Die Helmpflicht ist in erster Linie eine Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit von Verkehrsteilnehmern - in diesem Fall von Motorradfahrern. Besteht auf dem Motorrad eine Helmpflicht? Ja, in der Regel ist das Tragen eines Helms bei Krafträdern vorgeschrieben. Es gibt zwar keinen eigenständigen Bußgeldkatalog für Motorradfahrer, aber für Biker gelten dieselben Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO), wie für alle Verkehrsteilnehmer.
Gesetzliche Grundlagen der Helmpflicht
Die gesetzlichen Vorgaben zur Helmpflicht beim Motorrad definiert die StVO. Die gesetzlichen Vorgaben zur Helmpflicht beim Motorrad definiert die StVO. Unter § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht geschrieben, dass bei Krafträdern, die schneller als 20 km/h fahren können, während der Fahrt ein Helm getragen werden muss. Maßgebend ist hier der § 21a, welcher genau definiert, für welche Fahrzeuge diese Pflicht zu beachten ist.
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. In § 21a Abs. 2 StVO heißt es dazu: Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Somit besteht auf dem Mofa, Roller, Motorrad oder Trike eine Helmpflicht sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer. Die Pflicht schließt seit dem 1.Oktober 1985 ebenfalls Mofas ein. Somit herrscht in Deutschland eine Helmpflicht für Fahrer und Beifahrer. Für Leichtmofas und E-Bikes besteht dagegen keine Helmpflicht. Bei sogenannten Trikes - ein motorisiertes Dreirad - muss genauer hingeschaut werden. Haben diese Fahrzeuge integrierte Sicherheitsgurte, dann muss nicht zwingend ein Helm getragen werden.
Einführung der Helmpflicht
Für Motorräder ist das Tragen eines geeigneten Helms seit 1976 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschrieben. Eingeführt wurde die Helmpflicht fürs Motorrad in der BRD im Jahre 1976. Sanktionen mussten Helmmuffel allerdings zuerst nicht befürchten, denn für das Motorradfahren ohne Helm war ein Bußgeld erst seit 1. August 1980 vorgesehen. Die Geldsanktion betrug damals 30 DM.
Anforderungen an den Helm
Laut StVO muss der Helm allerdings geeignet sein. Genaue Vorgaben gibt es nicht. Was als geeignet gilt, ist hier allerdings nicht definiert. In der StVO ist nur bestimmt, dass ein Helm geeignet sein muss. Dennoch gibt es Vorschriften und Regelungen an denen sich Hersteller und auch Verkehrsteilnehmer orientieren können. Darüber hinaus können sich Motorradfahrer auch nach bestimmten EU-Regeln und Prüfsiegeln richten.
Die ECE-Norm 22-05 bestimmt einheitliche Vorgaben für die Produktion und die Sicherheitsstandards von Motorradhelmen. Motorradhelme, welche die ECE-Norm 22-05 erfüllen, gelten in der Regel als geeignet und erfüllen die Helmpflicht. Helme mit dem entsprechenden Prüfsiegel erfüllen diese Standards und werden daher als geeignet angesehen. Ein Fahrradhelm ist auf dem Motorrad unzulässig.
Ausnahmen von der Helmpflicht
Unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen ist es möglich, dass Fahrer von der Helmpflicht auf dem Motorrad befreit sind. Wie so oft im deutschen Verkehrsrecht sieht der Gesetzgeber auch für die Helmpflicht beim Motorrad Ausnahmen vor. Bei bestimmten Quad-Modellen oder Trikes können allerdings Gurte verbaut sein. Üblicherweise führen medizinische Gründe zu diesen Ausnahmen. Eine Befreiung von der Helmpflicht auf dem Motorrad wird je nach Einzelfall entschieden und ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Ausnahmeregelung ist meist auf ein bis drei Jahre befristet. Nach Ablauf wird dann überprüft, ob die Gründe für die Ausnahme weiterhin bestehen. Ist absehbar, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr ändern wird, kann die Behörde auch eine unbefristete Genehmigung ausstellen.
Sanktionen bei Verstößen gegen die Helmpflicht
Ja. Missachten Sie die Helmpflicht beim Trike oder Motorrad, müssen Sie mit Sanktionen zwischen 15 Euro und 70 Euro rechnen. Wer gegen die Helmpflicht für Motorradfahrer verstößt, begeht in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Sind Sie auf dem Motorrad ohne Helm unterwegs? Eine Strafe, wenn Sie Motorrad ohne Helm fahren, gibt es in der Regel nicht. Aber mit einem Verwarn- oder einem Bußgeld müssen Sie immer rechnen.
Haben Sie keine Ausnahmegenehmigung, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie keinen oder einen ungeeigneten Helm tragen. Werden Sie erwischt, droht Ihnen zunächst ein Verwarngeld von 15 Euro. Das gilt sowohl für den Fall, dass Sie einen ungeeigneten Helm verwenden als auch dann, wenn Sie gar keinen Helm aufhaben. Teurer wird es, wenn Sie die Helmpflicht auf dem Motorrad missachten und Kinder befördern.
Trägt ein Kind als Beifahrer keinen Helm, werden 60 Euro fällig. Des Weiteren wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Das geschieht auch, wenn Sie mehrere Kinder ohne Helm mitnehmen.
Bußgeldtabelle zur Helmpflicht beim Motorrad
Die folgende Tabelle zeigt die Sanktionen bei Verstößen gegen die Helmpflicht:
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot in Monat(e) |
|---|---|---|---|
| Fahren ohne Helm | 15 | 0 | 0 |
| Mitnahme eines Kindes ohne Helm | 60 | 1 | 0 |
Bedeutung des Helms für die Sicherheit
Bei Unfällen und Stürzen sind sie üblicherweise weniger geschützt als in einem Auto - wo neben der Karosserie auch diverse Schutzeinrichtungen dabei helfen, die Schwere von Verletzungen zu minimieren oder diese gar ganz zu verhindern. Anders als Autos haben Zweiräder keinerlei Schutz bei einem Aufprall. Auf einem Kraftrad freiwillig auf den einzig verfügbaren Schutz zu verzichten, ist sehr leichtsinnig. Die Helmpflicht beim Motorrad soll im Falle eines Unfalls schwere Verletzungen verhindern.
Wichtig ist, dass die Missachtung der Helmpflicht auf dem Motorrad dazu führen kann, dass Ihnen bei einem Unfall eine Mitschuld an etwaigen Verletzungen gegeben wird. Wird die Ausnahmegenehmigung erteilt, geht diese unter Umständen mit Gebühren einher. Informieren Sie sich dahingehend bei der zuständigen Behörde.
Wichtig! Sind Motorradfahrer an einem Unfall beteiligt, kann ein Verstoß gegen die geltende Helmpflicht weitreichende Konsequenzen haben. Denn auch wenn der Biker grundsätzlich keine Schuld an der Kollision trägt, kann die Versicherung den Verzicht auf einen geeigneten Schutzhelm als fahrlässiges Verhalten bewerten. Dadurch trägt dieser eine Mitschuld und die Gegenseite kann Schadenssumme reduzieren oder ggf.
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