Am 1. März jeden Jahres beginnt die Saison der Mopedfahrenden. Für ein Mofa oder Moped bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum benötigen Sie dann ein neues Kennzeichen.
Versicherungspflicht und -schutz
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber für jedes Kraftfahrzeug verpflichtend vor. Die optionale Teilkaskoversicherung ersetzt auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Mit der Teilkaskoversicherung der SV erhalten Sie umfassenden Versicherungsschutz für Ihr Moped beziehungsweise für alle Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (ausgenommen Elektrokleinstfahrzeuge). Der Absicherungsbedarf für Ihr Fahrzeug ist individuell.
Die Teilkaskoversicherung können Sie mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Geltungsbereich
Ja, der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten der EU. Beachten Sie für Elektrokleinstfahrzeuge: Die Regeln können im Ausland anders sein als in Deutschland.
Kennzeichen und Gültigkeit
Sie erhalten das Mopedschild per Post in einem Brief der Größe DIN A5 kostenfrei zugesandt. Der Versicherungsschutz beginnt trotzdem erst am 1. März. Verträge während des laufenden Jahres (zwischen 1. März und 28. bzw. 29. Februar) Sie sind ab dem Moment versichert, in dem Sie Ihre Unterlagen erhalten. Der Versicherungsschutz gilt immer vom 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. Wenn Sie das Fahrzeug weiter nutzen möchten, schließen Sie ab dem 1. März jeden Jahres einen neuen Vertrag ab.
Fahrzeugwechsel
Nein. Bei einem Fahrzeugwechsel brauchen Sie ein neues Kennzeichen (Kosten: 12,50 €).
Verlust oder Unleserlichkeit der Bescheinigung
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie die Bescheinigung verloren haben oder wenn diese unleserlich ist. Wenden Sie sich an die Ausgabestelle, bei der Sie das Kennzeichen oder die Plakette erhalten haben. Bestellen Sie das neue Kennzeichen oder die neue Plakette direkt online.
S-Pedelec: Besonderheiten
Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit Elektromotor. Der Motor hilft nur beim Treten und unterstützt Sie bis 25 km/h. Ein S-Pedelec ist schneller: Es unterstützt Sie bis 45 km/h. Dafür brauchen Sie ein Versicherungskennzeichen, einen Führerschein der Klasse AM und müssen einen Helm tragen.
Kündigung
Wie lang ist die Kündigungsfrist? Eine Kündigungsfrist gibt es nicht - der Vertrag endet automatisch.
Bedeutung eines aktuellen Versicherungskennzeichens
Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen des Unfallgegners. Versicherungsschutz besteht nur mit einem gültigen Kennzeichen. Dieses läuft saisonal immer vom 1.
Empfehlung
Hier gilt: Haftpflicht ist ein Muss, Teilkasko ist sinnvoll. Wer sehr an seinem Gefährt hängt, sollte eine Teilkaskoversicherung in Betracht ziehen. Sie leistet unter anderem bei Wildschäden, Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl. Gerade Letzteres kommt leider häufiger vor als gedacht: Statistisch gesehen werden von 1.000 Kleinkrafträdern zehn geklaut.
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