Strafe Motorradfahren ohne Helm in Deutschland

Sicherheit ist eines der zentralen Themen im Straßenverkehr. Es gibt eine Vielzahl an Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass alle Verkehrsteilnehmer so sicher wie möglich am Ziel ankommen. Neben den Verkehrsregeln sind in diesem Zusammenhang auch technische Einrichtungen an den Fahrzeugen bzw. die Ausrüstung der Fahrer wichtig. Besonders Fahrzeuge, die keinen umschließenden Fahrgastraum haben, müssen anders für Sicherheit sorgen. Airbags und meist auch Sicherheitsgurte sind in der Regel nicht möglich bzw. würden wirkungslos bleiben. Um dennoch ein gewisses Maß an Sicherheit zu gewährleisten, wurde die Helmpflicht per Gesetz eingeführt. Doch für wen gilt diese eigentlich?

Eingeführt wurde die Pflicht, auf bestimmten Fahrzeugen einen Helm tragen zu müssen, in Deutschland 1976. Wichtig in diesem Zusammenhang ist § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im benannten Paragraphen ist zudem bestimmt, dass ein Schutzhelm dann zu tragen ist, wenn die Fahrzeuge keine Möglichkeit zum Anschnallen bieten. Dies beantwortet dann auch die Fragen, ob eine Helmpflicht im Cabrio besteht.

Gesetzliche Grundlagen der Helmpflicht

Die Helmpflicht auf dem Motorrad ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Unter § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht geschrieben, dass bei Krafträdern, die schneller als 20 km/h fahren können, während der Fahrt ein Helm getragen werden muss. Das heißt, dass bei der Fahrt mit einem Motorrad eine grundsätzliche Helmpflicht besteht.

Explizit mit einer Schutzhelmpflicht belegt sind also Krafträder und offene Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren können. Auf Motorrädern, Trikes, Quads und einigen E-Bikes muss demnach immer ein Helm aufgesetzt werden. Motorrad ohne Helm zu fahren, kann auch eine Strafe nach sich ziehen. Gilt die Helmpflicht auch beim Trike? Das kommt darauf an, ob Sicherheitsgurte vorhanden sind. Falls ja, entfällt die Helmpflicht.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Helmpflicht beim Motorrad definiert die StVO. Unter § 21a Abs. 2 StVO heißt es dazu:Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.Anhand dieses Auszugs zeigt sich, dass die Helmpflicht beim Motorrad immer dann greift, wenn dieses schneller als 20 km/h fahren kann und über keinen Sicherheitsgurt verfügt.

Wichtig ist zudem auch, dass nicht nur Fahrer einen Helm tragen müssen, sondern auch etwaige Mitfahrer. In diesem Fall gilt die Helmpflicht explizit auch für Kinder, wenn diese beispielsweise im Beiwagen oder auf dem Quad mitfahren.

Ausnahmen von der Helmpflicht

Gibt es Ausnahmen von der Helmpflicht? Ist eine Befreiung unter Umständen möglich? Bestehen außerordentliche Gründe, dass ein Helm nicht getragen werden kann, ist eine Befreiung von der Helmpflicht eine Option. Dies wird jedoch immer für den jeweiligen Einzelfall entschieden. Liegen zum Beispiel gesundheitliche Gründe vor, muss dies durch ein Gutachten bzw. durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

Darüber hinaus können Fahrzeugführer gemäß § 46 StVO auch die Befreiung von der Helmpflicht beim Motorrad beantragen. Diese Option besteht allerdings meist nur, wenn das Tragen des Schutzhelms wegen gesundheitlicher Gründe nicht möglich ist. Die medizinische Begründung ist dabei mithilfe eines ärztlichen Attests nachzuweisen.

Unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen ist es möglich, dass Fahrer von der Helmpflicht auf dem Motorrad befreit sind. Üblicherweise führen medizinische Gründe zu diesen Ausnahmen. Eine Befreiung von der Helmpflicht auf dem Motorrad wird je nach Einzelfall entschieden und ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Ausnahmeregelung ist meist auf ein bis drei Jahre befristet. Nach Ablauf wird dann überprüft, ob die Gründe für die Ausnahme weiterhin bestehen. Ist absehbar, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr ändern wird, kann die Behörde auch eine unbefristete Genehmigung ausstellen.

Geeignete Helme

Per Gesetz ist ein geeigneter Helm vorgeschrieben, was einen solchen ausmacht, ist jedoch in der StVO nicht festgehalten. Allerdings kommt hier die gängige Rechtsprechung zum Tragen, wonach durch den Helm Ohren, Stirn und Nacken geschützt sein müssen. Auch von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die ECE-Norm 22-05, welche in vielen Ländern der Europäischen Union den gesetzlichen Standard für geeignete Helme darstellt. In Deutschland ist das entsprechende Prüfsiegel nicht vorgeschrieben, allerdings wird empfohlen, dass Helme den Vorgaben der Norm entsprechen sollten.

Diese Norm stellt sicher, dass Helme im Rahmen verschiedener Anforderungen geprüft werden und diesen Standards entsprechen. Da diese Vorschriften in anderen Ländern per Gesetz erfüllt sein müssen, können Fahrten mit Helmen ohne entsprechendes Prüfsiegel im Ausland zu Bußgeldern führen. Vor einer Reise sollten sich Fahrer also immer informieren, ob das ECE-Siegel Teil der Helmpflicht ist.

Dennoch gibt es Vorschriften und Regelungen an denen sich Hersteller und auch Verkehrsteilnehmer orientieren können. Darüber hinaus können sich Motorradfahrer auch nach bestimmten EU-Regeln und Prüfsiegeln richten. Die ECE-Norm 22-05 bestimmt einheitliche Vorgaben für die Produktion und die Sicherheitsstandards von Motorradhelmen. Helme mit dem entsprechenden Prüfsiegel erfüllen diese Standards und werden daher als geeignet angesehen. Im Ausland ist das mitunter jedoch anders. Möchten Sie dort den Anforderungen einer Helmpflicht auf dem Motorrad entsprechen, ist es oft unerlässlich, dass der Helm die ECE-Norm erfüllt.

Strafen bei Verstößen

Wer mit einem Fahrzeug fährt, für das eine Helmpflicht zu beachten ist, jedoch keinen Helm trägt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Helmpflicht zu missachten, bedeutet in Deutschland ein Verwarngeld von 15 Euro. Werden allerdings Kinder ohne Helm mitgenommen, erhöht sich der Betrag auf 60 Euro und ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls eingetragen.

Missachten Sie die Helmpflicht beim Trike oder Motorrad, müssen Sie mit Sanktionen zwischen 15 Euro und 70 Euro rechnen. In bestimmten Fällen sind auch mit Punkten in Flensburg vorgesehen. In der Regel hat das Motorradfahren ohne Helm ein Bußgeld von 15 Euro zur Folge. Beim Tragen eines nicht vorschriftsmäßigen Helms muss mit demselben Bußgeld gerechnet werden. Anders verhält es sich übrigens bei Kindern als Beifahrer.

Die Helmpflicht zu missachten, bedeutet in Deutschland ein Verwarngeld von 15 Euro. Werden allerdings Kinder ohne Helm mitgenommen, erhöht sich der Betrag auf 60 Euro und ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls eingetragen. Teurer wird es, wenn Sie die Helmpflicht auf dem Motorrad missachten und Kinder befördern. Trägt ein Kind als Beifahrer keinen Helm, werden 60 Euro fällig. Des Weiteren wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Das geschieht auch, wenn Sie mehrere Kinder ohne Helm mitnehmen.

Versicherungsschutz und Mitschuld

Die Missachtung der Helmpflicht ist auch in Bezug auf den Versicherungsschutz von Bedeutung. So kann Fahrern durchaus eine Mitschuld an einem Unfall eingeräumt werden, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich ohne vorgeschriebenen Helm unterwegs waren. Versicherungen können die Zahlungen teilweise oder ganz verweigern bzw. den Versicherten in Regress nehmen.

Gerät der Motorradfahrer in einen Unfall, bei dem er keinen Helm getragen hat, dann kann ihm Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Die Versicherung stuft das Verhalten dann als Mitverschulden gemäß § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein, selbst wenn der Biker keinerlei Schuld getragen hat.

Wichtig ist, dass die Missachtung der Helmpflicht auf dem Motorrad dazu führen kann, dass Ihnen bei einem Unfall eine Mitschuld an etwaigen Verletzungen gegeben wird. Sind Motorradfahrer an einem Unfall beteiligt, kann ein Verstoß gegen die geltende Helmpflicht weitreichende Konsequenzen haben. Denn auch wenn der Biker grundsätzlich keine Schuld an der Kollision trägt, kann die Versicherung den Verzicht auf einen geeigneten Schutzhelm als fahrlässiges Verhalten bewerten. Dadurch trägt dieser eine Mitschuld und die Gegenseite kann Schadenssumme reduzieren oder ggf.

Allerdings droht im Falle einer Kollision nicht nur die verkehrsrechtliche Strafe. Wer ein Motorrad ohne Helm fährt, muss ggf. damit rechnen, dass ihm eine Mitschuld gegeben wird. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Schadensregulierung und ein mögliches Schmerzensgeld.

Bußgeldtabelle zur Helmpflicht beim Motorrad

Der Bußgeldkatalog sieht für den Verstoß gegen die Helmpflicht mindestens ein Verwarngeld von 15 Euro vor.

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Fahren ohne Helm 15 0 0
Kind ohne Helm mitgenommen 60 1 0

Helmpflicht weltweit

Motorradfahrer sind auf der sicheren Seite, wenn sie einen Helm tragen, der den ECE-Richtlinien entspricht. Für andere Fahrzeuge ist es möglich, dass eine Helmpflicht entfällt, sobald Sicherheitsgurte integriert sind.

In allen anderen europäischen Ländern gilt fast uneingeschränkt ebenfalls eine Helmpflicht für Krafträder, also Motorräder und Motorroller. Jedoch können einzelne Bestimmungen voneinander abweichen.

Eine uneingeschränkte Helmpflicht gilt in 21 Staaten der USA. Hier muss jeder Fahrer und Beifahrer, egal welchen Alters, einen Helm tragen.

In allen anderen Staaten gilt die Helmpflicht nur bis zu einem bestimmten Alter. In einigen Staaten, wie in Arizona, Hawaii und New Mexico kann ab 18 Jahren auf den Schutzhelm verzichtet werden.

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