verdächtigen Fahrzeugen im Rahmen von Polizeikontrollen.

Aber aufgepasst: In Österreich kann das Standgeräusch für bestimmte Straßenabschnitte, auf denen die Behörden die Zahl lauter Motorräder reduzieren wollen, relevant werden. Denn das Fahrverbot gilt für alle in Österreich und im Ausland (also auch in Deutschland) zugelassenen Maschinen, die laut Zulassung ein Standgeräusch von mehr als 95 dB(A) aufweisen. Die Regelung soll auch für die kommenden Jahre gelten.

Tipps zum leisen Motorradfahren

Motorräder lassen sich leise und sozialverträglich bewegen. Hier die wichtigsten Tipps, um möglichst leise von A nach B zu kommen.

  • Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusche attestiert wurde (siehe Tabellen).
  • Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.
  • Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern. In nahezu allen Fällen einer Veränderung werden die Fahrgeräusche lauter sein als vorher. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis.
  • Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten. Wenig Gas geben (so bleibt die Drosselklappe weitgehend geschlossen) und Gang so wählen, dass ausreichend Drehmoment passend zur jeweiligen Fahrsituation bereitsteht, aber eben auch nicht mehr.
  • Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe (wenig Gas) dahingleiten.
  • Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.
  • Mitdenken, Freude schenken: Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ruhe. Das gilt für den Motorradfahrer selbst natürlich auch.
  • Leise fahren hat noch einen weiteren Vorteil: Meist lässt sich dadurch Sprit sparen. Der Profi zieht den Fahrspaß ohnehin aus der Bewegung, nicht aus der Akustik-Show.

Initiativen und Maßnahmen gegen Motorradlärm

Anwohner beliebter Motorradstrecken leiden im Sommer oft unter dem Lärm mancher Bikes. 74 Städte und Gemeinden sowie sieben Landkreise in Baden-Württemberg fordern deswegen gemeinsam ein härteres Vorgehen gegen die Lärmbelastung.

Nach Angaben der Initiative ist Motorradlärm vor allem in den bergigen Regionen Baden-Württembergs ein Problem, gegen das die Kommunen nun mit vorgehen wollen. Motorräder sollen leiser werden: Zu laute, aber genehmigte Zubehörauspuffe sowie Klappenauspuffe, die je nach Gang, Drehzahl und Geschwindigkeitsprofil stärker geöffnet oder geschlossen werden, machen Motorräder nach Ansicht der Initiative unnötig laut.

Künftig sollen Motorräder bei der Typgenehmigung deshalb in allen Betriebszuständen einen Wert von 80 Dezibel nicht überschreiten dürfen. Dies vereinfache auch die Kontrollen durch die Polizei.

Wer absichtlich lärmend fährt oder wessen Motorrad zu laut ist, soll künftig deutlich höhere Bußgelder bezahlen. So werden bei einem Bike, das wegen eines verschlissenen Auspuffs zu laut ist, heute nur 20 Euro fällig.

"Sound-Design", das störende Geräusche erzeugt, soll verboten werden. Stattdessen sollen Hersteller die Möglichkeiten dieser Technologie nutzen, um gezielt laute Geräusche und hohe Frequenzen zu vermeiden.

Bei Polizeikontrollen soll nicht nur das Standgeräusch geprüft werden, sondern auch ein weiterer Betriebszustand, zum Beispiel bei einer festgelegten Drehzahl, um Manipulationen besser entdecken zu können. Fällt dabei ein Motorrad auf, soll es an Ort und Stelle stillgelegt werden.

Geschwindigkeitsbegrenzungen und zeitlich beschränkte Fahrverbote sollen künftig leichter möglich sein. Auch Lärmspitzen durch Motorräder sollen ausreichen, um beispielsweise Durchfahrtsverbote an bestimmten Wochentagen anordnen zu können. Bisher gelte hier nur der jährliche Mittelungspegel. Elektromotorräder sollen von den Fahrverboten ausgenommen werden.

Mit Hinweistafeln, auf denen zum Beispiel "Bitte nicht röööhren" steht. 20 verschiedene Motive hat der ADAC entwickelt und stellt sie gratis interessierten Kommunen zur Verfügung, die damit Schilder produzieren können. Das Angebot kommt gut an: 2021 stellten schon 157 Kommunen insgesamt 272 Hinweistafeln auf. Auch in diesem Jahr geht die Aktion weiter.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0