So schnell wird es nicht gehen, wie es sich die Nutzer des Markkleeberger Sees wünschen. Der künstliche Kanal im Kippengebiet zwischen Störmthaler und Markkleeberger See im Südraum von Leipzig ist aufgrund von Böschungsschäden und Rissbildungen nahe der Kanuparkschleuse seit März 2021 gesperrt.
Der Kanal, der den Markkleeberger mit dem Störmthaler See verbindet, wird noch eine Weile gesperrt bleiben, auch wenn jetzt ziemlich klar ist, welches die Gründe für den Wasseraustritt in der Kanalböschung waren.
Ursachen für die Sperrung
Am 12. Oktober 2023 kam die „Arbeitsgruppe Störmthaler Kanal“ zu ihrem dritten Treffen zusammen. Zu deutsch: Das unsichere Kippengelände, auf dem der Störmthaler Kanal gebaut wurde, hat sich nicht so verhalten, wie es sich die Kanalbauer vor über zehn Jahren (der Kanal wurde im Mai 2013 eröffnet) gedacht hatten.
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) hatte das Gutachten in Auftrag gegeben und sieht die beauftragte Leistung gemäß Aufgabenstellung als vollumfänglich erbracht. Somit ist die Ursachenermittlung aus Sicht der LMBV abgeschlossen.
Das Gutachten zur Ursachenermittlung wurde von KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH und der Technischen Hochschule Nürnberg, Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft, erstellt. Begleitet wurde die Ursachenermittlung durch die Arbeitsgruppe Störmthaler Kanal.
Über die Hauptschadensursachen und die Zusammenfassung des Gutachtens wurde durch die LMBV berichtet.
Im Rahmen des regelmäßigen Monitorings wurden sechs Jahre nach Inbetriebnahme der Schleuse Veränderungen an der Böschung festgestellt und auch von externen Sachverständigen für Geotechnik bewertet. Im März 2021 zeigte die LMBV die Gefährdung gemäß Bundesberggesetz (§74 Abs. 3 BBergG) dem Sächsischen Oberbergamt an.
Die damalige Gefahrenlage wurde aufgrund der Bewertung von zwei Sachverständigen für Geotechnik eingeschätzt. Es wurde eine Arbeitsgruppe Störmthaler Kanal gegründet, der neben der LMBV u.a. das Sächsische Oberbergamt (OBA), die Landesdirektion Leipzig (LDS), der Regionale Planungsverband Leipzig-West-sachsen (RPV), das Landratsamt des Landkreises Leipzig, die Stadt Markkleeberg und die Gemeinde Großpösna angehören. Diese Gruppe wird regelmäßig über den aktuellen Sachstand informiert und bespricht die nächsten Schritte.
In Abstimmung mit diesem Gremium gab die LMBV ein Gutachten zur Ursachenermittlung in Auftrag.
Detaillierte Ursachen
- Der Kippenboden ist sehr suffosionsempflindlich.
- Abweichungen der geohydraulischen Randbedingungen: Der Wiederanstieg des Grundwassers hat sich anders entwickelt als prognostiziert. Zugleich reagierte der Kippenboden anders als erwartet.
- Es konnten Defizite bei der Ausbildung des Kanals ausgemacht werden.
- Das Abweichen bei der Böschungsausbildung hin zu einer steileren Neigung sowie die Nichtbeachtung hydrodynamischer Belastungen bei der Schleusenentleerung wirken sich infolge eines unzureichenden Deckwerkes nachteilig im Unterwasserbereich aus.
Aktuelle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Auf Basis bergrechtlicher Anordnungen sind aktuell Maßnahmen zur Gefahrenabwehr notwendig. Es besteht wie 2021 die Gefahr, dass die Schleuse unter- oder umspült wird und der Störmthaler See den vier Meter tieferen Markkleeberger See flutet.
Die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aus dem Jahr 2021 sind nach wie vor wirksam. Auch das Schleusenbauwerk ist gemäß dem regelmäßigen Monitoring lagestabil. Jedoch erfordern zwischenzeitlich geänderte Randbedingungen (u.a. weiterer Grundwasserwiederanstieg, fortschreitende Korrosion der Querbauwerke) gemäß gutachterlicher Bewertung weitere Sicherungsmaßnahmen zur Verminderung bestehender Risiken.
Nach Bewertung der beauftragten Gutachter und der LMBV wurde die aktuelle Risiko-Gefahrenlage so eingeschätzt, dass weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit notwendig sind. Diese Beurteilung wurde dem Sächsischen Oberbergamt übergeben und vorgestellt. Im Ergebnis setzt die LMBV auf Anordnung des Sächsischen Oberbergamtes weitere, kurz- und langfristige Sicherungsmaßnahmen um.
Der Störmthaler Kanal sowie die beiden Seen mussten in Abstimmung mit den beteiligten Behörden und anliegenden Gemeinden gesperrt werden.
Zur Gefahrenabwehr wurden 2021 zwei Querbauwerke ober- und unterhalb des Schleusenbauwerks errichtet um einem möglichen hydraulischen Versagen entgegenzuwirken. Es bestand die Gefahr, dass die Schleuse in ihrer Standsicherheit beeinträchtigt wird und das Wasser unkontrolliert aus dem vier Meter höher liegenden Störmthaler in den Markkleeberger See abfließt und eine Fläche bis weit über Markkleeberg hinaus überschwemmt.
Sofortmaßnahmen und geplante Bauarbeiten
- Am Störmthaler Kanal und am Schleusenbauwerk werden Sofortmaßnahmen zur Reduzierung der Risiko- und Gefahrenlage durchgeführt.
- Auf Anordnung des Sächsischen Oberbergamtes (OBA) vom 24.03.2025 sind erste Maßnahmen zur Gefahrenabwehr unverzüglich umzusetzen.
- Das umfasst die Herstellung eines Stützkörpers am oberen Querbauwerk in Verbindung mit Entspannungsbohrungen zum schnellen Abbau der Porenwasserüberdrücke.
- Parallel dazu wird im Kanalabschnitt unter der Autobahnbrücke der A38 ein Stützkörper hergestellt.
- Im Kanalbereich der Autobahnbrücke und am oberen Querbauwerk werden Stützkörper und Auflastfilter aufgebaut, u. a. mit sogenannten LEGO-Beton-systemsteinen. In Verbindung damit erfolgen zusätzlich Entspannungsbohrungen am Oberen Querbauwerk und das Herstellen von Dränagegräben in den Böschungen am Unteren Vorhafen.
Am oberen Querbauwerk (zwischen Schleuse und Störmthaler See) wird hinter der bestehenden Spundwand ein Stützkörper aus Kies und Schotter aufgeschüttet und mit Wasserbausteinen angestützt. In diesen Stützkörper werden senkrecht 15 Entspannungsbohrungen hergestellt, das sind Säulen aus grobem Kies.
Auch die Herstellung eines Stützkörpers im Bereich der Bundesautobahn 38 dient dem Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern Beschäftigter oder Dritter gemäß der Anordnung des OBA. Hier wird der Stützkörper aus Kies in Verbindung mit Beton-LEGO-Steinen errichtet.
Der Stützkörper wird auf einer Länge von rund 70 Metern die gesamte Kanalbreite ausfüllen. Um den Wasserdurchfluss zu gewährleisten wird der Stützkörpers am Grund des Kanals mit Rohrleitungen durchzogen.
Weitere geplante Maßnahmen
Längerfristig ist eine redundante Absperrung am oberen und unteren Querbauwerk vorgesehen, voraussichtlich als Bohrpfahlwand. Hintergrund sind Korrosionsschäden an den verbauten Spundwänden der zwei Querbauwerke. Die Lebensdauer der Bauteile ist begrenzt.
Erneute Wegesperrung ab August 2025
Im Zuge dieser Baumaßnahmen müssen ab 11. August 2025 die Wege entlang des Störmthaler Kanals erneut gesperrt werden, beidseitig des Kanals und mindestens bis Ende 2025. Dies ist aufgrund des umfangreichen LKW-Verkehres auf diesen Wegen notwendig.
Für etwa vier Wochen können die Wege westlich des Störmthaler Kanals leider nicht genutzt werden. Als Umleitung kann für diesen Zeitraum auf die im Umfeld bestehenden Wegeverbindungen ausgewichen werden, wie in der Karte ersichtlich ist. Für die weiteren Baumaßnahmen, voraussichtlich im Sommer 2025, wird erneut eine Sperrung der Wege entlang des Störmthaler Kanals notwendig werden. Dann beidseitig des Störmthaler Kanals und für einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten.
Während der Arbeiten zum Umbau der Heberleitung im Frühjahr 2025 müssen die Radwege, auf der westlichen Seite für einen Zeitraum von vier Wochen gesperrt werden.
Hintergrundinformationen zum Störmthaler Kanal
Der Störmthaler Kanal mit Schleuse verbindet den Störmthaler mit dem Markkleeberger See. Der Störmthaler Kanal mit Schleuse im Bereich der Kippe Espenhain wurde 2013 freigegeben und verbindet den Störmthaler mit dem Markkleeberger See. Die Seen entstanden durch Flutung der Restlöcher des Braunkohlentagebaus Espenhain, dessen Abschlussbetriebsplan die LMBV umsetzt.
Die Heberleitung ist eine Rohrleitung, die das überschüssige Wasser aus dem höher gelegenen Störmthaler in den Markkleeberger See ableitet. Diese Funktion hatte ursprünglich der Störmthaler Kanal in Kombination mit der Schleuse als Absperrbauwerk erfüllt. Mit dem Umbau der Heberleitung wird der wasserwirtschaftlicher Betrieb nun optimiert. Die Wasserentnahme erfolgt künftig nicht mehr aus dem oberen Vorhafen, sondern direkt aus dem Störmthaler See. Damit wird der obere Vorhafen (Bereich zwischen Schleuse und oberem Querbauwerk) aus dem System der Wasserüberleitung entkoppelt und der Störmthaler Kanal im Regelbetrieb nicht mehr zur Wasserüberleitung benötigt.
Die Wege- und Geländeerhöhung betrifft nur den östlichen Bereich zwischen unterem Querbauwerk und Schleuse. Die für Besucher der Seen nutzbaren Wege beidseits des unteren Vorhafens wurden bereits im Zuge der Gefahrenabwehrmaßnahme 2021 umverlegt. Seit Anfang 2025 wird das Gelände erhöht, damit anschließend der Wasserstand im unteren Vorhafen angehoben werden kann. Der erhöhte Wasserstand bewirkt, dass die Wasserspiegeldifferenz an der Schleuse verringert wird.
Notfallplan Störmthaler Kanal
Die LMBV hat für diesen Risikofall den „Notfallplan Störmthaler Kanal“ aufgestellt. Im Fall einer akuten Verschärfung der Situation werden die Rettungsleitstelle, der Bereitschaftsdienst des Umweltamtes Landkreis Leipzig sowie die Kommunen Markkleeberg und Großpösna sofort telefonisch informiert. Der Störmthaler und der Markkleeberger See würden dann einschließlich der landseitigen Flächen komplett gesperrt. Der Notfallplan gilt bis zur vollständigen Sanierung des Störmthaler Kanals.
Die Stadt Markkleeberg bittet um besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit. Gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr sind alle technischen Vorbereitungen für den Notfall veranlasst. Sollte es zu einer Rutschung im Kanal kommen, werden Sie über die Warnapp NINA und per Sirene mit einem eine Minute auf- und abschwellenden Dauerton gewarnt. Zusätzlich werden Polizei und Feuerwehr mit Durchsagen in den gefährdeten Straßenzügen unterwegs sein.
Im Zusammenhang mit den veränderten Rahmenbedingungen wurde die Risiko-Gefahrenlage am Kompaktbauwerk und am Störmthaler Kanal Ende 2024 durch einen Sachverständigen für Geotechnik erneut bewertet. Bei einem Szenario des Versagens der Lagestabilität des Kompaktbauwerkes bzw. beim Versagen der Absperrfunktion im Kanal durch Ingang-Kommen einer Unter- und Umspülung können kritischen Situationen an Bauwerken und ein unzulässiger Seespiegelanstieg im Markkleeberger See nicht ausgeschlossen werden. Dafür besteht jedoch aus derzeitiger Sicht nur eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit.
Um für einen solchen Gefahrenfall dennoch gewappnet zu sein, hat die LMBV einen „Notfallplan, d.h. einen Monitoring- und Meldeplan“ erarbeitet. Am 20.05.2025 wurde dieser „Notfallplan“ der LMBV mit möglichen Szenarien den zuständigen Behörden vorgestellt und entsprechende Unterlagen übergeben. Die Stadt Markkleeberg hat daraus abgeleitet als verantwortliche lokale Katastrophenschutzbehörde ihre Umsetzung auf der Webseite der Kommune veröffentlicht.
Ziele der Sanierung
Nach dem Abschluss der Ursachenermittlung steht nunmehr die Frage im Raum, ob und wie der Kanal mit der Schleuse saniert werden kann. Das Ziel der LMBV ist die dauerhafte Gewährleistung der geotechnischen Sicherheit. Darauf aufbauend, sollen die konkreten Planungsansätze für die Sanierung des Kanals sowie des Kompaktbauwerkes festgelegt werden.
Nachdem der Ursachenbericht im Oktober 2023 vorlag, wurde in der Arbeitsgruppe Störmthaler Kanal die Aufgabenstellung einer Machbarkeitsstudie erarbeitet und durch die LMBV beauftragt. Die Studie soll darstellen, ob und mit welchem Aufwand der Störmthaler Kanal und die Schleuse saniert werden können, mit dem Ziel die Schiffbarkeit wiederherzustellen. Den Zuschlag erhielt ebenfalls KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH.
Die Studie werde klären, ob die Schleuse sanierungsfähig ist, nur ertüchtigt werden oder zurückgebaut werden muss. Genau wie die aktuell notwendigen Sicherungsmaßnahmen ist auch die Machbarkeitsstudie finanziert.
Parallel läuft die Arbeit an der Machbarkeitsstudie weiter. Sie soll darstellen, ob und mit welchem Aufwand der Störmthaler Kanal und die Schleuse saniert werden können, mit dem Ziel die Schiffbarkeit wiederherzustellen. Die Ergebnisse werden im 1.
Auswirkungen eines abgesenkten Wasserstandes
Ein Absenken des Störmthaler Sees ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Die Böschungen sind entsprechend des geplanten Endwasserstandes saniert, so dass sie den Wellenschlag aufnehmen und standsicher sind. Jahreszeitliche Schwankungen des Wasserspiegels sind dabei selbstverständlich berücksichtigt, der Wasserspiegel kann etwa einen Meter nach oben und unten schwanken, ohne dass dies einen Einfluss auf die Standsicherheit hat.
Wird der Wasserspiegel um vier Meter gesenkt, sind die Böschungen - also die Uferlinie - nicht darauf ausgelegt, so dass das Ufer unterspült wird und die oberhalb liegende Böschung samt Wegen, Straßen, Gebäuden etc. abrutschen könnte. Ein Höhenunterschied von vier Metern wäre eine erhebliche Veränderung und würde Sicherungsmaßnahmen mit Einfluss auf die etablierten Nutzungen um den gesamten See erfordern. Nahezu sämtliche Einrichtungen, wie Lagovida, Steganlagen, Strände u. ä., wären dann nicht mehr nutzbar.
Der Markkleeberger und der Störmthaler See sind zwar beide aus dem ehemaligen Tagebau Espenhain entstanden. Nur weil es ein Tagebau ist, umfasst dieser dennoch unterschiedliche Geländehöhen, im Osten beim Ortsteil Störmthal ca. +150 m NHN, im Westen am Auslaufbauwerk zur Kleinen Pleiße +114 m NHN. Aus diesem Grund wurde der Damm aufgeschüttet, der zum einen beide Seen voneinander trennt und zum anderen die Trasse der A38 beherbergt.
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