Mehr als 56 Millionen Personen in Deutschland waren 2018 im Besitz eines PKW-Führerscheins. Für die meisten Menschen ist er eine der wichtigsten Berechtigungen überhaupt. Der Gesetzgeber unterscheidet allerdings zwischen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Fahren ohne Führerschein.
Egal, ob Wisch, Fleppen oder Lappen - für den Führerschein gibt es zahlreiche Namen. Der Führerschein ist ein amtlich beglaubigtes Dokument und gleichzeitig Ausdruck der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wiederum ist die Zulassung zum Führen bestimmter Fahrzeuge.
Wer mit einem Motorrad - offiziell als Kraftrad bezeichnet - am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, benötigt dafür abhängig von Hubraum und Motorleistung eine entsprechende Fahrerlaubnis. Der Erwerb des Führerscheins setzt dabei üblicherweise eine Ausbildung in der Fahrschule und das erfolgreiche Abschneiden in Theorie- und Fahrprüfung voraus. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt und trotzdem mit einem Kraftrad unterwegs ist, muss für das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf dem Motorrad mit einer Strafe rechnen.
Sollten Sie dennoch "schwarz fahren" und dabei erwischt werden, droht Ihnen eine Strafanzeige. Es ist grundsätzlich nicht möglich, im öffentlichen Straßenverkehr einen LKW ohne Fahrerlaubnis zu fahren. Um das Fahrzeug zu führen, benötigen Sie die Klassen C, CE, C1 und C1E. Ohne eine gültige Fahrerlaubnis dieser Klassen stellt das Führen der Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr eine Straftat dar, die zur Anzeige gebracht wird.
Was passiert, wenn man ohne Fahrerlaubnis Motorrad fährt?
Fahren Sie ohne entsprechende Fahrerlaubnis ein Motorrad, stellt dies eine Straftat dar. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Mit § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis gesetzlich geregelt.
§ 21 Absatz 1 StVG sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe vor, die dem Fahrzeugführer droht, der trotz Verbot oder fehlender Fahrerlaubnis ein Auto fährt. In § 21 Absatz 2 StVG steht, dass eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe demjenigen droht, der dabei fahrlässig handelt oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Verbots fährt.
Die Sanktionierungen beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gehen allerdings noch weiter:
- In § 21 Absatz 3 StVG ist geregelt, dass das Fahrzeug eingezogen werden kann, sollte der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren sein.
- Darüber hinaus stuft der Gesetzgeber das Fahren ohne Fahrerlaubnis als A-Verstoß ein.
- Ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen gelten Sie als vorbestraft.
Laut Paragraph 21 StVG ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten. Anders als beim Fahren ohne Führerschein handelt es sich beim beim Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht mehr um eine reine Ordnungswidrigkeit, sondern um einen Straftatbestand. Dieser kann eine empfindliche Strafe nach sich ziehen und Sie im schlimmsten Fall auch Ihr Auto kosten.
Wer ohne gültigen Führerschein einen Unfall verursacht, verschärft sich die Situation erheblich. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert zwar grundsätzlich den Schaden Ihres Unfallgegners, wenn Sie den Unfall verschuldet haben. Sie kann allerdings von Ihnen anschließend bis zu 5.000 € Erstattung verlangen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Vorsatz und Wiederholung
Wenn Sie wissen, dass Sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, wird man voraussichtlich von einer vorsätzlichen Tatbegehung ausgehen. Diese wirkt sich in den meisten Fällen straferhöhend aus. Anders ergeht es Wiederholungstätern, die vorsätzlich und mehrfach Auto ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren sind.
Wenn die Polizei Sie zweimal oder öfter beim vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt, fallen die Strafen härter aus. Wiederholungstäter riskieren eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Weitere Konsequenzen
Die Fahrerlaubnis kann entweder auf gerichtliche Anordnung oder bei einer Polizeikontrolle entzogen werden. Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, Sie aber dennoch gefahren sind, sieht der Gesetzgeber sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen vor. In den meisten Fällen bleibt es jedoch bei Geldstrafen.
Nun gibt es Personen, die sich ungeachtet des Entzugs des Führerscheins und des Fahrverbots hinters Steuer setzen. Wenn Sie keine weitere Strafe riskieren wollen, sollten Sie auf Ihr Fahrzeug verzichten und warten, bis die Sperre abgelaufen ist. Mit der Beschlagnahmung des Autos möchte der Gesetzgeber die Bedingungen für die Personen erschweren, die ohne Fahrerlaubnis Auto fahren.
MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
Bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht, wie beispielsweise Alkohol am Steuer, Fahrerflucht und Fahren ohne Fahrerlaubnis ist die Wahrscheinlichkeit einer Anordnung zur MPU sehr hoch. Bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wird überprüft, ob Sie geistig und körperlich in der Lage sind, am Straßenverkehr teilzunehmen und ein Fahrzeug zu führen. Der umgangssprachlich genannte "Idiotentest" überprüft beispielsweise auch, ob Ihnen überhaupt die Verkehrsregeln bekannt sind. Die MPU ist ein Test, den Sie sehr ernst nehmen sollten, wenn Sie Ihren Führerschein wiedererlangen möchten.
Fahren ohne Fahrerlaubnis auf privatem Gelände
Nicht nur im öffentlichen, sondern auch auf privatem Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Laut § 1 kann ein Verkehr auch auf einem Werksgelände sowie auf privatem Grund stattfinden.
Allerdings muss der Eigentümer das erlauben und schauen, dass die arbeitsschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Wo kann man ein Motorrad fahren, ohne einen Führerschein zu besitzen? Auf einem abgesperrten Privatgelände dürfen Krafträder auch ohne entsprechende Fahrerlaubnis gefahren werden. Möglich ist dies zum Beispiel auf Verkehrsübungsplätzen oder im Zuge eines Schnupperkurses bei einer Fahrschule.
Motorrad fahren mit PKW-Führerschein?
Wenn das Fahrverbot oder der Führerscheinentzug nur auf bestimmte PKW-Typen beschränkt ist, dürfen Sie weiterhin Motorrad fahren. Die Voraussetzung ist allerdings, dass Sie für das Motorrad eine Fahrerlaubnis und einen Führerschein haben. Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt beim Motorrad vor, sollten Sie dieses mit der Führerscheinklasse B führen.
So kann die Fahrerlaubnis für Pkw abhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs bereits eine Fahrberechtigung für bestimmte Motorräder beinhalten.
| Fahrerlaubnis | Berechtigung |
|---|---|
| Klasse 3 (vor 01.04.1980) | A1 (Leichtkrafträder mit einem Hubraum von höchstens 125 ccm und einer Nennleistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis Leistung / Leermasse liegt bei max. 0,1 kW/kg) |
| Klasse B mit Erweiterung B196 (seit 2020) | Leichtkrafträder (beschränkt auf Deutschland) |
Darüber hinaus gibt es seit 2020 die Möglichkeit, eine Erweiterung zum Führen von Leichtkrafträdern bei einer bestehenden Fahrerlaubnis der Klasse B zu erwerben. Durch die Erweiterung B196 ist es demnach möglich ein Motorrad zu fahren, ohne einen neuen Führerschein zu erwerben. Allerdings beschränkt sich die Berechtigung auf das Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.
Hinweis: Wenn Sie Ihren Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen können, weil Sie ihn zum Beispiel zu Hause vergessen haben, begehen Sie keine Straftat.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
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