Beengte Straßen und viel Verkehr können dazu führen, dass der Abstand zum Gegenverkehr nicht immer optimal ist. Oftmals ist der Außenspiegel der Leidtragende. Da Spiegel laut StVZO Pflicht sind, müssen sie bei Beschädigung repariert oder ausgetauscht werden.
Dieser Artikel befasst sich mit den wichtigsten Aspekten der StVZO in Bezug auf Motorradspiegel.
Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften
Entsprechend den Vorschriften des § 56 der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sind sämtliche Kraftfahrzeuge verpflichtet, über „Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht“ zu verfügen.
Die Anzahl der benötigten Spiegel richtet sich nach dem Erstzulassungsdatum des Motorrads:
- Erstzulassung vor 1990: Bei diesen Motorrädern ist mindestens ein Spiegel erforderlich.
- Motorräder ab Baujahr 1990: Müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein.
Zusätzlich schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Rückspiegel in einer Position installiert werden müssen, die es dem Fahrer ermöglicht, den Verkehr hinter dem eigenen Fahrzeug klar und deutlich zu beobachten. Es ist nicht gestattet, diese Anbauteile in einer Weise zu verwenden, die keinen funktionalen Zweck erfüllt.
Abmessungen und Bauart
Auch bei den technischen Vorgaben machen die StVZO und die Europäische Union detaillierte Angaben. So muss/darf:
- Die Größe der reflektierenden Fläche bei runden Spiegeln muss einen Mindestdurchmesser von 94 mm aufweisen, die Fläche nicht kleiner als 69 Quadratzentimeter sein.
- Bei nicht runden Spiegeln muss es möglich sein, einen Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm auf der reflektierenden Fläche aufzuzeichnen.
- Der Durchmesser eines runden Spiegels darf 150 mm nicht überschreiten.
- Die spiegelnde Fläche eines nicht runden Spiegels muss in ein 120 x 200 mm großes Rechteck passen.
Die nächste Bedingung ist ein konvexes Spiegelglas (mit Wölbung), eine Einstellbarkeit und ein maximaler Winkel von 55° zwischen Spiegel und Auge.
Fahrt Ihr ein älteres Fahrzeug mit StVZO Zulassung, so genügt eine Fläche von 60cm². Ein Spiegel wurde generell erst ab 1961 zur Pflicht und 1990 folgte der 2. Spiegel. Auch hatte die gute alte StVZO keine Probleme mit Plan-Spiegeln, die lediglich eine glatte Oberfläche besitzen.
Der oder die Spiegel müssen zudem in einem Mindestabstand von 28 cm zur Fahrzeugmitte befestigt sein.
E-Prüfzeichen und DOT-Zertifizierung
Rückspiegel, ebenso wie andere relevante Anbauteile, müssen E-geprüft sein oder eine DOT-Zertifizierung aufweisen. Nur dann ist es erlaubt, sie im öffentlichen Straßenverkehr zu verwenden. Im Falle einer Kontrolle kann eine Geldstrafe gemäß der aktuellen Bußgeldtabelle zu § 56 StVZO fällig werden, ist keine Prüfziffer vorhanden.
Anbringung der Rückspiegel am Motorrad
Wichtig für den Fahrzeughalter sind die Hinweise zur Anbringung der Rückspiegel, wenn er seine Serienspiegel durch andere ersetzen möchte. Hierfür schreibt die Regelung Nr. 81 vor: "Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen" und vom Fahrer "in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können."
Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.
Weitere wichtige Punkte
- Sichtbarkeit: Kraftfahrzeuge müssen Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
- Blickwinkel: Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf.
Konsequenzen bei Verstößen
Fehlende bzw. nicht regelgerechte Rückspiegel lösen zwar grundsätzlich nur ein Verwarngeld von 15 Euro aus und werden auch nicht einmal als B-Verstoß in der Probezeit gewertet. Aber Achtung: Da Rückspiegel sicherheitsrelevant sind, kann die fehlende Vorschriftsmäßigkeit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (BE) führen.
Tabelle: Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften
| Merkmal | Vorschrift |
|---|---|
| Anzahl der Spiegel | Mind. 1 Spiegel (EZ vor 1990), 2 Spiegel (EZ ab 1990) |
| Mindestfläche (rund) | Durchmesser 94 mm (69 cm²) |
| Mindestfläche (nicht rund) | Kreis mit Durchmesser 78 mm muss aufzeichenbar sein |
| Maximaler Durchmesser (rund) | 150 mm |
| Maximalfläche (nicht rund) | 120 x 200 mm Rechteck |
| Prüfzeichen | E-Prüfzeichen oder DOT-Zertifizierung erforderlich |
Praktische Tipps für einen optimalen Durchblick
- Kontrolliere vor jeder Fahrt den Zustand und die korrekte Einstellung der Spiegel.
- Verwende bei einem Austausch oder Umbau nur Anbauteile, die E-geprüft sind.
- Achte bei der Montage der neuen Motorrad Spiegel auf die korrekte Position. Nur so ist eine optimale Sicht nach hinten gewährleistet.
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