Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad – Welche Strafen drohen?

Auch Radfahrer müssen eine rote Ampel beachten, denn als Teilnehmer des Straßenverkehrs sind sie verpflichtet, dieselben Regeln zu befolgen, denen sich auch Autofahrer zu beugen haben. Eine rote Ampel mit dem Fahrrad zu überfahren, ist kein Kavaliersdelikt, denn selbstverständlich haben sich auch Radfahrer an die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu halten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was es zum Thema „Bußgeldkatalog: Rote Ampel beim Fahrrad“ zu wissen gibt.

Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel: Eine Gefahr im Straßenverkehr

Fahren Radfahrer über eine rote Ampel, stellt dies einen massiven Eingriff in den laufenden Verkehr dar. In Deutschland verlassen sich viele Verkehrsteilnehmer nahezu blind auf die Ampeln - bei grün geben sie Gas. Fährt nun ein Fahrrad bei Rot über die Ampel, müssen Autofahrer schnell reagieren und Ausweichmanöver durchführen. Schnell kommt es in dieser Situation zum Unfall, weshalb die Bußgelder entsprechend hoch sind.

Welche Ampel müssen Radfahrer beachten?

Damit Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad nicht missachten oder übersehen, sollten Sie wissen, welche Ampel überhaupt gilt. Dies ist gesetzlich in der Straßenverkehrs-Ordnung definiert. Insbesondere § 37 StVO ist hier von Bedeutung. Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Das bedeutet: Radfahrer müssen entweder Fahrradampeln oder Ampeln für den Autoverkehr beachten. Fußgängerampeln gelten für Radler nicht.

  • Fahrradampel: Ist eine Fahrradampel vorhanden, muss diese beachtet werden.
  • Ampel für den Autoverkehr: Gibt es keine Fahrradampel, gilt die Ampel für den Autoverkehr.
  • Fußgängerampel: Eine Fußgängerampel gilt für Radfahrer hingegen nie.

Bußgelder - Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad

Missachten Sie mit dem Fahrrad eine rote Ampel, ist die Strafe gemäß Bußgeldkatalog 2025 aus einem Bußgeld zwischen 60 Euro und 180 Euro und einem Punkt in Flensburg zusammengesetzt. Die Höhe des Bußgelds richtet sich danach, ob die Ampel beim Verkehrsverstoß mehr oder weniger als eine Sekunde rot war.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Es erwartet Sie ein niedrigeres Bußgeld, wenn das Fahrrad die rote Ampel überrollt hat, als der Rotlicht-Zustand noch keine Sekunde Bestand hatte.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel war länger als eine ganze Sekunde rot, als sie überfahren wurde.

Aufgepasst: Beim Rotlichtverstoß ist es egal, ob eine Straßenampel oder eine Fußgängerampel mit dem Fahrrad missachtet wurde. Das Gesetz macht hierbei keine Unterscheidung.

Bußgeldtabelle: Rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren

Hier ist eine Übersicht der möglichen Sanktionen:

Tatbestand Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel war maximal eine Sekunde rot) 60 1 -
… mit Gefährdung 100 1 -
… mit Unfall 120 1 -
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel war länger als eine Sekunde rot) 100 1 -
… mit Gefährdung 160 1 -
… mit Unfall 180 1 -

Diese Folgen drohen bei einem Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

Wird eine rote Ampel überfahren und das Fahrrad dafür genutzt, kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld verlangt werden, welches weit über 100 Euro liegt. Richtig teuer wird es, wenn dabei eine Gefährdung oder ein Unfall entstanden ist.

Auch wenn das dann die Eltern zahlen, wandert für jeden Verstoß dieser Art ein Punkt aufs Konto nach Flensburg. So können Radler, die beim Fahren nicht aufpassen, sich schon früh beim Führerschein Steine in den Weg legen. Auch ist es so möglich, dass durch die Verkehrsverstöße auf dem Fahrrad der Führerschein entzogen wird, wenn genug Punkte in Flensburg gesammelt wurden.

Hält ein Fahrradfahrer nicht vor einer roten Ampel, bekommt er so im schlimmsten Fall das dauerhafte Fahrverbot auferlegt. Wer beruflich auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist, sollte mit dem Fahrrad also doppelte Aufmerksamkeit an den Tag legen, um auf dem Drahtesel nicht Punkt nach Punkt zu sammeln.

Wenn eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren wird, sind die sogenannten Ampelblitzer zwar dazu in der Lage, das Geschehen zu fotografieren, jedoch ist die Verfolgung wegen fehlendem Kennzeichen nur schwer möglich. Einen Bußgeldbescheid erhält der Täter also nur, wenn Polizeikontrollen direkt vor Ort gemacht werden.

Generell sollte jeder Fahrradbesitzer beim Fahren darauf achten, das Umschalten von Ampeln richtig einzuschätzen, keine Fußgänger zu gefährden und vor allem keinen Unfall zu provozieren. Rote Ampeln signalisieren: „Stehen bleiben“. Das gilt für Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer ohne Ausnahme.

Das Fahrrad, die rote Ampel und der Führerschein

Wird eine rote Ampel mit dem Fahrrad ignoriert, kann das schon früh Auswirkungen auf den Führerschein haben. Schon einem 14-jährigen Radfahrer kann ein Bußgeld auferlegt werden.

Jeder Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad stellt einen A-Verstoß dar. Dabei ist es nebensächlich, ob die Ampel unter oder über eine Sekunde Rot leuchtete. Bereits ein „normaler“ Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad kann also den Führerschein gefährden und die Probezeit verlängern.

Was passiert also, wenn Sie die rote Ampel überfahren, mit dem Fahrrad unterwegs sind und sich noch in der Probezeit befinden? Dabei ist es zunächst interessant, ob Sie bereits einen A- oder B-Verstoß begangen haben. Ist das bereits Ihr zweiter A-Verstoß in der Probezeit, also Ihr erster in der verlängerten Probezeit, erhalten Sie eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Haben Sie jedoch bereits zwei A-Verstöße begangen und haben nun eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, entziehen Ihnen die Behörden umgehend die Fahrerlaubnis. Danach folgt eine Sperrfrist für den Radfahrer, in der Sie erst einmal keinen neuen Führerschein erlangen dürfen. Ein begangener Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad kann sich so also auch auf den Autoführerschein auswirken.

Rote Ampel mit dem Fahrrad: So verhalten Sie sich richtig

Hier sind einige Tipps, wie Sie sich richtig verhalten, um einen Rotlichtverstoß zu vermeiden:

  • Achten Sie auf die Ampeln: Seien Sie aufmerksam und beobachten Sie die Ampeln rechtzeitig.
  • Schätzen Sie die Situation richtig ein: Beurteilen Sie, ob Sie die Kreuzung noch sicher überqueren können, bevor die Ampel auf Rot schaltet.
  • Bleiben Sie stehen: Wenn die Ampel Gelb zeigt oder bereits auf Rot umgesprungen ist, halten Sie an.

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