Motorradfahren im Stau: Was ist erlaubt und was nicht?

Viele Motorradfahrer kennen das Phänomen: Sie stehen im Stau und müssen darauf warten, dass dieser sich auflöst, obwohl sich links und rechts Platz bietet, um durchzufahren. Der Vorteil von Motorrädern gegenüber Autos liegt dabei in ihrer schmalen Konstruktion. Während die Gassen zwischen den Spuren für Autofahrer zu eng sind - abgesehen von der Rettungsgasse - bieten sie für Motorräder oft genug Raum.

Doch was ist wirklich erlaubt? Dürfen Motorradfahrer im Stau vorbeifahren? Nein, auch Fahrer auf einem Motorrad müssen mit den anderen Verkehrsteilnehmern darauf warten, dass sich der Stau auf der Autobahn auflöst. Als Motorradfahrer im Stau durchschlängeln - ist das erlaubt? Die kurze Antwort lautet: Nein.

Verbotene Manöver im Stau

In Deutschland ist das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - grundsätzlich nicht erlaubt. Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Eine gesetzliche Lockerung ist aktuell nicht vorgesehen.

Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen. Nicht selten sieht man Motorräder, die sich durchschlängeln, indem sie die schmalen Gassen zwischen den Spuren nutzen. Sie begehen dabei allerdings eine Ordnungswidrigkeit - dies ist laut Straßenverkehrsordnung nämlich verboten. Das trifft im Besonderen auf das Rechtsüberholen zu.

Hier sind die 4 Verbote zum Motorradfahren im Stau:

  1. Durchfahrt zwischen zwei Spuren
  2. Befahren des Seitenstreifens
  3. Überholen an der Mittelleitplanke
  4. Nutzung der Rettungsgasse

Durchfahrt zwischen zwei Spuren

Wollen Sie sich bei einem Stau mit dem Motorrad durchschlängeln, kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen. Denn in Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen.

Befahren des Seitenstreifens

Ebenfalls tabu ist der Seitenstreifen. Hier sind mindestens 55,-- Euro Bußgeld fällig. Wird er, wie im Stau, benutzt, um schneller voranzukommen, sind es sogar 75,-- Euro und ein Punkt in Flensburg. Der Seitenstreifen muss für Rettungsfahrzeuge und Notfälle freigehalten werden. Daher ist es nicht erlaubt, diesen mit dem Motorrad bei einem Stau zum Überholen zu nutzen. Das Befahren ist demnach strengstens untersagt.

Im Notfall erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung des Seitenstreifens. Dies kann etwa im Sommer bei einem drohenden Hitzschlag aufgrund der Motorradschutzbekleidung der Fall sein. Allerdings darf der Seitenstreifen nicht zum Weiterfahren, sondern ausschließlich zum Abstellen des Motorrads genutzt werden.

Überholen an der Mittelleitplanke

Wollen Sie den Bereich zwischen Mittelleitplanke und linker Fahrspur nutzen, um mit einem Motorrad im Stau stehende Fahrzeuge zu überholen, stellt dies zumindest keinen Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot dar. Allerdings ist ein solches Vorgehen in der Regel trotzdem nicht zulässig, da Motorradfahrer beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten können. Zudem wäre es notwendig, die äußerste linke Fahrbahnmarkierung unerlaubt zu überfahren.

Nutzung der Rettungsgasse

Damit Rettungsfahrzeuge, Notarzt und Polizei möglichst schnell zur Unfallstelle gelangen können, besteht auf der Autobahn bei stockendem Verkehr die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese allerdings nicht befahren. Mit Motorrad durch die Rettungsgasse zu fahren, ist verboten. Für Motorrad- wie für Autofahrer und -fahrerinnen gilt, dass die Gasse für Rettungsfahrzeuge frei bleiben muss.

Rechtslage und Konsequenzen

Motorradfahrer müssen - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch - darauf warten, dass sich der Stau auflöst. Denn es ist laut den geltenden Verkehrsregeln nicht erlaubt, sich mit einem Motorrad am Stau vorbeizuschlängeln. Ein entsprechendes Fehlverhalten wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert. Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Die Gassen sind aber in vielfacher Hinsicht problematisch, da sie häufig nicht ausreichend Seitenabstand bieten. Wenn Sie mit dem Motorrad im Stau überholen, müssen Sie daher mit Bußgeldern zwischen 30 und 250 € rechnen.

Alternativen und Verhalten im Stau

Wer den Staus entkommen möchte, muss entweder auf die Landstraße ausweichen oder nachts fahren und die Stoßzeiten vermeiden. Für Motorradfahrer sieht die Lage natürlich ähnlich aus, wenngleich Routen über kurvige Landstraßen und fern den Blechlawinen bei Bikern naturgemäß beliebter sind. Lässt sich die Fahrt über Autobahnen nicht vermeiden, haben Motorradfahrer häufig den Vorteil, zwischen den Autos im Stau durchfahren zu können. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Wollen Sie im Stau auf der sicheren Seite sein, sollten Sie daher zusammen mit den anderen Fahrzeugen warten. Generell gilt, egal ob das Durchschlängeln legal oder höchstens geduldet ist, sich nur mit äußerster Vorsicht durch stillstehenden Verkehr zu bewegen. Gerade im Stau und zäh fließenden Verkehr wird oftmals abrupt die Spur gewechselt oder bei komplettem Stillstand die Tür geöffnet und das Auto verlassen.

Mitschuld bei Unfällen

Motorradfahrerinnen und -fahrer, die bei zähem Verkehr oder Stau überholen, müssen grundsätzlich mit einer Mitschuld rechnen, falls es zum Unfall kommt. Über den Umfang entscheiden Gerichte von Fall zu Fall unterschiedlich. Grundsätzlich ist es also nicht zu empfehlen, mit dem Motorrad in Staus zu überholen. Die Möglichkeit bietet sich zwar, ist aber in der Regel ordnungswidrig und außerdem gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer.

Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau

Der Bußgeldkatalog legt recht genau fest, welche Strafen je nach Vergehen drohen.

Hier eine Übersicht über mögliche Verstöße und die entsprechenden Sanktionen:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Verbotswidriges Rechtsüberholen außerorts 100 Euro 1
... mit Gefährdung 120 Euro 1
... mit Unfallfolge 145 Euro 1
Seitenstreifen zum Vorwärtskommen genutzt 75 Euro 1
... mit Gefährdung 90 Euro 1
... mit Unfallfolge 110 Euro 1
Beim Überholen Seitenabstand nicht eingehalten 30 Euro
Beim Überholen verbotswidrig die Fahrstreifenbegrenzung überfahren 30 Euro
Unberechtigte Nutzung der Rettungsgasse 240 Euro 2 1 Monat
... mit Behinderung 280 Euro 2 1 Monat
... mit Gefährdung 300 Euro 2 1 Monat
... mit Unfallfolge 320 Euro 2 1 Monat

Tipps für Motorradfahrer im Stau

  • Trinken einpacken: Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kann schnell zu Kreislaufproblemen führen.
  • Kleidung anpassen: Auch bei der Schutzkleidung gibt es Unterschiede.

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