THC-Grenzwert auf dem Fahrrad in Deutschland: Was gilt nach der Legalisierung?

Joint, Cookies und Co.: Kiffen und kurbeln? Keine gute Idee. Die Teillegalisierung von Cannabis ist kein Freifahrtschein dafür, high auf dem Fahrrad unterwegs zu sein. Wir klären auf, welche Regeln für Radler gelten.

Was gilt grundsätzlich bei Cannabis im Straßenverkehr?

Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal. Doch das bedeutet nicht, dass man nach einem Joint bedenkenlos am Straßenverkehr teilnehmen kann. Ähnlich wie beim Alkohol gibt es Regeln und Grenzen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Für Fahrer von Kraftfahrzeugen (Auto, Motorrad, E-Scooter) gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum, ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Überschreitest du diesen Wert, drohen Strafen - unabhängig davon, ob du tatsächlich unsicher gefahren bist. Wann man 3,5 Nanogramm erreicht hat, ist individuell abhängig von Statur und Konsum-Gewohnheit. Empfohlen wird in der Regel zwölf Stunden zu warten, bis man nach dem Konsum von Cannabis wieder am Straßenverkehr teilnimmt.

Was bedeutet das für Radfahrer?

Der Gesetzgeber hat für Radfahrer bisher keinen festen THC-Grenzwert festgelegt. Ein Freifahrtschein dafür, high auf dem Fahrrad unterwegs zu sein, ist das aber nicht.

Das haben wir uns von der Polizei München noch einmal genauer erklären lassen:

"Derzeit gibt es beim Führen eines Fahrrads unter Cannabiseinfluss keinen gesetzlich festgelegten Grenzwert, ab dem die Fahruntüchtigkeit zwingend angenommen werden muss. Zu beachten ist jedoch: Wer das Rad unter Cannabiseinfluss nicht mehr verkehrssicher führen kann, gilt als fahruntüchtig und macht sich strafbar. [...] Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft [...]." Polizei München

Heißt also: Solange du sicher fährst, keine Verkehrsregeln verletzt und niemanden gefährdest, drohen dir in der Regel keine Sanktionen. Aber Vorsicht: Solltest du auffallen - zum Beispiel durch unsicheres Fahren oder sogar einen Unfall - wird deine Fahrtüchtigkeit geprüft. Und wenn die nicht gegeben ist, kannst du auch als Radfahrer rechtliche Konsequenzen erwarten.

Welche Strafen drohen bei unsicherem Fahren?

Wenn du bekifft auf dem Fahrrad unterwegs bist und dadurch andere gefährdest, wird es ernst. Die genauen Strafen sind einzelfallabhängig, aber folgende Konsequenzen können dich erwarten:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: Besonders bei einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer drohen hohe Geldstrafen oder sogar bis zu mehreren Jahren Haft.
  • Führerscheinentzug: Ja, auch als Radfahrer kannst du deinen Führerschein verlieren - und zwar für sechs Monate bis zu fünf Jahre.
  • Punkte in Flensburg: Verstöße werden im Fahreignungsregister dokumentiert.
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU): Du musst unter Umständen nachweisen, dass du in der Lage bist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Warum ist Cannabis am Steuer so gefährlich?

Cannabis beeinflusst deine Konzentrationsfähigkeit, kann deine Reaktionszeit verlängern und deine Wahrnehmung verändern. Besonders kritisch: Diese Effekte können individuell sehr unterschiedlich ausfallen. Selbst wenn du dich fit fühlst, kann es sein, dass du in einer Stresssituation langsamer reagierst oder eine Gefahrensituation falsch einschätzt. Auf dem Fahrrad, wo du weniger geschützt bist als im Auto, kann das besonders gefährlich sein.

Cannabis auf Rezept: Gibt es Ausnahmen?

Wenn dir Cannabis als Medikament verschrieben wurde, gelten andere Regeln. Solange du dich an die empfohlene Dosierung hältst und fahrtüchtig bist, bist du als Kraftfahrer von Sanktionen ausgenommen. Aber Vorsicht: Auch hier liegt die Verantwortung bei dir, denn eine Gefährdung anderer wird nicht toleriert. Da es für Radfahrende aber ohnehin keinen Grenzwert gibt, ändert sich hier nichts.

Vier Tipps: So kommst du sicher an dein Ziel

  • Selbst Cannabis konsumiert? Dann lass jemand anderen fahren.
  • Lege vorher fest, wer fährt und nicht kifft - auch nicht passiv!
  • Auch für Mitfahrende gilt: nicht im Fahrzeug kiffen.
  • Keine Mitfahrgelegenheit gefunden?

Was ist jetzt neu?

Es gibt einen neuen Grenzwert für Cannabis am Steuer - dieser liegt bei 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum. Die Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums, wonach ab dann eine sicherheitsrelevante Wirkung „nicht fernliegend“ ist. Vergleichbar sei es mit 0,2 Promille Alkohol und liege klar unter der Schwelle von sieben Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung beginnt. Eingerechnet ist auch ein Zuschlag für Messfehler.

Bei THC am Steuer geht es um Cannabiskonsum aller Art - also Joints, aber auch THC-haltige Esswaren, Getränke, Öle und Extrakte. Ausdrücklich ausgenommen ist aber, wenn das THC „aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“.

Hat man die Schwelle von 3,5 Nanogramm oder mehr erreicht, gilt zusätzlich ein Verbot von Alkohol am Steuer - also, dass man dann noch ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl man unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht.

Für Fahranfänger und Fahranfängerinnen heißt es künftig wie schon bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot - der Grenzwert von 3,5 Nanogramm greift nicht.

Was passiert, wenn man gegen die Vorgaben verstößt?

Wer mit mehr als 3,5 Nanogramm THC im Blut unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Ist dann auch noch Alkohol im Blut nachweisbar, kann sich das Bußgeld auf 1000 Euro erhöhen. Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die mit einem erhöhten THC-Wert erwischt werden, müssen in der Regel mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen.

Wie kann die Polizei die THC-Konzentration messen?

Zunächst kontrolliert die Polizei das Erscheinungsbild der Autofahrerin oder des Autofahrers. Also: Gibt es Hinweise für einen Cannabis-Konsum? Gerötete Augen? Erweiterte Pupillen? Oder liegen konkrete Ausfallerscheinungen vor? Spricht die Autofahrerin verwaschen, ist sie benommen, vielleicht sogar Schlangenlinien gefahren? Oder hat der Autofahrer einen Unfall verursacht?

Gibt es Anzeichen dafür, dass die Autofahrerin oder der Autofahrer zu viel Cannabis konsumiert hat, kann die Polizei einen Speicheltest durchführen. Im Speichel ist THC mehrere Stunden nachweisbar. Der ADAC rät: Wer nichts konsumiert hat, sollte dem freiwilligen Test zustimmen. Dann dürfte die Verkehrskontrolle auch zügig vorbei sein und man könne weiterfahren.

Fällt der Speicheltest jedoch positiv aus oder gibt es Anzeichen von Ausfallerscheinungen, kann zusätzlich eine Blutprobe genommen werden. Diese sei auch bei einem negativen Speicheltest erforderlich, heißt es im neuen Gesetzesentwurf. „Als rechtskräftiges Beweismittel gilt ausschließlich der Nachweis des Wirkstoffs THC im Blutserum“, merkt der AADAC an. Die Analyse erfolge in einem Labor.

Die neuen Vorschriften und Grenzwerte sind ab sofort in Kraft:

  • Der bisherige Grenzwert für THC im Straßenverkehr lag bei 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum.
  • Mit den neuen Regelungen, die ab dem 22. August gelten, hat der Bundestag den Grenzwert auf 3,5 Nanogramm erhöht.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr im Blut am Steuer erwischt wird, muss mit einer Strafe von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Wer zusätzlich Alkohol konsumiert, dem drohen 1.000 Euro Bußgeld.
  • Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt ein striktes Cannabis-Verbot, ähnlich wie bei Alkohol in der Probezeit. Bei Verstößen sind 250 Euro Bußgeld fällig.

Für Patienten, die medizinisches Cannabis nutzen, gilt der Grenzwert von 3,5 Nanogramm nicht. Solange das Cannabis bestimmungsgemäß eingenommen wird, bleibt ein positiver THC-Test straffrei, außer es treten Ausfallerscheinungen auf. In solchen Fällen droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Der THC-Abbau im Blut variiert stark, abhängig von Faktoren wie der körperlichen Verfassung oder der Konsumhäufigkeit. THC kann bis zu drei Tage nach dem Konsum nachgewiesen werden, Abbauprodukte sogar bis zu einem Monat. Regelmäßige Konsumenten haben deutlich länger nachweisbare THC-Werte im Blut.

Für Fahrradfahrer gibt es keinen festen THC-Grenzwert, dennoch ist Vorsicht geboten.

Wichtige Hinweise:

  • Wer Cannabisrauch passiv einatmet, kann Rauscheffekte erleben und unter Umständen einen positiven THC-Test bekommen.
  • Wer noch fahren möchte, sollte geschlossene Räume mit kiffenden Personen vermeiden.
  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit wegen einer Cannabisfahrt nach § 24 a StVG begangen wird, droht folgendes: Bußgeld für Ersttäter 500 Euro, 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1 Monat Fahrverbot.

THC-Grenzwert: Im Straßenverkehr gilt ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm (ng) THC pro Milliliter (ml) Blutserum. Wer aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, darf diesen Grenzwert nicht überschreiten.

Nachweisbarkeit: THC kann im Blut noch mehrere Tage nach dem Konsum nachgewiesen werden.

Tabelle: Strafen bei Überschreitung des THC-Grenzwerts

Verstoß Strafe
Erstverstoß (über 3,5 ng THC) 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
THC und Alkohol im Blut 1000 Euro Bußgeld
Verstoß durch Fahranfänger 250 Euro Bußgeld

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