Das umstrittene Fahrverbot für Motorräder mit einem Standgeräusch von über 95 dB(A) bleibt in Tirol auch im Jahr 2024 bestehen. Seit 2020 gibt es ein permanentes Fahrverbot in den Bezirken Reutte und Imst in Tirol.
Betroffene Strecken und Zeiten
Auf sechs Streckenabschnitten dürfen vom 15. April bis 31. Oktober keine Motorräder mehr fahren, die ein Standgeräusch von mehr als 95 dB(A) aufweisen.
Fahrverbot: Diese Strecken in Tirol sind tabu
- B198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
- B199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
- L21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
- L72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
- L246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
- L266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar
Die Fernpassstraße (B179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen.
Hintergrund der Fahrverbote
Die Tiroler Landesregierung begründet ihre Entscheidung damit, dass sich durch den wachsenden Motorradverkehr und die erhebliche Lärmbelastung 44 % der dortigen Bevölkerung beeinträchtigt fühle. Besonders das hochtourige Fahren, also Aufheulen lassen des Motors beim Beschleunigen oder Bremsen sei störend.
Da die bisherigen Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt hatten, entschloss sich die Landesregierung im Jahr 2020 in einem Pilotprojekt zu den abschnittsweisen Sperrungen. Die Regelung wurde seither nicht mehr aufgehoben und ist damit auch in der aktuellen Motorradsaison 2025 wieder gültig.
Kritik an den Fahrverboten
Es wird bemängelt, dass das Standgeräusch nichts mit dem Fahrgeräusch zu tun hat und zudem nicht gesetzlich reguliert ist. Selbst die Europäische Kommission sieht hier keine Rechtsverletzung, wodurch betroffene Motorradfahrer nur zwei Optionen bleiben: Entweder die Region meiden oder eines der Motorräder fahren, die ein Standgeräusch von nicht mehr als 95 dB(A) haben.
Die Begründung für die Fahrverbote in Tirol basiert auf dem angeblich einfacheren Vor-Ort-Test des irrelevanten Standgeräuschwerts. Dabei wird immer die Nahfeldmessung verwendet. Allerdings ist dieses Instrument dazu gedacht, verschlissene, manipulierte oder illegale Auspuffanlagen zu identifizieren.
Alternativen und Ausnahmen
Im Rahmen eines geplanten Pilotprojekts im deutschen Kreis Holzminden, bei dem Fahrverbote für Motorräder mit einem Standgeräusch von über 90 dB(A) drohen, hat MOTORRAD Redaktion die Datenbank durchsucht. Davon sind 321 von den Fahrverboten in Tirol ausgenommen.
Dazu gehören bekannte laute Motorräder wie die italienischen V4-Modelle von Aprilia, Tuono und RSV4, sowie die Ducati Multistrada. Aber auch japanische Supersportler mit Vierzylinder und 600 Kubik, die einst aufgrund ihrer Lautstärke als problematisch galten.
Interessant ist, dass beide Orte die Quellen des tatsächlich geprüften und für die Zulassung relevanten Fahrgeräuschs sind. So wird die Standgeräuschmessung durchgeführt Bei einer Schalldruckpegelmessung im Nahfeld, der sogenannten Standgeräuschmessung nach UN-ECE R 41.04, werden mehrere Messungen seitlich hinter der Endtopfmündung vorgenommen.
Messverfahren im Detail
Bei halber Nenndrehzahl muss die Drehzahl mindestens 1 Sekunde gehalten und dann abrupt der Gasgriff geschlossen werden. Zum Beispiel bei 98 PS (72 kW) und 10.000/min bei einer Messung bei 5.000 Touren. Der Mittelwert aus mindestens drei Messungen, die nacheinander nicht mehr als 2 dB(A) voneinander abweichen dürfen, ergibt das mathematisch gerundete Ergebnis. Obwohl nach UN-ECE R 41.04 keine Toleranz vorgesehen ist, könnte dies in der Praxis regional möglich sein.
Weitere Verkehrsbeschränkungen in Tirol
Im Bundesland Tirol gelten an Wochenenden und Feiertagen Beschränkungen für den Reiseverkehr: Wer kein regionales Ziel ansteuert, muss auch bei Stau auf den Autobahnen und Hauptstraßen bleiben. Ausweichrouten sind tabu.
Die Abfahrtssperren gelten für den Zeitraum bis 2. November 2025 an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen, jeweils von 7 bis 19 Uhr.
Betroffene Regionen
- Region Reutte und Nassereith (Fernpass-Route)
- Region Kufstein (Inntal-Autobahn)
- Großraum Innsbruck-Brenner
- Region Seefeld-Zirl
Kontrollen und Strafen
Die Fahrverbote in Tirol werden von den Behörden in die Navigationsgeräte eingespielt. Dadurch werden die gesperrten Strecken bei einem Stau erst gar nicht als Alternativrouten angegeben.
Zusätzlich werden die Sperren vor Ort von der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten überwacht. Wer sich den Anordnungen der Beamten widersetzt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.
Bei Verstößen droht eine Geldbuße von 220 Euro, zudem kann der Biker angewiesen werden, umzukehren.
ADAC sieht Fahrverbote kritisch
Der ADAC tritt für einen freien und ungehinderten Reiseverkehr ein und sieht die Fahrverbote in Tirol kritisch. Auch wenn Tirol sehr unter der Belastung durch den Transitverkehr leidet, seien die Verbote für Reisende ein Ärgernis.
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