Motorradsteuer Berechnung für 650 ccm

Die Motorradsteuer in Deutschland wird durch das Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt. Die Kfz-Steuer für Motorräder richtet sich ausschließlich nach dem Hubraum. Je angefangene 25 ccm Hubraum fällt ein Steuersatz von 1,84 Euro an.

Grundlagen der Motorradsteuer

Grundsätzlich gilt: Für alle Maschinen mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ fällt eine jährliche Kfz-Steuer an. Die Motorradsteuer, welche die Zollverwaltung erhebt, gilt nur für zulassungspflichtige Motorräder. Das sind Krafträder ab einem Hubraum von 125 cm³.

Klein- und Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW (15 PS) sind in der Regel steuerfrei, da der Verwaltungsaufwand den Nutzen übersteigen würde. Ebenso sind Kleinkrafträder mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ausgenommen.

Motorräder können mit einem Saisonkennzeichen nur für bestimmte Monate zugelassen werden. In diesem Fall wird die Kfz-Steuer nur für die tatsächlichen Zulassungsmonate berechnet - taggenau. In den restlichen Monaten besteht keine Steuer- oder Versicherungspflicht.

Wie berechnet sich die KFZ Steuer?

Die Berechnung der Kfz Steuer kann einfach mit einer Formel gelöst werden. Dieses Beispiel ist für die Berechnung der Kfz Steuer für Motorräder mit 750 ccm. Zunächst müssen Sie wissen, dass der Steuersatz für Krafträder von den angefangenen Kubikzentimetern ausgeht. Je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum beträgt dieser Steuer-Satz 1,84 Euro. Der Hubraum in ccm dividiert durch das Ergebnis pro angefangenen 25 ccm, multipliziert mit dem Steuersatz. Steuer Motorrad: 750 ccm ÷ 25 ccm = 30 und 30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro.

So setzt sich die Kfz-Steuer für Motorrad, Leichtkraftrad und Co. zusammenWie hoch ist Ihre Kfz-Steuer? Muss für ein Motorrad eine Steuer gezahlt werden?Ja, auch für Motorräder ist jährlich eine Kfz-Steuer zu entrichten, die aber geringer ausfällt als bei Pkw.

Motorradsteuer Rechner: Hubraum als Berechnungsgrundlage

Die Kfz-Steuer für Motorräder mit mehr als 125 ccm richtet sich nach dessen Hubraum. Der Schadstoffausstoß spielt beim Motorrad keine Rolle. Die Kfz-Steuer für Motorräder mit mehr als 125 ccm richet sich nach dessen Hubraum. Die geringe und fahrerfreundliche KFZ Steuer sorgt dafür, dass Motorradfahren in Deutschland sehr verbreitet ist.

Sie können mit unserem Motorradsteuer Rechner ganz einfach Ihre Motorradsteuer mit und ohne Saisonkennzeichen berechnen. Wie Sie Ihren Hubraum der Zulassung entnehmen, haben wir dargestellt.

Beispielrechnung für ein Motorrad mit 650 ccm

Um die Kfz-Steuer für ein Motorrad mit 650 ccm zu berechnen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Teilen Sie den Hubraum durch 25: 650 ccm / 25 = 26
  2. Multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem Steuersatz von 1,84 Euro: 26 * 1,84 Euro = 47,84 Euro

Die jährliche Kfz-Steuer für ein Motorrad mit 650 ccm beträgt also 47,84 Euro.

Saisonkennzeichen: Sparen bei der Motorradsteuer

Viele Fahrer entscheiden sich für sechs Monate, zum Beispiel von April bis September. Da die Abgasemissionen bei Motorrädern bislang noch keine Rolle spielen, können Biker nur über ein Saisonkennzeichen an der Motorradsteuer sparen. Das ist auch zu empfehlen, weil die wenigsten Motorradfahrer im Winter mit ihrer Maschine unterwegs sind.

Bei dieser Variante erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung der Motorradsteuer nach der Nutzungsdauer des Kraftrads. Mit einem Saisonkennzeichen können Sie beim Motorrad Kfz-Steuern sparen. Sie legen selbst fest, wie viele Monate im Jahr Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind.

Jeder Motorradfahrer, der nur in bestimmten Monaten fährt - in der Regel ab dem Frühjahr bis zum zeitigen Herbst - kann bei seinem Versicherer ein Saisonkennzeichen anfordern. Diese Form der Zulassung bedingt das Stilllegen des Motorrads außerhalb der zugelassenen Saison, es darf dann auch nicht auf einer öffentlichen Straße geparkt werden.

Das Saisonkennzeichen zeigt die zugelassenen Monate, für die anteilig die Motorradsteuer und die Versicherungsbeiträge erhoben werden, auf. Zwar lässt sich ein Saisonkennzeichen für einen beliebigen Zeitraum (jeweils voller Monat) wählen, doch ist ein Mindestzeitraum über sechs Monate empfehlenswert.

Beispiel für die Berechnung mit Saisonkennzeichen

Das größere Bike mit seinen 650 ccm soll ein Saisonkennzeichen für vier Monate aktives Fahren erhalten. Teilt man die Jahressteuer von 47,84 Euro durch 12, erhält man den Monatsbeitrag von rund 3,99 Euro. Die Berechnung der Kfz Steuer funktioniert bei einem Saisonkennzeichen etwas anders. Der jährliche Steuersatz muss durch 12 geteilt werden. Das Ergebnis wird im Anschluss mit den zugelassenen Monaten multipliziert. Bei einem Motorrad mit 650 ccm würde der Saisonsteuersatz für ein halbes Jahr 23 Euro betragen.

Oldtimer-Kennzeichen: Pauschale Steuer für historische Motorräder

Die positive Nachricht zuerst: Fährt man ein Motorrad mit Oldtimer-Kennzeichen, fällt die Steuer mit 46,02 Euro pro Jahr immer gleich aus. Die weniger positive Nachricht: Oftmals kommt man ohne H-Kennzeichen trotzdem günstiger weg - schließlich lohnt sich die Einstufung als Oldtimer steuerlich gesehen erst ab 625 ccm Hubraum.

Wer Oldtimer liebt, denkt natürlich auch über die Anschaffung eines passenden Oldtimer-Kennzeichens nach: Doch inwieweit wird die Steuer durch das H-Kennzeichen am Motorrad beeinflusst?

Bei Oldtimern gibt es keine Steuerbefreiung. Hier fällt eine Pauschale von 46,02 Euro an (Oldtimerregelung). Das historische Kennzeichen lohnt sich demnach erst ab 625 ccm.

Ein Motorrad kann, wenn es älter als 30 Jahre ist und weitesgehend dem Originalzustand entspricht, ein Oldtimer-Kennzeichen bekommen. Die Kfz Steuer für ein Oldtimer Motorrad beläuft sich auf 46,02 € pro Jahr.

Steuerbefreiung für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder

Leichtkrafträder (gemäß § 2 Nr. 10 FZV) mit mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum 125 ccm. Motorräder müssen ab einem Hubraum je angefangene 25 ccm mit 1,84 Euro versteuert werden.

Motorräder sind steuerlich sehr günstig. Die Kfz-Steuer wird dabei nicht nach dem CO2-Ausstoß bemessen, sondern an den Kubikzentimetern des Hubraums. Beim Motorrad können weitere Steuern eingespart werden, wenn ein Saisonkennzeichen gewählt wird. Für Leichtkrafträder muss überhaupt keine Steuer entrichtet werden.

Ein Motorrad ist steuerfrei, wenn es als Leichtkraftrad oder Kleinkraftrad gilt. Darüber hinaus muss ein Motorrad mit 125 ccm folgende Bedingungen zur Steuerfreiheit erfüllen: Nennleistung bis 11 kW. Kleinkrafträder sind jene unter 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

In bestimmten Fällen müssen Krafträder überhaupt nicht versteuert werden, nämlich dann, wenn sie gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Dazu zählen laut § 3 Absatz 2 der FZV unter anderem Leichtkrafträder. Demnach fallen keine Kfz-Steuern für Motorräder an, wenn sie einen Hubraum von 125ccm oder weniger besitzen.

Ob Sie für einen 125er-Roller oder ein -Motorrad Steuern zahlen müssen oder nicht, hängt von der Nennleistung ab. Liegt diese bei 11 kW (15 PS) und darunter, ist Ihr Zweirad von der Steuer befreit. Haben Sie ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum von genau 125 cm³?

Weitere Informationen

Nach der Anmeldung bei der Zulassungsstelle sendet die Zollverwaltung innerhalb von ca. 2 Wochen den Steuerbescheid. Die Steuer ist jährlich im Voraus zu entrichten. Wenn die Kraftfahrzeugsteuer nicht entrichtet wird, lässt die Zulassungsstelle das Motorrad stilllegen.

Um ein Motorrad zuzulassen, muss für die Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer von Ihnen bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat (Formular 032021) abgegeben werden (§ 13 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)). Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein.

KFZ Steuer Tabelle

Fahrzeugtyp Hubraum Steuersatz pro 25 ccm Jährliche Steuer
Kraftrad über 125 ccm (z.B. 650 ccm) Mehr als 125 ccm 1,84 € (Hubraum / 25) * 1,84 €
Leichtkraftrad Bis 125 ccm und max. 11 kW - Steuerbefreit
Oldtimer Motorrad Über 30 Jahre alt - 46,02 €

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